Mehr Geschwindigkeit, mehr Wettbewerb, mehr Frequenzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dieser Ausgabe geht es ums Mehr. Das Militär will mehr Frequenzen nutzen, vor allem will es welche aus dem UHF-Band, obwohl die Weltfunkkonferenz WRC-23 pro Rundfunk und Kultur entschieden hat. Dementsprechend entrüstet ist Dr. Jochen Zenthöfer, Sprecher der Initiative „SOS – Save our Spectrum“, im Interview mit MediaLABcom.
Zu diesem Thema haben wir auch ein Interview beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) angefragt, was uns für diese Ausgabe allerdings verwehrt wurde. „Hinsichtlich der Umsetzung der militärischen Mitnutzung des UHF-Bands befinden wir uns aktuell weiterhin in der konstruktiven Abstimmung mit den Bundesländern sowie mit den betroffenen Ressorts. Wir bitten um Verständnis, dass wir diesen Abstimmungen nicht vorweggreifen können“, erklärt eine BMVg-Sprecherin.
Mehr Wettbewerb hat sich der Gesetzgeber vom Wegfall der Umlagefähigkeit der Kabelnetzbetriebs- auf die Mietnebenkosten erhofft. Wir haben bei Kabelnetzbetreibern und Streaming-Anbietern nachgefragt, was bis zum und seit dem Stichtag 1. Juli 2024 passiert ist und um aktuelle Kundenzahlen gebeten.
Eine schnellere Versorgung der Bevölkerung mit Glasfaseranschlüssen soll durch das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK-NABEG) erreicht werden. Gute Ansätze, meint die Branche, aber die gehen ihr nicht weit genug. Wir blicken auf die Details des Kabinettsentwurfs.
Um Details geht es auch in der Diskussion über die sogenannten PUR-Modelle einiger Webseitenbetreiber. Der Nutzer wird vor die Wahl gestellt: entweder einen kostenpflichtigen Zugang wählen oder kostenlos auf der Seite surfen – dann aber mit jeder Menge Datenerfassung. Juristen melden Bedenken an, die Kristin Benedikt erläutert. Die Richterin ist kooptiertes Vorstandsmitglied des Instituts für Europäisches Medienrecht.
Neuigkeiten vom Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation und Kurzmeldungen runden die Ausgabe ab. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre.
Heinz-Peter Labonte, Herausgeber
Marc Hankmann, Redaktionsleiter
Dr. Jörn Krieger, Redakteur
Ausgabe 132 • September 2024
Inhalt
„Die Forderungen des deutschen Militärs versteht niemand sonst in Europa“: Save-our-Spectrum-Sprecher Dr. Jochen Zenthöfer über die erneute Diskussion um UHF-Frequenzen
Marc Hankmann
Nach der Weltfunkkonferenz im vergangenen Jahr in Dubai (WRC-23) jubelten die Vertreter des Rundfunks und der Kulturbranche. Ihre Frequenznutzung im UHF-Band schien gesichert. Lange dauerte der Jubel aber nicht an. Die Bundeswehr meldete unlängst ihre Ansprüche an. MediaLABcom sprach mit Dr. Jochen Zenthöfer, Sprecher der europäischen Initiative „SOS – Save Our Spectrum“, die sich für Funkfrequenzen der Kulturbranche einsetzt, über die Forderungen der Bundeswehr, drohende Einschnitte für den Kulturbetrieb und einen laut Zenthöfer schlecht informierten Verband.
Umlagefähigkeit adieu! Eine erste Bestandsaufnahme zum Wegfall des Sammelinkassos
Marc Hankmann
Nun ist es passiert! Der 1. Juli 2024 ist vorbei und damit auch der Fernsehempfang über den Kabelanschluss. Das Streaming übernimmt die Herrschaft über die laufenden Bilder. Oder doch nicht? Setzt sich die Trägheit der Masse durch? Gibt es ein Heer von Schwarzsehern? Eine erste Bestandsaufnahme.
Breitband-Turbo oder verpasste Chance: Was bringt das TK-NABEG?
Marc Hankmann
Jeder kennt es aus der Kindheit: Zu Weihnachten erwartet man die heiß ersehnte Eisenbahn oder Puppe, doch am Ende hält man einen selbstgestrickten Pullover von der Oma in der Hand. Die Enttäuschung ist groß. So ungefähr dürften sich die Glasfasernetzbetreiber gefühlt haben, als Ende Juli 2024 das Bundeskabinett den Entwurf für das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK-NABEG) verabschiedet hatte.
„Pay or OK“ – Bezahlmodelle im Fokus der Datenschützer
Kristin Benedikt
In der digitalen Welt sind Bezahlmodelle längst ein etabliertes Geschäftsmodell. Von Verlagen über Streaming-Dienste bis hin zu Onlinezeitungen – überall ist diese Form der Monetarisierung zu finden. Diese Ansätze werden als „Pay or OK“ oder „PUR-Modelle“ bezeichnet. Nutzer haben dabei die Wahl: Entweder sie stimmen der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken zu oder sie entscheiden sich für ein kostenpflichtiges Abonnement, das oft ohne Tracking und Werbung auskommt.
Neues vom FRK
FRK-Breitbandkongress: Verbandskooperationen und Ende der Gebührenumlage stehen im Fokus
Wenn die Telekommunikationsbranche am 11. und 12. September 2024 auf dem Breitbandkongress des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) den Fokus auf den Mittelstand legt, sind intensive Debatten im Leipziger H4 Hotel vorprogrammiert. Wie in den vergangenen Jahren legt der FRK-Breitbandkongress auch dieses Mal den Finger in die Wunde und nennt Ross und Reiter. Parallel zum Kongress informieren sich die zahlreichen Besucher auf der Ausstellung über technische Neuigkeiten und Entwicklungen rund um den Betrieb und Ausbau von Kabel- und Glasfasernetzen.
Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom
Danilo Höpfner
KI-Inhalte unter Kontrolle: Der WDR setzt auf neues Gütesiegel
In der aktuellen Ausgabe von MEDIEN IM VISIER beleuchten wir das neue KI-Siegel, das der WDR entwickelt hat, um die Sicherheit und Transparenz vertrauenswürdiger Inhalte zu gewährleisten. Andreas Wehr, Leiter der Abteilung Programmverbreitung beim WDR, erklärt im Interview die Bedeutung dieses Siegels, wie es entwickelt wurde und welche Auswirkungen es auf die Medienlandschaft haben könnte und fragen, wie das KI-Siegel dazu beitragen kann, Vertrauen in digitale Inhalte zu stärken.
Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
Keine Mindestvergütungen: BGH bestätigt Grundsatzurteil zu Lizenzbedingungen für Kabel-TV und IPTV
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einem mehrjährigen Rechtsstreit als letzte Instanz über ein Grundsatzverfahren des Breitbandverbands ANGA gegen Corint Media entschieden. Die urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft, die die Weitersenderechte von Privatsendern wie Sat.1, ProSieben, DMAX und Sport 1 wahrnimmt, muss mit den ANGA-Mitgliedern Lizenzverträge zu den Bedingungen abschließen, die der Verband im März 2023 beim Oberlandesgericht (OLG) München durchgesetzt hat. Das gilt einheitlich für Kabelfernsehen und IPTV.
„Die Forderungen des deutschen Militärs versteht niemand sonst in Europa“: Save-our-Spectrum-Sprecher Dr. Jochen Zenthöfer über die erneute Diskussion um UHF-Frequenzen
Marc Hankmann
Nach der Weltfunkkonferenz im vergangenen Jahr in Dubai (WRC-23) jubelten die Vertreter des Rundfunks und der Kulturbranche. Ihre Frequenznutzung im UHF-Band schien gesichert. Lange dauerte der Jubel aber nicht an. Die Bundeswehr meldete unlängst ihre Ansprüche an. MediaLABcom sprach mit Dr. Jochen Zenthöfer, Sprecher der europäischen Initiative „SOS – Save Our Spectrum“, die sich für Funkfrequenzen der Kulturbranche einsetzt, über die Forderungen der Bundeswehr, drohende Einschnitte für den Kulturbetrieb und einen laut Zenthöfer schlecht informierten Verband.
MediaLABcom: Herr Dr. Zenthöfer, die Weltfunkkonferenz WRC-23 hat bezüglich der Verwendung der sogenannten Kulturfrequenzen im UHF-Band im Sinne der Kultur- und Medienschaffenden entschieden. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse der WRC-23?
Jochen Zenthöfer: Der Rundfunk bleibt bis mindestens Ende 2031 alleiniger Primärnutzer in Deutschland und Europa. Auf sekundärer Basis wurden aber weitere Nutzungsmöglichkeiten für neue Anwendungen eingeräumt. Die im Kulturbereich eingesetzten drahtlosen Produktionsmittel (Mikrofone/PMSE) sind ebenfalls sekundäre Funkdienste. Dadurch besteht eine signifikante Bedrohung der Mikrofone.
Die Kultur ist seit der WRC zwar nicht zerstört, aber mitnichten geschützt; außer in Italien und Spanien. Diese beiden Länder sind vorbildlich vorangeschritten und lassen keine weiteren Sekundärnutzer zu. Diese Verve hätte man sich auch von Deutschland gewünscht.
Die WRC-23-Ergebnisse gelten indes nur im internationalen Verhältnis. National können abweichende Regelungen getroffen werden, solange sie das Ausland nicht betreffen. Die großen Reichweiten im Rundfunk führen dazu, dass in weiten Teilen Deutschlands ausländische Rundfunkrechte geschützt werden müssen.
MediaLABcom: Nun ist die Diskussion um die UHF-Frequenzen erneut entbrannt. Die Bundeswehr meldet Ansprüche an. Worum geht es im Detail?
Jochen Zenthöfer: Die Bundewehr beansprucht mindestens fünf TV-Kanäle, dauerhaft und flächendeckend. Aufgrund von Schutzbändern würden dadurch mindestens neun TV-Kanäle entfallen. Da die Bundeswehr gerade öffentlichen Gegenwind spürt, hat sie ihre Forderungen etwas heruntergeschraubt, aber nur für die nächsten Monate. Die grundsätzlichen Forderungen bleiben erhalten. Da lassen wir uns nicht täuschen, nur Narren würden darauf hereinfallen.
MediaLABcom: Die WRC wird von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) organisiert, d.h. hier wird auf globaler Ebene entschieden. Wie funktioniert die Umsetzung der WRC-Entscheidungen bis hinab zu den einzelnen Mitgliedsstaaten der ITU?
Jochen Zenthöfer: Die WRC-23-Ergebnisse haben den Charakter eines Staatsvertrages und müssen in europäisches und nationales Recht überführt werden. Dazu wird derzeit in Deutschland eine überarbeitete Frequenzverordnung erarbeitet, der die Bundesländer zustimmen müssen.
MediaLABcom: Besteht angesichts der Vorgaben für die Frequenzverordnung überhaupt die Möglichkeit, dem Militär Frequenzen im UHF-Band zuzuweisen, ohne einen Rechtsverstoß zu riskieren?
Jochen Zenthöfer: Es gibt bereits heute eine Vielzahl von militärischen Nutzungsmöglichkeiten. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann Frequenzen bedarfsweise, lokal und temporär für die militärische Nutzung freigeben. Der Bundeswehr reicht das aber offensichtlich nicht aus. Sie möchte flächendeckende, dauerhafte Frequenzzuteilungen. Solange bestehende Frequenzzuteilungen nicht verletzt werden, besteht kein Rechtsbruch. Wie neue Frequenzzuteilungen vergeben werden, ist dann die Frage.
MediaLABcom: Dem Argument der Bundeswehr, gegen eine zunehmende militärische Bedrohung gewappnet zu sein, ist kaum etwas entgegenzusetzen.
