Hellseher und KI-Anwender
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielleicht haben Sie mitbekommen, dass der Sender Astro TV zum Jahresende seinen Betrieb einstellt. Angesichts der geballten hellseherischen Kompetenz, die das Programm seit dem Sendestart im Jahr 2004 vor den Kameras präsentiert, ist das unerklärlich. Wer, wenn nicht die Astro-TV-Experten, hätten das Aus vorhersagen können? Oder war das Ganze doch nur Hokuspokus?
Von vermeintlichen Sternendeutern zu Fernsehen aus den Sternen: Der Satellitenbetreiber SES hat erfolgreich Astra 1P auf 19,2 Grad Ost positioniert. Auch weil 1P die dort noch befindlichen vier Satelliten ersetzen soll, spricht SES von einer neuen Generation an Orbitern. Was daran neu ist, haben wir Christoph Mühleib, Geschäftsführer von SES Germany, gefragt.
Vielleicht wäre eine künstliche Intelligenz in der Lage gewesen, das Ende von Astro TV vorherzusagen. Immerhin erobern KI-Anwendungen derzeit die Medien im Sturm. Damit gehen jedoch auch erheblich Gefahren einher. Die einzuhegen, ist unter anderem die Aufgabe der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Welche Ideen es dazu gibt, diskutierte die KEK auf einem KI-Workshop in Berlin.
Es bedurfte jedoch keines Hellsehers, um zu erahnen, dass die Telekommunikationsbranche mit der Neuauflage der Gigabitförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) nicht zufrieden sein wird – das war sie bislang ja nie. Der neue Wurf ist den Verbänden zu unverbindlich. Kommunen würden erhebliche Risiken eingehen, wenn sie Fördergelder aus Berlin haben wollen, lautet einer der Kritikpunkte.
Damit Kinder und Jugendliche nicht dem Risiko ausgesetzt werden, im Privatfernsehen etwas zu sehen, was nicht für ihre Augen bestimmt ist, gibt es die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Aber was nützt die, wenn Gewalt, Pornografie, Hass und Hetze ungehemmt über Onlineplattformen verbreitet werden? Und wer kontrolliert eigentlich die TV-Kontrolleure? Das fragt Danilo Höpfner FSF-Geschäftsführerin Claudia Mikat in der neuen Folge unseres Podcasts „Medien im Visier“.
Neuigkeiten vom Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation ein Veranstaltungshinweis und Kurzmeldungen runden die Ausgabe ab. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre.
Heinz-Peter Labonte, Herausgeber
Marc Hankmann, Redaktionsleiter
Dr. Jörn Krieger, Redakteur
Ausgabe 130 • Juli 2024
Inhalt
„Brücke zwischen Gegenwart und Zukunft“: SES-Germany-Geschäftsführer Christoph Mühleib über neue Satelliten, Streaming und die Ergebnisse des Astra TV-Monitors
Marc Hankmann
Dem Satelliten wurde schon oft sein Ende prophezeit, da ihm der Rückkanal fehle. Das sorgt bei Christoph Mühleib, Geschäftsführer von SES Germany, höchstens für Achselzucken, denn SES hat erst kürzlich die Zukunft mit einer neuen Generation an Orbitern eingeläutet. Was es mit Astra 1P und 1Q, neuen Standards wie DVB-I und DVB-NIP auf sich hat und wie der Astra TV Monitor in Zeiten steigender Streaming-Nutzung auf einen Rückgang bei IPTV kommt, erklärt Mühleib im Interview mit MediaLABcom.
Viele Risiken, wenig Verbindliches: Kritik an der Gigabitförderung 2.0
Marc Hankmann
Die Breitbandförderung ist ein nicht unwesentlicher Faktor im Glasfaserausbau, stellt sie doch gleichwertige Lebensverhältnisse sicher. Im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Bau von 638.000 Glasfaseranschlüssen in rund 2.300 Kommunen gefördert. Die neue Gigabitförderung 2.0 soll zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus beitragen. Die Branche hat daran aber einige Zweifel.
Potenzial und Gefahr: Wie sieht eine Medienregulierung für KI aus?
Marc Hankmann
ChatGPT und Günter Wallraff sind wohl jedem in der Medienbranche ein Begriff. Aber kennen Sie auch bigGPT und Klara Indernach? Letztere ist der Name einer künstlichen Intelligenz (KI), die für den Kölner Express Beiträge schreibt und bigGPT ist ein Webradio, das ausschließlich von KI betrieben wird. Wo bleibt da eigentlich die Regulierung?
Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom
Danilo Höpfner
FSF: Zeitgemäße Kontrolle oder veraltete Selbstregulierung?
Je gewalthaltiger eine Sendung, desto später der Sendetermin. So lautet die Grundregel der vor 30 Jahren gestarteten Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Diese haben die privaten Fernsehveranstalter ins Leben gerufen, um festzulegen, welche Filme und Sendungen für Kinder und Jugendliche geeignet sind, und, um möglichen schärferen Kontrollen durch den Gesetzgeber zuvorzukommen. Aber: Kontrolliert die FSF noch zeitgemäß und wer kontrolliert wie? Über Relevanz und Aktualität sprechen wir mit der FSF-Geschäftsführerin Claudia Mikat in der neuen Ausgabe von „Medien im Visier“.
Neues vom FRK
27. FRK-Breitbandkongress: Es geht um die Existenz des Mittelstands
Wenn am 11. und 12. September 2024 zum 27. Mal der Breitbandkongress des Fachverbands Rundfunk und BreitbandKommunikation (FRK) stattfindet, werden die Teilnehmer nicht nur ein erstes Fazit zur am 1. Juli 2024 auslaufenden Umlagefähigkeit der Kabelnetzbetriebs- auf die Mietnebenkosten ziehen. Es wird in diesem Zusammenhang auch darum gehen, wie sich die mittelständischen Telekommunikationsunternehmen (TKU) zukunftsfähig aufstellen.
Veranstaltungshinweis
Dr. Jörn Krieger
HbbTV Symposium 2024 startet Call for Speakers
Das 12. HbbTV Symposium and Awards lädt Führungskräfte und Marktexperten ein, als Vortragsredner im Konferenzprogramm zu sprechen. Die Themenschwerpunkte sind in diesem Jahr Services und Innovationen für Endkunden in HbbTV-Märkten, die HbbTV Operator Application, Targeted Advertising einschließlich Wasserzeichen für Set-Top-Box-Märkte, die HbbTV Test Suite und Interoperabilität sowie DVB-I und lineare (Live-)IP-Kanäle. Auch zu anderen Themen können Vorschläge eingereicht werden.
Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
Vodafone beschleunigt ARD/ZDF-Kabel-TV-Signal während Fußball-EM<
Vodafone erprobt während der Fußball-EM 2024 eine beschleunigte TV-Signalübertragung bei ARD und ZDF, sodass DVB-C-Kabelhaushalte bei Toren schneller jubeln können als die Zuschauer anderer Verbreitungswege.
„Brücke zwischen Gegenwart und Zukunft“: SES-Germany-Geschäftsführer Christoph Mühleib über neue Satelliten, Streaming und die Ergebnisse des Astra TV-Monitors
Marc Hankmann
Dem Satelliten wurde schon oft sein Ende prophezeit, da ihm der Rückkanal fehle. Das sorgt bei Christoph Mühleib, Geschäftsführer von SES Germany, höchstens für Achselzucken, denn SES hat erst kürzlich die Zukunft mit einer neuen Generation an Orbitern eingeläutet. Was es mit Astra 1P und 1Q, neuen Standards wie DVB-I und DVB-NIP auf sich hat und wie der Astra TV Monitor in Zeiten steigender Streaming-Nutzung auf einen Rückgang bei IPTV kommt, erklärt Mühleib im Interview mit MediaLABcom.
MediaLABcom: Herr Mühleib, Sie konnten kürzlich den Start des Satelliten Astra 1P feiern, der auf der Orbitalposition 19,2 Grad Ost positioniert wird. SES spricht hierbei von einer neuen Satellitengeneration. Was ist neu an 1P?
Christoph Mühleib: Es hat sich einiges getan in der Satellitenindustrie, und so können die Kommunikationssatelliten von heute deutlich kompakter und flexibler gebaut werden als noch vor einigen Jahren, ohne dabei an Zuverlässigkeit einzubüßen.
Astra 1P ist ein gutes Beispiel dafür, denn seine Bauweise erlaubt den Parallelbetrieb von 80 Transpondern – das ist deutlich mehr als bei den Vorgängersatelliten Astra 1M und Astra 1N. Zum Vergleich: Im Fall von Astra 1M sprechen wir von einer Verdoppelung der möglichen Transponder.
Neu ist auch, dass Astra 1P das komplette Frequenzspektrum bedienen kann. Um das heute zu gewährleiten, sind aktuell noch vier Satelliten nötig. Dieser Funktionsumfang und mehr gilt auch für Astra 1Q, der sich momentan in der Planungs- bzw. in der frühen Konstruktionsphase befindet. Die Flexibilität der neuen Satellitengeneration erlaubt es uns, langfristig die Orbitalposition mit den beiden neuen Satelliten Astra 1P und Astra 1Q zu betreiben, ohne dabei an Zuverlässigkeit einzubüßen.
Auch im Hinblick auf den Antrieb des Satelliten gehen wir neue Wege: Astra 1P ist der erste Satellit der europäischen Astra Flotte, bei dem der Wechsel vom chemischen auf einen rein elektrischen Antrieb konsequent vollzogen wird. Dadurch kann bei gleichbeliebendem Startgewicht mehr nachrichtentechnische Nutzlast ins All befördert werden. Nicht zuletzt verbessert sich damit auch die Ökobilanz.
MediaLABcom: Was steckt hinter der Kombination von Astra 1P und 1Q. Welche Möglichkeiten eröffnet sie für SES?
Christoph Mühleib: Das Duo Astra 1P und Astra 1Q schafft Planungssicherheit für den Markt bis mindestens Ende der 2030er-Jahre, das ist ein klares Bekenntnis der SES für die Programmverbreitung via Satellit.
Wir bereits erwähnt, wird die Sat-Position 19.2 Grad Ost künftig mit nur zwei Satelliten betrieben, ohne dabei Abstriche in puncto Übertragungsqualität hinnehmen zu müssen. Gleichzeitig vereinfacht es unseren Kunden den Betrieb der Sendestationen – der Uplinks – immens. Wenn künftig zwei an Stelle von bisher vier Satelliten auf der Orbitalposition betrieben werden, dann benötigen sie dementsprechend weniger Uplink-Stationen, also Sendeantennen. Damit gehen einerseits signifikant geringere Investitions- sowie entsprechend sinkende Betriebskosten einher.
