Das Wal-Versprechen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Folge aus der „Sendung mit der Maus“ erklärt Käpt’n Blaubär, was es mit dem Wal-Versprechen auf sich hat. Kurzum: Man muss sich nicht unbedingt daran halten. Leider Gottes beschränkt sich das Wal-Versprechen nicht nur auf die Tierwelt, was nach Ansicht unseres Herausgebers Heinz-Peter Labonte mit ein Grund für den Erfolg der AfD und des BSW ist.
Die Wahlversprechen zur Entbürokratisierung werden jüngst mit der Abschaffung des Sammelinkassos ad absurdum geführt, denn egal, ob betroffene Haushalte beim Kabelanschluss bleiben oder nicht, der Verwaltungsaufwand für Netzbetreiber, Mieter und Wohnungsunternehmen ist längst da.
Der Wegfall des Sammelinkassos ist eine Folge der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), das im Rahmen dieses Wegfalls ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht vorsieht. Dagegen hat Bernd Thielk beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Inwiefern das TKG dem Geschäftsführer von willy.tel den FTTH-Ausbau erschwert, erklärt Thielk im Interview mit MediaLABcom.
Immerhin: Der Gigabit Infrastructure ACT (GIA) hat das Ziel, den Glasfaserausbau zu beschleunigen. Allerdings lässt die EU-Verordnung an einigen Stellen Raum zur Interpretation. Die Bundesregierung muss aktiv werden. Dass keine zwei Monate vor Inkrafttreten des GIA ein neuer Bundestag gewählt wird, verschärft die Situation.
Mehr Bürokratie wird auf Unternehmen auch durch die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) zukommen. Dass davon nur Konzerne und Großunternehmen betroffen seien, ist ein Trugschluss, zumal auch kleine und mittelständische Unternehmen nachhaltig wirtschaften wollen – es sein denn, entsprechende Ankündigungen sind mehr als Wal-Versprechen im Sinne von Käpt’n Blaubär zu verstehen.
Kurzmeldungen und eine neue Ausgabe unseres Podcasts „Medien im Visier“ runden die Ausgabe ab. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre.
Heinz-Peter Labonte, Herausgeber
Marc Hankmann, Redaktionsleiter
Dr. Jörn Krieger, Redakteur
Ausgabe 131 • August 2024
Inhalt
„Das ist völlig danebengegangen“: willy.tel-Geschäftsführer Bernd Thielk über die Auswirkungen des TKG auf den FTTH-Ausbau
Marc Hankmann
Hamburg ist laut Gigabit-Grundbuch mit 68,1 Prozent FTTB/H-Abdeckung Spitzenreiter. Das liegt auch am Netzbetreiber willy.tel, der in der Hansestadt Glasfaseranschlüsse baut. Bernd Thielk hält dennoch nicht mit Kritik hinterm Berg, denn aus Sicht des willy.tel-Geschäftsführers könnte der FTTH-Ausbau besser laufen. Dabei spielt auch die Zahl der TK-Verbände eine Rolle. Im Interview mit MediaLABcom spricht er über die Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso, Kündigungen, die Verfassungsbeschwerde zum TKG sowie über Praxistauglichkeit des Glasfaserbereitstellungsentgelts.
Verwaltungsvereinfachung? Entbürokratisierung? Fehlanzeige! … oder wie die Ampel-Regierung den AfD/BSW-Booster zündet
Heinz-Peter Labonte
Schon wieder verspricht die Bundesregierung Verwaltungsvereinfachungen oder als Synonym auch mal zur Abwechslung „Entbürokratisierung“. Man will es nicht mehr hören und lesen. Und beim Schreiben protestieren schon die Tasten. Warum? Weil es sich um leere Versprechungen handelt.
Wegfall des Sammelinkassos: Mehr als die Hälfte der betroffenen Haushalte will beim Kabel bleiben
Dr. Jörn Krieger
Über die Hälfte aller betroffenen Kabelhaushalte, die sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben, möchten auch mit der Abschaffung des Sammelinkassos beim Kabel bleiben. Das ist das Ergebnis der Frühjahrswelle der Plattformstudie 2024-I, die die Marktforscher von Kantar im Auftrag der AGF Videoforschung zweimal im Jahr durchführen.
Gigabit Infrastructure Act: offene Fragen und To-dos für die Regierung
Marc Hankmann
Getreu dem Motto „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel“ ist der Gigabit Infrastructure Act (GIA) keineswegs eine abgeschlossene Gesetzesmaßnahme. Auf nationaler Ebene wird er noch einige Regelungen nach sich ziehen, zumal einige Formulierungen in der EU-Verordnung Interpretationsspielraum bieten. Fest steht allerdings, dass sich der Gesetzgeber sputen muss.
Nachhaltigkeit: Warum sich auch kleine TK-Unternehmen auf die CSRD vorbereiten sollten
Marc Hankmann
Auch wenn sich die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) auf große und börsennotierte kleine wie mittelständische Unternehmen (KMU) abzielt, werden ihre Auswirkungen auch kleinere Firmen des Telekommunikationsmarkts erfassen. So könnten etwa Zulieferer oder Dienstleister ebenso von der CSRD betroffen sein wie ab 2028 Tochterunternehmen nichteuropäischer Firmen, deren Nettoumsatz in der EU über 150 Millionen Euro liegt. Kurzum: Es ist an der Zeit, sich Gedanken zum Thema Nachhaltigkeit zu machen.
Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom
Danilo Höpfner
UKW-Abschaltung in der Schweiz: „Die Nebenwirkungen sind auszuhalten.“
Die Schweiz schaltet ab. Die öffentlich-rechtliche SRG schon sehr bald, Ende des Jahres ist Schluss mit Analogempfang, die Privaten müssen bis 2026 von UKW runter. Damit wird die Schweiz, nach Norwegen, zum zweiten Land in Europa, das mit dem Ende der analogen Wellen im Radio ernst macht. Dass dabei beim Vorbild Norwegen nicht alles ganz reibungslos verläuft, davon will man sich in Bern nicht abschrecken lassen. Was der UKW-Ausstieg für den Markt in der Schweiz und die Nachbarländer bedeutet, darüber sprechen mir mit Edi Estermann von der SRG Generaldirektion.
Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
Stadt Hamburg steigt bei willy.tel ein<
Die Stadt Hamburg beteiligt sich am regionalen Telekommunikationsunternehmen willy.tel. Gemeinsam soll ab 2025 der Glasfaserausbau in der Hansestadt vorangetrieben werden. Die Beteiligung, deren finanziellen Eckpunkte nicht genannt wurden, erfolgt über die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement. In der zur Finanzbehörde gehörenden Konzernholding sind die öffentlichen und privaten Unternehmen der Stadt gebündelt.
„Das ist völlig danebengegangen“: willy.tel-Geschäftsführer Bernd Thielk über die Auswirkungen des TKG auf den FTTH-Ausbau
Marc Hankmann
Hamburg ist laut Gigabit-Grundbuch mit 68,1 Prozent FTTB/H-Abdeckung Spitzenreiter. Das liegt auch am Netzbetreiber willy.tel, der in der Hansestadt Glasfaseranschlüsse baut. Bernd Thielk hält dennoch nicht mit Kritik hinterm Berg, denn aus Sicht des willy.tel-Geschäftsführers könnte der FTTH-Ausbau besser laufen. Dabei spielt auch die Zahl der TK-Verbände eine Rolle. Im Interview mit MediaLABcom spricht er über die Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso, Kündigungen, die Verfassungsbeschwerde zum TKG sowie über Praxistauglichkeit des Glasfaserbereitstellungsentgelts.
MediaLABcom: Herr Thielk, auf Basis des Telekommunikationsgesetzes (TKG) endete am 30. Juni 2024 die Umlagefähigkeit der Betriebskosten für ein Kabelnetz auf die Mietnebenkosten. Die Unternehmen, die auf der Netzebene 4 (NE4) tätig sind, stellen die Haushalte von Sammel- auf Einzelinkasso um. Wie läuft die Umstellung bei willy.tel?
Bernd Thielk: Die Wohnungswirtschaft ist ja so bunt wie ein Blumenstrauß und allein die schiere Masse an Einzelinkasso-Verträgen, die auf NE4-Betreiber zukommt, stellt schon eine enorme Herausforderung dar. Seit rund zwei Jahren bauen wir 15.000 bis 20.000 Wohnungen pro Jahr mit FTTH aus. Dadurch können wir über jeden Anschluss das TV-Angebot an- und abschalten und auch günstige Preise für den Verbraucher anbieten. Das funktioniert sehr gut, wenngleich wir bei einem Bestand über 150.000 Wohnungen noch einiges vor uns haben. Wir werden sicherlich über das Jahr 2027 hinaus Glasfaseranschlüsse bauen.
Aber es gibt auch Wohnungsunternehmen, zum Beispiel kleinere Familienunternehmen mit wenigen hundert Wohneinheiten, die alles so belassen wollen, wie es jetzt ist, und die TV-Kosten dann selbst tragen, weil sie zum Beispiel eine etwas ältere Mieterschaft haben und mit der TV-Versorgung zufrieden sind. Andere wiederum warten ab und schauen, wie sich alles in den nächsten zwei, drei Jahren entwickelt.
MediaLABcom: Aber sicherlich werden manche Wohnungsunternehmen auch gekündigt haben.
Bernd Thielk: Das stimmt, davon gibt es einige. Mit solchen Unternehmen versuchen wir dann trotzdem, eine Einigung zu erzielen, denn diese Kündigungen sind für uns immer mit einem Umsatzverlust verbunden.
MediaLABcom: Entspricht die Kündigungsquote Ihren Erwartungen?
Bernd Thielk: Ja, da liegen wir im erwarteten Rahmen. Es gibt Wohnungsunternehmen, mit denen wir uns einigen und welche, mit denen das nicht gelingt. Das war schon immer so. Aber wenn ein Wohnungsunternehmen nur wenige Jahre lang unser Netz genutzt hat und alle zufrieden waren, jetzt aber den Versorgungsvertrag kündigt, haben wir natürlich ein Problem: fehlende Refinanzierung.
MediaLABcom: Können Sie die Höhe der Kündigungsquote beziffern?