Jochen Zenthöfer: Im Spannungs- und Krisenfall gelten getrennte Vorgaben und eigens hierfür gemachte Frequenzpläne. Wir reden hier nur über eine militärische Frequenznutzung in Friedenszeiten für Übungs- und Trainingszwecke. Die militärische Seite erweckt gerne den Eindruck, dass es um Frequenzen für den Krisenfall geht. Das ist nicht der Fall, weswegen wir der Meinung sind, dass der Bedarf hinterfragt werden muss.
MediaLABcom: Es wird auch argumentiert, dass das von der NATO genutzte Frequenzspektrum zwischen 225 und 400 MHz keine weitere Entwicklung ermögliche. Braucht die NATO weitere Frequenzbänder wie etwa das 600-MHz-Band?
Jochen Zenthöfer: Nein. Verglichen mit der Frequenzausstattung von Kultur, kann man die derzeitige Frequenzausstattung des Militärs als luxuriös bezeichnet werden. Im NATO Joint Civil/Military Frequency Agreement (NJFA 2021) sind sämtliche Frequenznutzungen der NATO gelistet. Im Appendix 2 sind Bänder gelistet, für die Interesse bei bestimmten Anwendungen der NATO besteht. Das TV-UHF-Band hat den Vermerk „Identified for a potential new military requirement if the evolution of the regulation in this frequency range facilitates it.” („Für einen möglichen neuen militärischen Bedarf identifiziert, wenn die Entwicklung der Regulierung in diesem Frequenzbereich dies ermöglicht“.)
Wir stehen in Kontakt mit unseren europäischen Kollegen. In keinem der Länder wird ein annähernd vergleichbarer militärischer Bedarf artikuliert. Deutschland soll also einen Sonderweg beschreiten, der in anderen Staaten nicht erforderlich ist.
Hinzu kommt, dass das NATO-Band bei 512 MHz endet. Oberhalb von 512 MHz gibt es also bisher kein koordiniertes NATO-Band. Deutsche militärische Frequenznutzungen würde also ausschließlich der Bundeswehr zugutekommen. Eine Kommunikation mit NATO-Partnern ist damit aktuell nicht möglich.
Die Blaulichtorganisationen (BOS) argumentieren, dass im Jahr 2030 die Frequenzen für deren TETRA-Netze an die NATO zurückfallen (2 x 5 MHz zwischen 380 bis 385MHz und zwischen 390 bis 395 MHz). Damit erhält die NATO absehbar zusätzliche Kapazitäten, die bereits 50 Prozent ihres Anspruches aus dem TV-UHF-Band entsprechen.
MediaLABcom: Können Sie dennoch skizzieren, welche Auswirkungen es auf die Kultur- und Eventbranche hätte, falls die Forderungen des Militärs erfüllt würden?
Jochen Zenthöfer: Am Ende bedeutet das alles, im Mittel, einen Verlust von 50 Prozent der PMSE-Frequenzen, an einigen Orten sogar bis zu 100 Prozent. Viele Kulturveranstaltungen können nicht mehr oder nicht mehr wie bisher stattfinden. Viele Künstler kommen mit ihrer eigen, international koordinierten Veranstaltungstechnik. Wenn das nicht mehr möglich ist, kommen diese Künstler eben nicht mehr. Ein klarer Standortnachteil für Deutschland. Die jüngst in München stattfindenden Adele-Konzerte haben beispielsweise einen wirtschaftlichen Wert von rund einer halben Milliarde Euro (Tickets plus Hotels und Restaurants).
Kultur ist das, was den Menschen ausmacht. Wir sind nur dank der Kultur durch Katastrophenzeiten gekommen. Stellen Sie sich die Corona-Lockdowns vor. Nur durch Kulturproduktionen, die dann per Internet übertragen wurden, haben wir buchstäblich mental überlebt.
MediaLABcom: Bis zu welchem Grad könnten denn die Forderungen des Militärs ohne größere Einschränkungen für PMSE erfüllt werden? Ab welcher Schwelle würde es kritisch werden bzw. könnten tatsächlich Veranstaltungen nicht mehr oder nur noch unter teilweisem Rückgriff auf drahtgebundene Produktionsmittel stattfinden?
Jochen Zenthöfer: Jedermann weiß: Nutzungen durch Kultur und Medien können prinzipiell überall, jederzeit und durch jedermann erfolgen. Unsere Nutzung ist dadurch immer lokal, effizient und bedarfsgerecht. Es wird lokal immer nur so viel Funkspektrum in Anspruch genommen, wie es dem Bedarf der lokalen Nutzungen, etwa einer Veranstaltung, einer Kultureinrichtung, einer Universität, einer Messe usw. entspricht. Da wir mit geringen Sendeleistungen von 10 bis 50 mW agieren, sind auch nur lokale Koordinierungsmaßnahmen zwischen Nutzern in einem gewissen Umkreis nötig. Dazu gibt etablierte Arbeitsabläufe und Softwarewerkzeuge. Es ist wichtig zu erkennen, dass Veranstaltungen immer auch auf bereits vor Ort etablierte andere Veranstaltungsnutzungen stoßen können und werden.
Die Nutzungen von Rundfunk, Radioastronomie und Wetterdienst sind für uns durch entsprechende Werkzeuge und Informationen bekannt. Die Belegung durch den Rundfunk ist messtechnisch leicht zu ermitteln sowie jederzeit nachvollziehbar und planbar. Zusammenfassend: Unsere Nutzer benötigen Information und Transparenz über die anderen Nutzungen, nur so kann die Planbarkeit gewährleistet bleiben.
Unser Verständnis der militärischen Nutzung ist, dass es sich um mobile und nomadische Systeme mit durchaus erheblicher Sendeleistung (Faktor 1.000 bis 50.000 zu bei PMSE üblichen Sendeleistungen) und dynamischer, verstellbarer und geheimer Wellenform handelt. Allein dieses Verständnis führt zu der Schlussfolgerung, dass ein reibungsloses Einfügen der neuen militärischen Nutzungen in das bestehende Spektrum-Sharing-Ecosystem im TV-UHF-Band schwierig bis unmöglich ist.
MediaLABcom: Also nicht gänzlich unmöglich?
Jochen Zenthöfer: Vorstellbar sind allenfalls Einzelfallentscheidungen mit strikten, funktechnischen Grenzwerten, zum Beispiel auf der Liegenschaftsgrenze von Truppenübungsplätzen oder Kasernen. Damit wäre auch dem Wunsch nach Ausbildungs- und Übungsmöglichen bereits Rechnung getragen.
Zu Friedenszeiten sind militärische Anwendungen nicht jederzeit und überall möglich. Denn unsere Nutzer werden sich darauf nicht einstellen können. Die Hersteller haben solche Nutzungen sicherlich auch nicht in Geräten vorsehen können, sodass die Funktion der Geräte in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Der Rückgriff auf drahtgebundene Mikrofone wäre ein Rückschritt und ein Eingriff in die Performanz des Künstlers und in die Logistik der Veranstaltung selbst.
Bereits heute gibt es Orte in Deutschland (zum Beispiel rund um Aachen), in dem die Frequenzsituation durch die Nähe zu mehreren Nachbarstaaten so angespannt ist, dass keine größeren Veranstaltungen stattfinden können. Jede weitere Spektrumsreduktion führt zu einer Ausdehnung dieser Gebiete bzw. zu einer Reduktion der Größe von Veranstaltungen, die durchgeführt werden können.
MediaLABcom: Vor der Digitalen Dividende I gab es eine Koexistenz von PMSE und Militär im 800-MHz-Band, die durch bilaterale Absprachen ermöglicht wurde. Weshalb knüpft man nicht an diese Praxis an?
Jochen Zenthöfer: Nutzungen von Funkmikrofonen waren damals lizenzpflichtig und der Zugang zu Frequenzbereichen war auf bestimmte Nutzergruppen beschränkt. Zu beachten ist auch: Unsere Nutzungen sind seitdem erheblich in Umfang und Anzahl gewachsen. Unsere Nutzungen sind also, aufgrund der wenig verfügbaren Restfrequenzen, stärker verdichtet und heterogener. Es führt daher kein Weg zurück in alte Zeiten.
Der Bewegungsspielraum ist durch die Digitalen Dividenden I und II somit deutlich verkleinert, sodass jetzt allenfalls noch Einzelfalllösungen an einzelnen Orten (zum Beispiel Kasernen) denkbar sind. Flächendeckende, dauerhafte Frequenzverluste führen für die Medien- und Kulturbranche zu katastrophalen Einbußen.
MediaLABcom: Weshalb scheint dem Militär in anderen Ländern das vorhandene Frequenzspektrum zu genügen, in Deutschland aber nicht?
Jochen Zenthöfer: Die Forderungen des deutschen Militärs versteht niemand sonst in Europa.
MediaLABcom: Auch die BOS hatten im Vorfeld der WRC-23 Frequenzbedarfe im UHF-Spektrum angemeldet. Werden deren Vertreter jetzt wieder im Fahrwasser der Bundeswehr aktiv?
Jochen Zenthöfer: Im Vorfeld der WRC-23 haben Bundeswehr und BOS häufig gemeinsam agiert. Es ist davon auszugehen, dass eine wie auch immer geartete Lösung für die Bundeswehr ein Aufflammen der Forderung seitens BOS und des öffentlichen Mobilfunks nach sich ziehen wird.
BOS hält übrigens an seinen ursprünglichen, völlig überzogenen Forderungen unverändert fest. Auch hier soll ein deutscher Sonderweg beschritten werden, da kein anderes europäisches Land derartige Forderungen aufgestellt hat. Offensichtlich geht es in anderen Ländern aber dennoch auf anderen Wegen.
MediaLABcom: Unseren Informationen zufolge hat der Digitalverband Bitkom in einem Anschreiben an die Ministerpräsidenten zur zukünftigen Nutzung des UHF-Bands einen Multi-Stakeholder-Prozess vorgeschlagen, um „die verschiedenen Anliegen umfassend zu diskutieren und zu einer ausgewogenen Lösung zu gelangen“. Was halten Sie davon?
Jochen Zenthöfer: Der Bitkom ist, mal wieder, schlecht informiert. Einen solchen Prozess gibt es bereits. Der nennt sich „UHF-Austauschplattform“, ein Runder Tisch, organisiert von der Bundesnetzagentur. Vom Bitkom ist da bislang aber niemand aufgetaucht.
MediaLABcom: Ihr bisheriger Gegenspieler waren die Mobilfunkanbieter, die ebenfalls gerne ins UHF-Band möchten. Die könnte ihre Pläne allerdings auch ad acta legen, wenn die Bundeswehr ihre Frequenzbedarfe durchsetzen würde. Haben Sie einen neuen Verbündeten an Ihrer Seite?
Jochen Zenthöfer: Die Mobilfunkanbieter wünscht sich nun wirklich niemand in diesem Band. Da sind wir uns mit dem Militär und BOS ausnahmsweise mal einig. Die Mobilfunkanbieter haben mehr als ausreichend Frequenzen. Eher zu viele. Im 800-MHz-Band sollten sie etwas reservieren für BOS-Nutzungen, finde ich. In anderen europäischen Ländern klappt das gut.
MediaLABcom: Im Vorfeld der WRC-23 gab es etliche Untersuchungen und Studien zur Verträglichkeit von Rundfunk und PMSE mit dem Mobilfunk. Solche Untersuchungen zur Verträglichkeit mit militärischen Funkanwendungen gibt es ebenso wenig wie Mechanismen oder Strukturen zur Koordinierung mit der Bundeswehr. Würde es daher nicht ohnehin noch Jahre dauern, bis eine Entscheidung inklusive ihrer Umsetzung fallen würde?