Das Tandem aus Astra 1P und Astra 1Q schlägt damit die Brücke zwischen Gegenwart und Zukunft: Mit Astra 1P stellen wir einen Satelliten der neuesten Generation bereit, der über die bekannten paneuropäischen Ausleuchtzonen verfügt und der den Weiterbetrieb der klassischen Geschäftsmodelle für mindestens 15 Jahre garantiert.
Und mit Astra 1Q geben wir unseren Kunden das Rüstzeug an die Hand, ihre Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und sich für die Zukunft fit zu machen. Das Mantra von Astra 1Q als komplett Software-definierter Satellit ist seine Flexibilität: So ist auch an seiner Position im All vieles auf Kundenwunsch konfigurierbar, was früher mit dem Start eines Satelliten in Stein gemeißelt war. Nicht nur die Bandbreite der Transponder ist frei wählbar, sondern auch die Downlink-Leistung oder die Ausleuchtzone kann zu jeder Zeit angepasst werden.
Damit tragen wir den ständigen Veränderungen der Medienlandschaft Rechnung und ermöglichen es unseren Kunden, sich schnell und flexibel an neue Marktbedingungen anzupassen.
MediaLABcom: Wie sieht das Migrationsszenario für die Abschaltung der bisherigen Astra-Satelliten auf 19,2 Grad Ost aus? Ab wann wird nur noch 1P auf dieser Position funken?
Christoph Mühleib: Die momentan auf 19.2° Ost betriebenen Satelliten werden im Laufe der kommenden Jahre ersetzt. Den Anfang macht Astra 1P, später wird Astra 1Q die Konstellation komplettieren. Zu keinem Zeitpunkt wird sich nur ein einziger Satellit auf 19.2° Ost befinden.
MediaLABcom: Wann wird SES Astra 1Q in Betrieb nehmen?
Christoph Mühleib: Astra 1Q befindet sich momentan in der Planungs- bzw. in der frühen Konstruktionsphase. Weitere Entwicklungsstufen werden wir zu gegebener Zeit kommunizieren.
MediaLABcom: Mit der neuen Satellitengeneration reagiert SES auf veränderte Marktanforderungen. Welche Entwicklung erwarten Sie für den TV-Empfang via Satellit, speziell für den deutschsprachigen Raum?
Christoph Mühleib: Eines ist doch klar: Das Nutzerverhalten hat sich in den vergangenen Jahren gewandelt: Ganz selbstverständlich wechseln Zuschauerinnen und Zuschauer heute zwischen linearen und nicht-linearen Inhalten. Das gilt wahrscheinlich für Sie genauso wie für mich.
Ich bin allerdings überzeugt, dass das lineare Fernsehen auch künftig eine zentrale Rolle in der großen Mehrheit der Bevölkerung einnehmen wird. Wichtige Gründe dafür sind neben dem Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsbedürfnis der Menschen nicht zuletzt Live-Events. Das erleben wir aktuell bei der begeisternden Europameisterschaft. Im August fiebern viele Menschen bei den Olympischen Spielen live mit. Auf jeden Fall schauen viele Millionen Menschen gleichzeitig zu.
Um diese Haushalte gleichzeitig und in hoher Qualität zu versorgen, sind Broadcast-Netzwerke wie Satellit, Kabel oder DVB-T daher nach wie vor die beste Wahl während IP-Netze dieses Angebot ergänzen und vervollständigen. Unsere neue Satellitengeneration sichert unseren Kunden, dass sie auch in Zukunft auf die Reichweite und Verlässlichkeit des Satelliten setzen können.
MediaLABcom: Der Astra TV-Monitor 2023 scheint Ihnen Recht zu geben: Der Fernsehempfang in Deutschland legte via Satellit im Vergleich zu 2022 zu, der über Kabel nahm ab. Sie sagen, dass der Wegfall der Umlagefähigkeit der Kabelnetzbetriebs- auf die Mietnebenkosten das Potenzial habe, die Marktanteile der TV-Empfangswege zu verändern. Welche Veränderungen erwarten Sie?
Christoph Mühleib: Die Verteilung bei den klassischen TV-Empfangswegen ist seit vielen Jahren relativ stabil: Der Verbreitungsweg über Satellit hat vor Kabel, IPTV und DVB-T2 die Spitzenposition inne. Tatsächlich hat der Wegfall des Nebenkostenprivilegs nun aber das Potenzial, diese Verhältnisse zu verändern. Schließlich müssen sich Millionen TV-Haushalte, die ihre Programme bisher über Kabel-TV empfangen, mit ihrer künftigen TV-Versorgung beschäftigen.
Kurzfristig erwarte ich gar keine große Bewegung. Aber in zwölf, 18 oder 24 Monaten werden sich viele der betroffenen Menschen informiert und ihre TV-Empfangssituation überdacht haben. Dabei gibt es für viele gute Gründe, beim bisherigen Empfangsweg zu bleiben oder eben zu wechseln. Der Satellit ist in diesem Wettbewerb mit seinem kostenfreien und vielseitigen Programmangebot und der herausragenden Bild- und Tonqualität hervorragend aufgestellt. Kurzum: Lassen Sie uns nochmal im nächsten Jahr über die Entwicklungen sprechen.
MediaLABcom: Auch der Anteil der IPTV-Haushalte ist laut Astra TV-Monitor im Vergleich zu 2022 gesunken. Wie lässt sich das erklären, wenn gleichzeitig die Zahl vernetzter Endgeräte pro Haushalt und der Videokonsum über Streaming zunehmen?
Christoph Mühleib: Im Astra TV-Monitor wird bei der Auswertung jeweils der Erstempfangsweg, also das Hauptempfangsgerät der Haushalte für lineares Fernsehen, berücksichtigt. Das ist zumeist das TV-Gerät im Wohnzimmer.
Wir haben vorher schon darüber gesprochen, dass sich das Nutzerverhalten verändert. Und natürlich werden heute neben dem Fernseher eine Vielzahl weiterer vernetzter Geräte im Haushalt benutzt, häufig auch für non-lineare Services. Diese Zahlen werden in anderen Untersuchungen erhoben. Zum Beispiel in den von Ihnen genannten Studien.
MediaLABcom: Wie aussagekräftig ist die Frage nach dem Hauptempfangsgerät noch, wenn nur noch ein oder zwei Personen pro Haushalt gleichzeitig vorm Fernseher im Wohnzimmer sitzen und ansonsten in anderen Zimmern auf Laptops, Tablets und Smartphones gestreamt wird – wenn also das Hauptempfangs- als Hauptnutzungsgerät für den TV-Konsum an Bedeutung verliert?
Christoph Mühleib: Der Fernseher ist nach wie vor das zentrale Empfangsgerät für lineares Fernsehen. Bestes Beispiel ist sicher die aktuell laufen Europameisterschaft. Dafür bildet der Astra TV-Monitor seit vielen Jahren verlässliche und vor allem vergleichbare Daten ab. Natürlich wird in den Haushalten schon seit vielen Jahren mehr als nur ein Empfangsgerät genutzt. Gleichzeitig wurden in den vergangenen Jahren über 30 Millionen UHD-TV-Geräte mit größeren Bildschirmen verkauft. Und die stehen vermeintlich im Wohnzimmer. Was sehen die Leute darauf? Fernsehen in bester Bild- und Tonqualität. Sehr oft wahrscheinlich gerade die Spiele der EM. Oder Shows, Dokus und Filme.
In den anderen Zimmern, da stimme ich Ihnen zu, substituieren Smartphones oder Tablets immer öfter die Zweit- oder Dritt-TV-Geräte. Die Vermutung aber, dass der TV als Hauptnutzungsgerät an Bedeutung verliert, teile ich nicht.
MediaLABcom: Auf der DVB World präsentierte SES einen Showcase über 19,2 Grad Ost mit den neuen Standards DVB-NIP (Native IP) and DVB-I (Internet). Was bringen die neuen Standards und worum braucht es zwei davon?
Christoph Mühleib: Die SES ist seit langem Vorreiter bei der Vereinfachung der Satellitentechnologie für die Bereitstellung von Inhalten und damit der natürliche Taktgeber, um auch die nächsten Generationen der Satellitentechnologie zu gestalten. So hat SES bei der Entwicklung und Gestaltung der DVB-Standards eine entscheidende Rolle gespielt und war federführend bei der Entwicklung und Weiterentwicklung der DVB-I- und DVB-NIP-Spezifikationen.
Bei DVB-I handelt es sich um einen Medienstandard für satellitengestützte und terrestrische Übertragung. Er ermöglicht es Rundfunkveranstaltern, ihr Angebot um OTT- und Second-Screen-Inhalte über DTH zu erweitern und so ein Bündel von Diensten über ein einziges Abonnement anzubieten.
DVB-NIP dagegen soll die Integration von OTT- und Rundfunktechnologien in eine leistungsstarke und moderne IP-Medienverteilungslösung erleichtern. Damit wird es Inhalteanbietern ermöglicht, die Reichweite und Servicequalität traditioneller Rundfunknetze mit satellitengestützten OTT-Diensten zu kombinieren, ihre Reichweite zu vergrößern und neue Geschäftsmöglichkeiten und Einnahmequellen zu erschließen.
Und auch aus ökonomischen und ökologischen Aspekten kann der Satellit auch in Zukunft punkten. Ökonomisch, weil ab einer bestimmten Zuschaueranzahl das Broadcasting über Satellit deutlich günstiger ist als Internet-Streaming. Daraus leitet sich ein ökologischer Vorteil und geringerer CO2-Fußabdruck ab, denn Internet-Streaming ist äußerst energieintensiv, wenn man allein den erforderlichen enormen Energiebedarf der Rechenzentren mit einbezieht.
MediaLABcom: Wann werden DVB-NIP und -I marktfähig sein?
Christoph Mühleib: Die neuen Standards wurden erst kürzlich von der DVB-Organisation und deren Mitgliedern fertig gestellt. Ab wann diese von den jeweiligen Geräteherstellern umgesetzt und implementiert werden, müssen die Hersteller individuell beantworten. Bei DVB-NIP gehen wir davon aus, dass sich diese Technologie in den nächsten Jahren in den Märkten entwickeln wird.