Bernd Thielk: Das kann ich Ihnen nicht genau sagen. Ich denke, es sind eine dreistellige Anzahl von über tausend Verträgen, die gekündigt wurden.
MediaLABcom: Das klingt nach vielen Kunden, die Sie verlieren.
Bernd Thielk: Kundenverlust ist gar nicht mal das Thema. Wir bleiben auf den Kosten für den FTTH-Ausbau sitzen. Wenn es mit dem Sonderkündigungsrecht so weitergeht, müssten wir schätzungsweise auf über drei Millionen Euro verzichten, was für ein Unternehmen unserer Größe eine dramatische Zahl ist. Und wir können nicht einfach die TK-Preise erhöhen, denn wir stehen im Wettbewerb mit abgeschriebenen Kupferdoppelader- und Koax-Netzen. Dann kommt es erst recht zu einer Kündigungswelle. Wir befinden uns in einer schwierigen Situation, die wir letztendlich durch unsere Verfassungsbeschwerde zum Ausdruck bringen.
MediaLABcom: In der geht es um das entschädigungslose Sonderkündigungsrecht im TKG. Können Sie eine Wasserstandsmeldung abgeben? Wie stehen die Chancen, dass das Verfassungsgericht Ihre Beschwerde annimmt?
Bernd Thielk: Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile eine Vielzahl von Akteuren um Stellungnahmen gebeten und wertet diese jetzt aus. Parallel dazu haben auch wir als Beschwerdeführer Gelegenheit erhalten, auf die Stellungnahmen zu reagieren. Wir hoffen, dass es in den nächsten Monaten zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kommt.
MediaLABcom: Das Ende der besagten Umlagefähigkeit soll zu mehr Wettbewerb auf der NE4 und damit zu einer größeren Auswahlmöglichkeit für den Verbraucher führen. Hält das TKG dieses Versprechen?
Bernd Thielk: Also das ist völlig danebengegangen. Das muss man wirklich in dieser Deutlichkeit einmal sagen. Ich hatte Anrufe von Wohnungsunternehmen, die der Meinung waren, sie könnten nun frei wählen, wer sie mit Fernsehen versorgt. Ich musste denen dann erklären, dass das nicht so ist, denn außer unserer FTTB/H-Infrastruktur liegt keine andere im Gebäude. Natürlich können die Mieter der Wohnungsunternehmen TV über das freie Internet beziehen (IPTV), aber das ging auch schon vor der TKG-Novelle. Das TKG suggeriert eine Auswahlfreiheit, die es gar nicht gibt. In dieser Hinsicht ist es ein wirklich schlecht gemachtes Gesetz.
MediaLABcom: Die Kritik, das TKG sei handwerklich schlecht gemacht, hört man immer wieder. So sei zum Beispiel nicht klar, ob es sich im Rahmen des Glasfaserbereitstellungentgeltes um Netto- oder Bruttobeträge handele.
Bernd Thielk: Ich kenne nur wenige Gesetze, in denen Preise vorgegeben werden. Das ist an sich also schon sehr merkwürdig. Das TKG wurde 2021 geschrieben, als der Zinssatz unter 1 Prozent lag. Jetzt liegt er bei 4 bis 5 Prozent. Ich befürchte, dass an dem Gesetz Menschen geschrieben haben, die nicht sehr tief in der Materie stecken. Und wir wissen ja alle, wer uns das Ende der Umlagefähigkeit eingebrockt hat.
MediaLABcom: Gibt es aus Ihrer Sicht weitere Mängel am TKG?
Bernd Thielk: Laut Koalitionsvertrag soll jeder Haushalt bis 2030 einen Glasfaseranschluss haben. Das Glasfaserbereitstellungsentgelt ist laut TKG aber nur für Netze gedacht, die bis 2027 errichtet werden. In Deutschland wird man aber sicherlich auch nach 2027 FTTH-Netze bauen – dann nur ohne Glasfaserbereitstellungsentgelt, was schwierig werden dürfte.
Ich glaube zudem, dass man FTTB flächendeckend bis 2030 hinbekommt, FTTH aber sicherlich nicht. Wir haben in Deutschland etwa 42 Millionen Haushalte, davon befinden sich rund 22 Millionen in Mehrfamilienhäusern, also Häuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Sagen wir mal, es wurden davon bereits – sehr positiv gedacht – schon vier Millionen Haushalte mit FTTH ausgebaut, dann bleiben noch 18 Millionen übrig. Im normalen städtischen Umfeld, kostet ein FTTH-Anschluss auf der NE4 rund 750 Euro netto (knapp 900 Euro brutto) – in der Mischkalkulation, in der man einen Übergabepunkt setzt und von dort weitere Gebäude mit Wohnungen anschließt. Und jetzt rechnen Sie einmal 900 Euro mal 18 Millionen Haushalte. Dann haben Sie eine Gesamtinvestition von über 16 Milliarden Euro, die notwendig ist, um FTTH im städtischen Raum bis 2030 auszurollen. Wer soll das bezahlen?
Ein paar Großunternehmen wollen den Glasfaserausbau für ihre Kunden kostenlos bewerkstelligen. Kann man machen, aber wirklich erfolgreich läuft das aktuell nicht, denn der Kunde soll für Glasfasertarife mehr bezahlen, obwohl er mit seinem Internetanschluss über das bereits abgeschriebene Kupfernetz zufrieden ist. Die Frage ist doch, ob die Menschen in den Mietshäusern in dieser Zeit noch das Geld haben, um sich einen Glasfaseranschluss leisten zu können.
MediaLABcom: Um die Kosten und damit auch die Preise zu senken, wurde im TKG das Glasfaserbereitstellungsentgelt geschaffen.
Bernd Thielk: Aber dessen Ausgestaltung ist fern jeder Realität. Über neun Jahre können maximal 540 Euro brutto angesetzt werden. Wenn man die Umsatzsteuer herausrechnet und noch 5 Prozent Zinsen berücksichtigt, bleiben nur noch ca. 350 Euro netto über. Der Bau des FTTH-Anschlusses kostet aber 750 Euro. Wer bezahlt die restlichen 400 Euro?
Hier wiederholt sich die Geschichte. In den 1980er-Jahren wollte die Regierung das Koax-Netz ausbauen, doch zunächst war man überhaupt nicht mit den regionalen Kabelgesellschaften erfolgreich. Dann wurde die Umlagefähigkeit eingeführt, es investierten die Wohnungs- sowie Kabelgesellschaften und innerhalb von 10 Jahren war Deutschland mit Koax versorgt.
Die Frage, die sich die Regierung heute stellen muss, lautet: Wie bewerkstelligen wir den flächendeckenden FTTH-Ausbau? Und das mit einer Take-up-Rate, die eine Refinanzierung der Glasfasernetze ermöglicht. Dafür müssen die Endkundenpreise auf ein sozialverträgliches Niveau runter, deshalb benötigen wir – wie früher – ein Solidaritätsprinzip. Es müssen sich alle am FTTH-Ausbau beteiligen. Wir haben im Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen, die Finanzierungszeiten für die Infrastruktur auf 15 Jahre anzusetzen, damit die Wohnungswirtschaft keine Kosten für den FTTH-Ausbau hat. Aber leider steht es im TKG anders.
Es ist eine komplexe Gemengelage. So gibt es Wohnungsunternehmen, die wollen Eigentümer der Infrastruktur sein, lassen von uns das Netz bauen und nehmen die Kosten auf sich. Andere nutzen das Glasfaserbereitstellungsentgelt und übernehmen die skizzierte Finanzierungslücke und wiederum andere, wenn auch wenige, wollen mit alldem gar nichts zu tun haben.
MediaLABcom: Der Fachverband Rundfunk und BreitbandKommunikation (FRK) zitiert in einer Pressemitteilung seinen Vorsitzenden Heinz-Peter Labonte damit, dass sowohl das Glasfaserbereitstellungsentgelt als auch die Modernisierungsumlage im NE4-Glasfaserausbau „praktisch keine Rolle“ spielten. Das hört sich bei Ihnen anders an.
Bernd Thielk: Sprechen wir einmal über den Mittelstand. Wenn ein mittelständisches TK-Unternehmen versucht, den FTTH-Ausbau auf eigene Kosten zu stemmen, dann ist das sicherlich machbar, wenn es sich um einige tausende Wohneinheiten handelt. Wenn das Unternehmen aber 40.000, 50.000 oder 100.000 Wohnungen ausbauen muss, benötigt es andere Finanzierungsformen. Deshalb stellen wir uns hier breit auf und sind offen für alles: Einige Wohnungsunternehmen nutzen die Modernisierungsumlage, andere das Glasfaserbereitstellungsentgelt.
MediaLABcom: Aber an der Ausgestaltung des Glasfaserbereitstellungsentgelts üben Sie trotzdem Kritik.
Bernd Thielk: Es ist eine gute Idee, aber schlecht geschrieben. Für die FTTH-Infrastruktur fallen bei uns Kosten in Höhe von rund 8 Euro brutto pro Anschluss an – nur für die Infrastruktur. Im TKG stehen dafür aber 5 Euro brutto für 5 bis maximal 9 Jahre. Wir wären alle zufrieden, wenn das Glasfaserbereitstellungsentgelt zum Beispiel 8 Euro brutto und die Laufzeit 15 Jahre betragen würde. Stattdessen wurde, wie ich hörte, in letzter Sekunde dieser Satz mit den 5 Euro aufgenommen – wahrscheinlich, um den Markt zu beruhigen. Aber er ist völlig misslungen.
Ich denke, dass sich die Politik im nächsten oder übernächsten Jahr wundern wird, dass die Ziele wieder nicht erreicht wurden. Auch große Telekommunikationsunternehmen werden die Milliarden-Investitionen für den flächendeckenden FTTB/H-Ausbau nicht stemmen können. Mag sein, dass sich das das eine oder andere Unternehmen leisten kann, ein Mittelständler kann das jedenfalls nicht.
MediaLABcom: Wie stehen denn die Chancen auf eine Anpassung des TKG?
Bernd Thielk: Ich finde es sehr traurig, dass hierbei die Verbände, die schon lange eine Anpassung fordern, nicht wirklich ernst genommen werden. Vielleicht haben wir eine Chance, wenn das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde annimmt, sodass das TKG geändert werden muss. Vielleicht hört die Politik dann etwas mehr auf den Markt und vielleicht fragt sie dann in den Verbänden nach, wie weit der FTTH-Ausbau fortgeschritten ist, anstatt sich auf „Homes passed“ zu verlassen. Dabei rede ich nicht über ländliche Regionen, sondern über den Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern.