Jochen Zenthöfer: Bei einem normalen, öffentlich und transparent geführten Prozess würde man dies vermuten können. Die WRC-23 hat für PMSE keine Lösung gefunden, sondern international nur für eine Atempause gesorgt. Das für PMSE kein sicherer Hafen erreicht wurde, ist bedauerlich, zeugt aber auch von der stiefmütterlichen Behandlung unserer Interessen auf nationalem, europäischem und internationalem Parkett.
Die Initiative „SOS – Save Our Spectrum“ hat als Teil einer europäischen „Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen“ zwar schon viel erreicht, wird aber bis mindestens Ende 2031 weiter gebraucht. Unsere klaren politischen Stellungnahmen werden von vielen geschätzt und gelobt, übrigens auch von diversen Regulierungsbehörden.
MediaLABcom: Der Beschlussentwurf für die Bundesländer, der die erneute Diskussion ausgelöst hat, soll zurückgezogen worden sein. Ist das Thema damit also vom Tisch oder erleben wir gerade den Anfang der Debatte um die UHF-Frequenznutzung nach 2030?
Jochen Zenthöfer: Der Beschlussentwurf für die Länder war sicherlich ein Art Versuchsballon oder Stimmungstest, inwieweit man und von wo auf Widerstand stößt. Er hat der Bereitschaft, etwas möglich zu machen, sicherlich eher geschadet als genützt, da sehr rationale Ängste bei PMSE geweckt wurden. Zudem steht nun auch der untere Frequenzbereich 470 bis 510 MHz in der Debatte, den viele Nutzer als sicher und zukunftsfähig angesehen hatten.
MediaLABcom: Vielen Dank für das Gespräch.
Umlagefähigkeit adieu! Eine erste Bestandsaufnahme zum Wegfall des Sammelinkassos
Marc Hankmann
Nun ist es passiert! Der 1. Juli 2024 ist vorbei und damit auch der Fernsehempfang über den Kabelanschluss. Das Streaming übernimmt die Herrschaft über die laufenden Bilder. Oder doch nicht? Setzt sich die Trägheit der Masse
„Wir sind insgesamt wunderbar zufrieden“
Zu den Fakten: Die Deutsche Telekom vermeldet bei den TV-Kunden, sowohl für IPTV als auch für Sat, ein Plus von 238.000 Kunden im ersten Halbjahr 2024. Im Vorjahrszeitraum lag das Wachstum bei 149.000 Kunden. Im zweiten Quartal des Jahres kamen 114.000 Kunden dazu. Zum Vergleich: Im Q2 2023 waren es 64.000. Speziell das Wachstum im Frühjahr macht die Telekom am Wegfall der Umlagefähigkeit der Kabelnetzbetriebs- über die Mietnebenkosten sowie an der Ausstrahlung der Fußball-Europameisterschaft bei MagentaTV fest.
„Mit der TV-Entwicklung sind wird insgesamt wunderbar zufrieden“, sagte Telekom-Finanzvorstand Christian P. Illek bei der Präsentation der Quartalszahlen Anfang August 2024 in Bonn. Er betonte zugleich, dass die OTT-Kunden in diesen Zahlen nicht enthalten seien. Die Telekom hätte „einige 100.000 OTT-Kunden gewonnen“, deren Verträge Laufzeiten zwischen einem und 12 Monaten hätten. „Wir wollen mal sehen, wie viel davon am Ende übrigbleiben“, erklärte Illek.
Rekorde bei waipu.tv und Zattoo
Auch die Freenet AG, Anteilseignerin an der OTT-Plattform waipu.tv, gab Anfang August aktuelle Zahlen heraus und sprach von einem Rekordwachstum für die TV-Plattform. Demnach kamen im ersten Halbjahr 2024 knapp 330.000 Neukunden hinzu, davon 191.000 im zweiten Quartal. Das ist allein waipu.tv zu verdanken, denn die Zahlen für das DVB-T2-Angebot freenet TV sanken im ersten Halbjahr 2024 um fast 7 Prozent.
Das zweite Quartal übertreffe mit diesem Nettokunden-Zuwachs alle bisherigen Quartale deutlich, teilte Freenet mit. Im ersten Halbjahr legte die Kundenzahl von waipu.tv im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr um 24,1 Prozent auf knapp 1,7 Millionen zu.
Ähnliche Erfolgsmeldungen kommen auch von Zattoo. „Im Juni haben wir einen Rekord erreicht, mit 50 Prozent mehr Abo-Abschlüssen im Vergleich zu den Vormonaten“, erklärt eine Unternehmenssprecherin. „Auch im Juli war die Nachfrage nach unseren TV-Abos deutlich höher mit fast dreimal so vielen Neukunden wie im gleichen Monat des Vorjahres.“
Seit November 2023 verzeichne Zattoo nach Angaben der Sprecherin eine dynamische Zunahme bei TV-Kunden. Dadurch seien die Kundenzahlen im zweiten Quartal 2024 um circa 11 Prozent gestiegen. Das speziell für wechselwillige Kabelhaushalte ausgelegte TV-Produkt „Zattoo Smart HD“ habe darüber hinaus mit „deutlich fünfstelligen Kundenzahlen“ ebenfalls „sehr gute Ergebnisse“ erzielt.
Die Zahlen von Vodafone
Und Vodafone? Wie Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber erwartet hatte, sinkt die Zahl der Kabel-TV-Kunden. Im April, Mai und Juni verzeichnete Vodafone einen Rückgang um 700.000 Kunden. Erklärtes Ziel ist es, von den 8,5 Millionen Kabelhaushalten, die von Sammel- auf Einzelinkassoverträge umgestellt werden sollen, die Hälfte zu behalten. Rund 2,6 Millionen Haushalte hat Vodafone nach eigenen Angaben bis Ende Juni 2024 umgestellt. „Im Rahmen der Ziele, die wir uns gesetzt haben, sind wir gut unterwegs“, erklärt ein Vodafone-Sprecher auf Anfrage.
Dabei fokussiert sich Vodafone darauf, vor allem den Internetzugang über den Kabelanschluss zu vermarkten – und den TV-Empfang quasi als Sahnehäubchen obendrauf mitzugeben. Das schlägt sich bei Vodafone aber noch nicht in den Zahlen nieder. Aufgrund der Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso gingen in den letzten drei Monaten des Geschäftsjahres 2023/24, Januar bis März 2024, die Umsätze im Festnetz um 1,7 und im Q1 des Geschäftsjahres 2024/25 um 2,1 Prozentpunkte zurück.
Tele Columbus erhöht Umsatz mit Internetdiensten
Tele Columbus ist hier erfolgreicher. Laut Geschäftsbericht für das 1. Quartal 2024 ist die Zahl der Produkte (RGUs) im Kabel-TV-Bereich im Vergleich zum Vorquartal konstant geblieben; bei den Premium-TV-Services sind sie sogar leicht gestiegen. Die RGUs für Internetdienste wuchsen hingegen zum 31. März 2024 gegenüber dem 31. Dezember 2023 um 2,1 Prozent.
Der Kabelnetzbetreiber aus Berlin strebt an, 50 bis 60 Prozent der Haushalte aus dem Sammel- ins Einzelinkasso zu überführen. Ende 2023 zählte Tele Columbus 1,2 Millionen Kabelanschlüsse, für deren Betrieb die Kosten über die Mietnebenkosten inkassiert wurden. Im ersten Quartal 2024 wechselten rund 110.000 Haushalte vom Sammelinkasso zu einem Einzelnutzungsvertrag. Für das zwei Quartal erwartet der Kabelnetzbetreiber 160.000 Haushalte.
Das soll nur der Anfang sein, denn wie viele andere Marktteilnehmer erwartet auch Tele Columbus, dass der Wegfall des Sammelinkassos erst in der zweiten Jahreshälfte vollends durchschlagen wird. Die Berliner prognostizieren, dass sie im dritten Quartal des Jahres mit 665.000 Haushalten einen Einzelnutzungsvertrag abschließen können.
Unentschlossene Schwarzseher
Auch HD Plus geht davon aus, dass sich in den kommenden Monaten noch einiges tun wird. Zwar müssen Haushalte für den TV-Empfang via Satellit grundsätzlich keine monatliche Gebühr bezahlen, aber dem Großteil der Mieter ist es nicht erlaubt, eine Empfangsanlage anzubringen. Dafür bringt HD Plus im September den HD+ IP TV-Stick heraus, der die Fernsehmodelle, die kein HD+ integriert haben, für den Empfang des Senderpakets via Streaming aufrüstet. Neben den kostenlosen und den kostenpflichtigen HD+-Programmen befinden sich auf dem Stick auch Streaming-Anbieter wie Netflix, Amazon Prime Video oder YouTube.
Dass der Höhepunkt noch vor der Branche liegt, liegt auch daran, dass die Kabelnetzbetreiber nicht zum 1. Juli 2024 hart abgeschaltet, sondern den Mietern noch Zeit eingeräumt haben, um sich zu entscheiden. De facto nutzen diese Mieter den Kabelanschluss, ohne für ihn zu bezahlen. „Mit dem Verzug der Kabelbetreiber bei der Abschaltung der alten Kabelanschlüsse sind viele Nutzer unbewusst zu Schwarzsehern geworden“, moniert Bettina Bellmer, Vorständin der Exaring AG, Betreiberin von waipu.tv. Wie viele das konkret sind, kann nur geschätzt werden. Das Vergleichsportal Check24 veröffentlichte Anfang Juni 2024 eine Umfrage von YouGov, wonach rund ein Drittel der betroffenen Kabelhaushalte noch keine Entscheidung getroffen hätte.
Das Baumstruktur-Problem
Durch das Schwarzsehen sinkt der Anreiz zum Wechseln, weshalb die Streaming-Anbieter nicht sonderlich gut auf die Kabelnetzbetreiber zu sprechen sind. Die geloben Besserung. „Um eine ungerechtfertigte Nutzung ohne Einzelnutzervertrag nach dem 1. Juli 2024 zu verhindern, werden die Kabelanschlüsse von PŸUR zukünftig verstärkt deaktiviert“, teilt ein Sprecher von Tele Columbus mit. Damit habe man bereits in einigen Berliner Stadtteilen sowie in Gera begonnen.
Dabei haben die Kabelnetzbetreiber aber ein Problem: Einzelne Mieter können in Mehrfamilienhäusern, in denen das Kabelnetz in einer Baumstruktur installiert wurde, nur mit personell und/oder technisch hohem Aufwand vom Netz genommen werden. „Neben der Signalunterbrechung wurde auch die Versiegelung durch Plomben bei Baumnetzen erprobt und wird nun verstärkt eingesetzt“, erklärt der Tele-Columbus-Sprecher.
Vodafone lässt sich da weniger in die Karten schauen. „Wir gehen zielgerichtet vor, Anschlüsse werden von Technikern abgeklemmt“, erklärt der Sprecher. Wie auch immer vorgegangen wird, für die Kabelnetzbetreiber entstehen Kosten, sowohl für die technische Abschaltung des Kabelanschlusses als auch für die dazu notwendige Kommunikation mit dem Mieter.
Schwarze Schafe im Vertrieb
Ärger ist vorprogrammiert – entweder für den Kabelnetzbetreiber oder den Vermieter – wenn die Abschaltung für den Mieter unverhofft kommt. Eine Verivox-Umfrage kam Ende Juni 2024 zu dem Ergebnis, dass rund ein Viertel der Kabelhaushalte immer noch nicht informiert sei.
