WIE DAS ENDE DES SAMMELINKASSOS


DIE ZUKUNFT DES MITTELSTANDS GEFÄHRDET

 

Was bringt die Zukunft?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ausgabe 126 • März 2024

 

ARD und DNMG einigen sich über Einspeisekonditionen

 
 
 

„Da kann man nur den Kopf schütteln“: DNMG-Geschäftsführer Ingo Schuchert über erreichte Einigungen und neue Herausforderungen

 
 
 

TV-Paket mit FAST Channels für Kabelnetzbetreiber geht an den Start

 
 
 

Die Abschaltung des Sammelinkassos der Kabelnetzbetreiber: eine Gefahr für den Mittelstand

 
  • Ampel setzt ordnungspolitisches Chaos der Großen Koalition fort
  • Wie die neuen Gesetze die Wettbewerbsfähigkeit und die Existenz der mittelständischen Unternehmen bedrohen
Das Sammelinkasso ist das bekannte Verfahren, bei dem die vorwiegend mittelständischen Kabelnetzbetreiber, die das Fernsehsignal in die Haushalte liefern, einen Sammelvertrag mit Wohnungseigentümern oder -verwaltungen abschließen. Dieser Vertrag regelt die Konditionen für die Nutzung des Kabelanschlusses, die Gebühren und die Serviceleistungen. Die Kabelnetzbetreiber übernehmen dabei die Abrechnung und den Einzug der Gebühren von den einzelnen Mietern oder Eigentümern für Telefonie- und Internetleistungen. Die TV-Gebühren werden als Sammelinkasso von den Wohnungseigentümern oder -verwaltungen mit der Miete als Nebenkosten abgerechnet.

 
 

Sky startet Kabel-TV-Alternative für Mieter

 
 
 

Liegt die Zukunft des lokalen Fernsehens in Deutschland schon hinter uns … oder meistern die Lokal-/Regionalsender die Herausforderungen?

 
 
 

Auf der anstrengenden Suche nach einem politischen Leitbild für den TK-Markt

 
 

Mobilfunkmarkt: Kampf der Gutachten im Kampf um Frequenzen

 
 

Werbung bei ARD und ZDF: Eilverfahren gegen BR-Tochter feuert Grundsatzdebatte an

 
 
 

Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom

 

40 Jahre Privat-Radio in Deutschland

 
 

Phänomen FAST Channels – eine medienpolitische und -rechtliche Betrachtung (2. Teil)

 
 
 

Separater Vertrag für IPTV notwendig: Gericht entscheidet im Streit von RTL und NetCologne

 
 
 

Neues vom FRK

 

Durchbruch! Endlich faire Konditionen für alle Kabelnetzbetreiber

 
 

Kurzmeldungen

 

Verbraucherzentrale reicht Klage gegen Deutsche Glasfaser ein

 

ARD und DNMG einigen sich über Einspeisekonditionen

 

„Marktübliche Einspeiseentgelte“

„Welle“ von Klagen angedroht

 

„Da kann man nur den Kopf schütteln“: DNMG-Geschäftsführer Ingo Schuchert über erreichte Einigungen und neue Herausforderungen

 
 

TV-Paket mit FAST Channels für Kabelnetzbetreiber geht an den Start

 

Kooperation mit FUNKE Mediengruppe

Neue Zielgruppen für FAST Channels

 

Die Abschaltung des Sammelinkassos der Kabelnetzbetreiber: eine Gefahr für den Mittelstand

 
  • Ampel setzt ordnungspolitisches Chaos der Großen Koalition fort
  • Wie die neuen Gesetze die Wettbewerbsfähigkeit und die Existenz der mittelständischen Unternehmen bedrohen

Warum denn einfach, wenn es auch kompliziert geht?

Rücksicht auf die Verbraucher? Fehlanzeige!

Risiken für die mittelständischen, verbrauchernahen lokalen Unternehmen

Kann die Politik die Situation verbessern?

Warum müssen Gerichte die Regulierungswut der Fortschrittskoalition eingrenzen?

Den Beitrag des Mittelstands für die gesellschaftliche Stabilität berücksichtigen

 

Sky startet Kabel-TV-Alternative für Mieter

 

„Tor in Entertainment-Welt“

 

Liegt die Zukunft des lokalen Fernsehens in Deutschland schon hinter uns … oder meistern die Lokal-/Regionalsender die Herausforderungen?

 

Konsequenzen aus der Krise der Werbekunden

„Sterben auf Raten“

BLTV-Vorschläge liegen seit Jahren vor

Modelle zeigen erste Erfolge

Nicht reden – machen!