MediaLABcom: Sie sprachen bereits von einem Solidaritätsprinzip, den es für den flächendeckenden FTTH-Ausbau brauche. Mit der Umlagefähigkeit der Kabelnetzbetriebskosten wird ein Solidarprinzip abgeschafft und gleichzeitig mit dem Glasfaserbereitstellungsentgelt ein anderes eingeführt. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoller gewesen, das Solidarprinzip für die Kabelnetze beizubehalten und somit auch den FTTH-Ausbau anzukurbeln?
Bernd Thielk: Das hätte man so machen können. Wenn man die TV-Versorgung herausnähme und die Umlagefähigkeit nur auf die Infrastruktur bezöge, glaube ich, dass jetzt viele TK-Unternehmen in FTTH-Netze investieren würden. Ich bin der Überzeugung, dass man dann, wie in den 1980er-Jahren, in kurzer Zeit in ganz Deutschland moderne Glasfasernetze schaffen könnte.
MediaLABcom: Die NE4-Betreiber nehmen bisweilen auch eine Gatekeeper-Position ein, denn ohne sie kommen NE3-Betreiber nicht in die Häuser. Ergibt sich aus dieser Position heraus eine lukrative Einnahmequelle zur Finanzierung des FTTH-Ausbaus?
Bernd Thielk: Beim Open Access kann entweder die Faser oder der Bitstream vermarktet werden. Letzteres ist bei uns in Hamburg recht erfolgreich der Fall. Man benötigt aber auf jeden Fall einen Partner, der bereit ist, für den Zugang zu zahlen. Das Problem ist die Preisgestaltung. Sicherlich kostet der Zugang in Plattenbauten weniger als zum Beispiel in Hamburger Gründerhäusern oder in einer Altstadt. Dann ist man für den FTTH-Ausbau nicht bei 750 Euro, sondern ganz schnell auch mal bei 1.500 Euro je Haushalt. Da muss man mit dem Partner eine Einigung finden.
Ob das mit den großen TK-Konzernen gelingen kann, weiß ich nicht. Ich befürchte, der Mittelstand ist zu klein dafür. Oder er muss sich zusammentun und vielleicht über die Verbände versuchen, eine Allianz zu bilden. Dann mag eine Einigung im Open-Access-Rahmen funktionieren.
MediaLABcom: Wäre es aus Sicht des Mittelstands sinnvoll, weniger Verbände zu haben und dafür mit einer mächtigeren Stimme zu sprechen?
Bernd Thielk: Da bin ich ganz bei Ihnen. Man ist immer nur dann gewichtig, wenn man eine hohe Anzahl an Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Sicherlich gibt es unterschiedliche Interessen, die mal mehr kommunal oder mal mehr privatwirtschaftlich geprägt sind, aber versetzen Sie sich einmal in die Lage eines Politikers oder Staatssekretärs aus einem Bundesministerium, der für Ihr Anliegen 10 Minuten Zeit hat und dem vier oder fünf Verbandsvertreter gegenübersitzen. Ich habe das selbst einmal im Bundesverkehrsministerium erlebt. Die Zeit, in der nachgefragt wurde, wer eigentlich von welchem Verband ist, hätte man besser nutzen können.
MediaLABcom: Die Stadt Hamburg hat sich an willy.tel beteiligt. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen in Bezug auf den weiteren FTTB-/FTTH-Ausbau in Hamburg?
Bernd Thielk: Als mittelständisches Familienunternehmen haben wir sehr frühzeitig ab 2005 in den FTTB-Ausbau und ab 2010 in den FTTH-Ausbau investiert. Wir, wie auch unsere Kunden, haben immer langfristig gedacht und entsprechend sind auch unsere Kundenbeziehungen. Auch die Beteiligung der Hansestadt Hamburg an willy.tel ist sehr langfristig angelegt und passt hervorragend zu unserer Unternehmens-DNA. Mit dem städtischen Partner an der Seite werden wir unsere Ausbauaktivitäten intensivieren, ohne unsere kunden- und serviceorientierte Philosophie zu vernachlässigen.
MediaLABcom: Vielen Dank für das Gespräch.
Verwaltungsvereinfachung? Entbürokratisierung? Fehlanzeige! … oder wie die Ampel-Regierung den AfD/BSW-Booster zündet
Heinz-Peter Labonte
Schon wieder verspricht die Bundesregierung Verwaltungsvereinfachungen oder als Synonym auch mal zur Abwechslung „Entbürokratisierung“. Man will es nicht mehr hören und lesen. Und beim Schreiben protestieren schon die Tasten. Warum? Weil es sich um leere Versprechungen handelt.
Einfache Verwaltung abgeschafft
Nehmen wir ein Beispiel für das Handeln der ehemals „Großen“ und der aktuellen „Zukunftskoalition“. Ein Beispiel, welches als Verhaltensmuster des Berliner Politglockenverhaltens mehr als nur verdeutlicht. Jedem Praktiker mit Lebenserfahrung war klar, dass das Sammelinkasso die einfachste Form der vervielfachten TV-Versorgung ist und natürlich auch an die Welt der IP-Dienste hätte angepasst werden können. Zum Beispiel indem man für Mieter die Möglichkeit schafft, durch Änderungskündigung aus dem Sammelinkasso auszusteigen. Frage an die Gesetzgeber aus allen Fraktionen: Wurde darüber überhaupt mal bürokratiemindernd nachgedacht? Offenbar wurde dieses Sammelinkassoverfahren „aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung für Wohnungsgesellschaften“ geschaffen und von der Berliner Politblase lieber unter Lobbyeinfluss als „Nebenkostenprivileg“ bekämpft.
Klar, als Lobbyist der Deutschen Telekom kann man zur Verwirrung der Wettbewerberkunden für die Abschaffung der einfachen Verwaltung sein. Insbesondere wenn es einem dämmert, dass man in der Privatisierungseuphorie die falsche Kabelinfrastruktur, das Koax-Kabel, an Private-Equity-Fonds verkaufte. Warum denn einfach, wenn’s auch kompliziert und bürokratieaufblähend geht? Schafft und sichert halt Planstellen – auch beim mit Steuergeldern unterstützten Verbrauchervereinen - und damit mehr Bürokratie bei Wohnungswirtschaft, bei Telekommunikationsunternehmen ohne Staatsbeteiligung und natürlich beim Bürger!
Und das Bundesverfassungsgericht? Handelt offenbar bei der Annahme von Beschwerden aus Hamburg, Bayern und Brandenburg gegen die Abschaffung des einfachen Sammelinkassos nach dem Motto eines berühmten Sozialdemokraten: Es gibt nichts, das sich durch Liegenlassen nicht von selbst erledigt oder noch dringender wird. So erweist sich das höchste deutsche Gericht als Bürokratieförderer.
Welch ein Selbstbetrug!
Ein ähnliches Beispiel für mangelnde bzw. missachtete Praxiserfahrung: Was stört(e) es die Berliner Politik und Ministerbürokratie, dass die Kommunen seit Jahren über falsche Migrationspolitik klagen. „Wir schaffen das!“ ist zum Synonym für Praxisferne und bürokratische Fehlsteuerung geworden. Und jetzt ist die Zitatgeberin gegangen – wie das berühmte Tier vom Trog –, wird aber von ihrem Nachfolger im Kanzleramt, Geiste und Verhalten nebst ihrem ehemaligen Wirtschaftsminister für nachhaltende Verdienste und Krisenbewältigungen gefeiert.
Allerdings mit Konsequenzen für die Gesellschaft und unsere demokratische Verfassungsordnung. Selbst der laute Ruf „Haltet den Dieb!“ wird zum Bumerang. Die Wähler bemerken das gigantische Planstellenbeschaffungsprogramm der Rechtskundigen in Verwaltungen, Verbraucherverbänden und durch das „Demokratiefördergesetz“ staatlich subventionierten, Bürokratie fördernden, verwaltungsvereinfachungsaversen Organisationen. Die Bürger sind halt doch nicht so doof, wie die Berliner Politblase sie gerne hätte. Sie mucken – siehe Europawahl – einfach mit Protestwahl auf.
Die alternative Infrastruktur?
Zurück zur Telekommunikationsinfrastruktur als pars pro toto. Wie in der Migrationspolitik wird versucht, die Verantwortung für die Beseitigung der Bonner/Berliner Fehlerursachen auf die Kommunen abzuwälzen. Ausrede: Die kommunale Selbstverwaltung sei zuständig. Sonst wird diese nur in Sonntagsreden hochgehalten. Wenn es jedoch um das Kaschieren der Fehler Berliner Bürokraten geht, ist das selbstverständlich völlig anders. Doch heute bedeutet kommunale Selbstverwaltung: Prioritäten setzen, also: Verzicht üben. Wohnraumbeschaffung, Fernwärmekonzepte, ÖPNV u. v. a. m. haben die Prioritäten verschoben.
Und Private-Equity-Fonds?
Laufen wie in der Vergangenheit erst mal in die falsche Richtung, Wer erinnert sich noch an den KanzlerInnen-Freund Malone oder Klesch, Callahan etc.? Die neuen „Investoren“ erinnern Menschen in Ostdeutschland an die Wendezeit. Sie kommen und erklären die Welt, verbuddeln Glasfaser auf der Netzebene 3 und kommen dann darauf, dass die noch einzuwerbenden Endkunden, also die Hausbesitzer, Verwalter und Mieter, die Investitionen amortisieren sollen. Investitionsruinen durch Nichterfüllung von Zusagen an kommunale Gebietskörperschaften, dadurch notwendige Schadensbegrenzungen durch Kommunalpolitik, neue Versprechungen von internationalen Geldgebern etc. lassen Beratungsfirmen prosperieren. Bürokratieabbau? Das Gegenteil ist der Fall!