Außerdem erwarten auch die Verbraucherschützer Ärger. „Da wird es sicherlich noch den ein oder anderen Vertriebsmitarbeiter geben, der mit unredlichen Mitteln, wie einer angeblichen ‚Schwarznutzung‘ und dass es ‚teuer werden‘ kann, wenn man den vorgelegten Vertrag nicht sofort an der Tür unterschreibt, argumentiert“, vermutet Michael Gundall, Leiter des Fachbereichs Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Die angebliche Schwarznutzung besteht darin, dass Mieter ihren Kabelanschluss auch nach dem 1. Juli 2024 weiter nutzen, obwohl sie über das Ende des Sammelinkassos informiert wurden, ihr Vermieter aber bislang nichts weiter unternommen hat. Anfragen von Verbrauchern kommen in letzter Zeit laut Gundall „immer wieder“ vor. Die Mieter sind irritiert, wie es mit dem Kabelanschluss weitergeht. „Das Kabelsignal liegt weiterhin an der Dose an und Verbraucher fragen nun, ob sie für die weitere Nutzung des Kabels bezahlen müssen“, sagt Gundall. Das könnte zu Problemen bei der Nebenkostenabrechnung führen – und zu einem „bösen Erwachen bei manchem Vermieter.“
Neue Finanzierung gesucht
Gegenüber MediaLABcom kritisiert der Verbraucherschützer darüber hinaus, dass die Kabelnetzbetreiber der Netzebene 4 (NE4) ihre Vertragsverhandlungen mit denen der Netzebene 3 (NE3) auf dem Rücken der Mieter austragen würden. Konkret geht es um Mieter, die zum Beispiel über Vodafone im Internet surfen. Ist aber der Gestattungsvertrag mit dem NE4-Betreiber vom Wohnungsunternehmen gekündigt worden, leitet der NE4-Betreiber zunächst weder ein TV- noch ein IP-Signal von der NE3 durch seine Netze.
Durch den Wegfall des Sammelinkassos sucht der NE4-Betreiber andere Finanzierungsmodelle für den Betrieb seines Kabelnetzes. Also verhandelt er mit den NE3-Betreibern über die Entgelte zur Durchleitung der IP-Signale. Gundall kritisiert nun, dass NE4-Betreiber versuchen, Mietern einen als Infrastrukturabgabe getarnten TV-Empfang unterzuschieben. Diese Abgabe sei zu zahlen, um weiterhin den Internetdienst des NE3-Betreibers nutzen zu können.
Poker zwischen den Netzebenen
Dass ein NE4-Betreiber nun versucht, seine Marktposition zwischen Endkunden und NE3-Betreiber zu stärken, nachdem ihm durch das Telekommunikationsgesetz die Finanzierungsgrundlage des Sammelinkassos genommen wurde, dürfte verständlich sein. Dass er dabei sowohl den Endkunden als auch den NE3-Betreiber zu Kasse bittet, ist in einem zweiseitigen Markt üblich. Natürlich sollte dem Endkunden kein Produkt untergejubelt werden, das er nicht haben will.
NE4- und NE3-Betreiber spielen allerdings mit dem Feuer, wenn NE4-Betreiber damit drohen, den Zugang zum Endkunden stillzulegen. Schließlich gibt es in jeder Wohnung noch eine Telefonbuchse, über die ebenfalls im Internet gesurft werden kann. „Verbraucher sind durchaus auch schnell zum VDSL-Anbieter gewechselt“, berichtet Gundall und mahnt die Kabelnetzbetreiber an: „Regelt das untereinander und tragt es nicht auf dem Rücken der Verbraucher aus.“
Weitere Werbemaßnahmen angekündigt
Die Streaming-Anbieter werfen den Kabelnetzbetreibern zudem vor, sich durch die Karenzzeit für betroffene Kabelhaushalte mehr Zeit zu verschaffen, um die Mieter an sich zu binden. Gleichzeitig haben natürlich auch die Telekom, Zattoo und waipu.tv mehr Zeit, um Mieter für sich zu gewinnen.
Zattoo setzt seit Anfang Juli verstärkt auf eine direkte Produktkommunikation und plant mit einem Kundenwachstum bis Ende 2024 von mehr als 20 Prozent. Exaring will für waipu.tv bis Jahresende „noch einige Sales-Kampagnen durchführen“, wie Bellmer sagt, und mit Sonderangeboten wechselwillige Kabelhaushalte überzeugen. Auch wenn in der ersten Jahreshälfte schon Wechselbewegungen erkennbar sind, wird der Wegfall des Sammelinkassos Kabelnetzbetreiber und Streaming-Anbieter sicherlich bis zum Jahresende in Atem halten.
Breitband-Turbo oder verpasste Chance: Was bringt das TK-NABEG?
Marc Hankmann
Jeder kennt es aus der Kindheit: Zu Weihnachten erwartet man die heiß ersehnte Eisenbahn oder Puppe, doch am Ende hält man einen selbstgestrickten Pullover von der Oma in der Hand. Die Enttäuschung ist groß. So ungefähr dürften sich die Glasfasernetzbetreiber gefühlt haben, als Ende Juli 2024 das Bundeskabinett den Entwurf für das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK-NABEG) verabschiedet hatte.
Dem Entwurf gingen viele Monate des politischen Streits voraus, der die Netzbetreiber schlichtweg nervte. Vor allem das Bundesumweltministerium lag mit dem federführenden Bundesdigitalministerium über Kreuz. Herausgekommen ist ein selbstgestrickter Pullover, der zwar warmhält, aber auch kratzt.
Das öffentliche Interesse
Bereits beim Referentenentwurf ist der Status des öffentlichen Interesses des Mobilfunk- und Glasfaserausbaus zum Zankapfel zwischen TK-Branche und Umweltschützern geworden. Die TK-Verbände forderten die Festlegung als überragendes öffentliches Interesse, was den Belangen des Breitbandausbaus speziell bei Fragen des Natur- und Denkmalschutzes eine höhere Gewichtung eingebracht hätte, etwaige Prüfungen also verkürzen könnte.
Der Entwurf des Bundeskabinetts sieht nun vor, dass lediglich der Mobilfunkausbau in unterversorgten Gebieten im überragenden öffentlichen Interesse steht. Und das auch nur begrenzt auf naturschutzrechtliche Fragen und bis 2030. Die Verlegung von Glasfaser ist davon ausgeschlossen.
Kritik an Glasfaser-Ausnahme
Die Regelung für den Mobilfunk wird begrüßt. Auch die Befristung bis 2030 stößt auf Akzeptanz, die Ausnahme des Glasfaserausbaus allerdings nicht. „Hier werden wichtige Beschleunigungspotenziale verschenkt“, kritisiert Soeren Wendler, CSO und Mitbegründer der Deutschen GigaNetz. Seiner Meinung nach stehe die Regierung beim Glasfaserausbau immer noch auf der Bremse.
Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) fordert den Status auch für den Glasfaserausbau, damit Mobilfunkmasten idealerweise mit Glasfaser angeschlossen werden können. „Der Glasfaserausbau endet eben nicht am Naturschutzgebiet“, pflichtet Frederic Ufer bei, Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). „Zudem beeinträchtigt er die Lebensräume nur minimal und auch nur temporär, also kein Vergleich zu den anderen Infrastruktur-Großprojekten wie Straße, Schiene oder Strom.“
Verkürzte und verlängerte Fristen
Ähnlich zweischneidig beurteilen die TK-Verbände die Regelungen zu Genehmigungsverfahren. Der Kabinettsentwurf sieht eine Genehmigungsfreiheit von geringfügigen Baumaßnahmen vor. Darunter fällt zum Beispiel der Hausstich. Dadurch erhoffen sich die TK-Verbände einen schnelleren Anschluss der Haushalte an die Glasfaser, also eine Steigerung der „Homes connected“. Außerdem müssen die Behörden nun innerhalb von drei Wochen auf die Unvollständigkeit eines Antrags hinweisen. Vorher hatten sie dafür vier Wochen Zeit.
Darüber hinaus legt das TK-NABEG eine Genehmigungsfiktion fest, d.h. wenn sich die zu genehmigende Behörde nicht innerhalb einer festgelegten Frist zu einem Antrag meldet, gilt er als genehmigt. Die Frist für diese Genehmigungsfiktion wurde zudem von drei auf zwei Monate verkürzt.
Ausnahme und neue Pflichten
Allerdings gibt es eine Ausnahme. Bei schwierigen Ausbauanträgen kann die Behörde die Frist nicht mehr nur um einen, sondern laut Kabinettsentwurf nun um zwei Monate verlängern. Es dürfte zudem Diskussionen darum geben, was unter einem schwierigen Antrag zu verstehen ist. „Die Schwierigkeit einer Angelegenheit bemisst sich allein nach fachlichen Gesichtspunkten“, heißt es dazu im TK-NABEG. Über diese Gesichtspunkte dürfte letztendlich die Genehmigungsbehörde entscheiden.
Das TK-NABEG sieht für Netzbetreiber auch neue Dokumentationspflichten vor, mit denen das Gigabit-Grundbuch die zentrale Informationsquelle für den Breitbandausbau werden soll. Die neuen Pflichten werden teilweise ebenfalls kritisiert, obwohl eine zentrale Datenplattform Datenabfragen bei unterschiedlichen Behörden auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebenen ersetzen dürfte.
Aufwertung des Glasfaserbereitstellungsentgelts
Auf Unverständnis stoßen auch Regelungen im TK-NABEG, die man eigentlich in anderen Gesetzen vermuten könnte. Zwar wird die sogenannte Technikerpauschale grundlegend begrüßt, aber die Ausführungen zum Minderungsrecht haben doch viele überrascht, zumal derlei im Referentenentwurf gar nicht enthalten war.
Im Rahmen des Glasfaserbereitstellungsentgelts, das eigentlich im Telekommunikationsgesetzt (TKG) geregelt ist, kann der Netzbetreiber laut TK-NABEG für die Installation des Wohnungsanschlusses ein Entgelt von 60 Euro netto pro Wohneinheit erheben. Der BUGLAS hätte sich jedoch einen höheren Betrag gewünscht und kritisiert auch die Befristung bis 2027. „Andernfalls kann die intendierte Wirkung dieses Instruments – Anreize für den Inhouse-Ausbau zu schaffen – nicht erzielt werden“, sagt BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer.
Unerwartete Verschärfung des Minderungsrechts
Gänzlich neu sind die Regelungen zum Minderungsrecht, das ebenfalls im TKG zu finden ist. Laut TKG können Verbraucher das „vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.“ Das TK-NABEG sieht eine Reduzierung von mindestens zehn Prozent des Entgelts vor.
Der Breitbandverband ANGA sowie der VATM kritisieren die Regelung im TK-NABEG als sachfremd. Es stellt sich die Frage, was die Nutzung eines Internetanschlusses mit dem Breitbandausbau zu tun hat bzw. inwiefern diese Regelung zum Minderungsrecht den Ausbau beschleunigen soll.
„Derart kleinteilige Verbraucherschutzregelungen gibt es in keiner anderen Branche“, kritisiert Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. Der BREKO meint, dass sich das 2021 eingeführte Minderungsrecht bewährt habe und deshalb eine Verschärfung „jeder sachlichen Grundlage“ entbehre.
Weitere Forderungen aus der Branche
Noch ist der Kabinettsentwurf zum TK-NABEG nicht in Stein gemeißelt. Deshalb setzen die TK-Verbände auf das weitere Gesetzgebungsverfahren. „Unsere Erwartungshaltung an das TK-NABEG bleibt, dass es seinem Namen gerecht wird: Genehmigungsverfahren für Festnetz und Mobilfunk müssen beschleunigt und vollständig digitalisiert werden“, erklärt eine Sprecherin der Deutschen Telekom auf MediaLABcom-Anfrage. „Auch die Mitnutzung öffentlicher Liegenschaften sollte erleichtert werden.“
Darüber hinaus stellen TK-Unternehmen weitere Forderungen an den Gesetzgeber: M-net fordert etwa ein klares Bekenntnis zum „Homes connected“ statt „Homes passed“, die Verhinderung von Überbau oder Regelungen für die Kupfer-Glas-Migration. „Zu diesen entscheidenden Punkten findet sich leider nichts Sachdienliches im TK-NABEG“, erklärt ein M-net-Sprecher gegenüber MediaLABcom.