MediaLABcom: Benötigt man für die beiden Standards neue Hardware oder können sie per Software-Update auf Endgeräte aufgespielt werden?
Christoph Mühleib: Grundsätzlich ist neue Hardware nötig, auch wenn es herstellerseitig Ausnahmen geben mag. Aber auch hier gilt, dass das nur die Hersteller selbst beantworten können.
MediaLABcom: Läuten DVB-NIP und -I das Ende von Standard wie etwa HbbTV ein?
Christoph Mühleib: Im Gegenteil, die neuen Standards beinhalten gänzlich auch HbbTV. Damit würde HbbTV eher mit neuen Funktionalitäten komplementiert und damit noch relevanter.
MediaLABcom: Die Funktionen der Satelliten werden digitalisiert, der Empfang geht in Richtung IP. Steuert der TV-Empfang via Satellit auf eine All-IP-Welt zu?
Christoph Mühleib: Das ist nicht eindeutig zu beantworten und hängt von vielen Faktoren ab: Marktteilnehmern, Entwicklungen und schließlich auch von den Endkunden.
MediaLABcom: Vielen Dank für das Gespräch.
Viele Risiken, wenig Verbindliches: Kritik an der Gigabitförderung 2.0
Marc Hankmann
Die Breitbandförderung ist ein nicht unwesentlicher Faktor im Glasfaserausbau, stellt sie doch gleichwertige Lebensverhältnisse sicher. Im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Bau von 638.000 Glasfaseranschlüssen in rund 2.300 Kommunen gefördert. Die neue Gigabitförderung 2.0 soll zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus beitragen. Die Branche hat daran aber einige Zweifel.
Branchendialog und Punktekompass
„Es geht darum, die Fördergelder so zielgerichtet und unbürokratisch wie möglich einzusetzen, ohne private Investitionen auszubremsen“, sagt Bundesdigitalminister Volker Wissing. Dafür wird der Branchendialog zwischen der Kommune und den Telekommunikationsunternehmen verbindlich. Aus dem Vorab-Online-Punkterechner wird ein Punktekompass, mit dem sich eine Punktzahl ermitteln lässt, die Aufschluss über die Erfolgsaussichten eines Förderantrags geben soll.
Die Punkte werden nach vier Kriterien vergeben: Nachholbedarf mit einer Gewichtung von 40 Prozent, Synergieeffekte, also die Schließung verbleibender Versorgungslücken (Gewichtung mit 25 Prozent), sowie digitale Teilhabe im ländlichen Raum (20 Prozent) und interkommunale Zusammenarbeit (15 Prozent).
Kritik an Fristen
Das BMDV erhofft sich durch diese Maßnahmen, das Antragsvolumen sowie die Anzahl der erfolgslosen Markterkundungsverfahren (MEV) und damit auch den Aufwand in den Kommunen bei der Antragsstellung zu reduzieren. Das Antragsvolumen könnte sich allerdings allein schon aufgrund des knappen Zeithorizonts verringern. Dirk Fieml, Geschäftsführer der tktVivax Group, die Kommunen im Rahmen der Breitbandförderung berät, geht jedenfalls davon aus, dass die Frist zur Antragseinreichung bis zum 30. September 2024 nahezu unerreichbar ist.
Für den nun verpflichtenden Branchendialog kalkuliert Fieml vier Wochen. Das anschließende Markterkundungsverfahren setzt er mit zwölf Wochen an – insgesamt also vier Monate. Um einen Antrag Ende September fristgerecht einreichen zu können, müsste man nach Fiemls Rechnung bereits im Mai mit dem Branchendialog begonnen haben.
Immerhin: Für Kommunen, die 2023 ihre Anträge zurückgezogen und formlos für 2024 neu angemeldet haben, entfällt der Branchendialog. Solchen Kommunen könnten es laut Fieml schaffen, einen Förderantrag bis zum 30. September 2024 zu stellen. „Allerdings waren dies Kommunen, die durch den Punkteraster gefallen sind. Ob das dieses Jahr für diese Gemeinden besser aussieht, bleibt abzuwarten“, gibt der tktVivax-Chef zu bedenken.
Pilotprogramm Lückenschluss
Darüber hinaus startete Anfang Juni 2024 das Pilotprogramm Lückenschluss. Dabei soll in kleinen, unterversorgten Gebieten Glasfaser verlegt werden, die im Rahmen eines Glasfaserausbaus in einer Kommune privatwirtschaftlich nicht erschlossen werden, was aber durch Synergieeffekte machbar wäre. Der Bund gibt den Kommunen also Geld an die Hand, damit die Bagger die Gräben bis zu schwer erreichbaren Adressen ausheben, bevor sie die Stadt verlassen.
Dafür darf im Lückenschlussgebiet kein Netz vorhanden sein, das jedem Nutzer im Download mindestens 300 und im Upload mindestens 150 Mbit/s zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird. Es darf auch nicht mindestens zwei Netze mit einer Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download geben. Aus der Lückenschlussförderung fallen auch solche Gebiete heraus, in denen es ein Kabelnetz mit DOCSIS 3.1 gibt oder in denen der Kabelnetzbetreiber sein Netz in den nächsten zwölf Monaten mit DOCSIS 3.1 aufrüsten will.
Der Lückenschluss-Pilot wird von der Branche grundsätzlich begrüßt, wenngleich die Deckelung der Förderung auf maximal 500.000 Euro als zu gering angesehen wird. So forderte etwa der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) bereits in den Gesprächen zur Gigabitförderung 2.0 eine Erhöhung auf 750.000 Euro. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) verlangt eine Anhebung auf eine Million Euro.
Kritik der Verbände: zu wenig verbindlich
Für die Gigabitförderung 2.0 fällt das Urteil des BREKO sowie des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) weniger positiv aus. Beide gehen davon aus, dass auch in Zukunft eine Vielzahl erfolgloser Förderanträge gestellt wird, weil das BMDV zu sehr auf Empfehlungen anstatt auf Verpflichtungen setze, die sicherstellen, dass Kommunen nur dann einen Förderantrag stellen, wenn er auch Aussicht auf Erfolg hat. So weist der VATM beispielsweise darauf hin, dass der Punktekatalog unverbindlich ist. Außerdem bleibe es lediglich beim Appell an die Kommunen, den Branchendialog dafür zu nutzen, auf Förderprojekte zu verzichten.
Der BREKO kritisiert die kurze Zeitspanne, in der die Gigabitförderung 2.0 entstanden ist. „Sinnvoller wäre es gewesen, dass die neue Rahmenregelung frühestens für Förderverfahren greift, die im kommenden Jahr starten“, sagt Sven Knapp, Leiter des BREKO-Hauptstadtbüros.
Darüber hinaus sieht Knapp ein Problem darin, dass die Kommunen künftig selbst die Dauer eines Förderprojekts einschätzen sollen, was ihnen oftmals gar nicht möglich sei. Stattdessen hätte das BMDV laut Knapp besser die durchschnittliche Dauer eines Förderprojekts als verbindlichen Zeitraum festlegen sollen.
Risiken für Kommunen
Auch der VATM kritisiert die Risiken, die Kommunen bei geförderten Ausbauprojekten eingingen. Werden diese Projekte nicht innerhalb der gesetzten Frist fertiggestellt, droht der Kommune der Aufwand eines neuen Förderantrags. Die Fördergelder müssten laut VATM sogar zurückgezahlt werden, wenn im Fördergebiet später doch ein TK-Unternehmen eigenwirtschaftlich ausbaut. „Geförderter Ausbau dauert in Zukunft nicht nur extrem lange, sondern geht auch mit kaum einschätzbaren Risiken für alle Beteiligten einher“, resümiert VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer.
Auch das Lückenschluss-Pilotprojekt birgt für Kommunen Risiken. Die vom Projektträger festgelegte Summe werde laut tktVivax-Chef Fieml nicht mehr angepasst und die Kofinanzierung der Länder stünde auch noch nicht fest. „Das Risiko, wenn die Maßnahme doch teurer wird, liegt bei der Gemeinde“, erklärt Fieml.
„Förderverhinderungsprogramm“
Unisono gehen die Branchenexperten davon aus, dass die Gigabitförderung 2.0 keine Beschleunigung des Glasfaserausbau bringen werde. Dirk Fieml spricht sogar von einem „Förderverhinderungsprogramm“. Die Anhebung der Aufgreifschwellen oder das Lückenschluss-Pilotprogramm seien nicht mehr als „Feigenblätter, die kaum Wirkung entfalten werden“, meint der Geschäftsführer der tktVivax Group. Mehr als 100 Anträge wird es für den Lückenschluss nicht geben, denn dann soll laut BMDV erst einmal eine Evaluierung des Programms erfolgen.
„Wenn man all diese Faktoren berücksichtigt, wird das Fördervolumen in diesem Jahr sicher deutlich sinken“, prognostiziert Fieml, „was vielleicht auch im Sinne der Sparzwänge der Bundesregierung ist.“ Eine solche Reduzierung fiele in eine Zeit, in der Investoren über ihr Engagement im deutschen Glasfasermarkt nachdenken, ihre Aktivitäten zurückgefahren oder bereits gänzlich eingestellt haben. „Es steht daher zu befürchten, dass wir im kommenden Jahr feststellen müssen, dass die Gigabit-Strategie des Bundesverkehrsministers grandios gescheitert ist“, erklärt Fieml.
Potenzial und Gefahr: Wie sieht eine Medienregulierung für KI aus?
Marc Hankmann
ChatGPT und Günter Wallraff sind wohl jedem in der Medienbranche ein Begriff. Aber kennen Sie auch bigGPT und Klara Indernach? Letztere ist der Name einer künstlichen Intelligenz (KI), die für den Kölner Express Beiträge schreibt und bigGPT ist ein Webradio, das ausschließlich von KI betrieben wird. Wo bleibt da eigentlich die Regulierung?
KI im Medienalltag
KI ist in Medienhäusern längst Alltag. An der Kommerzialisierung ihrer Potenziale wird kräftig gearbeitet. RTL Deutschland hat zum Beispiel einen sogenannten „KI Circle“ aufgesetzt, in dem aus allen Geschäftsbereichen Wertsteigerungspotenziale durch den KI-Einsatz identifiziert werden sollen. Ein solches Potenzial kann etwa der Einsatz synthetischer Stimmen anstelle eines menschlichen Sprechers oder Moderators sein. So experimentiert beispielsweise die Deutsche Welle mit KI-Stimmen für ihr TV-Programm. Dabei geht es aber ausdrücklich nicht um Moderationen. Für kurze Videoclips wird allerdings auch der Einsatz von KI-generierten Avataren ausprobiert.