Anstatt sich, wie in Hamburg, mit erfolgreichen Mittelständlern auf ein Win-Win-Konzept zu verständigen, erfinden die Fonds Begriffe für ihre Geldgeber in fernen Ländern wie Homes passed, Homes connected, Homes activated, Homes ready to service etc. Aber selbst die Befähigung zum Mikromanager der „Managing Directors“ des Investmentfonds oder die faktische Geschäftsführung des Fondsmanagers in Holding sind kein Ersatz für die erfolgreichere Kooperation mit erfahrenen mittelständischen oder kommunalen Telekommunikationsfirmen. Auch hier bedeutet Prioritäten setzen: Verzicht üben. Verzicht auf die langjährige Gestaltungs- und Lösungserfahrungen der lokalen und regionalen Unternehmen.
Fazit
Nach 40 Jahren Erfahrung in Politik und im Telekommunikations- nebst Medienmarkt und nicht völlig unerfolgreicher „teilnehmender Beobachtung“ an diesen Märkten in Politik und als Unternehmer erlaube ich mir folgendes Fazit: Jede Generation muss ihre eigene Erfahrung der Radikalisierung politischer Verhaltensweisen machen. Das Wachstum der NPD und Republikaner in den vergangenen Jahrzehnten wurde durch die Erfahrung der politisch Verantwortlichen der Kriegsgeneration überwunden. Die heutige Generation läuft Gefahr, durch mangelndes Verständnis für die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger zur Booster-Generation totalitären Gedankenguts in wesentlichen Bevölkerungsteilen zu werden. Zum Booster von AfD und BSW!
Und die Manager der Private-Equity-Fonds? Sie werden ihre Erfahrungen am Markt machen und erkennen, dass das Versenken und Nichtamortisieren des Geldes ihrer Fondsinvestoren nicht hingenommen wird. Dort wird auf Einzelschicksale kaum Rücksicht genommen, dort hat Fehlverhalten und Selbstbetrug spätestens bei Vorlage der Jahresbilanz im Investmentausschuss ein Ende – im Gegensatz zur Politik, wo es meist erst vier, manchmal auch fast 16 Jahre andauern kann. Konsequenz für die Digitalisierung des Landes: Attentismus! Investoren zögern bzw. verabschieden sich. Und die Volksparteien drohen den Rest ihrer Glaubwürdigkeit durch Ignoranz und ihren noch vorhanden politischen Kredit zu verspielen.
Wegfall des Sammelinkassos: Mehr als die Hälfte der betroffenen Haushalte will beim Kabel bleiben
Dr. Jörn Krieger
Über die Hälfte aller betroffenen Kabelhaushalte, die sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben, möchten auch mit der Abschaffung des Sammelinkassos beim Kabel bleiben. Das ist das Ergebnis der Frühjahrswelle der Plattformstudie 2024-I, die die Marktforscher von Kantar im Auftrag der AGF Videoforschung zweimal im Jahr durchführen.
Seit dem Wegfall der Umlagefähigkeit zum 1. Juli 2024 dürfen Kabel-TV-Entgelte in Mietverträgen nicht mehr als Nebenkosten abgerechnet werden. Von den rund 17 Millionen Haushalten in Deutschland, die über Kabelempfang an mindestens einem TV-Gerät verfügen, sind nach AGF-Angaben potenziell rund zwei Drittel der Haushalte betroffen, da sie sich in einem Mietverhältnis befinden. In der aktuellen Plattformstudie gaben 53,2 Prozent der befragten Kabelhaushalte im Mietverhältnis an, dass ihre Kabelgebühren über die Betriebskosten abgerechnet werden.
Ein Viertel will Empfangsart wechseln
Zum Zeitpunkt der Datenerhebung hatte sich mehr als die Hälfte (53,4 Prozent) der betroffenen Haushalte bereits mit dem Thema beschäftigt oder Informationen dazu erhalten – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zur letzten Befragungswelle im Herbst 2023 (13,6 Prozent). 51,7 Prozent dieser informierten Befragten, von denen 96,6 Prozent (Mit-)Entscheider über die Wahl des Empfangsweges sind, wollen auch weiterhin bei Kabel bleiben, während 26 Prozent angaben, die Empfangsart wechseln zu wollen.
„Die endgültigen Auswirkungen sowohl für die Kabelanbieter als auch für die betroffenen Haushalte sind aktuell noch nicht vollumfänglich absehbar und werden von der AGF weiter beobachtet. Laut Pressemeldungen mussten die Anbieter in den letzten Monaten zum Teil bereits deutliche Kundenverluste verzeichnen, dazu haben viele Vermieter ihre Sammelverträge spätestens zum Juli gekündigt“, sagte Kerstin Niederauer-Kopf, Vorsitzende der Geschäftsführung der AGF Videoforschung. „Offen ist, ob und wie die Anbieter die Umstellung kurzfristig umsetzen können, da Techniker vor Ort notwendig sind, um Abschaltungen vorzunehmen. Trotzdem müssen sich spätestens jetzt auch die Nutzer mit Alternativen auseinandersetzen, da ein Kabelsignal sonst langfristig ausbleibt, auch wenn zunächst vielleicht noch alles wie gewohnt funktioniert.“
In der Erhebung für die Herbstwelle der Plattformstudie werden die Folgen der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs eine zentrale Rolle spielen.
Connected TV und Video-Streaming auf Vormarsch
Der Anteil der Haushalte mit einem Connected TV stieg leicht auf 57,6 Prozent (2023-II: 55,5 Prozent). Die aktive Anbindung des TV-Geräts an das Internet erfolgt dabei zumeist über einen Smart-TV (50,7 Prozent), in knapp 7 Prozent der Haushalte sind die Fernseher über zusätzliche Geräte (wie etwa Spielekonsolen, Streaming-Sticks oder PCs) mit dem Internet verbunden.
Insgesamt gaben 73,1 Prozent der Befragten an, in den letzten vier Wochen ein Video-Streaming-Angebot genutzt zu haben. Weiterhin am beliebtesten ist dabei YouTube mit 56 Prozent. Es folgen Netflix (39,2 Prozent), Amazon Prime Video (26,7 Prozent) und Disney+ (9,4 Prozent). Erstmals gezielt abgefragt wurde zudem die Nutzung von Videos auf Social-Media-Plattformen, die von 40,5 Prozent der Befragten genutzt wurden. 38,9 Prozent der Befragten gaben an, Online-Angebote der TV-Sender genutzt zu haben – ein Anstieg im Vergleich zu den Vorwellen.
Die Hintergründe der Studie
Für die Plattformstudie befragt das Marktforschungsinstitut Kantar im Auftrag der AGF Videoforschung seit 2011 zweimal im Jahr pro Welle rund 2.500 Teilnehmer aus der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren in TV-Haushalten. Die Studie wird in den Haushalten der Befragten durchgeführt. Neben einem ausführlichen Interview zu Soziodemographie, Online- und Streaming-Nutzung, Ausstattung der TV-Geräte und empfangbaren Programmen werden die Angaben überdies durch Begutachtung der Geräte und Einschaltung von Programmen validiert.
Die repräsentative Studie liefert aktuelle Vorgaben zum Potenzial und zur Verteilung von Haushalten mit Zugang zu einer Plattform und dient damit als Außenvorgabe für die strukturelle Panelsteuerung sowie für die Gewichtung und Hochrechnung der Plattformhaushalte. Sie liefert außerdem Erkenntnisse zur Video-on-Demand-Nutzung, insbesondere von Angeboten, die nicht unter AGF-Messung sind. Die Ergebnisse der Plattformstudie sind zudem zentraler Bestandteil der Außenvorgabe der AGF.
Gigabit Infrastructure Act: offene Fragen und To-dos für die Regierung
Marc Hankmann
Getreu dem Motto „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel“ ist der Gigabit Infrastructure Act (GIA) keineswegs eine abgeschlossene Gesetzesmaßnahme. Auf nationaler Ebene wird er noch einige Regelungen nach sich ziehen, zumal einige Formulierungen in der EU-Verordnung Interpretationsspielraum bieten. Fest steht allerdings, dass sich der Gesetzgeber sputen muss.
Weniger Kosten, koordinierte Bauarbeiten, mehr Transparenz
Der GIA soll dazu dienen, den Glasfaserausbau zu beschleunigen, indem Maßnahmen zur Kostenreduzierung und für schnellere Genehmigungsverfahren erlassen werden. Bis November 2025 müssen die EU-Mitgliedsstaaten den GIA anwenden, wobei er den Staaten durchaus Spielraum lässt. Die Verordnung enthält Mindestmaßnahmen, die von den Mitgliedsstaaten etwa strenger gefasst oder weiter ausgedehnt werden können.
Die GIA-Vorgaben zur Koordinierung von Bauarbeiten sowie dessen Vorschriften zur Schaffung von mehr Transparenz bei physischen Infrastrukturen und geplanten Bauarbeiten sind bereits größtenteils in nationales Recht umgesetzt. Die Verordnung legt den Fokus ohnehin auf die Mitnutzung von Infrastrukturen, die im Gesetzgebungsverfahren dementsprechend heftig diskutiert wurde.
Erweiterte Zugangsansprüche
Das Recht auf Zugang zur Mitnutzung eines Glasfasernetzes besteht nicht nur unabhängig von der Marktmacht gegenüber Netzbetreibern, sondern auch gegenüber öffentlichen Stellen, was neu in den GIA aufgenommen wurde. Deshalb müssen sich auch Infrastrukturbetreiber, die nicht der Telekommunikation zugerechnet werden, darauf einstellen, dass ihnen gegenüber in Zukunft Ansprüche auf Mitnutzung ihrer Infrastrukturen geltend gemacht werden.
Auch die Komponenten einer physischen Infrastruktur, die unter die Zugangsansprüche fallen, wurden im Vergleich zum Verordnungsentwurf aus dem Februar 2024 deutlich erweitert. Prinzipiell fallen darunter nun sämtliche Netzkomponenten, die andere aufnehmen können, aber selbst nicht zu aktiven Komponenten werden. Das reicht von Leitungsrohren über Verteilerkästen und Gebäude bis hin zu Dächern, Verkehrsschildern oder Ampeln. Ausgenommen sind Kabel, unbeschaltete Glasfaserleitungen sowie Komponenten, die für die Trinkwasserversorgung genutzt werden.