Hoffnungen ruhen auf Bundestag und -rat
Die Deutsche Glasfaser ergänzt die Verbesserung der Handlungsoptionen für die Bundesnetzagentur bei Marktmachtmissbrauch, den Verzicht auf bürokratie- und kostentreibende Maßnahmen sowie eine „echte Verkürzung der Genehmigungsfristen“, sagt Christof Sommerberg, Bereichsleiter Public Affairs bei der Deutschen Glasfaser. Sonst verkomme seinen Worten zufolge das Netzausbaubeschleunigungs- zu einem Netzausbauverteuerungsgesetz.
Der Kabinettsentwurf des TK-NABEG muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. „Sollte es hier keine elementaren Nachbesserungen im Bundestag und Bundesrat geben, wird das Gesetz keine echte Beschleunigung für den Gigabit-Ausbau bringen“, befürchtet ANGA-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber. Aus Sicht der TK-Verbände muss Oma noch einmal an den Strickpulli ran.
„Pay or OK“ – Bezahlmodelle im Fokus der Datenschützer
Kristin Benedikt
In der digitalen Welt sind Bezahlmodelle längst ein etabliertes Geschäftsmodell. Von Verlagen über Streaming-Dienste bis hin zu Onlinezeitungen – überall ist diese Form der Monetarisierung zu finden. Diese Ansätze werden als „Pay or OK“ oder „PUR-Modelle“ bezeichnet. Nutzer haben dabei die Wahl: Entweder sie stimmen der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken zu oder sie entscheiden sich für ein kostenpflichtiges Abonnement, das oft ohne Tracking und Werbung auskommt.
Das gefällt nicht allen. Bei den Datenschutzaufsichtsbehörden sind zahlreiche Beschwerden von Nutzern eingegangen, weshalb sich die Behörden intensiv mit den PUR-Modellen befasst haben. Nach Ansicht der Behörden sind Bezahlmodelle zwar grundsätzlich zulässig, doch es kommt auf die konkrete Ausgestaltung an.
1. Unterschiede bei PUR-Modellen
Derzeit gibt es auf dem Markt unterschiedliche Ausgestaltungsvarianten dieser „PUR-Modelle“. Die ursprüngliche Form des PUR-Abonnements ermöglicht einen Zugang zu den Angeboten eines Diensteanbieters, der weitestgehend ohne Tracking und Werbung auskommt. Daneben gibt es PUR-Modelle, die im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements zusätzliche Inhalte und Services (Premium-Inhalte) anbieten.
Ein weiteres Unterscheidungskriterium ist, ob die trackingfreie Nutzung nur mit kontextueller und Eigenwerbung oder komplett werbefrei angeboten wird. Neben den auf einzelne Webseiten beschränkten PUR-Modellen existieren auch plattformübergreifende Abonnements. Bei diesen Modellen schließt der Nutzer ein Abonnement bei einem Drittanbieter ab und erhält so Zugang zu einer Vielzahl von angeschlossenen Webseiten, ohne dabei getrackt oder mit Werbung konfrontiert zu werden. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist „contentpass“, das über 300 Webseiten in Europa umfasst.
Viele PUR-Modelle basieren auf der Einwilligung der Nutzer zur Datenverarbeitung. Es gibt jedoch auch Modelle, die die Verarbeitung von Daten auf eine vertragliche Grundlage stützen. Hierbei gibt es zwei Ansätze: In einem Fall verpflichtet sich der Nutzer, seine Daten durch den Besuch der Webseite zur Verfügung zu stellen. Im anderen Fall gibt der Nutzer vertraglich seine Zustimmung zur Verarbeitung der Daten für verhaltensbasierte Werbung.
Allen PUR-Modellen gemeinsam ist, dass sie den Nutzern die Wahl lassen, entweder in die Datenverarbeitung einzuwilligen oder gegen Bezahlung eine weitgehend tracking- und werbefreie Nutzung der Inhalte zu erhalten.
2. Zulässigkeit von PUR-Modellen aus Sicht der Aufsichtsbehörden
Die Frage, ob PUR-Modelle erlaubt sind, hängt davon ab, ob eine wirksame Einwilligung eingeholt wird. Die Anforderungen an eine Einwilligung richten sich dabei nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie freiwillig erteilt wird. Das bedeutet, der Nutzer muss die Wahl haben, ob er zustimmen möchte oder nicht, ohne dass ihm Nachteile entstehen, wenn er Nein sagt.
Es darf auch kein gravierendes Machtungleichgewicht zwischen dem Nutzer und dem Anbieter bestehen, anderenfalls ist die Einwilligung unwirksam. Die Datenschützer begründen dies damit, dass der Nutzer bei Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung de facto keine freie Wahl haben und auch nicht auf den Dienst verzichten können. Aus diesem Grund könne Meta für die Plattformen Instagram oder Facebook auch keine DSGVO-konforme Einwilligung einholen, so der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) in seiner letzten Stellungnahme zu den PUR-Modellen.
Bei Unternehmen ohne marktbeherrschende Stellung sehen es die Datenschutzbehörden weniger streng. Die französische Datenschutzbehörde CNIL veröffentlichte bereits im Jahr 2022 Kriterien, nach denen Cookie-Walls und PUR-Modelle im Einzelfall zulässig sein können.
Auch die Datenschutzkonferenz (DSK) in Deutschland hat im März 2023 eine einheitliche Position zu PUR-Modellen veröffentlicht. Nach Meinung der DSK sind PUR-Modelle grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist, dass das kostenpflichtige Modell eine gleichwertige Alternative zur Einwilligungsvariante darstellt.
Die österreichische Datenschutzbehörde hat sich ebenfalls zur Zulässigkeit von PUR-Modellen geäußert. Anlass war eine Beschwerde der Datenschutzorganisation NOYB gegen die Nachrichten-Webseite „derStandard.at“. Die Behörde stellte fest, dass ein kostenpflichtiges Abonnement eine tragfähige Alternative zur Einwilligung sein kann.
3. Anforderungen einer wirksamen Einwilligung
Nach den Aufsichtsbehörden können PUR-Modelle grundsätzlich eingesetzt werden. Für die Rechtmäßigkeit eines PUR-Modells ist entscheidend, dass die Einwilligung der Nutzer nicht nur freiwillig, sondern auch informiert und vorab erteilt wird. Der Nutzer muss transparent und in verständlicher Weise darüber informiert werden, durch wen und für welche Zwecke seine Daten verarbeitet werden.
Die Datenschutzbehörden verlangen, dass die Einwilligung „granular“ erteilt wird. Das bedeutet, dass Nutzer die Möglichkeit haben müssen, für verschiedene Zwecke zum Beispiel Reichweitenanalyse oder Werbefinanzierung separat einzuwilligen. Für die praktische Umsetzung bedeutet das, dass auf der ersten Ebene des PUR-Modell-Banners alle einwilligungsbedürftigen Zwecke aufgelistet sind und der Nutzer jeden Zweck per Slider oder Check-Box aktivieren kann. Nur wenn der Nutzer in jeden Zweck separat einwilligen kann, darf zusätzlich ein „Alle Auswählen“-Button vorhanden sein.
4. Gleichwertigkeit der Bezahlvariante
Ein weiterer Punkt betrifft die Gleichwertigkeit der kostenpflichtigen Alternative. Diese sollte nicht nur inhaltlich, sondern auch preislich angemessen sein. Die Festlegung eines angemessenen Preises ist jedoch komplex und hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Art der angebotenen Leistung und die Marktbedingungen.
Die Datenschutzorganisation NOYB kritisierte zuletzt die hohen Abo-Preise von Meta. Vor allem für Gelegenheitsnutzer, die nur wenige Minuten täglich online sind, seien die Preise unangemessen hoch. Würde ein Großteil der Onlineanbieter ein Entgelt verlangen, so käme auf den Nutzer eine „Datenschutz-Gebühr“ von mehrere tausend Euro pro Jahr zu, so NOYB.
Die Datenschützer sind sich zwar einig, dass der Preis für das PUR-Modell angemessen sein muss. Welcher Preis für den werbefreien Onlinezugang angebracht ist, bleibt hingegen offen. Die dänische Datenschutzbehörde lässt sich auf keine Preisdebatte ein, sondern ist der Meinung, dass Unternehmen in der Praxis einen weiten Spielraum bei der Festlegung Abo-Preise haben.
Etabliert haben sich monatliche Abopreise zwischen 5 und 15 Euro. Als Orientierung für einen angemessenen Preis könnten auch die verlorenen Werbeeinnahmen und der durchschnittliche Umsatz pro Nutzer dienen. Letztlich werden es die Gerichte entscheiden, ob der Preis, den der Nutzer zahlt, in einem angemessenen Verhältnis zu den Onlineinhalten steht.
5. Handlungsempfehlungen
Unternehmen, die ein PUR-Modell für ihre digitalen Angebote in Betracht ziehen, müssen sicherstellen, dass die Vorgaben der DSGVO eingehalten werden. Dabei kommt es vor allem auf die Gestaltung der Einwilligungsbanner an. Nutzer müssen eine echte Wahl haben und auf einen Blick erkennen können, in welche Datenverarbeitungen sie einwilligen.
Wählt der Nutzer die kostenpflichtige Option, muss sichergestellt sein, dass der Nutzer das bekommt, was ihm vertraglich zugesichert wird. Tracking-Dienste zur Werbefinanzierung sind hinter der Paywall nicht zulässig. Außerdem müssen die Vertragsbedingungen für das PUR-Modell einer AGB-Kontrolle standhalten. Das klingt anspruchsvoll, doch der Aufwand lohnt sich. Ein rechtssicheres PUR-Modell stärkt nicht nur das Vertrauen der Nutzer, sondern sorgt auch dafür, dass Unternehmen im digitalen Markt wettbewerbsfähig bleiben.
Kristin Benedikt ist kooptiertes Vorstandsmitglied des Instituts für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR). Sie ist Richterin am Verwaltungsgericht und Datenschutzbeauftragte. Von 2015 bis 2020 leitete sie den Bereich Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Darüber hinaus ist sie Referentin und Autorin zum Daten- und Digitalrecht. Zudem ist Kristin Benedikt ausgebildete Wirtschaftsmediatorin und Lehrbeauftragte an der TH Köln sowie der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern.
Neues vom FRK
FRK-Breitbandkongress: Verbandskooperationen und Ende der Gebührenumlage stehen im Fokus
Wenn die Telekommunikationsbranche am 11. und 12. September 2024 auf dem Breitbandkongress des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) den Fokus auf den Mittelstand legt, sind intensive Debatten im Leipziger H4 Hotel vorprogrammiert. Wie in den vergangenen Jahren legt der FRK-Breitbandkongress auch dieses Mal den Finger in die Wunde und nennt Ross und Reiter. Parallel zum Kongress informieren sich die zahlreichen Besucher auf der Ausstellung über technische Neuigkeiten und Entwicklungen rund um den Betrieb und Ausbau von Kabel- und Glasfasernetzen.