Stefanie Jenzsch, verantwortlich für Data & AI Strategy bei ProSiebenSat.1, bezeichnete Ende November 2023 auf dem KI-Lab des Privatsenderverbands VAUNET KI als neues Team-Mitglied, das mit Effizienz und Kreativität unter anderem in die Bereiche des Storytellings, der Charaktererschaffung, des Office-Management und der Videonachbearbeitung einsteigt. Auch bei ProSiebenSat.1 gibt es eine Zentrale, in der das KI-Wissen gesammelt und geteilt wird.
Viel Macht in den Händen weniger
Das klingt alles recht harmlos, zumal die Medienhäuser auch bestrebt sind, Transparenz zu gewährleisten, wenn es um KI-generierte Inhalte geht, indem sie beispielsweise eigene Richtlinien im Umgang mit künstlicher Intelligenz aufstellen. Allerdings setzt hier jedes Medienhaus andere Prioritäten und in den seltensten Fällen steht Vielfalt im Mittelpunkt, wie Professor Dr. Michael Graßl von der Hochschule Macromedia München auf dem KI-Workshop der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) Anfang Juni 2024 aus seiner Forschung berichtete.
Eine besondere Bedrohung der Medien- und Meinungsvielfalt geht laut der Experten, die auf dem KI-Workshop gesprochen haben, von dem Umstand aus, dass große Medienhäuser über große Datenmengen verfügen, die es für das Training einer KI braucht. „Wir sehen eine starke vertikale und diagonale Entwicklung bei großen KI-Anbietern“, sagte Professor Dr. Jan Krone von der Fachhochschule St. Pölten.
Das ökonomische Risiko
Wenn große Plattformbetreiber wie Google bzw. Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft, Adobe oder Apple sämtliche Services kontrollieren, werde das laut Krone auch Auswirkungen auf die Medien- und Meinungsvielfalt haben. Die Konzentration von KI-Ressourcen auf einige wenige Player kann dazu führen, dass kleinere Medienhäuser keinen Zugang mehr zu diesen Ressourcen haben, es sich ökonomisch also nicht leisten können, KI einzusetzen und damit im publizistischen Wettbewerb abgehängt werden könnten.
Werbefinanzierte Medienhäuser kämpfen seit Beginn der Digitalisierung gegen das Abwandern der Werbe-Spendings in den Onlinebereich. KI kann diesen Trend noch verschärfen, zumal Krone davon ausgeht, dass sich Large-Language-Modelle der Werbevermarktung öffnen werden, was eine Disruption in der Erstellung redaktioneller Inhalt nach sich ziehen könnte. „Es entstehen bereits neue Geschäftsmodelle zwischen den Medien und den KI-Anbietern“, erklärte Krone auf dem KI-Workshop der KEK.
KI als Konzentrationsbeschleuniger
Aus Sicht der KEK könnte KI daher als Konzentrationsbeschleuniger in den Medien wirken. Sie bezieht sich dabei auf die Arbeiten des Medienwissenschaftlers Martin Andree von der Universität zu Köln. „Zusammenfassend seien die Folgen dieser Entwicklung, dass Tech-Monopole die digitale Wirtschaft kontrollierten, redaktionelle Medien die Finanzierungsgrundlage verlören und US-Plattformen in absehbarer Zukunft die politische Öffentlichkeit kontrollieren würden“, erklärt die KEK in ihrem aktuellen Jahresbericht. „Die Grundlage unserer Demokratie sei daher gefährdet, weshalb ein dringender Handlungsbedarf bestehe.“
Diesen Gefahren soll auch der AI Act der EU entgegenwirken, der nach der Billigung durch den Europäischen Rat und das EU-Parlament in Kraft treten kann. Das Grundprinzip des AI Act: Je größer das Risiko einer KI für die Gesellschaft, desto strenger sollen die Auflagen für ihren Einsatz ausfallen. Es wird daher vor allem darauf ankommen, wie Deutschland den AI Act in nationales Recht umsetzt.
Grundsatzpapier der Medienanstalten
Für den Medienbereich haben die Landesmedienanstalten ein Grundsatzpapier veröffentlicht. „Es bedarf einer medienrechtlichen KI-Regulierung, denn es lässt sich schon jetzt erkennen, dass mit dem AI-Act zumindest für den Bereich des Medienrechts eher neue Fragen aufkommen, als dass Antworten gegeben werden“, schreiben die Medienwächter. „Potentiell vielfaltsverengende Technologien“ stellen ihrer Meinung nach eine „konkrete Gefahr für die Medien- und Meinungsvielfalt“ dar.
Daher fordern die Medienanstalten die Sicherstellung von Perspektivvielfalt bzw. eine transparente Verdeutlichung, wie beim KI-Einsatz den Gefahren einer Vielfaltsverengung entgegengewirkt wird. Des Weiteren fordern sie, dass bei der Erstellung audiovisueller, redaktioneller Inhalte mit Hilfe von KI, in Anlehnung an die Sorgfaltspflicht von Journalisten, besondere Prüfpflichten und Anforderungen gelten, um Manipulationen auszuschließen und um die journalistische Sorgfaltspflicht nicht auszuhöhlen.
Verantwortung und Selbstverpflichtung
Der Einsatz von KI ändere nichts an der grundsätzlichen Verantwortung für den Inhalt des Anbieters, heißt es im Grundsatzpapier. Es bestehe eine uneingeschränkte Haftung wie bei sonstigen redaktionellen, menschenverantworteten Veröffentlichungen. Es müssen nach Ansicht der Medienanstalten Vorkehrungen getroffen werden, damit sich niemand aus dieser Verantwortung stehlen kann.
Konkret fordern die Medienanstalten die Aufnahme von KI-bezogenen Transparenz- und Offenlegungspflichten in den Medienstaatsvertrag. Medienanbieter sollen sich zu einer Kennzeichnung von Inhalten, die mit Hilfe einer KI erstellt wurden, selbst verpflichten. Es sollen zudem einheitliche Standards für die KI-Nutzung in Redaktionen entwickelt werden. Zu guter Letzt fordern die Landesmedienanstalten auch eine Stärkung der KI-Kompetenzen der Nutzer.
Ob eine Kennzeichnung sinnvoll ist, sei einmal dahingestellt. Der Journalist Richard Gutjahr geht zum Beispiel davon aus, dass die KI nahezu jeden Winkel unseres Alltags durchdringen wird. Anstatt nun alles nach dem Motto „Kann Spuren von KI enthalten“ zu kennzeichnen, geht Gutjahr davon aus, dass eher darauf hingewiesen wird, wenn ein Inhalt ohne KI-Unterstützung entstanden ist. Auf Lebensmitteln steht schließlich auch nicht, dass im Tierfutter Antibiotika enthalten sind. Stattdessen gibt es zahlreiche Labels für Bio-Lebensmittel.
Neues Medienkonzentrationsrecht
Kennzeichnungspflicht hin oder her: Der Gesetzgeber beginnt nicht bei null, wenn es um eine KI-Regulierung geht. In § 18 des Medienstaatsvertrags werden „Anbieter von Telemedien in sozialen Netzwerken“ verpflichtet, „bei mittels eines Computerprogramms automatisiert erstellten Inhalten oder Mitteilungen den Umstand der Automatisierung kenntlich zu machen.“ Das zielt in erster Linie auf die Algorithmen, die die Inhalte auswählen, die den Nutzern präsentiert werden.
Eine solche Formulierung reicht natürlich nicht aus, um den möglichen negativen Auswirkungen der KI auf die Medien- und Meinungsvielfalt Rechnung zu tragen. Deshalb soll in der gerade laufenden Novellierung des Medienkonzentrationsrechts nicht weniger als ein Paradigmenwechsel vorgenommen werden. Geplant ist, die Zugänglichkeit von Informationen zur Meinungsbildung als Schutzziel zu formulieren.
Störung der Meinungsbildung
Dabei sollen als medienrelevante Anbieter solche Unternehmen gelten, die geschäftsmäßig auf einem oder mehreren Sektoren journalistisch-redaktionelle Inhalte herstellen, verbreiten, zugänglich machen oder diese beeinflussen, wie Matthias Knothe, Leiter der Stabsstelle für Medienpolitik in der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, auf dem KI-Workshop der KEK erklärte.
Die Bestimmung des Sektors soll die Kommission zukünftig anhand von Parametern festlegen. Zu diesen Parametern zählen unter anderem die Darstellung von Inhalten, die verwendete Verbreitungstechnik, Zielgruppen, Finanzströme oder Datenverarbeitung. Nimmt ein medienrelevanter Anbieter im von der KEK definierten Sektor unbillig Einfluss auf die Meinungsbildung, liegt eine Störung vor, gegen die die KEK vorgehen soll.
Eine solche Störung wäre zum Beispiel eine Beschränkung der Zugänglichkeit von Inhalten, das Ausnutzen von Netzwerkeffekten oder wenn der Anbieter seine Rolle im öffentlichen Meinungsbildungsprozess verschleiert. „Der medienrelevante Anbieter muss nicht gegen alle Parameter verstoßen, um einen Störfall zu vermuten“, erklärte Knothe.
Kleinarbeit statt großer Wurf
Ein neues Medienkonzentrationsrecht und der AI Act sind nur zwei Vorhaben, mit denen KI reguliert werden soll. Hinzu kommen aus Brüssel der Digital Service Act (DSA) sowie die KI-Verordnung und der European Media Freedom Act (EMFA). Rechtsexperten wie Prof. Dr. Jan Oster von der Universität Osnabrück sehen daher zurzeit keinen Bedarf für einen großen juristischen Wurf. „Es steht uns vielmehr eine mühevolle Detailarbeit bevor“, sagte Oster auf dem KI-Workshop.
Schließlich kursieren noch verschiedene Vorschläge, wie der Einsatz von KI reguliert werden könnte. So werden etwa Must-carry-Regelungen für die Betreiber von Rechenzentren diskutiert, die dazu verpflichtet werden könnten, kleinen Startups die gleichen Preise wie großen Unternehmen anzubieten. Ebenso wird diskutiert, ob KI-Anwender auf privilegierte Quellen zugreifen müssen, wenn sie mit KI Inhalte generieren. In Anlehnung an die Public-Value-Regulierung könnte es Must-be-found-Regelungen für Inhalte geben, die von sogenannten „Trusted Content Providern“ stammen.