Die Mitnutzung von Gebäuden
Allein schon der Aspekt „Gebäude“ dürfte einiges an Regelungen nach sich ziehen, da der GIA hier den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit einräumt, Gebäudetypen festzulegen, die von der Mitnutzung per se ausgenommen sind – wie etwa Militäreinrichtungen. In Deutschland gibt es über 300 in den einzelnen Bauordnungen der Bundesländer festgelegte Gebäudetypen. Ausnahmeregelungen dürften also nicht vom Bund, sondern von den Ländern getroffen werden.
Die Mitnutzung erstreckt sich auch auf private gewerbliche Gebäude, wie etwa Mietshäuser. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss sich das betreffende Gebäude in einem ländlich abgelegenen Gebiet befinden, in dem kein weiteres Glasfasernetz vorhanden oder geplant ist. Es darf auch keine physische Infrastruktur vorhanden sein, die technisch in der Lage ist, Netzelemente aufzunehmen.
Keine Mitnutzung bei Vorleistungsprodukten
Ebenso sieht der GIA auch Gründe für die Verweigerung der Mitnutzung eines Glasfasernetzes vor. Der Betreiber kann eine mangelhafte technische Eignung seiner Infrastruktur sowie fehlenden Platz geltend machen. Ebenso kann die Mitnutzung verweigert werden, wenn die Netzsicherheit, -integrität oder der Netzbetrieb gefährdet bzw. gestört werden. Das ist für betroffene Infrastrukturbetreiber nicht neu. Hierzu liegen bereits auf Basis des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einige Entscheidungen vor.
Intensiv diskutiert wird hingegen die Möglichkeit, die Mitnutzung zu untersagen, wenn der Netzbetreiber, der den Zugang gewähren soll, eine tragfähige Alternative für einen passiven Zugang auf Vorleistungsebene anbieten kann, also die Mitnutzung von Leerrohren oder Dark Fiber. Deutschland hat sich dafür stark gemacht, dass die Mitnutzung auch dann verweigert werden kann, wenn der Netzbetreiber auch eine solche Alternative für den aktiven Zugang auf Vorleistungsebene vorlegen kann. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Alternativen vor Inkrafttreten des GIA im nationalen Recht mit Unionsrecht übereinstimmen.
Unternehmensbegriff und öffentliche Mittel
Das ist zwar mit Blick auf das TKG der Fall, aber bei diesem Punkt sehen Rechtsexperten das größte Konfliktpotenzial im GIA und erwarten deshalb weitere Einzelfallentscheidungen sowie Gesetzesmaßnahmen auf nationaler Ebene. So unterscheidet der GIA nicht zwischen Netzeigentümer und -betreiber, was im Fall eines Betreibermodells aber durchaus zwei unterschiedliche juristische Personen sein können.
Im GIA kann der Netzbetreiber oder die öffentliche Stelle, die im Eigentum des Netzes ist, eine Mitnutzung ablehnen, wenn derselbe Netzbetreiber oder dieselbe öffentliche Stelle ein Vorleistungsprodukt anbietet. Aber was ist, wenn das Netz im Eigentum einer Kommune ist, der Betrieb aber von einem Telekommunikationsunternehmen gewährleistet wird?
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob der Unternehmensbegriff im deutschen Recht ausreichend definiert ist. Wann handelt es sich um eine wirtschaftliche Einheit, wenn ein Glasfasernetz im Besitz eines Stadtwerks ist, der Betrieb aber von einem Tochterunternehmen der Stadtwerke vorgenommen wird?
Darüber hinaus müssen die Mitgliedssaaten noch festlegen, was unter den im GIA genannten fairen und angemessenen Bedingungen und Preisen konkret zu verstehen ist, zu denen eine Mitnutzung möglich ist bzw. ein Vorleistungsprodukt angeboten wird. Außerdem ist im GIA die Rede von öffentlichen Mitteln, die zur Finanzierung von Glasfasernetzen herangezogen werden. Dabei ist nicht klar, ob damit ausschließlich Fördermittel gemeint sind oder auch Mittel aus öffentlichen Haushalten wie etwa einer Kommune.
Genehmigungsfiktion und Schadenersatz
Besonders umstritten ist die Genehmigungsfiktion im GIA, wonach eine Genehmigung als erteilt gilt, wenn die Entscheidung der zuständigen Behörde nicht innerhalb der im GIA genannten Fristen erfolgt. Entscheidungen über Wegerechte sind hiervon ausgenommen. Im Gesetzgebungsverfahren äußerten jedoch einige Mitgliedsstaaten verfassungsrechtliche Bedenken zur Genehmigungsfiktion. Das führte zur Regelung, dass die Mitgliedsstaaten von dieser Genehmigungsfiktion abweichen können, wenn im nationalen Recht Kompensationen für den betroffenen Netzbetreiber vorgesehen sind, falls die zu entscheidende Behörde die GIA-Fristen nicht einhält.
In Deutschland kann sich der Netzbetreiber über die Nichteinhaltung bei einer Aufsichtsbehörde beschweren oder den Fall vor Gericht bringen. Entsteht ihm durch die Nichteinhaltung ein Schaden, greift die Amtshaftung – theoretisch, denn praktisch ist es äußerst schwer, die Amtshaftung durchzusetzen, zumal der Schaden durch eine nicht eingehaltene Frist kaum beziffert werden kann.
Abgesehen von den offenen Fragen zum GIA steht zu befürchten, dass die Übernahme in nationales Recht hierzulande ein Politikum werden könnte. Am 28. September 2025 sollen die Bundestagswahlen stattfinden. Wenn die jetzige Bundesregierung den GIA auf die lange Bank schiebt, hat die neue Regierung nicht einmal mehr zwei Monate Zeit, bevor der GIA im November 2025 in Kraft tritt.
Nachhaltigkeit: Warum sich auch kleine TK-Unternehmen auf die CSRD vorbereiten sollten
Marc Hankmann
Auch wenn sich die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) auf große und börsennotierte kleine wie mittelständische Unternehmen (KMU) abzielt, werden ihre Auswirkungen auch kleinere Firmen des Telekommunikationsmarkts erfassen. So könnten etwa Zulieferer oder Dienstleister ebenso von der CSRD betroffen sein wie ab 2028 Tochterunternehmen nichteuropäischer Firmen, deren Nettoumsatz in der EU über 150 Millionen Euro liegt. Kurzum: Es ist an der Zeit, sich Gedanken zum Thema Nachhaltigkeit zu machen.
EU legt Daumenschrauben an
Die Pflicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Aspekte von Geschäftstätigkeiten besteht zwar schon seit 2014, aber die Veröffentlichungen waren bislang wenig vergleichbar, lückenhaft oder sogar mehr als fragwürdig. Nicht umsonst kam in den vergangenen Jahren die Diskussion ums Greenwashing auf. Mit dem CSRD legt die EU-Kommission die Daumenschrauben an. Sie geht davon aus, dass durch die neue Richtlinie rund 50.000 Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Bislang waren es knapp 12.000. In Deutschland steigt die Zahl von 500 auf 15.000 berichtspflichtige Unternehmen.
Auch wer nicht direkt von der neuen Gesetzgebung betroffen ist, sollte sich Gedanken um die Auswirkungen des eigenen wirtschaftlichen Handelns auf die Umwelt machen. Je mehr Unternehmen transparente Informationen über ihr nachhaltiges Wirtschaften veröffentlichen, desto eher werden sich Investoren diesen „grünen“ Unternehmen zuwenden. Dadurch steigt der Druck auf Unternehmen, die zum Beispiel mit ihrem CO2-Fußbadruck hinterm Berg halten.
Fallbeispiel TK-Netzbetreiber
Was hier auf die Betreiber von TK-Netzen zukommt, hat der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) zusammen mit der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Rödl & Partner, dem Beratungsunternehmen Böcker Ziemen und den Stadtwerken Münster anhand eines Fallbeispiels skizziert. Dabei wird von einem kommunalen Telekommunikationsunternehmen (TKU) in einer Stadt mit 60.000 Einwohnern und einem Jahresumsatz von 35 Millionen Euro ausgegangen.
Das TKU hat durch die Erschließung von Kabelverzweigern (KVz) eine FTTC-Struktur aufgebaut und bietet über angemietete Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) 4.000 Kunden VDSL-Produkte an. Die Kundenzahl ist jedoch rückläufig, weil das TKU mit dem Glasfaserausbau (FTTB/H) begonnen hat. So gewann das Unternehmen weitere 6.500 hauptsächlich private Haushalte als Kunden dazu.
Nun möchte es ab dem Geschäftsjahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht nach den CSRD-Standards veröffentlichen, da es zum einen davon ausgeht, in Zukunft von der Nachhaltigkeitsberichtspflicht betroffen zu sein und dementsprechend vorbereitet sein möchte. Zum anderen will das TKU den eigenen Stakeholdern ein positives Signal senden.
Berichterstattungsprozess aufsetzen
Also macht sich das Unternehmen daran, einen Berichterstattungsprozess aufzusetzen. Dabei orientiert es sich an den „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS), die in drei Sets unterteilt sind. Set 1 ist bereits als delegierter Rechtsakt der EU für das Geschäftsjahr seit dem 1. Januar 2024 rechtskräftig. Set 2 sollte Ende Juni folgen, jedoch wird derzeit über eine Verschiebung bis zum 30. Juni 2026 diskutiert. Set 2 soll neben vereinfachten Berichtsstandards für KMU Set 1 erweitern. Mit Set 3 sollen dann branchenspezifische sowie Berichtsstandards für Unternehmen aus Drittländern hinzukommen.
Hier kommt einiges auf das Beispiel-TKU zu. Ganz abgesehen von Informationen über Governance, Strategie, Geschäftsmodelle, Ziele, Maßnahmen oder Kennzahlen muss es auch angeben, inwiefern die Informationen die Wertschöpfungskette abdecken, d. h. es muss eine ganze Reihe an Stakeholdern berücksichtigen. Das ist für die Aussagekraft des Nachhaltigkeitsberichts essenziell.
Von der Analyse zu KPI
Im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse identifiziert das TKU die Themen, die für den Nachhaltigkeitsbericht wichtig sind und wägt deren Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impact, Risk, Opportunity, IRO) ab. Des Weiteren erfolgt eine Bestandsaufnahme bisheriger Nachhaltigkeitsaktivitäten sowie die Festlegung der Ziele und Key-Performance-Indikatoren (KPI) für die nachhaltige Transformation des TKU.
