Handball, Haken, Fördermittel
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn in den vergangenen Wochen der Handball im Zentrum des medialen Interesses stand, regiert König Fußball in den Medien. Daneben haben es andere Sportarten schwer, sich zu präsentieren. Das will Dyn Media ändern. Die Streaming-Plattform zeigt Handball, Basketball, Volleyball, Tischtennis und Hockey. Kann man damit Geld verdienen? Geschäftsführer Andreas Heyden ist davon überzeugt. Mehr noch: Vom Content, den Dyn produziert, können auch lokale TV-Sender profitieren.
Dyn trägt übrigens auch zum Glasfaserausbau bei, wie Heyden im Interview erklärt. Der wird ansonsten von Telekommunikationsunternehmen vorgenommen, die in unwirtschaftlichen Regionen Fördermittel erhalten können. Allerdings hat die neue Gigabit-Richtlinie 2.0 nur wenige Verbesserung bei der Bundesförderung gebracht, wie 124 Breitbandkoordinatoren in einer Umfrage des Beratungsunternehmens EY darlegen. Wo hakt es also noch bei der Breitbandförderung?
Für einige TK-Verbände liegt ein anderer Haken beim Netzabschluss, weshalb sie ihn gerne verlegen wollen. Dafür haben sie bei der Bundesnetzagentur einen Antrag für eine Ausnahmeregelung gestellt. Die Kritiker sehen die Routerfreiheit bedroht, obwohl es den Antragsstellern gar nicht um den Router geht. Ist die Kritik trotzdem berechtigt?
Viel Kritik musste auch das Privatfernsehen in seinen Anfangsjahren einstecken. Die liegen inzwischen 40 Jahre zurück. Im Podcast „Medien im Visier“ wirft Jürgen Doetz einen Blick zurück. Das Urgestein des deutschen Privatfernsehens war von Stunde null an dabei und plaudert aus dem Nähkästchen.
Neues vom FRK und Kurzmeldungen runden die Ausgabe ab. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre.
Heinz-Peter Labonte, Herausgeber
Marc Hankmann, Redaktionsleiter
Dr. Jörn Krieger, Redakteur
Ausgabe 125 • Februar 2024
Inhalt
„Da ist grundsätzlich Platz für einige Sportmedien“: Dyn-Chef Andreas Heyden über die Zukunft der Sportübertragung
Marc Hankmann
In den vergangenen Wochen erfreute sich der Handball eines großen medialen Interesses. Abseits der großen Turnier wie Europa- und Weltmeisterschaften sowie den Olympischen Spielen sind Sportarten wie eben Handball, Volleyball oder Basketball nur Randnotizen in den Medien. Dyn Media will das ändern und schließt dafür Sporthallen mit Glasfaser für eine cloudbasierte Medienproduktion an. MediaLABcom sprach mit Andreas Heyden, CEO der Dyn Media GmbH, über die neue OTT-Plattform.
Umfragetief fürs BMDV: Breitbandkoordinatoren urteilen über die Gigabit-Richtlinie 2.0
Marc Hankmann
Nach dem abrupten Stopp der Glasfaserförderung im Herbst 2022, ausgelöst durch eine unerwartete Flut von Anträgen, hat sich das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein neues Fördermodell ausgedacht und mit der Gigabit-Richtlinie 2.0 auf den Weg gebracht. Das Beratungsunternehmen EY hat hierzu 401 Breitbandkoordinatoren befragt, von denen 124 antworteten. Verbesserungen sind erkennbar, doch das Aber der Koordinatoren ist recht groß.
Wo das FTTH-Netz aufhört, fängt der Ärger an – was hinter der erneuten Diskussion um die Routerfreiheit steckt
Marc Hankmann
Obwohl die Routerfreiheit schon seit Jahren existiert, kommt die Diskussion um die Einschränkung dieser Freiheit im Rahmen des Glasfaserausbaus wieder hoch. Den Netzbetreibern wird vorgeworfen, die freie Wahl des Routers einschränken zu wollen, um über entsprechende Mietmodelle Umsätze zu erzielen. Die widersprechen den Kritikern und begründen ihr Vorgehen mit der Vermeidung von Störungen in den Netzen. Jetzt muss die Bundesnetzagentur (BNetzA) entscheiden.