Derlei Vorschläge könnten mithilfe von KI realisiert werden, was einmal mehr die Janusköpfigkeit der künstlichen Intelligenz unterstreicht: Von ihr gehen erhebliche Effizienzsteigerungen sowie neue Möglichkeiten in der Inhalteproduktion für Medienhäuser aus – aber eben auch Gefahren. Die Frage ist, wie transparent es gelingt, auf diese Gefahren hinzuweisen, wenn selbst die Programmierer nicht exakt wissen, wie ihre Algorithmen vorgehen. Wie reguliert man eine Blackbox?
Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom
Danilo Höpfner
FSF: Zeitgemäße Kontrolle oder veraltete Selbstregulierung?
Je gewalthaltiger eine Sendung, desto später der Sendetermin. So lautet die Grundregel der vor 30 Jahren gestarteten Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Diese haben die privaten Fernsehveranstalter ins Leben gerufen, um festzulegen, welche Filme und Sendungen für Kinder und Jugendliche geeignet sind, und, um möglichen schärferen Kontrollen durch den Gesetzgeber zuvorzukommen. Aber: Kontrolliert die FSF noch zeitgemäß und wer kontrolliert wie? Über Relevanz und Aktualität sprechen wir mit der FSF-Geschäftsführerin Claudia Mikat in der neuen Ausgabe von „Medien im Visier“. Hören Sie sich die neue Podcast-Folge von „Medien im Visier“ auf allen gängigen Plattformen an.
Neues vom FRK
27. FRK-Breitbandkongress: Es geht um die Existenz des Mittelstands
Wenn am 11. und 12. September 2024 zum 27. Mal der Breitbandkongress des Fachverbands Rundfunk und BreitbandKommunikation (FRK) stattfindet, werden die Teilnehmer nicht nur ein erstes Fazit zur am 1. Juli 2024 auslaufenden Umlagefähigkeit der Kabelnetzbetriebs- auf die Mietnebenkosten ziehen. Es wird in diesem Zusammenhang auch darum gehen, wie sich die mittelständischen Telekommunikationsunternehmen (TKU) zukunftsfähig aufstellen.
„Derzeit weht unseren Mitgliedern ein steifer Wind ins Gesicht“, sagt FRK-Vorsitzender Heinz-Peter Labonte. „Wir haben mit einem schlecht gemachten Telekommunikationsgesetz (TKG) zu kämpfen und werden deswegen in den Medien zu Unrecht als Glasfaser-Verhinderer verunglimpft.“
Es seien laut Labonte aber vielmehr die bisher lediglich die Netzebene 3 mit Glasfaser ausbauenden TK-Konzerne sowie Betreiber von Streaming-Plattformen, die mit teils irreführender Kommunikation Mietern einen Glasfaseranschluss versprechen – vorbei an den Bedürfnissen der Wohnungswirtschaft und unter Missachtung vorhandener, gigabitfähiger TK-Infrastrukturen in den Gebäuden.
„Jeder Immobilieneigentümer will Glasfaser, aber niemand möchte im Bestand einen Flickenteppich aus Wohnungen mit und ohne Glasfaseranschluss haben“, erklärt Labonte. „Es liegt doch auf der Hand, dass es wirtschaftlicher und für die Mieter angenehmer ist, wenn der Bautrupp in einem Rutsch alle Wohnungen mit Glasfaser erschließt anstatt für jeden Nachbarn einzeln. Im engen Schulterschluss mit der Wohnungswirtschaft arbeiten wir intensiv an der Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze, wie etwa unser Muster-Rahmenvertrag mit dem Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft GdW belegt.“
Der Glasfaserausbau von der Netzebene 3 in die Gebäude (Netzebene 4, NE4) könnte aus Sicht Labontes wesentlich reibungsloser funktionieren, wenn das TKG nicht so viele handwerkliche Mängel aufweisen würde. „Sowohl das Glasfaserbereitstellungsentgelt als auch die Modernisierungsumlage spielen im NE4-Glasfaserausbau praktisch keine Rolle“, bemängelt Labonte. „Zudem ist im TKG die Mitnutzung vorhandener, gigabitfähiger TK-Infrastrukturen ebenso schwammig geregelt wie die Duldungspflicht für das Verlegen von Glasfaser auf privatem Grund.“
Deshalb fordert der FRK-Vorsitzende den Gesetzgeber zur Nachbesserung auf und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die beiden laufenden Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht: „Die mittelständischen Kabelnetzbetreiber werden vom Gesetzgeber im Stich gelassen. Die Politik bevorzugt die großen TK-Konzerne, gegen deren Markt- und Marketingmacht mittelständische TKU Wege und Lösungen finden müssen, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein.“
Hierbei sieht Labonte speziell die Sparkassen und Genossenschaftsbanken in der Pflicht. „Die Sparkassen müssen endlich ihre satzungsgemäße Aufgabe wahrnehmen und regionale Unternehmen unterstützen“, fordert Labonte. „Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken missachten fahrlässig das Potenzial des Mittelstands.“
So wird es am 11. und 12. September auf dem Breitbandkongress des FRK im Leipziger H4 Hotel um nichts weniger gehen als die weiterhin bestehenden Zukunftschancen und sichere Existenz des TK-Mittelstands als Wettbewerbsgarant im Breitbandmarkt. „Obwohl es in der ersten Jahreshälfte zahlreiche weitere Events zu Themen wie Glasfaserausbau, Umlagefähigkeit oder zum strategischen Überbau von FTTH-Netzen gab, gehe ich davon aus, dass wir bezüglich Teilnehmer und Aussteller die Rekordzahlen des vergangenen Jahres wieder erreichen oder sogar übertreffen werden“, sagt der FRK-Vorsitzende Labonte. Denn bereits knapp drei Viertel der Standfläche sei gebucht, das Interesse der Branche an den genannten Themen groß.
Der FRK wird auch bei der 27. Auflage seines Breitbandkongresses den Teilnehmern aktuelle Informationen und Anreize für ein weiterhin erfolgreiches Wirtschaften an die Hand geben sowie den Austausch der Branchenspezialisten untereinander und mit Politik nebst Finanzwirtschaft fortführen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.breitbandkongress-frk.de.
Veranstaltungshinweis
Dr. Jörn Krieger
HbbTV Symposium 2024 startet Call for Speakers
Das 12. HbbTV Symposium and Awards lädt Führungskräfte und Marktexperten ein, als Vortragsredner im Konferenzprogramm zu sprechen. Die Themenschwerpunkte sind in diesem Jahr Services und Innovationen für Endkunden in HbbTV-Märkten, die HbbTV Operator Application, Targeted Advertising einschließlich Wasserzeichen für Set-Top-Box-Märkte, die HbbTV Test Suite und Interoperabilität sowie DVB-I und lineare (Live-)IP-Kanäle. Auch zu anderen Themen können Vorschläge eingereicht werden.
Wer auf der Konferenz einen Vortrag halten möchte, kann sich über das Onlineformular bewerben. Titel und Inhalt (max. 200 Wörter) des Vortrags, Kurz-Vita (max. 150 Wörter) und Foto des Redners können bis zum 31. August 2024 eingereicht werden.
Das HbbTV Symposium and Awards 2024, das sich an Plattformbetreiber, Rundfunkveranstalter, Werbetreibende und Adtech-Firmen sowie an Standardisierungsorganisationen und Technologieunternehmen richtet, findet am 14. und 15. November 2024 in London statt.
Infos: www.hbbtv.org/news-events/hbbtv-symposium-and-awards-2024-call-for-speakers
Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
Vodafone beschleunigt ARD/ZDF-Kabel-TV-Signal während Fußball-EM
Vodafone erprobt während der Fußball-EM 2024 eine beschleunigte TV-Signalübertragung bei ARD und ZDF, sodass DVB-C-Kabelhaushalte bei Toren schneller jubeln können als die Zuschauer anderer Verbreitungswege.
Damit die Zeitverzögerung zwischen dem TV-Bild und dem tatsächlichen Geschehen auf dem Fußballplatz beim Kabelfernsehen geringer wird, hat Vodafone die Leitungszuführung im Kabelnetz in den vergangenen Monaten umgestellt. „Die Signale von ARD und ZDF kommen nun per Glasfaser und nicht mehr per Satellit in die beiden TV-Zentren in Kerpen und Frankfurt-Rödelheim“, sagte Guido Kneuper, TV-Technik-Experte aus dem Vodafone Engineering. „Das unkomprimierte TV-Signal aus den Studios der TV-Sender wird nun unverändert in der Signalaufbereitung genutzt.“
Das Ergebnis: Ein zeitlicher Vorsprung beim Kabelfernsehen von bis zu zwei Sekunden gegenüber dem Satelliten-Direktempfang, wie Vodafone unter Berufung auf Messungen der Marktforscher von veed analytics mitteilte. Der bisherige Spitzenreiter Satellit rutscht dadurch auf Platz zwei. Auf Platz drei liegt das Antennenfernsehen DVB-T2 mit fünf Sekunden Rückstand auf Kabel-TV. Bei den Anbietern von Internetfernsehen war waipu.tv den Messungen zufolge am schnellsten und lag sieben Sekunden hinter dem Kabelsignal. Mit großem Abstand folgen weitere Anbieter von Internetfernsehen.
Die beschleunigte Signalübertragung funktioniert bei Das Erste HD und ZDF HD in allen Bundesländern. Dauerhaft bleibt der „Booster“ allerdings nicht geschaltet. Wie ein Vodafone-Sprecher gegenüber MediaLABcom erklärte, handelt es sich dabei um ein Pilotprojekt, das auf die Zeit der Fußball-EM beschränkt ist.
Ocilion bietet neues TV-Produkt für Geschäftskunden der Netzbetreiber
Der IPTV-Dienstleister Ocilion hat ein neues Produkt für die Anwendung im Businessumfeld von Netzbetreibern entwickelt. Mit der IPTV-Businesslösung können Provider in ihrem Netz Hotels, Pensionen, Appartements, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Unternehmen oder Medienhäuser mit einem eigenen IPTV-Produkt für Geschäftskunden bedienen. Ocilion liefert das skalierbare Angebot als Teil einer Cloud-Lösung inklusive Content-Rechten unter der jeweiligen Marke des Geschäftskunden.