Der FRK-Breitbandkongress wird die erste Veranstaltung ihrer Art sein, auf der die mittelständischen Kabelnetzbetreiber Fakten zum Ende der Umlagefähigkeit der Betriebsgebühren für Kabelnetze über die Mietnebenkosten präsentieren werden. Seit dem 1. Juli 2024 ist durch den Wegfall der solidarischen Umlage das Sammelinkasso, über das die Wohnungsunternehmen diese Gebühren inkassierten, in dieser Form nicht mehr möglich. „Auf die Ergebnisse bin ich schon sehr gespannt“, sagt FRK-Vorsitzender Heinz-Peter Labonte. „Bisher sind die Streaming-Anbieter verdächtig ruhig. Große Kundenzuwächse nach dem 1. Juli 2024 haben sie bislang jedenfalls nicht verkündet.“
„Krachend gescheitert“, urteilt Labonte über das Ende der Umlagefähigkeit und des Sammelinkassos. „Bis auf weitreichende Verwirrung bei der Wohnungswirtschaft, den Mietern und den Netzbetreibern hat der Wegfall nicht viel gebracht.“ Diese Verwirrung scheint nach Meinung des FRK-Vorsitzenden inzwischen auch die Verbraucherschützer erreicht zu haben, die zurzeit prüfen, ob sie gegen die Inkassomaßnahmen einiger Kabelnetzbetreiber vorgehen. „Ich empfehle einen tieferen Blick ins TKG, um die rechtlichen Hintergründe zu verstehen, freue mich aber auf den Austausch mit den Verbraucherschützern auf unserem Kongress“, unterstreicht Labonte deren Einladung nach Leipzig.
Ein weiteres Thema dürfte die Verfassungsbeschwerde zum Telekommunikationsgesetz (TKG) sein. Wohnungsunternehmen können aufgrund eines im TKG verankerten Sonderkündigungsrechts die Gestattungsverträge mit Kabelnetzbetreibern beenden, ohne dass den Netzbetreibern eine Entschädigung zusteht, obwohl ihnen damit die Finanzierungsgrundlage für die Amortisation sowie den Erhalt und Ausbau ihrer Netze entzogen wird. Dem Bundesverfassungsgericht liegt die vom FRK unterstützte Beschwerde mehrerer Mitgliedsfirmen seit zwei Jahren vor, ohne dass es bislang eine Entscheidung dazu gibt. „Ich halte es für ein Unding, dass in der Praxis Tatsachen geschaffen werden, während Gerichte Jahre brauchen, bis sie mitteilen, ob sie Beschwerden annehmen “, ärgert sich Labonte.
Darüber hinaus werden auch Möglichkeiten diskutiert, wie Verbandskooperationen intensiviert werden können, um die Stimme des Mittelstands in der TK-Branche zu stärken. „Hier arbeiten viele an den gleichen Zielen“, sagt Labonte. „Mit vereinter Stimme verschaffen wir uns im politischen Berlin mehr Gehör gegen die Überzahl der Lobbyisten der Branchengrößen und ihren Einfluss auf konkrete Gesetzestexte und die mit ihren speziellen Einflüsterungen mittelständische TK-Unternehmen aus dem Markt drängen.“
Gleichzeitig unterstreicht Labonte, dass ihm Kooperationen lieber sind als Konfrontationen. „Wir sehen immer häufiger Open-Access-Vereinbarungen, wenngleich auch hier noch vieles weiterhin offenbleibt“, sagt der FRK-Vorsitzende. Mit Spannung wird deshalb auch die Keynote von Theo Weirich erwartet. Der Präsident des Bundesverbands Glasfaseranschluss (BUGLAS) ist ein Mann der ersten Stunde. „Wer Theo Weirich kennt, weiß, dass er kein Blatt vor dem Mund nimmt und immer wieder auf Erfahrung und Sach- nebst Marktkenntnis basierende Lösungen findet“, erklärt Labonte.
Bei der 27. Auflage des FRK-Breitbandkongresses kommt die Veranstaltung hinsichtlich Besucher und Aussteller trotz zahlreicher ähnlicher Events und Hausmessen an ihre Kapazitätsgrenzen. „Wir haben für den Kongress nebst Ausstellung die ideale Größe erreicht und mit dem H4 Hotel in Leipzig die passende Location dafür“, erklärt Labonte abschließend und sieht den FRK-Breitbandkongress bestens für die kommenden Jahre aufgestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.breitbandkongress-frk.de.
Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom
Danilo Höpfner
KI-Inhalte unter Kontrolle: Der WDR setzt auf neues Gütesiegel
In der aktuellen Ausgabe von MEDIEN IM VISIER beleuchten wir das neue KI-Siegel, das der WDR entwickelt hat, um die Sicherheit und Transparenz vertrauenswürdiger Inhalte zu gewährleisten. Andreas Wehr, Leiter der Abteilung Programmverbreitung beim WDR, erklärt im Interview die Bedeutung dieses Siegels, wie es entwickelt wurde und welche Auswirkungen es auf die Medienlandschaft haben könnte und fragen, wie das KI-Siegel dazu beitragen kann, Vertrauen in digitale Inhalte zu stärken.
Hören Sie sich die neue Podcast-Folge von „Medien im Visier“ auf allen gängigen Plattformen an.
Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
Keine Mindestvergütungen: BGH bestätigt Grundsatzurteil zu Lizenzbedingungen für Kabel-TV und IPTV
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einem mehrjährigen Rechtsstreit als letzte Instanz über ein Grundsatzverfahren des Breitbandverbands ANGA gegen Corint Media entschieden. Die urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft, die die Weitersenderechte von Privatsendern wie Sat.1, ProSieben, DMAX und Sport 1 wahrnimmt, muss mit den ANGA-Mitgliedern Lizenzverträge zu den Bedingungen abschließen, die der Verband im März 2023 beim Oberlandesgericht (OLG) München durchgesetzt hat. Das gilt einheitlich für Kabelfernsehen und IPTV.
Es handelt sich um die erste Entscheidung des BGH über die Vergütungsparameter für die Weitersendung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen. Aktuell werden in Deutschland mehr als 20 Millionen Fernsehhaushalte über Kabelfernsehen oder IPTV versorgt.
Zentrale Bedeutung hat nach ANGA-Angaben vor allem Entscheidung über die für die Vermarktung von Fernsehprogrammen wichtige Frage, ob die Netzbetreiber zur Zahlung fester Mindestvergütungen verpflichtet sind. Das ist mit einer Ausnahme in einer speziellen Konstellation, den sogenannten Signalbezugsentgelten von belieferten Netzbetreibern, nicht der Fall.
Bei Endkundenentgelten ist nach der nunmehr letztinstanzlich bestätigten Entscheidung des OLG keine Mindestvergütung oder feste Mindestbemessungsgrundlage anzusetzen. Nach dem Oberlandesgericht sollte „ein strenger Wirklichkeitsmaßstab ohne pauschalierende Vergütungsbestandteile“ gelten.
Auch für die IP-Verbreitung gilt danach der Grundsatz, dass Rechtenutzer nur für solche Umsätze Vergütungen an die Rechteinhaber zahlen müssen, die sie tatsächlich erwirtschaften. Sie müssen nicht für rein fiktive Einnahmen zahlen, die sich die Rechteinhaber wünschen würden. Es bleibt grundsätzlich bei einer prozentualen und damit für beide Seiten fairen Vergütung.
Diese Erkenntnis ist auch für andere Verwertungsgesellschaften und Medienangebote wie zum Beispiel Fernseh- bzw. Streamingangebote im Internet (OTT) nach ANGA-Einschätzung von richtungsweisender Bedeutung.
„Die völlig überzogenen Forderungen der Corint Media hätten die Übertragung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen – insbesondere als IPTV – für die Netzbetreiber drastisch verteuert. Dieses Vorhaben ist vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Unsere Mitgliedsunternehmen können sich auf die Rückzahlung von geleisteten Vorbehaltszahlungen und Hinterlegungsbeträgen freuen. Mit diesen klaren, nun rechtskräftigen Maßstäben verbinden wir zugleich die Hoffnung, dass wir auch mit anderen Verwertungsgesellschaften schneller zu fairen Lizenzverträgen über alle relevanten Medienangebote kommen“, erläuterte ANGA-Geschäftsführer Peter Charissé die Folgen des Urteils.
5G-Broadcast-Pilotprojekt in Halle gestartet
In Halle (Saale) wird mit dem 5G-Broadcast-Pilotprojekt ein neuer Übertragungsweg für Live-Fernsehen in der Praxis erprobt. 5G Broadcast basiert auf dem 5G-Standard. Dabei handle es sich jedoch im Vergleich zum Mobilfunk-5G um eine Rundfunktechnologie, die auch bei sehr hohen Nutzerzahlen eine hohe Empfangsqualität biete, teilte die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt mit. Das Pilotprojekt diene zum Testen verschiedener Merkmale dieses neuen Übertragungswegs.
Einer der beiden Programmplätze wurde an die ARD und der zweite an den lokalen Privatsender MDF.1 vergeben. Damit wird deutschlandweit erstmalig 5G Broadcast unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen und eines Privatsenders erprobt. Ziel ist der Empfang von audiovisuellen Inhalten auf mobilen 5G-Endgeräten unabhängig von WLAN oder Mobilfunk, technischer Reichweite, Empfangsqualität und Empfangsstabilität.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff wies darauf hin, dass Ereignisse wie die Flut im Ahrtal gezeigt hätten, wie wichtig es sei, an der technischen Weiterentwicklung und Verlässlichkeit der kritischen Infrastruktur zu arbeiten. Über den Kanal 40 sollen je nach Systemkonfiguration technisch bis zu 260.000 Einwohner in Halle mit 5G Broadcast versorgt werden können.
Bereits in den 1990er-Jahren wurde Sachsen-Anhalt als Pilotregion für den digitalen Rundfunk (DAB) ausgewählt und spielte somit eine Schlüsselrolle bei der Einführung und Weiterentwicklung von DAB in Deutschland. „Ich freue mich, dass das Land mit dem 5G-Broadcast-Pilotprojekt in Halle erneut eine Vorreiterrolle einnimmt und so einen wichtigen Meilenstein für die TV-Distribution in Deutschland setzen kann“, sagte Haseloff.
Der für Medien zuständige Staatsminister Rainer Robra dankte in diesem Zusammenhang dem Vorstand der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) und dem dortigen Team, „die bereits seit vielen Jahren mit unermüdlichem Einsatz die technologische Entwicklung vorantreiben“.
Der Startschuss für das Pilotprojekt fiel am 6. August 2024 im Mitteldeutschen Multimediazentrum in Halle. Die Gäste konnten anhand von Use Cases mehr über den Broadcast-Übertragungsweg von Live-Fernsehen auch im Vergleich zu Internet-Livestreams erfahren.
Bitkom warnt vor vorschneller Vergabe von TV-UHF-Frequenzen ans Militär
Der Branchenverband Bitkom warnt davor, der Bundeswehr künftig einen erheblichen Anteil des TV-UHF-Spektrums zuzuweisen. In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder weist der Verband unter anderem darauf hin, dass die Diskussion um die zukünftige Nutzung des UHF-Frequenzbandes (470 bis 694 MHz) zahlreiche relevante Akteure mit berechtigtem Interesse betreffe, darunter Mobilfunk-, Rundfunk- und Veranstaltungsbranche oder auch die Bundeswehr.
Um die knappen Ressourcen in diesem Frequenzband bestmöglich zu nutzen, braucht es aus Bitkom-Sicht eine ganzheitliche Betrachtung des Themas. „Wir halten es daher für entscheidend, einen Multi-Stakeholder-Prozess zu initiieren, der alle Beteiligten – Bundesländer, Bundesnetzagentur, Mobilfunkunternehmen, Rundfunk, Veranstaltungsbranche, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie die Bundeswehr – an einen Tisch bringt“, erklärte der Verband.
Ein solcher Prozess ermögliche es, die verschiedenen Anliegen umfassend zu diskutieren und zu einer ausgewogenen Lösung zu gelangen, die eine effiziente und sinnvolle Frequenznutzung auf lange Frist sicherstelle, betonte der Verband. Dabei sei es besonders wichtig, den sozioökonomischen Nutzen sowie die Effizienz der Frequenznutzung unabhängig zu bewerten. Nur dann könne faktenbasiert die beste Entscheidung für die zukünftige Nutzung getroffen werden.