Die KPI bilden die Messgrößen, anhand derer der Fortschritt der Transformation transparent dargestellt werden kann. TK-Markt-spezifische KPI könnten beispielsweise zu Open Access oder Mitverlegungsaktivitäten auf das Nachhaltigkeitskonto des TKU einzahlen. Die ermittelten Themen und Ziele geben zudem vor, welche Rolle die vor- und/oder nachgelagerte Wertschöpfungskette, zum Beispiel die Glasfaserproduktion oder der Vertrieb von TK-Produkte und Dienstleistungen, im Nachhaltigkeitsbericht spielt.
Nach dem Bericht ist vor dem Bericht
Der Berichterstattungsprozess ist eine wiederkehrende, dynamische Aufgabe, für die im TKU nicht nur die personellen Ressourcen geschaffen werden müssen, sondern auch Strukturen, die eine enge Zusammenarbeit aller Abteilungen mit den CSR-Verantwortlichen ermöglichen. Dementsprechend prominent sollte die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen angesiedelt werden, rät der BREKO.
CSRD, ESRS und die EU-Taxonomie stellen ohne Zweifel erhebliche Herausforderungen dar. In der besagten Fallstudie werden etwa zwei Stakeholder-Gruppen identifiziert: Als kommunales Unternehmen wird die Sichtweise der Stadt als alleiniger Gesellschafter durch Einzelinterviews mit Aufsichts- und Stadträten ermittelt. Die zweite Gruppe sind die Privatkunden. Hier nimmt das TKU eine Befragung vor, deren Rahmenbedingungen und Ziele zuvor definiert worden sind, um auch die Position der Kunden mit einbeziehen zu können.
Es dürfte klar sein, dass in der Realität mehr als zwei Stakeholder-Gruppen in einem Nachhaltigkeitsbericht zu erfassen sind. So sollte auch die Sichtweise von Kapitalgebern, Lieferanten oder Mitarbeitern nicht fehlen. Selbst die Positionen von Anwohnern, die durch Baumaßnahmen des TKU betroffen sind, oder von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen wären zu berücksichtigen.
Klimawandel, Umwelt, Ressourcen
Als relevante Themen hat das TKU für sich die Bereiche Klimawandel, Umweltverschmutzung und Ressourcennutzung ausgemacht. Beim Klimawandel geht es um den Schutz der eigenen Infrastruktur vor Naturkatastrophen, finanzielle Risiken durch zunehmende regulatorische Klimaschutzvorgaben sowie um den Energieverbrauch.
Das Thema Umweltverschmutzung betrifft eine etwaige Bodenverschmutzung durch Tiefbaumaßnahmen. Dazu zählt auch der Bereich der besorgniserregenden Stoffe, der bei einem etwaigen Bombenfund eine Rolle spielen könnte. Die Ressourcennutzung zielt auf die Verwendung von Rohstoffen von der Glasfaser bis zum Endgerät sowie auf Ressourcenabflüsse (etwa bei Verkauf/Vermietung von Hardware) sowie erzeugte Abfälle ab.
Typische Aktivitäten und IRO
Als Nachhaltigkeitsaktivitäten hat das TKU für sich die Mitverlegung, alternative Verlegemethoden, Refurbishment für Endgeräte sowie die Nutzung von Ökostrom identifiziert. Dementsprechend sehen die IRO wie folgt aus: Durch die Vermeidung doppelter Tiefbauarbeiten reduziert das TKU Emissionen und Baukosten, könnte aber von der Projektplanung Dritter abhängig werden.
Das Netz kann dank alternativer Verlegemethoden schneller gebaut und weitere Emissionen vermieden werden. Dadurch könnte ein früherer Kundenhochlauf einsetzen. Es könnte aber auch zu erhöhten Instandhaltungskosten aufgrund der mindertiefen Verlegung kommen. Auch die Nutzung von 100 Prozent Ökostrom reduziert die Emissionen. Doch Ökostrom ist teurer als herkömmlicher Strom. Durch Refurbishment wird Elektroschrott reduziert. Den geringeren Entsorgungskosten stehen allerdings höhere Aufbereitungskosten gegenüber.
Komplexe Berichterstattung
Das Beispiel-TKU ermittelt eine KPI zum Refurbishment anhand der Zahlen für rückläufige und den genutzten wideraufbereiteten Endgeräten. Anhand der KPI und Ziele legt das TKU entsprechende Maßnahmen fest. Im Fall Refurbishment ist das zum Beispiel eine grundlegende Überprüfung der Refurbishment-Möglichkeiten, der Ausbau eigener Refurbishment-Ressourcen sowie der Bezug wiederaufbereiteter Endgeräte von Lieferanten.
Das funktioniert allerdings nicht immer so reibungslos. So sieht sich das TKU außerstande, Informationen über die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette gemäß ESRS zu veröffentlichen. Deshalb stellt es unter Verwendung interner und externer Quellen eine Schätzung an. Um auch hier in Zukunft verlässlichere Daten zu erhalten, wird im Carbon Footprint Project des FTTH Council ein sogenanntes Treibhausgas-Assessment auf Basis des Greenhouse Gas Protocol (GHG) Scope 3 entwickelt.
Das Council will anhand dieses Projekts auch branchenweite Daten über Treibhausgasemissionen erhalten, um eine globale Vergleichbarkeit herzustellen und der Branche Best-Practice-Beispiele an die Hand zu geben. Die Unternehmen sollen im Rahmen des Assessments unternehmenseigene Daten angeben, die in CO2-Äquivalente umgerechnet werden, ohne dass dabei Geschäftsgeheimnisse an die Öffentlichkeit geraten, wie das FTTH Council versichert.
Handlungsfähigkeit sichern
Bislang haben nach Angaben des Council elf Mitglieder am Treibhausgas-Assessment teilgenommen, weshalb das bisherige Ergebnis wenig Aussagekraft hat, wie das Council selbst einräumt. Es hofft darauf, dass weitere der 160 Mitglieder das Treibhausgas-Assessment nutzen. Immerhin könnten die Unternehmen auf diese Weise anhand standardisierter Methoden eigene CO2-Äquivalentwerte ermitteln.
Doch bereits das Beispiel des BREKO verdeutlicht, wie komplex die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist. Dabei wurden branchenspezifische Standards, wie sie derzeit in Planung sind, noch nicht berücksichtigt. „Um die langfristige Handlungsfähigkeit in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit gewährleisten zu können, müssen sich Unternehmen der TK-Branche mit den Vorgehensweisen der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen“, schreiben die Autoren zum Fallbeispiel.
Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom
Danilo Höpfner
UKW-Abschaltung in der Schweiz: „Die Nebenwirkungen sind auszuhalten.“
Die Schweiz schaltet ab. Die öffentlich-rechtliche SRG schon sehr bald, Ende des Jahres ist Schluss mit Analogempfang, die Privaten müssen bis 2026 von UKW runter. Damit wird die Schweiz, nach Norwegen, zum zweiten Land in Europa, das mit dem Ende der analogen Wellen im Radio ernst macht. Dass dabei beim Vorbild Norwegen nicht alles ganz reibungslos verläuft, davon will man sich in Bern nicht abschrecken lassen. Was der UKW-Ausstieg für den Markt in der Schweiz und die Nachbarländer bedeutet, darüber sprechen mir mit Edi Estermann von der SRG Generaldirektion.
Hören Sie sich die neue Podcast-Folge von „Medien im Visier“ auf allen gängigen Plattformen an – jetzt neu auch auf RTL+.
Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
Stadt Hamburg steigt bei willy.tel ein
Die Stadt Hamburg beteiligt sich am regionalen Telekommunikationsunternehmen willy.tel. Gemeinsam soll ab 2025 der Glasfaserausbau in der Hansestadt vorangetrieben werden. Die Beteiligung, deren finanziellen Eckpunkte nicht genannt wurden, erfolgt über die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement. In der zur Finanzbehörde gehörenden Konzernholding sind die öffentlichen und privaten Unternehmen der Stadt gebündelt.
Am 19. Juni 2024 haben die HGV und willy.tel den Anteilskauf- und Abtretungsvertrag über den Erwerb von 49,9 Prozent der Anteile an willy.tel notariell unterzeichnet. Ein möglichst umfassendes Angebot an Glasfaseranschlüssen sei ein wichtiger Standortfaktor für Hamburg als Metropolregion in Deutschland und im globalen Wettbewerb, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Hamburg. Sie sei Voraussetzung für neue Formen der Produktion, intelligente Mobilität, Innovationen im Gesundheitswesen, die Nutzung künstlicher Intelligenz, digitale Bildung und Teilhabe und vernetztes Arbeiten.
In Hamburg sind aktuell bereits rund 50 Prozent der Haushalte mit Glasfasertechnologie versorgt. Im Zuge der Partnerschaft, die derzeit kartellrechtlich durch den Bund geprüft wird, sollen in den nächsten Jahren rund 100.000 zusätzliche Haushalte dazu kommen. Bis zum Herbst 2024 werden nach Angaben der Stadt Hamburg alle notwendigen Zustimmungen erwartet, so dass Anfang 2025 mit dem gemeinsamen Ausbauprogramm gestartet werden kann.
„Hamburg ist führend bei der Glasfaserversorgung in Deutschland. Allen Schulen und jedem zweiten Haushalt in der Hansestadt stehen bereits heute Glasfaseranschlüsse zur Verfügung. Gemeinsam mit willy.tel wird der Senat den Ausbau der digitalen Infrastruktur noch verstärken“, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher. „Die Beteiligung an willy.tel ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Schnelles Internet ist eine Grundvoraussetzung für viele Bereiche des modernen Lebens und Arbeitens.“
Bernd Thielk, Geschäftsführer von willy.tel, erklärte: „Wir haben als Unternehmen schon immer langfristig gedacht und seit 2005 in den Glasfaserausbau mit modernster Technik investiert. Wir sind stolz, dass wir als familiengeführter Betrieb mit unserer Expertise überzeugen konnten.“ Tanja Thielk, die bereits in der dritten Generation neben ihrem Vater in der Geschäftsführung der willy.tel ist, ergänzte: „Der Glasfaserausbau war seit der ersten Stunde unsere Herzensangelegenheit und auch in der Partnerschaft bleibt unsere DNA aus hoher Serviceorientierung und Kundenzufriedenheit unverändert.“
Verbraucher wollen 5G Broadcast vor allem für Fernsehen nutzen
Eine aktuelle Kantar-Studie zeigt ein hohes Interesse von Verbrauchern an 5G Broadcast: Zwei Drittel der Befragten können sich das neuen Rundfunkübertragungsweg für mobile Endgeräte gut als Alternative zum Streaming über das Internet vorstellen.