Durch einen konfigurierbaren Homescreen, Einbindung von Zusatzdiensten via Browser (zum Beispiel für die Buchung von Hotelleistungen, Wellness- oder Pflegeanwendungen) in Kombination mit zeitversetztem Fernsehen, EPG-Daten und Sprachumschaltung wird das TV-Produkt zur Unterhaltungs-, Informations- und Buchungsplattform für Geschäftskunden, Gäste oder Patienten. Darüber hinaus umfasst „IPTV Business“ ein Portfolio von über 50 nationalen und internationalen TV-Sendern in HD-Auflösung inklusive interaktiver Zusatzfunktionen sowie verschiedene Radiosender.
Die ersten Netzbetreiber haben die neue IPTV-Businesslösung bereits im Einsatz, darunter TeleData (Friedrichshafen - Seegut Zeppelin), K-net (Kaiserslautern – Lebenshilfe) und Kabel Braunau (Krankenhaus Braunau).
„Mit IPTV Business können unsere Netzbetreiber ganz einfach ihr Produktportfolio erweitern und ihre Geschäftskunden mit einem modernen IPTV-Produkt bedienen. Die Lösung basiert auf derselben technischen Plattform wie der Ocilion Cloud-Dienst, in dem 20 Jahre Know-how und die ganze Erfahrung von unserem Inhouse-Bereich für die Hospitality-, Healthcare- und Corporate-Märkte stecken“, sagte Oliver Soellner, Head of Sales & Marketing bei Ocilion. „Perspektivisch werden wir auch eine IPTV-Business-Premium-Variante anbieten mit noch mehr Funktionen und mehr Möglichkeiten zur Individualisierung für die Geschäftskunden.“
Deutsche Telekom kooperiert mit Accedo und Snapchat für XR- und AR-Lösungen
Die Deutsche Telekom will Fußballfans zur UEFA Euro 2024 durch Technologien aus den Bereichen Extended Reality (XR) und Augmented Reality (AR) ein neuartiges Live-Erlebnis bieten. Dazu kooperiert der Telekommunikationskonzern mit dem Video-Lösungsanbieter Accedo und der Messaging-App Snapchat.
„Wir freuen uns darauf, mit Accedo und Snapchat zusammenzuarbeiten und den Fußball-Fans ein unvergessliches Erlebnis zu bieten“, sagte Daniel Aslam, Senior Manager Partnering & Business Development bei der Telekom. „Durch die Kooperationen wollen wir gezielt die jüngeren Menschen erreichen und ihnen ein einzigartiges Fanerlebnis während der UEFA Euro 2024 bieten. So binden wir Sie emotional nochmal ganz anders an die Marke Telekom.“
Gemeinsam mit dem Partner Accedo präsentiert die Telekom eine XR-Sport-Streaming-Anwendung für MagentaTV, die Live-Streams und Datenfeeds integriert und so interaktiven Next-Gen-Sport-Service mit interaktiven Funktionen bietet, darunter Live-Statistiken, Multi-Kamera-Feeds, Spielerkarten oder 3D-Sponsorenangebote, die die immersiven Aspekte der Xtend-Plattform von Accedo nutzen.
Durch die Kombination von Livestreams mit einem XR-Erlebnis ermöglichen die Partner außerdem eine Seherfahrung über die physischen Grenzen des Fernsehbildschirms hinaus. Die Anwendung verbindet die reale und virtuelle Welt, indem sie das Spiel im Raum um den Fan herum darstellt. Hinzu kommt eine neue Interaktionsebene, auf der Fans zusätzliche Informationen wie Team- und Spielerstatistiken abrufen und Wiederholungen aus verschiedenen Winkeln ansehen können.
Parallel dazu wird die Telekom über MagentaTV und MagentaSport Spiel-Highlights direkt auf Snapchat bringen. Darüber hinaus dient die Messaging-App als Plattform, um der Community AR-Erlebnisse zugänglich zu machen.
Dazu hat die Telekom in Kooperation mit Snapchat zwei spezielle AR Lenses entwickelt. Eine Lens ermöglicht es, mittels Foot-Tracking-Technologie virtuelle Pässe quer durch Deutschland zu spielen, während die andere ein immersives Fan-Erlebnis durch Mini-Spiele in der Fußballwelt schafft. Die Einführung dieser AR Lenses wird durch Posts auf allen Telekom-Kanälen unterstützt. Außerdem sind Kooperationen mit ausgewählten Inhalte-Anbietern sowie die Integration des Snapcodes in der Fan- und bei der „Kick it like Alex“-Experience am Alexanderplatz geplant.
Vodafone bietet neues CI+-Modul
Vodafone Deutschland bietet TV-Haushalten ab sofort ein neues CI+-Modul für den Empfang verschlüsselter Fernsehprogramme an. Das Modul, das ohne Smartcard auskommt, richtet sich an Zuschauer, die eine Set-Top-Box, Verkabelung und zweite Fernbedienung vermeiden wollen.
Das „CI+ Modul Smart“, mit dem sich HD-Programme und Pay-TV-Sender auf den Bildschirm holen lassen, muss lediglich in den CI+-Schacht des Fernsehers geschoben werden. Das Modul kostet drei Euro pro Monat. Die Freischaltung erfolgt über die Buchung des Tarifs „Basic TV“ für 3,99 Euro pro Monat.
Das CI+-Modul ergänzt die neue Version der GigaTV-Boxen, die Vodafone seit dem 28. Mai 2024 anbietet. Die Android-TV-basierten Geräte eignen sich erstmals sowohl für klassisches Kabelfernsehen (DVB-C) als auch für Streaming (IP).
ARD testet 5G Broadcast während Fußball-EM und Olympischen Spielen
Die ARD-Landesrundfunkanstalten BR, NDR, RBB und SWR senden gemeinsam während der Fußball-Europameisterschaft und der Olympischen Spiele Video-Livestreams in der neuen 5G-Broadcast-Technologie. Dabei werden auch über das Hauptprogramm hinausgehende Inhalte ausgestrahlt.
Die Testübertragungen werden in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart und Halle/Saale stattfinden, damit können nach ARD-Angaben theoretisch rund acht Millionen Menschen erreicht werden. Allerdings sind die Übertragungen nur mit Smartphones zu empfangen, die schon für 5G Broadcast geeignet sind. Derzeit sind nur Prototypen erhältlich.
Nach bisherigen 5G-Broadcast-Tests einzelner Rundfunkanstalten ist dies der erste gemeinsame Test in einem größeren Senderverbund in Deutschland. Die Testausstrahlungen erfolgen in Kooperation mit dem Technikdienstleister Media Broadcast.
Mit 5G Broadcast können Livestreams ohne den Verbrauch von individuellem Datenvolumen auf zukünftigen Smartphones oder Tablets direkt empfangen werden. Weil wie beim klassischen Rundfunk ein Signal für alle Abnehmer gesendet wird, sind Empfangsstörungen durch zu viele gleichzeitige Nutzer bei dieser Technik ausgeschlossen. Der Test soll Erkenntnisse liefern, die später in die Entscheidung über eine mögliche ARD-weite Einführung der Technologie einfließen.
Media Broadcast erhält Zulassung für 5G-Broadcast-Modellversuch in Halle
Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) hat dem Technikdienstleister Media Broadcast die digital-terrestrischen Übertragungskapazitäten zur Durchführung des geplanten 5G-Broadcast-Pilotprojektes in Halle (Saale) zugewiesen. Erste Testausstrahlungen sollen Mitte Juni 2024 beginnen, bevor im August der offizielle Startschuss für das Pilotprojekt fällt.
Der Modellversuch dient zum Testen verschiedener Merkmale des neuen Übertragungstechnik 5G Broadcast. So soll nicht nur der Empfang von audiovisuellen Inhalten auf mobilen 5G-Endgeräten unabhängig von WLAN, Internet und Mobilfunk erprobt werden. Auch die technische Reichweite, die Empfangsqualität und Empfangsstabilität sollen nach Media-Broadcast-Angaben im Verlauf des Betriebs getestet und bewertet werden. Das Versuchsprojekt soll insbesondere allen Interessierten die Möglichkeit bieten, sich aktiv mit der neuen Technologie zu befassen und diese zum Beispiel auf ihren Mehrwert für die eigene Distributionsstrategie zu testen.
Rund um die Olympischen Sommerspiele in Paris sowie in der Folgezeit sollen die technischen und kommerziellen Möglichkeiten der neu entwickelten 5G-Rundfunktechnologie erprobt werden. Dabei wird unter anderem auch das von der MSA lizenzierte TV-Programm MDF 1 vom Veranstalter Stefan Richter Audio- & Videoservice verbreitet.
Der Vorstandsvorsitzende der MSA-Versammlung, Markus Kurze (MdL), begrüßte das Projekt: „Erstmalig wird auch ein lokales privates Fernsehprogramm bei der Entwicklung von kommerziellen 5G-Anwendungen dabei sein und damit einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des digitalen Antennenfernsehen leisten.“
Media Broadcast beschäftigt sich seit einiger Zeit mit der 5G-Broadcast-Technik. So war das Kölner Unternehmen zusammen mit dem SWR am 5G-Broadcast-Pilotprojekt „5G Media2Go“ in Stuttgart beteiligt und betreibt aktuell zusammen mit dem NDR in Hamburg einen 5G-Broadcast-Piloten.
„Wir befinden uns an der Schwelle zur nächsten technologischen Entwicklungsstufe des terrestrischen Fernsehens. Wie schon beim Wechsel von DVB-T auf DVB-T2 HD wollen wir als Media Broadcast die Zukunft zusammen mit unseren Partnern gestalten“, sagte Francie Petrick, Geschäftsführerin von Media Broadcast.
Markus Schneider, Leiter Produktmanagement bei Media Broadcast, erklärte: „Mit 5G Broadcast machen wir lineare, audiovisuelle Bewegtbilder auf mobilen 5G-Endgeräten auch außerhalb des eigenen Wohnzimmers empfangbar – mit stabiler Verbindung auch bei vielen gleichzeitigen Nutzern und ohne, dass die Fernsehnutzung das Datenvolumen des Mobilfunkkunden verbraucht.“
VAUNET erwartet 2024 wieder Wachstum bei TV- und Radiowerbung
Für das laufende Jahr 2024 erwartet der Branchenverband VAUNET für die Werbeumsätze der audiovisuellen Medien in Deutschland insgesamt wieder ein Umsatzwachstum.