 

Auf der anstrengenden Suche nach einem politischen Leitbild für den TK-Markt

 

Strukturen statt Ergebnisse

Wettbewerb = Wahlfreiheit

„Es ist vieles anders geworden, aber nichts besser“

Bündelprodukte aus Festnetz und Mobilfunk

Rechtlich schwierig

Wambach-Gutachten

 

Mobilfunkmarkt: Kampf der Gutachten im Kampf um Frequenzen

 

Kategorien der Wettbewerber

Reseller und Zweitmarken

Mobilfunknetzbetreiber vs. MVNOs

Infrastrukturwettbewerb und Marktanteile

Preisentwicklung und ARPU

Vorleistungsmarkt und National Roaming

Keine Gründe für neue Auflagen

„Völlig überraschend“

Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot

„Unter mehreren Gesichtspunkten verfassungswidrig“

„Rosarote Mobilfunkwelt“

 

Werbung bei ARD und ZDF: Eilverfahren gegen BR-Tochter feuert Grundsatzdebatte an

 

Grundsatzdebatte

Notwendigkeit einer objektiven Berichterstattung

Fake News und Deepfakes

Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Gefahr der Beeinflussung

Höherer Rundfunkbeitrag statt Werbung

Werbeverbot für die Öffentlich-Rechtlichen?

Unparteilichkeit und Objektivität

 

Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom

 

40 Jahre Privat-Radio in Deutschland

 

Phänomen FAST Channels – eine medienpolitische und -rechtliche Betrachtung (2. Teil)

 

Was steht dazu im Medienstaatsvertrag?

FAST Channels – zulassungspflichtig oder zulassungsfrei?

Folgen für das Zulassungsverfahren

Was dürfen FAST Channels in der Werbung alles so anstellen?

Sonderfall FAST-Version von einem Free-TV-Sender

Wie geht es weiter?

  • Die Landesmedienanstalten haben die Pflicht, die in Deutschland zu empfangenden FAST Channels zu analysieren. Kommen diese aus einem anderen EU-Staat, so ist zu ermitteln, ob sie im Herkunftsland legal veranstaltet werden. Kommen sie aus einem Staat außerhalb der EU, so mag dasselbe Ergebnis im Anwendungsbereich der Europaratskonvention liegen, aber das ist im Einzelnen zu recherchieren. Gegebenenfalls muss eine deutsche Zulassung beantragt werden.
  • Gibt es im Ausland keine zwingend zu beachtende Erlaubnis oder hat der Veranstalter in Deutschland seinen Sitz, so sind die Ausnahmen des § 54 Abs. 1 MStV zu prüfen. Erweist sich der einzelne Dienst als zulassungsfrei nach den dortigen Kriterien, so empfiehlt es sich, dies in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu dokumentieren, wiewohl diese nicht verpflichtend ist.
  • Sind einzelne Dienste zulassungspflichtig, so ist das Verfahren von beiden Seiten (Anstalten wie Veranstalter) zu suchen und einzuleiten.
  • Im Übrigen gilt die Beobachtung der Programm- und Reichweitenentwicklung als geeignet, das anfänglich zulassungsfreie, aber in die Zulassungspflicht hineinwachsende Programm rechtskonform weiter zu behandeln, also zu sehen, ob die Meinungsrelevanz des Programms erreicht ist und/oder ob 20.000 Zuschauer in einem 6-Monats-Durchschnitt als gegeben anzusehen sind. Dann ist das Verfahren durchzuführen.
  • Bei vom Ursprungssignal abweichender Werbung handelt es sich um ein abweichendes Gesamtprogramm. Wie die Landesmedienanstalten damit verfahren, wir die Praxis zeigen. Es ist aber opportun, dies schnell zu klären.

Rechtsgüter schützen, Wildwuchs verhindern

 

Separater Vertrag für IPTV notwendig: Gericht entscheidet im Streit von RTL und NetCologne

 

DVB-C und IPTV benötigen eigene Verbreitungsverträge

Programmbegleitende Signale müssen unverändert weitergeleitet werden

NetCologne lehnt Stellungnahme ab

 

Neues vom FRK

 

Durchbruch! Endlich faire Konditionen für alle Kabelnetzbetreiber

 

Kurzmeldungen

 

Verbraucherzentrale reicht Klage gegen Deutsche Glasfaser ein

 

DNMG vermarktet Kabel-TV-Angebot von Zattoo

 

Freenet TV bringt Hybrid-Stick auf den Markt

 

Telekom verbindet TV und Streaming bei MagentaTV

 

Acunmedya steigt bei Sport1 ein

 

Sky verkleinert Spielfilmsender-Angebot

 

DNMG bringt DF1 ins Kabel

 

Heimatkanal startet im Vodafone-Kabelnetz

 

Telekom holt Joyn zu MagentaTV

 

Ocilion nimmt DF1 auf

 

waipu.tv führt Dolby 5.1, Untertitel und Originalton ein

 

YouTube holt Pay-TV-Sender von ProSiebenSat.1

 

Red Bull TV startet bei Zattoo

 

Bundesliga-Rechte: Kartellamt hebt No-single-buyer rule auf

 

RTL und ProSiebenSat.1 kooperieren bei AdTech in Europa

 

Joyn Österreich holt Warner-Bros.-Discovery-Sender

 

Wolfgang Elsäßer wechselt zu CH Media

 

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