Konkret in Bezug auf Medieninhalte, die unterwegs genutzt werden könnten, ist das Interesse an der Nutzung von linearen Fernsehinhalten am stärksten ausgeprägt. Bereits heute konsumieren 12 Prozent der Befragten klassische Fernsehprogramme täglich außer Haus. Es ist zu erwarten, dass mit 5G Broadcast diese Nutzung deutlich ansteigen wird.
Zwei Drittel der Befragten sind an 5G Broadcast als „Fernsehen To Go“ interessiert, 36 Prozent geben sogar an, sehr interessiert zu sein. Dabei sind die Nutzung ohne Mobilfunknetz oder WLAN, die stabile Übertragung ohne Überlastung des Netzes, die fehlende Notwendigkeit von Zusatzequipment sowie die Nutzung ohne Verbrauch von Datenvolumen die relevantesten Features.
5G Broadcast belastet nicht das Datenvolumen des Mobilfunkkunden. Deshalb geben 68 Prozent der Nutzungsinteressierten an, unterwegs über diesen neuen Empfangsweg häufiger Live-Fernsehinhalte, also lineares TV, konsumieren zu wollen, 28 Prozent würden dies sogar deutlich häufiger tun. In Bezug auf konkrete Inhalte ist das Interesse an klassischem Fernsehen am höchsten. 61 Prozent der Studienteilnehmer mit Nutzungsinteresse an 5G Broadcast würden lineare Fernsehprogramme der öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstalter nutzen.
Weitere Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Nutzung von 5G Broadcast am ehesten in typischen Alltagssituationen von Interesse ist. Vor allem während Wartezeiten an Bahnhöfen, Flughäfen oder beim Arzt (58 Prozent), unterwegs mit Bus oder Bahn (52 Prozent) oder in Parks oder anderen öffentlichen Plätzen (37 Prozent) können sich die 5G-Broadcast-Nutzungsinteressierten die Nutzung von "Fernsehen To-Go" vorstellen.
„Die Studie bestärkt uns, dass wir mit 5G Broadcast als neuem Verbreitungsweg für Rundfunk auf dem richtigen Weg sind“, sagte Francie Petrick, Geschäftsführerin der Media Broadcast. „Mit unserem 5G Broadcast Pilot in Halle (Saale) bieten wir jetzt allen Interessierten die Gelegenheit, die Zukunftstechnologie auf ihre individuellen Bedürfnisse zu testen.“
Die Befragung wurde vom Marktforschungsinstitut Kantar im Auftrag von Media Broadcast und mit Unterstützung der ARD-Rundfunkanstalten BR, NDR, rbb und SWR durchgeführt. Sie richtete sich an Personen ab 16 Jahren und erfolgte im Zeitraum von Ende April bis Anfang Mai 2024. Über 2.000 Befragte haben an der repräsentativen Online-Befragung teilgenommen. Mit der Studie sollten Erkenntnisse zum Interesse der Bevölkerung an 5G Broadcast gewonnen werden. Die Ergebnisse liefern einen Einblick, inwieweit Verbraucher einen Mehrwert in 5G Broadcast für ihre persönliche Nutzung sehen.
RTL verlängert Vertrag mit Astra und HD+
RTL Deutschland und der Astra-Satellitenbetreiber SES haben ihre Partnerschaft langfristig verlängert. Die Vereinbarung umfasst die Verbreitung der TV-Angebote von RTL in Deutschland und Österreich über die Astra-Orbitalposition 19,2° Ost. Konkret geht es um folgende Sender in SD und in HD: RTL, VOX, ntv, Nitro, Super RTL, Toggo plus (in SD), RTLup, VOXup sowie RTLzwei. Darüber hinaus wird der RTL-UHD-Event-Kanal fortgeführt. Auch der HD+ Vertrag wurde verlängert.
Zusätzlich übernimmt SES in den kommenden Jahren die Uplink-Services der Programme von RTL Deutschland von seinen Standorten München und Betzdorf (Luxemburg) aus.
„SES Astra ist seit vielen Jahren ein wichtiger Partner bei der Verbreitung der linearen Programmangebote von RTL Deutschland. Diese Partnerschaft setzen wir nun langfristig fort. Mit dem UHD-Event-Kanal bringen wir zudem gemeinsam regelmäßig hochattraktive Inhalte in ultrascharfer Bildqualität zu unseren Nutzern. Daher freue ich mich sehr, dass wir diese bewährte Partnerschaft auch in Zukunft fortführen und ausbauen werden“, sagte Andre Prahl, Chief Distribution Officer von RTL Deutschland.
Christoph Mühleib, Geschäftsführer von SES Germany, erklärte: „Zuschauer in Deutschland und Österreich, die über Satellit fernsehen, können weiter das vielfältige Programm von RTL in der von ihnen bevorzugten Qualität sehen. Es freut uns sehr, dass RTL künftig nicht nur wie bisher auf unsere Sat-Kapazität baut, sondern auch auf unsere zuverlässigen Uplink-Services setzt.“
Eurosport 4k zeigt Olympische Spiele in UHD bei HD+
Sportfans in Deutschland können die Olympischen Spiele 2024 in UHD/HDR-Bildqualität empfangen. Eurosport 4k ist vom 26. Juli bis 11. August auf der Astra-Satellitenplattform HD+ auf dem Kanal UHD1 verfügbar. Der Eventsender überträgt über 200 Stunden lang die Wettbewerbe live aus Paris in nativem UHD, einschließlich der Eröffnungs- und Schlussfeier.
„Wir freuen uns sehr, dass wir getreu dem Motto der Olympischen Spiele Paris 2024 ‚Games Wide Open‘, die Spiele nicht nur möglichst vielen Menschen zugänglich machen, sondern den Zuschauern auch die ganze Brillanz der Wettkämpfe in perfekter Bildqualität bieten können – auf unserem Sender Eurosport 4k gemeinsam mit unserem starken Partner HD+“, sagte Matthias Heinze, Head of Distribution & Partnerships, Managing Director GSA bei Warner Bros. Discovery.
Andreas Müller-Vondey, Geschäftsführer von HD Plus, erklärte: „Wenn das größte Sportfest der Welt stattfindet, wollen alle dabei sein. Umso mehr freut es uns, dass Zuschauerinnen und Zuschauer die spektakulärsten Wettbewerbe mit Eurosport 4k auf ihren Fernsehgeräten verfolgen und dabei mitfiebern können. Wenn schon nicht vor Ort, dann in UHD mit HDR.“
Eurosport 4k, empfangbar bei UHD1 auf Astra (19,2° Ost), wird an jedem Wettkampftag die großen Live-Highlights übertragen. Die klassischen olympischen Sportarten Leichtathletik und Schwimmen bilden den Kern der Berichterstattung, daneben gibt es Turnen, Volleyball, Radsport, Kanu, Judo oder Triathlon.
Das Programm startet am 26. Juli um 19.30 Uhr mit der Eröffnungsfeier und endet mit der Schlussfeier am 11. August um 21.00 Uhr. Astra-Satellitenhaushalte benötigen für den Empfang von UHD1 ein kostenpflichtiges, aktives HD+ Senderpaket. HD+ gelangt über die HD+ TV-App, die in zahlreichen Smart TVs bereits integriert ist, einen HD+ UHD-Receiver oder das HD+ Modul auf die Bildschirme.
Ocilion holt Sender der Berliner Fernseh Gruppe
Der IPTV-Dienstleister Ocilion erweitert durch eine Lizenzvereinbarung mit der Berliner Fernseh Gruppe sein TV-Angebot in Deutschland und Österreich um fünf weitere HD-Programme. Die Neuzugänge DokuSat, DMF, TeleGold, Volksmusik.tv und Lilo TV werden einschließlich non-linearer Zusatzfunktionen angeboten.
DokuSat zeigt ein breites Spektrum an Dokumentationen, während bei DMF Spielfilme, Musikfilme und Musikshows laufen. TeleGold sendet Musik mit dem Schwerpunkt Schlager- und Volksmusik, dazu kommen Spielfilme, Shows und Reportagen. Volksmusik.tv widmet sich voll und ganz der Volksmusik, während Lilo TV mit Serien, Kochsendungen und Magazinen vor allem Frauen ansprechen will.
„Wir erweitern kontinuierlich unsere Content-Vielfalt und freuen uns, unsere Kunden mit hochwertigen Inhalten einer neuen Programmfarbe versorgen zu dürfen“, sagte Thomas Bichlmeir, Chief Product Officer bei Ocilion. Die fünf Neuzugänge werden in dem für B2B-Kunden kostenlosen „Ocilion HD Bonus Paket“ angeboten.
RTL Group bündelt Streaming-Technik bei Bedrock
Die RTL Group vereinheitlicht die Technik hinter ihren Streaming-Plattformen in mehreren Ländern Europas und baut als Folge Arbeitsplätze in Deutschland ab. Die deutsche Streaming-Plattform RTL+ werde voraussichtlich Anfang 2026 im Technikbereich zum französischen Technologieunternehmen Bedrock wechseln, berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf eine interne Mitteilung von RTL.
Bedrock ist ein Joint Venture der RTL Group und des französischen Privatsenders M6, an dem RTL die Mehrheit hält. Der Schritt soll dabei helfen, dass das deutsche RTL-Streaming-Geschäft profitabel wird und zudem Kosten einsparen, wie es in der Meldung heißt. Bislang hatte RTL bei RTL+ eine eigenentwickelte Plattform eingesetzt. In Frankreich (M6+), den Niederlanden (Videoland) und Ungarn (RTL+) setzt die RTL Group bereits auf die Bedrock-Lösung.