Mit seinem Schreiben reagiert der Bitkom auf Medienberichte, wonach die Bundeswehr Bedarf an Teilen des terrestrischen Frequenzspektrums angemeldet habe, das derzeit für das Antennenfernsehen DVB-T2 und von der Filmproduktions- und Veranstaltungsbranche genutzt wird, etwa für drahtlose Mikrofone bei Konzerten, Festivals und Dreharbeiten. Erste Versuchsabstrahlungen sollen bereits in Vorbereitung sein.
Absatz von TV-Geräten steigt im zweiten Quartal 2024 um 17 Prozent
Der Absatz von TV-Geräten ist in Deutschland im zweiten Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um knapp 17 Prozent gestiegen. Das ergibt der aktuelle CE-Branchenkompass von ZVEI und Deutscher TV-Plattform in Kooperation mit der GfK.
Der Anstieg beruht nach Einschätzung der Branchenunternehmen in erster Linie auf einem „Euro-Effekt“ durch die Anschaffung neuer Fernseher im Vorfeld und während der Fußball-Europameisterschaft 2024. Nach einem schwächeren ersten Quartal resultiert daraus für das erste Halbjahr 2024 insgesamt ein leichter Zuwachs auf 2,01 Millionen TV-Geräte (1. Halbjahr 2023: 1,99 Millionen).
Bei der Neuanschaffung entschieden sich die Verbraucher verstärkt für Fernseher mit größeren Bildschirmdiagonalen. Während der Anteil von TV-Geräten bis zu 50 Zoll gegenüber dem ersten Halbjahr 2023 um sechs Prozentpunkte zurückging, stiegen die Anteile der Segmente 51 bis 65 Zoll (+ 3 Prozentpunkte) und größer (+ 2 Prozentpunkte) leicht an.
Der Anteil von Ultra-HD-TVs legte im zweiten Quartal des laufenden Jahres nochmals leicht auf 79 Prozent zu. Insgesamt wurden in Deutschland seit der Markteinführung rund 32,6 Millionen Ultra-HD-Fernseher verkauft. Der Anteil der UHD-Fernseher, die alle gängigen HDR-Verfahren darstellen können, kletterte im ersten Halbjahr 2024 um vier Prozentpunkte auf 28 Prozent (1. Halbjahr 2023: 24 Prozent).
Acunmedya schließt Einstieg bei Sport1 ab
Der Einstieg von Acunmedya bei Sport1 ist vollzogen: Das türkische Medienunternehmen hat die Übernahme von 50 Prozent der Anteile am Sport-TV-Veranstalter abgeschlossen. Sämtliche Closing-Bedingungen, insbesondere die medien- und kartellrechtlichen Zustimmungen, wurden erfüllt, wie Sport1 mitteilte.
Sport1 Medien, eine Tochter des Schweizer Medienkonzerns Highlight Communications, und Acunmedya hatten am 23. Februar 2024 im Rahmen einer strategischen Partnerschaft den Erwerb von 50 Prozent der Geschäftsanteile an Sport1 vereinbart.
Auch im Inhaltebereich ist eine Zusammenarbeit geplant. Entertainment- und Sportunterhaltungssendungen von Acunmedya sollen über Sport1 ins deutsche Free-TV kommen. Den Anfang macht die deutsche Version des Sport-Reality-Formats „Exatlon“, die im September 2024 starten soll.
Sky bringt Sky Stream nach Deutschland
Sky hat seine Streaming-Plattform Sky Stream in Deutschland gestartet. Das Angebot bündelt Sky-Sender und Free-TV-Kanäle, Apps und Streaming-Dienste auf einer einheitlichen Benutzeroberfläche. Für den Zugang wird ein Internetanschluss sowie die Sky-Stream-Box benötigt, Kabel oder Satellit sind nicht notwendig.
„Mit dem Launch von Sky Stream schlagen wir ein neues, wichtiges Kapitel für unsere Kunden auf. Die Medienlandschaft wird mit ihrem wachsenden Angebot von Content, Apps und unterschiedlichen Anbietern immer komplexer. Sky Stream ist die perfekte Antwort darauf, denn mit der innovativen Plattform bündeln wir alles bequem an einem einzigen Ort“, sagte Barny Mills, CEO von Sky Deutschland. „Sky Stream wird das Entertainment-Erlebnis für unsere Kunden nachhaltig verändern – es wird einfacher, intuitiver und übersichtlicher als je zuvor. Der Start von Sky Stream ist gleichzeitig ein maßgeblicher Meilenstein für Sky Deutschland und ein langfristiges Investment in den deutschen Markt, das entscheidend zu unserem Wachstum beitragen wird.“
Wie ein Sky-Sprecher gegenüber MediaLABcom bestätigte, ist das Programmangebot bei Sky Stream identisch mit dem Angebot via Kabel und Satellit – einschließlich der UHD/HDR-Inhalte, wenn die entsprechende Option dazugebucht wird.
Die Sky-Stream-Box inklusive des „Sky Entertainment“-Pakets mit Netflix ist ab 15 Euro pro Monat erhältlich, einschließlich Free-TV in HD-Auflösung, erweiterbar durch Premium-Pakete (Bundesliga, Sport, Cinema) und Zusatzoptionen. Mit dabei sind zudem die Mediatheken von ARD, ZDF, RTL+, Joyn und ARTE, der KiKA-Player und Dritt-Apps wie Disney+, Amazon Prime Video und Apple TV+.
Nach dem Deutschland-Start am 31. Juli 2024 kann Sky Stream ab 2025 auch in Österreich gebucht werden.
Sky holt Joyn zu Sky Q und Sky Stream
Der ProSiebenSat.1-Streamingdienst Joyn wird ab August 2024 auf den Sky-Plattformen Sky Q und Sky Stream als App verfügbar sein. Sky und ProSiebenSat.1 vereinbarten dazu eine langfristige Distributionsvereinbarung für Deutschland und Österreich. Bei Sky Stream, das am 31. Juli in Deutschland gestartet ist, werden zudem von Beginn an alle Free-TV-Sender von ProSiebensat.1 in HD-Auflösung zu sehen sein.
In Österreich startet die Joyn-App zunächst auf Sky Q, während Sky Stream 2025 für die österreichischen Kunden verfügbar sein wird. Für Sky schließt die Vereinbarung mit ProSiebenSat.1 eine wichtige Lücke, denn bisher war nur RTL+ bei Sky Q und neuerdings auch Sky Stream vertreten. Sky kann damit die Streamingdienste beider großer privater Sendergruppen auf seinen Plattformen vereinen.
„Unsere erweiterte Partnerschaft mit Sky bringt alle Sender von ProSiebenSat.1 mit zusätzlichen Features und auch die Joyn-App auf die Sky-Plattformen in Deutschland und Österreich. So bieten wir bei unseren linearen Sendern neue Möglichkeiten für Sky-Abonnenten: Neben dem Empfang in HD können sie erweiterte Komfortfunktionen wie Instant Restart nutzen – unsere Inhalte und Angebote sind damit direkt zum Start von Sky Stream verfügbar. Durch Kooperationen wie diese schaffen wir außerdem zusätzliche Reichweite und neue User-Potentiale für Joyn“, sagte Nicole Agudo Berbel, Chief Distribution Officer von ProSiebenSat.1.
Evelyn Rothblum, Chief Transformation Officer bei Sky Deutschland, erklärte: „Durch die erweiterte Partnerschaft mit ProSiebenSat.1 bauen wir das umfangreiche Content-Angebot für unsere Kunden auf allen Sky-Plattformen aus. Direkt zum Start von Sky Stream wird die Joyn-App mit zahlreichen Highlights das hochwertige und breite Portfolio von Inhalten bereichern. Mit Sky Stream finden Entertainment-Fans sämtliche TV-Inhalte komfortabel auf einer Oberfläche, unabhängig davon, von welchem Anbieter sie kommen. Dafür setzen wir auf starke Partnerschaften wie diese, um Zuschauern einen echten Mehrwert zu bieten.“
Sky holt RTL+ zu Sky Stream
Sky Deutschland und RTL erweitern ihre Partnerschaft: Der Streamingdienst RTL+ ist ab sofort neben Sky Q auch beim neuen Angebot Sky Stream als App verfügbar. Zudem können die Sky-Stream-Kunden sämtliche Free-TV-Sender von RTL in HD-Qualität empfangen, begleitet von interaktiven Zusatzfunktionen wie Instant Restart und Timeshifting. Die meisten RTL-Inhalte stehen den Sky-Abonnenten zudem bis zu sieben Tage nach dem Ausstrahlungsdatum auf Abruf ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.
„Wir sind sehr glücklich mit unserer strategischen Partnerschaft mit Sky Deutschland und freuen uns über die langfristige Erweiterung zum Start des neuen, innovativen Angebots Sky Stream. Nachdem wir mit unseren Produkten schon seit Jahren sehr prominent auf Sky Q eingebunden sind, kommen ab sofort auch die Kunden von Sky Stream in den vollen Genuss von RTL+ sowie RTL Catch Up TV in HD-Qualität“, sagte Stephan Schmitter, CEO von RTL Deutschland. „Das ist der nächste konsequente Schritt, neben dem Content-Angebot auch unsere Reichweiten in dieser besonderen Partnerschaft weiter auszubauen.“
Barny Mills, CEO von Sky Deutschland, erklärte: „Starke Partnerschaften sind heute essenziell, um Zuschauern ein umfangreiches, qualitativ hochwertiges Entertainmenterlebnis zu bieten. Daher sind wir sehr erfreut, unsere erfolgreiche Kooperation mit RTL Deutschland zu verlängern und punktgenau zum Produktlaunch auf Sky Stream zu erweitern.“
Roger Elsener wird neuer CEO von Zattoo
Roger Elsener wird neuer CEO des TV-Streaming-Anbieters Zattoo und übernimmt per 1. Oktober 2024 die Position von Nick Brambring. Brambring hatte im Juni 2024 nach über zwölf Jahren an der Spitze von Zattoo seinen Rücktritt bekannt gegeben. Während seiner Amtszeit hat das Unternehmen das B2C-Geschäft in Deutschland und der Schweiz ausgebaut und um die Aktivitäten in Österreich erweitert. Zattoo konnte auch sein White-Label-Geschäft für Marktteilnehmer, die ein TV-Angebot lancieren wollen, ausbauen.
Elsener war zuvor Geschäftsführer des Schweizer Medienunternehmens CH Media Entertainment und seit 2018 Mitglied der Geschäftsleitung des Mutterkonzerns CH Media. Zudem war er CEO von CH Media TV, dem Joint Venture von CH Media und Sunrise für deren TV-Gruppe und den Streaming-Dienst oneplus. Vor seiner Tätigkeit bei CH Media war Elsener in verschiedenen Medienunternehmen in leitenden Positionen tätig, unter anderem bei der AZ Medien AG, der 3+ Gruppe und Viacom International Media Networks.