Nach einem Rückgang um 4 Prozent 2023 sollen die Umsätze in diesem Jahr um rund 6,1 Prozent auf 6,25 Milliarden Euro steigen, wie der VAUNET in seiner jährlichen Frühjahrsprognose mitteilte.
Seit Beginn der Coronapandemie vor vier Jahren erlebte der Werbemarkt für Bewegtbild- und Audiowerbung eine sehr volatile Entwicklung: Nachdem sich die Netto-Werbeumsätze zu Beginn der Pandemie 2020 rückläufig entwickelten, lagen sie im Jahr 2021 bereits wieder leicht über dem Vorkrisenniveau, gingen jedoch im Folgejahr 2022 mit dem Beginn des Ukraine-Krieges erneut moderat zurück und fielen im zurückliegenden Jahr 2023 im Zuge der gesamtwirtschaftlichen Belastungen nochmals um 4 Prozent von 6,13 Milliarden Euro auf 5,89 Milliarden Euro.
Laut der VAUNET-Prognose steigen die TV/Video-Werbeumsätze in Deutschland 2024 im Vorjahresvergleich um 6,5 Prozent auf 5,42 Milliarden Euro. Davon entfallen 3,74 Milliarden Euro auf die Fernsehwerbung mit einem Wachstum von 2,4 Prozent sowie rund 1,68 Milliarden Euro auf die Werbung in Streaming-Angeboten mit einem Umsatzwachstum von etwa 17 Prozent.
Die Werbeumsätze in Audioangeboten steigen laut der Prognose 2024 insgesamt um 3,3 Prozent auf 834 Millionen Euro. Für den Bereich der Radiowerbung erwartet der Verband ein Umsatzwachstum von rund 2 Prozent auf 713 Millionen Euro und für die Werbung in gestreamten Audioangeboten einen Anstieg von 12 Prozent auf 120 Millionen Euro.
Neuer Satellit für 19,2° Ost: Astra 1P erfolgreich gestartet
Der Satellit Astra 1P wurde am 20. Juni 2024 um 17.35 Uhr Ortszeit (23.35 Uhr MESZ) erfolgreich an Bord einer SpaceX-Falcon-9-Rakete vom US-Weltraumzentrum Cape Canaveral in Florida gestartet.
Der Ku-Band-Satellit verstärkt die europäische Hauptposition 19,2° Ost des Astra-Satellitenbetreibers SES, auf der öffentlich-rechtliche und private TV- und Radiosender sowie Pay-TV-Programme für rund 119 Millionen Haushalte in Europa übertragen werden. Auch die deutsche Astra-Satellitenplattform HD+ wird Astra 1P nutzen.
Der von Thales Alenia Space gebaute Satellit, der auf der zu 100 Prozent elektrischen Spacebus-NEO-Plattform beruht, verfügt über 80 Transponder, die rund 500 TV-Sender in HD-Qualität übertragen können. Astra 1P ist der leistungsstärkste Satellit auf 19,2° Ost und soll die Nutzlast der vier gegenwärtig auf der Position stationierten Satelliten übernehmen.
„Wir freuen uns, Astra 1P in unsere Flotte geostationärer Satelliten aufzunehmen. Er bildet die nächste Generation von Satelliten auf einer unserer wichtigsten Orbitalpositionen“, sagte Adel Al-Saleh, CEO der SES. „Seit dem Start von Astra 1A im Jahr 1988 haben unsere Satelliten stets eine wichtige Rolle bei der zuverlässigen Ausstrahlung hochwertiger Inhalte gespielt. Wir sind gut aufgestellt, um unsere Kunden im TV-Bereich mit Astra 1P für viele weitere Jahre zu unterstützen.“
Bernhard Glöggler wechselt von Roku zu Sesame Workshop
Bernhard Glöggler wird zum 1. Juli 2024 Vice President und Geschäftsführer des Sesame Workshop Europe. In dieser Funktion verantwortet er die europäische Wachstumsstrategie der global tätigen, gemeinnützigen Bildungsorganisation hinter der „Sesamstraße“.
Dazu gehört neben dem Ausbau der Markenbekanntheit und Sichtbarkeit der Marke auch die Ausweitung der philanthropischen Aktivitäten, um pädagogischen Mehrwert zu schaffen. Glöggler berichtet an Executive Vice President Whit Higgins, Head of Global Enterprises.
„Seit fast zwei Jahrzehnten hat Bernhard Glöggler erfolgreich Marken und Geschäfte bei einigen der weltweit angesehensten Medienunternehmen aufgebaut“, sagte Higgins. „Seine Erfahrung in der Entwicklung von strategischen Allianzen, seine Expertise, Transformationsprozesse in sich verändernden Geschäftsmodellen zu steuern und sein tiefes Verständnis für Verbrauchertrends machen ihn zur idealen Führungskraft, um die nächste Phase in der Marken- und Geschäftsentwicklung von Sesame Workshop in Europa voranzutreiben.“
Glöggler erklärte: „Sesame Workshop ist eine großartige Organisation mit einem beeindruckenden Netzwerk globaler und lokaler Partner, die sich darauf fokussiert Kindern zu helfen. Ich freue mich darauf, meine Erfahrungen in dieses dynamische Team einzubringen und die Kult-Marke ,Sesamstraße‘ mit ihren allseits beliebten Charakteren in Europa weiterzuentwickeln. Gemeinsam werden wir Projekte initiieren, die Kinder in ihrer frühkindlichen Entwicklung unterstützen, klüger, schlauer und mit mehr sozialer Kompetenz aufzuwachsen.“
Glöggler war zuletzt drei Jahre lang beim Streaming-Anbieter Roku als Territory Lead Content Partnerships & Distribution tätig und leitete dort alle Content-Aktivitäten für den Markteintritt des Unternehmens in Deutschland. Bei der Walt Disney Company war er 18 Jahre lang in verschiedenen Funktionen tätig, unter anderem als General Manager, Vice President Disney Media Distribution für Deutschland, Schweiz, Österreich und Benelux sowie als Director Digital and Pay-Channel Distribution, Head of Commercial Planning und Senior Key Account Manager.
Shop LC und SES verlängern Astra-Satellitenkapazität
Der Teleshopping-Anbieter Shop LC und der Astra-Satellitenbetreiber SES verlängern ihre Partnerschaft. Durch die mehrjährige Vereinbarung bleibt der deutschsprachige Free-TV-Sender auch in Zukunft über die Astra-Position 19,2° Ost für Satellitenhaushalte in Deutschland, Österreich und der Schweiz in HD-Qualität empfangbar.
Shop LC ist eine Tochtergesellschaft der VGL Global, einem Produzenten von Schmuck, Kosmetik, Wohnaccessoires, Mode und weiteren Artikeln. Die VGL-Gruppe ist seit über 40 Jahren aktiv und verfügt über eigene Produktionsstätten in Indien, Thailand und China. In den vergangenen 17 Jahren hat das Unternehmen Teleshopping-Kanäle in Großbritannien, den USA und Deutschland aufgebaut.
RTL+ startet FAST Channels
RTL Deutschland hat acht FAST Channels auf seiner Streaming-Plattform RTL+ gestartet. Die kostenfreien, werbefinanzierten 24-Stunden-Kanäle, die sich einzelnen TV-Serien oder Programmfarben widmen, sind in der Smartphone/Tablet-App von RTL+ sowie im Web unter https://plus.rtl.de/video-tv/live-tv empfangbar.
Das Angebot umfasst die Kanäle „Shopping Queen“, „Bauer sucht Frau“, „RTL Comedy“, „Alles was zählt Classics“, „RTL Haus & Garten“, „hundkatzemaus – Das Haustiermagazin“, den „Best of RTL“-Kanal „RTL Shine“ und einen Kanal, den sich die Actionserien „Alarm für Cobra 11“ und „Balko“ teilen.
Als nächster Schritt sollen die FAST Channels auch in den Smart-TV-Apps von RTL+ angeboten werden, wie eine RTL-Sprecherin dem Branchendienst DWDL sagte. Gleichzeitig bestätigte sie, dass weitere FAST Channels dazu kommen sollen, wenn das Angebot von den Zuschauern gut angenommen werde.
Sportworld startet FAST Channels zur Euro 2024
Die Streaming-Plattform Sportworld begleitet die Fußball-Europameisterschaft 2024 mit weltweiten FAST Channels, einem Live-Ticker, Highlight-Clips, Informationen zu den Live-Übertragungen der Spiele und einem interaktivem Tippspiel.
Die beiden FAST Channels „Insight Zone: EURO 2024“ und „Insight Zone EURO 2024 - Team Germany“ liefern rund um die Uhr Daten und Statistiken von Stats Perform, die in Echtzeit automatisiert und visualisiert werden, darunter Spielervergleiche, Toranalysen und Heat Maps, ergänzt durch Pressekonferenzen, Spielerinterviews und weitere Inhalte.
Die kostenfreien, werbefinanzierten Kanäle bieten zudem eine umfangreiche Vor- und Nachberichterstattung zu allen EM-Spielen. Während der Spiele schalten sie in den Live-Modus, so dass Fans weltweit die Spiele auch ohne Zugang zum Live-Signal erleben können.
Sportworld, das während der Euro 2024 im Look and Feel des Turniers erscheint, informiert die Fans zudem darüber, welche Sender die Spiele in ihren jeweiligen Ländern übertragen.
Die mobile App wird mit einem Live-Ticker ausgestattet, der die Spielereignisse in Echtzeit zusammenfasst. Die Funktion soll künftig auch in den Smart-TV-Apps von Sportworld angeboten werden und sportartenübergreifend über Live-Events informieren. Außerdem gibt es Tippspiel, bei dem Sportfans für ihr Lieblingsland Punkte auf Basis von Wahrscheinlichkeiten sammeln und Preise gewinnen können.
Sportworld bietet Zugang zu sowohl freien als auch kostenpflichtigen Kanälen, über 10.000 Highlight-Clips, Programminformationen von mehr als 2.850 Kanälen weltweit und Statistiken zu über 200.000 Sportveranstaltungen pro Jahr. Die Sportworld-App ist auf Smart-TVs (Samsung und LG) sowie mobilen Geräten (iOS/Android) verfügbar und erreicht mittlerweile aktive Nutzer in 205 Ländern weltweit.