RTL betont, dass die Pläne unter dem Vorbehalt von Gesprächen mit Betriebsräten stehen. Es sei ein Personalabbau bei RTL Deutschland geplant. Zur Größenordnung wurden keine Angaben gemacht. Bedrock soll eine deutsche Tochtergesellschaft mit Sitz in Köln erhalten, wo RTL seinen Deutschland-Sitz hat. Dort soll ein Teil des derzeitigen Technik-Teams von RTL+ künftig arbeiten. RTL Deutschland soll zudem als Gesellschafter bei Bedrock einsteigen.
Tierwelt live startet bei TIVEE
Die FAST-Channel-Plattform TIVEE hat den Kanal Tierwelt live in ihr Angebot aufgenommen. Der Neuzugang ist für alle Zuschauer automatisch in der Kategorie „Dokumentationen“ enthalten.
Tierwelt live zeigt rund um die Uhr Tier- und Naturfilme, von Wölfen in der Wildnis und Fischen im Ozean bis zu Haustieren. Auch Outdoor-Abenteuer stehen auf dem Programm. Der Dienstleister FUNKE Digital stellt den Sender technisch bereit und vermarktet das Werbeinventar.
Die Deutsche Netzmarketing (DNMG) stellt TIVEE den angeschlossenen Netzbetreibern zur Verbreitung zur Verfügung. Das im Februar 2024 gestartete Angebot, das auf dem offenen HbbTV-Standard basiert, bringt auf einem DVB-C-Kanal eine aggregierte Auswahl von FAST Channels ins Kabelnetz.
waipu.tv holt vier neue Kanäle
Der TV-Streaming-Anbieter waipu.tv vergrößert sein Angebot um vier Kanäle. Ab sofort stehen den Nutzern „Janoschs Traumstunde“, „Fernsehschätze“, „K-TV“ und „TOP SCI-FI“ zur Verfügung.
„Janoschs Traumstunde“ bringt die Geschichten und Figuren des Kinderbuchautors Janosch ins Wohnzimmer zurück – mit Tigerschweinchen, Hase Robinson, Tiger und Bär –, während „Fernsehschätze“ eine Sammlung von TV-Klassikern wie „Büro, Büro“ oder „Auf Achse“ bereithält. Für Science-Fiction-Fans startet der neue Kanal „TOP SCI-FI“ mit Filmen und Serien des Genres, während bei „K-TV“ religiöse und spirituelle Inhalte zu sehen sind.
„Mit der Aufnahme von Janoschs Traumstunde und Fernsehschätze bedienen wir die wachsende Nachfrage nach Retro-Content, während TOP SCI-FI und K-TV unser Angebot weiter diversifizieren und für noch mehr Abwechslung sorgen“, sagte Markus Härtenstein, Vorstand der Exaring AG, Betreiberin von waipu.tv. „Bei waipu.tv findet jeder den passenden Inhalt.“
Die neuen Kanäle können von allen Abonnenten genutzt werden. Außerdem stehen die Inhalte der Sender auch in der waiputhek, der Mediathek von waipu.tv, zur Verfügung.
Flyeralarm Digital und RTL AdAlliance starten Addressable TV via HbbTV
Der Marketing-Dienstleister Flyeralarm Digital bietet ab sofort in Zusammenarbeit mit der RTL AdAlliance Addressable-TV-Werbung (ATV) an. Mit der Lösung, die mit der auf kleine und mittelständische Unternehmen spezialisierten SME Business Unit der RTL AdAlliance entwickelt wurde, lassen sich Kampagnen über einen Konfigurator im Selfservice steuern.
Flyeralarm Digital steht nicht nur bei der Kampagnenplanung, sondern auch bei der Erstellung der Werbung zur Seite. Dies soll sowohl erfahrenen Werbetreibenden als auch Neueinsteigern ermöglichen, ihre Markenbotschaften zielgerichtet zu platzieren, wie die RTL AdAlliance mitteilte. Technisch basiert die Lösung auf dem HbbTV-Standard, wie eine Sprecherin gegenüber MediaLABcom bestätigte.
Da nur einzelne Zielgruppen innerhalb der erreichbaren Zuschauer angesprochen werden, was die Kosten senkt, soll die ATV-Lösung Fernsehwerbung auch für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) erschwinglich machen.
So erhalten Kunden die Möglichkeit, ihre Zielgruppe einzugrenzen, etwa nach Geschlecht, Alter und anderen Merkmalen. Außerdem ist eine geobasierte Aussteuerung der ATV-Werbung möglich. So kann die Zielgruppe anhand von Postleitzahlen, Städten, Regionen oder Ländern angesprochen werden. Darüber hinaus können die Kunden bestimmen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten ihre Werbung zu sehen sein soll.
„Die Kooperation mit Flyeralarm ist für uns als internationaler Werbevermarkter ein Meilenstein, um kleine und mittelständische Unternehmen bei crossmedialen Kampagnen bestmöglich zu unterstützen und die Gattung TV dort stärker zu verankern. Unsere ATV-Produkte und -Lösungen sind die perfekten Mosaiksteine im Marketing-Funnel, damit KMUs eine höhere Aufmerksamkeit bei ihrer Zielgruppe erzielen“, sagte Fabian Burgey, Director SME Business bei der RTL AdAlliance. „Durch unsere Partnerschaft kann Flyeralarm den über 1,5 Millionen Kundinnen und Kunden nun auch adressierbare, digitale TV-Werbung und somit maßgeschneiderte Kampagnen für mehrere Mediengattungen aus einer Hand skalierbar anbieten.”
Alexander Dietrich, Teamleiter Digitale Werbung von Flyeralarm, erklärte: „Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit der RTL AdAlliance und die Möglichkeit, unseren Kundinnen und Kunden eine so fortschrittliche Werbelösung anbieten zu können. Addressable TV Ads sind ein Game-Changer in der Werbeindustrie und bieten insbesondere KMUs die Chance, ihre Marketingziele effizienter zu erreichen und ihre Zielgruppen präzise anzusprechen.“
Die Ausspielung der TV-Werbung erfolgt über statische oder dynamische Inhalte, die als Switch-In XXL das laufende Programm einrahmen. Die Voraussetzung für den Empfang der ATV-Werbung ist ein Smart TV, wobei die Funktion sowohl über Satellit als auch via Kabel und Antenne funktioniert.
rheinmaintv bleibt auf Sendung: Medienanstalt erteilt neue Zulassung
Die Versammlung der Medienanstalt Hessen hat grünes Licht für die Fortsetzung regionaler Fernsehberichterstattung aus dem Rhein-Main-Gebiet gegeben. Das Gremium beschloss in seiner Sitzung am 8. Juli 2024, der RheinMain TV GmbH eine Zulassung für das hessische regionale Fernsehprogramm rheinmaintv für die Dauer von fünf Jahren zu erteilen.
Damit ist der Weg frei für den Fortbestand des langjährigen südhessischen Fernsehprogramms. Hintergrund der Entscheidung ist das Insolvenzverfahren der Rhein-Main TV GmbH & Co. KG, die mit rheinmaintv bereits seit Oktober 2003 aus der Rhein-Main-Region berichtet hatte. Durch einen Investor, der den Sendebetrieb weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten möchte, konnte das Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main zwischenzeitlich gerettet werden.
„Nach einer schwierigen Zeit für das regionale Fernsehprogramm rheinmaintv sind nun die Grundlagen für einen Neubeginn geschaffen. Es ist ein positives Signal für den Standort Hessen, dass ein Investor gefunden werden konnte, der den Sender in eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft führen möchte. Dabei freut es mich besonders, dass er durch sein Engagement auch den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive bietet“, sagte Jörg Steinbach, Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Hessen.
rheinmaintv ist mit Sendungen wie „rheinmain im Blick“ und der „Sport Show“ für Berichterstattung zu unterschiedlichen Themen von Politik und Kultur bis Wirtschaft und Sport bekannt. Die Regionalberichterstattung, die von 18 bis 24 Uhr stattfindet, wird im Frankfurter Stadtteil Rödelheim produziert.
Murad Erdemir, Direktor der Medienanstalt Hessen, sagte: „Regionale Berichterstattung leistet einen wichtigen Beitrag für die demokratische und pluralistische Meinungsbildung: Sie holt Menschen in ihrem Alltag ab und informiert sie über das Geschehen in ihrem direkten Umfeld. Regionale Medienangebote bieten somit Orientierung und schaffen eine Möglichkeit der Teilhabe und Identifikation. Dabei stärkt es das duale Rundfunksystem nachhaltig, wenn derartige Inhalte ein fester Bestandteil auch des privaten Fernsehens sind.“
Vincent Grivet als Vorsitzender der HbbTV Association wiedergewählt
Vincent Grivet (Eutelsat) bleibt Vorsitzender der HbbTV Association. Die Mitglieder der neu gewählten Lenkungsgruppe des Verbands haben Grivet auf ihrer Sitzung am 21. Juni 2024 für eine weitere zweijährige Amtszeit wiedergewählt. Jon Piesing (TP Vision) wurde als stellvertretender Vorsitzender der HbbTV Association wiedergewählt. Xavi Redon (Cellnex Telecom) bleibt Schatzmeister.
Die neue Lenkungsgruppe wurde von den Mitgliedern der HbbTV Association auf der Hauptversammlung am 4. Juni 2024 gewählt. Die Wahl ergab, dass alle 16 Mitglieder der bisherigen Lenkungsgruppe wiedergewählt wurden.
Dem Gremium gehören folgende Mitglieder an (in alphabetischer Reihenfolge):
„Ich möchte allen HbbTV-Mitgliedern für ihre Beteiligung und Unterstützung des Verbandes danken und fühle mich geehrt, in diesen aufregenden Zeiten eine weitere Amtszeit als Vorsitzender antreten zu dürfen“, sagte Grivet. „Die offenen HbbTV-Spezifikationen schaffen die Möglichkeiten für reichhaltige und vielfältige Dienste in einer sich schnell verändernden Welt.“
In den kommenden zwei Jahren will die HbbTV Association ihren Kernstandard fortentwickeln, um den Marktanforderungen gerecht zu werden, und sich weiterhin auf Interoperabilität konzentrieren, um die Konformität von Empfangsgeräten mit den Spezifikationen sicherzustellen.
Partner:
Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herausgeber: Heinz-Peter Labonte (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Marc Hankmann (Leitung),
Dr. Jörn Krieger
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