„Wir freuen uns sehr, dass Roger Elsener als neuer CEO von Zattoo zu uns stößt. Er ist ein erfahrener und renommierter Manager in der Medienbranche. Seine umfangreiche Expertise ist eine große Bereicherung für die nächste Wachstumsphase von Zattoo“, sagte Sam Hügli, Präsident des Zattoo-Verwaltungsrats. „Ein großes Dankeschön an Nick Brambring für seine Dienste für Zattoo während der letzten 18 Jahre. Als CEO hat er unsere Strategie, die auf B2B und Partnerschaften ausgerichtet ist, aufgebaut, was zu einem beständigen und profitablen Wachstum geführt hat.“
Elsener erklärte: „Ich habe großen Respekt vor der erfolgreichen Entwicklung, die Zattoo seit seiner Gründung im Jahr 2006 durchlaufen hat, und ich fühle mich geehrt, in diesen dynamischen Zeiten in der Videostreaming-Industrie ein Teil des Teams zu werden. Zusammen mit dem kompetenten Team freue ich mich darauf, Zattoo dabei zu unterstützen, das nächste Level zu erreichen und unseren Kunden und Partnern ein unvergleichliches Technologie- und Unterhaltungserlebnis zu bieten.“
Brambring sagte: „Roger und ich kennen uns seit 2007, und ich bin sehr zuversichtlich, dass er die beste Person für diesen Job ist. Roger, ein starkes Management Team und viele fantastische Kolleginnen und Kollegen werden Zattoo auf die nächste Stufe heben und gleichzeitig unsere starke Kultur aufrechterhalten. Ich bin sehr dankbar für die Möglichkeit, Zattoo fast 13 Jahre lang als CEO begleitet zu haben.“
ZDF Krimi startet bei waipu.tv
Der TV-Streaming-Anbieter waipu.tv nimmt den Serienkanal ZDF Krimi in sein Angebot auf. Das Programm können ab sofort alle „Perfect Plus“-Kunden und Nutzer des Pay-TV-Pakets ohne zusätzliche Kosten empfangen.
ZDF Krimi zeigt Serien wie „Die Chefin“, „Ein starkes Team“, „Die Rosenheim-Cops“, „Der Kriminalist“, „Letzte Spur Berlin“ und „München Mord“, die zudem auch auf Abruf in der waiputhek bereitstehen.
„Mit ZDF Krimi erweitern wir unser vielfältiges Angebot um einen weiteren hochwertigen Kanal mit einigen der bekanntesten und beliebtesten deutschen Krimi-Marken“, sagte Markus Härtenstein, Vorstand bei Exaring AG, Betreiberin von waipu.tv. „Unser Ansatz, das Programmportfolio aus klassischen Free-TV- und Pay-TV-Sendern um FAST- oder VoD-Channels kontinuierlich zu ergänzen, unterstreicht einmal mehr die Vorteile von IPTV im Vergleich zu traditionellen Kabelanschlüssen. Wir bieten unseren Kunden ein breites Unterhaltungsangebot aus allen Genres, ergänzt um zahlreiche Komfortfunktionen.“
waipu.tv startet zwei Reality-TV-Kanäle
Schon 24 Jahre ist es her, dass Zlatko, Jürgen, Alex und Sabrina in den legendären TV-Container gezogen sind und damit TV-Geschichte geschrieben haben. Jetzt sind sie zurück im Fernsehen. Der TV-Streaming-Dienst waipu.tv startet mit „Big Brother Classics“ einen Kanal, der die Zuschauer in die erste Staffel der Reality-TV-Serie mitnimmt; danach folgt die zweite Staffel. Der Kanal ist zunächst für drei Monate geplant.
Nachdem mit „Janoschs Traumstunde“ und „Fernsehschätze“ kürzlich bereits zwei Kanäle mit Klassikern gestartet sind, baut waipu.tv damit sein Portfolio weiter in Richtung TV-Nostalgie aus.
Neu ist zudem der Adventure Channel, der Abenteuer- und Survival-Sendereihen wie „7 vs. Wild“ sowie „Arctic Warrior“ mit OttoBulletproof zeigt. Die neuen Kanäle können von allen Abonnenten genutzt werden. Außerdem stehen die Inhalte auch in der waiputhek, der Mediathek von waipu.tv, zur Verfügung.
VIDI setzt „Tristan und Isolde“ in Dolby Atmos in Szene
Die Neuinszenierung von Richard Wagners Meisterwerk „Tristan und Isolde“, die unter der musikalischen Leitung von Semyon Bychkov am 25. Juli 2024 ihre Premiere auf den Bayreuther Festspielen feierte, setzte auch akustisch neue Maßstäbe: Erstmals wurde ein Werk der großen Klassik im Remote Audio Control Room (RACR) des Technikdienstleisters VIDI in Dolby Atmos abgemischt.
Während der Aufführung im Bayreuther Festspielhaus bekam die Oper von den Tonmeistern Peter Hecker in Bayreuth und Harald Gericke am Audiomischpult im VIDI RACR in Darmstadt ihren letzten akustischen Schliff. Das Signal wurde für die Streaming-Plattform STAGE+ der Deutschen Grammophon in Dolby Atmos 7.1.4 aufbereitet. Die Zusammenarbeit mit Deutsche Grammophon GmbH, Bayreuther Festspiele GmbH, TV Skyline und Tonzauber.com ermöglichte das Musikerlebnis.
„Der VIDI RACR ist bei Sportproduktionen seit vielen Jahren etabliert und bietet bei Live-Übertragungen, etwa von Bundesliga-Spielen für Sky Deutschland, den Fans vor den Bildschirmen ein akustisches Erlebnis, als wären sie live im Stadion“, sagte VIDI-Geschäftsführer Jürgen Jahn in Darmstadt. „Wir freuen uns, dass wir die Leistungsfähigkeit des Systems erstmals bei einer Live-Übertragung im Klassikbereich unter Beweis stellen konnten.“
„Die perfekt abgestimmte Akustik im RACR ermöglicht dem Tonmeister ein wesentlich präziseres Arbeiten gegenüber einem Audiomischplatz in einem Ü-Wagen“, erklärte Jahn. „Außerdem entsteht durch eine Remote-Produktion deutlich weniger technischer Aufwand am Veranstaltungsort, weniger Platzbedarf, weniger Materialtransport und Personalbedarf. Die Lösung ist somit auch nachhaltiger.“
Das Konzept des VIDI RACR wurde von Felix Krückels, Professor für Broadcast Production und System Design an der Hochschule Darmstadt, entworfen und umgesetzt. Auch die Produktion von „Tristan und Isolde“ begleitete er mit seiner Expertise.
Österreich misst TV-Einschaltquoten per HbbTV
Die Arbeitsgemeinschaft Teletest (AGTT), die die TV- und Videonutzung in Österreich erfasst, stellt die Messung zum 1. September 2024 auf eine HbbTV-basierte Lösung um. Nach einer rund vierjährigen Entwicklungs- und Testphase soll der Teletest 2.0 der werbetreibenden Wirtschaft, den Mediaagenturen und Rundfunkanstalten eine neue Datenqualität liefern.
Das bestehende Teletest-Panel wird dazu mit den Rückkanaldaten von über 1,1 Millionen mit dem Internet verbundenen HbbTV-Fernsehgeräten in Österreich verbunden. Mit der weiterentwickelte Messmethodik sollen nach Teletest-Angaben Schwankungen in kleineren Zielgruppen „drastisch reduziert“ und so genannte Nuller-Reichweiten durch zu geringe Fallzahlen der Vergangenheit angehören. Das Ergebnis des Teletest 2.0 seien noch stabilere und verlässlichere Daten.
Die neue Form der Reichweitenmessung vereint die Daten der HbbTV-Geräte mit dem bestehenden repräsentativen Teletest-Panel, wodurch die technisch generierten „Big Data“ nach soziodemografischen und Konsummerkmalen hochgerechnet werden. Ein weiterer Vorteil: Während bislang die zeitversetzte Nutzung von TV-Inhalten erst acht Tage nach der Ausstrahlung zur Verfügung stand, wird das im neuen Teletest 2.0 bereits am Tag nach der Ausstrahlung der Fall sein. Die Daten aus dem Teletest 2.0 werden wie bisher am Vormittag des Folgetags auf der AGTT-Webseite veröffentlicht.
„Durch die Integration der Return Path Data steigt die Fallzahl für den Teletest 2.0 exponentiell an. Die weiterentwickelte Datenqualität bietet wesentliche Vorteile in der TV-Planung und stellt sicher, dass der Teletest 2.0 mit seinen auditierten und verlässlichen Zahlen die anerkannte und vertrauenswürdige Währung in der TV-Welt ist“, sagte Thomas Gruber (ProSiebenSat.1 Puls 4), Obmann der Arbeitsgemeinschaft Teletest.
Gruber berichtet von regem Interesse aus dem europäischen Ausland, wo man das österreichische First-Mover-Projekt verfolge und eine Übernahme der neuen Reichweitenmessung evaluiere. „Mit dem Teletest 2.0 setzen österreichische Vermarkter und Broadcaster auf noch mehr Transparenz. Im Gegensatz zu globalen Plattformen können Werbetreibende und Agenturen auf valide und auditierte Daten vertrauen. Das gesamte Innovationsprojekt Teletest 2.0 wurde in Österreich entwickelt und umgesetzt, schafft hierzulande Wertschöpfung und unterstützt den TV- und Medienstandort Österreich“, sagte Gruber.
Susanne Koll (Hearts & Science Austria), Präsidentin der Interessengemeinschaft der Media Agenturen (IGMA), erklärte: „Der Teletest 2.0 bietet durch den Einsatz von Big Data eine erheblich stabilere Messung der TV-Reichweiten und vermittelt ein klareres Bild der tatsächlichen TV-Nutzung. Davon profitieren insbesondere kleinere und Nischensender, die bisher nicht korrekt dargestellt wurden. Zudem wird die Erreichbarkeit kleinerer Zielgruppen in der Mediaplanung deutlich verbessert. Der Teletest 2.0 ist ein Meilenstein in der TV-Messung, der im intensiven Dialog der Mediaagenturen mit der Arbeitsgemeinschaft Teletest erreicht wurde.“
Mit dem Start des Teletest 2.0 ist die Grundlage für eine weitere Innovation gelegt. Durch die Verschmelzung von Paneldaten mit der Messung von mehr als einer Million HbbTV-Geräten stehen die Teletest 2.0-Daten in Echtzeit zur Verfügung und bilden die Grundlage für TV-LOAD. Das Tool greift auf diese Live-Daten zu, um Werbeblöcke in Echtzeit zu optimieren. TV-LOAD, das die österreichischen Bewegtbildvermarkter in den nächsten Monaten einführen, soll ein präzises digitales Targeting im Broadcaster-Umfeld ermöglichen. Durch die Daten aus dem Teletest 2.0 können die Spots für einen Werbeblock zielgruppenspezifisch zusammengestellt werden, was die Performance von TV-Kampagnen verbessern soll.
Der 2005 gegründeten AGTT gehören alle großen Marktteilnehmer in Österreich an: ATV, Goldbach Austria, IP Österreich, ORF, ORF-Enterprise, ProSiebenSat.1 Puls 4 und Servus TV.
Fix&Foxi expandiert in Lateinamerika
Your Family Entertainment (YFE) baut die Verbreitung seines Kinder- und Familienkanals Fix&Foxi in Lateinamerika aus. Die spanischsprachige Version des Pay-TV-Senders ist jetzt in Kolumbien über Growth International und Star TV Network, in Costa Rica über GCI Service Providers, in Mexiko über Dish/MVS Hub und Magnolia Madrigal Leyva/Fibrit sowie in Venezuela über Telecomunicaciones G-Network, Netuno und TV Zamora empfangbar.
„Wir freuen uns sehr, mit diesen renommierten Kabel-, Satelliten- und Mobilfunk-Plattformen in Lateinamerika zusammenzuarbeiten, um den Fix&Foxi-Sender einem breiten Publikum zugänglich zu machen“, sagte Laurence Robinet, Chief Broadcast Officer bei YFE. „Diese Weiterentwicklung ist ein Beweis für unseren Einsatz, Familien auf der ganzen Welt pädagogisch wertvolle und gleichzeitig spannende Inhalte zu liefern.“
Partner:
Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herausgeber: Heinz-Peter Labonte (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Marc Hankmann (Leitung),
Dr. Jörn Krieger
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