Deutsche TV-Plattform veröffentlicht Highlight Use Cases zu DVB-I
Die Deutsche TV-Plattform hat eine Übersicht zu möglichen Anwendungsszenarien für die DVB-I-Spezifikation erarbeitet und veröffentlicht. Das Dokument richtet sich an alle Akteure entlang der TV-Wertschöpfungskette sowie an Endkunden. Insbesondere spricht es Entscheider in den Unternehmen an, um ihnen die Potenziale der DVB-I-Technologie aufzuzeigen.
Dazu werden die wichtigsten Merkmale (USPs) von DVB-I beschrieben und die Vorteile für die Marktteilnehmer herausgearbeitet. Die Broschüre ist unter https://tv-plattform.de/infothek/fachbroschueren/ abrufbar.
Sportworld nimmt drei neue Kanäle auf
Die Streaming-Plattform Sportworld erweitert ihr Angebot um „DFB Play TV“, „Rally.TV“ und „Red Bull TV“. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bietet seinen neuen FAST Channel „DFB Play TV“ über Sportworld in 65 Ländern an. Der Kanal zeigt Live- und On-Demand-Inhalte des DFB-Pokals der Männer und Frauen, der Frauen-Bundesliga, der 3. Liga, der Nationalmannschaften und der Nachwuchsligen.
Auch „Red Bull TV“ ist ein Free-TV-Kanal, der Zuschauern in Deutschland und Österreich Zugang zu Sportevents bietet, darunter die MotoGP World Championship, E-Sport- und Musikfestivals, Filme, Videos, Dokumentationen und Shows.
„Rally.TV“, der Pay TV-Kanal der FIA World Rally Championship, ist in 74 Ländern verfügbar. Auf dem Programm stehen alle Live-Rennen der Motorsport-Rennserie sowie Zusatzinhalte und Features.
Die Sportworld-App ist auf allen Samsung- und LG-Smart-TVs sowie über Smartphones und Tablets (Android/iOS) erhältlich.
DDR TV-Archiv startet auf FAST-Channel-Kabelplattform TIVEE
Der Kanal „DDR TV-Archiv“ ist auf der TIVEE-Plattform gestartet, die FAST Channels per HbbTV-App in Kabelnetze bringt. Der Neuzugang ist automatisch für alle Zuschauer kostenfrei in der Kategorie „Filme & Serien“ verfügbar.
DDR TV-Archiv zeigt rund um die Uhr bekannte Filme und Serien aus dem DDR-Fernsehen. Das Portfolio reicht von Armin Müller-Stahl in „Das unsichtbare Visier“ und Klassikern wie „Polizeiruf 110“, „Daniel Druskat“, „Kai aus der Kiste“ und „Florentiner 73“ bis zu Kinderserien wie „Alfons Zitterbacke“.
Das Programmvermögen des ehemaligen Deutschen Fernsehfunks (DFF), das über den neuen Kanal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, stammt aus dem Deutschen Rundfunkarchiv Babelsberg. Der Bestand umfasst den Zeitraum von der ersten Sendung am 21. Dezember 1952 bis zur Einstellung des Sendebetriebs am 31. Dezember 1991.
Der Kanal „DDR TV-Archiv“ wird von OneGate Media, einer Tochter von Studio Hamburg (NDR), in Zusammenarbeit mit FUNKE Digital angeboten, die den Kanal technisch abwickelt und die Werbeflächen vermarktet.
Hinter der FAST-Channel-Plattform TIVEE steht die Deutsche Netzmarketing (DNMG), deren Partner das Angebot auf einem eigenen Sendeplatz in ihrem Kabelnetz einspeisen können: Die kostenfreien, werbefinanzierten Spartenkanäle gelangen dann über den HbbTV-Standard via Internet auf die Bildschirme. TIVEE verbindet damit traditionelles Kabelfernsehen mit Streaming-Angeboten.
Startschuss für TeleGold auf Astra
Mit TeleGold ist ein neuer Musikkanal auf Astra (19,2° Ost) gestartet, der sich an die Fans deutschsprachiger Schlager und Popmusik richtet. Der werbefinanzierte Free-TV-Sender übernahm den Programmplatz des Schwesterkanals Deutsches Musik Fernsehen (DMF) auf der Frequenz 12,633 GHz H (SR 22.000, FEC 5/6).
DMF wechselte auf den ehemaligen Sendeplatz des Frauenkanals sixx auf 12,460 GHz H (SR 27.500, FEC 3/4). Gleichzeitig erweiterte DMF sein Programm, das künftig verstärkt ein weibliches Publikum ansprechen soll und nicht mehr nur Musik zeigt, sondern zum Beispiel auch Spielfilme. Die neue Ausrichtung zeigt sich auch im Sendernamen, der jetzt nur noch DMF lautet.
Auf der Webseite www.dmf.tv/umschalten informiert DMF die Satellitenzuschauer über den Frequenzwechsel. Auch Kabelnetzbetreiber sind betroffen, die das Signal von Astra empfangen und in ihren Kabelanlagen verbreiten.
Neben seinem Hauptprogramm DMF und dem neuen Schwesterkanal TeleGold betreibt das Deutsche Musik Fernsehen auch die Fernsehsender Volksmusik.TV, Lilo TV und DokuSat.
Deutsche TV-Plattform gründet Task Force zu Barrierefreiheit
Die Deutsche TV-Plattform hat eine Task Force zu Barrierefreiheit an der Schnittstelle zwischen Inhalt, Plattform und Gerät gegründet. Mit der zunehmenden Diversifizierung der audiovisuellen Medienlandschaft steigt auch die Komplexität, das Versprechen von Barrierefreiheit und Inklusion einzulösen.
Gleichzeitig stellen europäische und nationale Regelungen Inhalteanbieter, Plattformbetreiber und Gerätehersteller vor neue Herausforderungen. Der gemeinsame Austausch kann dabei helfen, die Übergabepunkte zwischen Inhalt, Plattform und Gerät so zu gestalten, dass die Barrierefreiheit für die Endnutzer weiter verbessert werden kann. Interessenten sind eingeladen, sich per E-Mail (mail@tv-plattform.de) an die Geschäftsstelle zu wenden.
Kabel-TV Lampert verlängert Vertrag mit Zattoo
Der österreichische Netzbetreiber Kabel-TV Lampert bezieht weiterhin seine TV-Plattform von Zattoo. Die Partnerschaft, die seit 2015 besteht, wurde bis 2030 verlängert.
Das Lampert-Angebot „Meine Welt TV“, das über Set-Top-Box, Web, iOS, Android Mobile, Android TV, Fire TV, LG, Samsung und bald auch Apple TV verfügbar ist, umfasst mehr als 280 österreichische und internationale Radio- und TV-Sender, davon 83 in HD-Qualität. An Bord sind 7-Tage-Catch-Up- und eine Aufnahmefunktion für bis zu 100 Sendungen mit Neustart, Pause, Vorlauf und Rücklauf sowie ein elektronischer Programmführer (EPG), der auch über 40 FAST Channels abdeckt.
„Durch die Fokussierung auf neue Technologien, die es regionalen Anbietern ermöglichen, schnell und kundenfreundlich in hart umkämpften Märkten in ganz Europa zu wachsen, kann ein vermeintlich ‚kleiner‘ Anbieter wie Kabel-TV Lampert mit der schnell wachsenden Gruppe technologisch modernster End-to-End White-Label-Angebote in Europa gleichziehen“, sagte Jörg Meyer, Chief Commercial Officer bei Zattoo.
Karoline Lampert, Geschäftsführerin von Kabel-TV Lampert, ist weiterhin von der strategischen Partnerschaft mit Zattoo überzeugt: „Einer der wichtigsten Gründe, sich für Zattoo als langfristigen Partner zu entscheiden, ist die einzigartige Innovationskraft von Zattoo. Sie ist die Voraussetzung dafür, unser TV-Angebot kontinuierlich auszubauen und in höchster Qualität direkt an unsere Kunden zu liefern.“
Kabel-TV Lampert versorgt seit 1954 Kunden im Bundesland Vorarlberg mit Kabelfernsehen und seit 1996 auch mit Breitband-Internet. Aktuell beziehen rund 18.000 Kunden die TV-Produkte, 16.000 Kunden den Internetanschluss und 3.100 Kunden das Angebot für Festnetztelefonie.
Die TV-as-a-Service-Plattform von Zattoo, die seit 2005 am Markt ist, ermöglicht über 30 Kunden in Europa, eine TV-Plattform unter ihrer eigenen Marke zu betreiben.
Zattoo entwickelt neue Werbetechnologie für Sky Switzerland
Zattoo führt eine speziell für Sky Switzerland weiterentwickelte Werbetechnologie ein, die beim neuen, teilweise über Werbung finanzierten „Sky Show Light“-Abonnement zum Einsatz kommt. Zudem übernimmt der TV-Streaming-Anbieter ab sofort auch die Vermarktung für die Werbeflächen von Sky Switzerland.
Die von Zattoo für Sky Switzerland entwickelte Werbetechnologie ermöglicht es, Werbeeinblendungen nahtlos in Video-on-Demand-Inhalte zu integrieren, ohne dass Sky zusätzliche Software in seine Clients oder Geräte installieren muss, da der Werbeaustausch auf den Servern von Zattoo erfolgt.
Diese technische Umsetzung ist nach Zattoo-Angaben „eine absolute Neuerung und eine sinnvolle Ergänzung“ der von Zattoo vor mehr als acht Jahren entwickelten serverseitigen Dynamic-Ad-Substitution-Technologie zur Überblendung der Werbeblöcke in den linearen TV-Streams.
„Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit Sky Switzerland und darauf, unsere technische Produktinnovation zur Gewinnung neuer Kundensegmente für Sky einzusetzen,“ sagte Oliver Knappmann, Chief Advertising Officer bei Zattoo. „Unsere neue Lösung zeigt, wie hochentwickelte Werbetechnologien den TV-Markt in der Schweiz weiterentwickeln können. Gleichzeitig profitieren die Kunden von Sky Switzerland von einem exklusiven Content-Angebot zu attraktiven Konditionen.“
In Absprache mit Sky Switzerland übernimmt Zattoo zudem die Vermarktung der Werbeflächen und bietet diese ab sofort dem Schweizer Werbemarkt über sein bestehendes Sales-Team unter der Leitung von Martin Schlenker an.
Partner:
Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herausgeber: Heinz-Peter Labonte (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Marc Hankmann (Leitung),
Dr. Jörn Krieger
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