Phänomen FAST Channels – eine medienpolitische und -rechtliche Betrachtung (1. Teil)
Michael Schmittmann
MIPCOM Cannes, Oktober 2022: die Messe und der Kongress des internationalen Marktes für Kommunikation und Entertainment Content, die weltweit größte Zusammenkunft von Fernseh- und Medienfachleuten, atmet im Herbst des vorvergangenen Jahres im wahrsten Sinne tief durch: Endlich nach Coronapause und Beschränkungen wieder in der Sonne der Côte d’Azur Filme und Programm kaufen, verkaufen, Kolleginnen und Kollegen treffen, das Berufsleben außerhalb des Home Office und der tageslichtarmen Studios genießen…
Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom
Danilo Höpfner
40 Jahre Privatfernsehen
Was wäre das deutsche Fernsehen ohne „Alles nichts oder?!“, „Tutti Frutti“ oder „Dall-As“ geworden? Das Jahr 1984 brachte Farbe ins Programm, mit teils unkonventionellen Angeboten. Reagierten ARD und ZDF zunächst noch mit Arbeitssperre für alle, die bei den Privaten anheuern, so warben sie nur wenige Jahr später die Mitarbeiter bei RTL und Sat.1 ab.
Neues vom FRK
FRK kontert Werbung zum TV-Anbieterwechsel, um Umsatzeinbruch bei mittelständischen Kabelnetzbetreibern zu vermeiden
„Jetzt beginnt die heiße Phase“, sagt Heinz-Peter Labonte, Vorsitzender des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) mit Blick auf den Stichtag 1. Juli 2024. „Die Mittelständler, die sich jetzt nicht vorbereiten und die massive Werbung der Konzerne kontern, laufen Gefahr im Sommer einen Einbruch ihrer TV-Umsätze zu erleben“, warnt Labonte vor den Folgen des Endes für das Sammelinkasso. Die Novelle des Telekommunikations-gesetzes (TKG) macht Schluss mit der Möglichkeit, die Kosten für den Kabelnetzbetrieb über die Mietnebenkosten im Sammelinkasso abzurechnen. Ergo müssen Kabelnetzbetreiber auf Einzelinkasso umstellen. Das bringt jedoch für Verbraucher und ihre langjährigen Lieferanten, die lokalen kleinen und mittelständischen Netzbetreiber einige Herausforderungen mit sich.
Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
Trauer um TechniSat-Gründer Peter Lepper
Peter Lepper, Gründer und Geschäftsführer von TechniSat, ist im Alter von 77 Jahren verstorben. Lepper gründete sein erstes Unternehmen, die TPS-Technitube Pipe & Steel GmbH, vor über 48 Jahren und entwickelte daraus eine Firmengruppe mit 19 Unternehmen, die er 2008 in der Techniropa Holding GmbH bündelte. Diese Unternehmen beschäftigen heute weltweit 1.350 Mitarbeiter.
„Da ist grundsätzlich Platz für einige Sportmedien“: Dyn-Chef Andreas Heyden über die Zukunft der Sportübertragung
Marc Hankmann
In den vergangenen Wochen erfreute sich der Handball eines großen medialen Interesses. Abseits der großen Turnier wie Europa- und Weltmeisterschaften sowie den Olympischen Spielen sind Sportarten wie eben Handball, Volleyball oder Basketball nur Randnotizen in den Medien. Dyn Media will das ändern und schließt dafür Sporthallen mit Glasfaser für eine cloudbasierte Medienproduktion an. MediaLABcom sprach mit Andreas Heyden, CEO der Dyn Media GmbH, über die neue OTT-Plattform.
MediaLABcom: Herr Heyden, Dyn ist Ende August 2023 auf Sendung gegangen. Wie verliefen die ersten Monate?
Andreas Heyden: Insgesamt haben wir bei Dyn seit Sendestart Ende August 2023 mittlerweile über 1.000 Spiele übertragen. Das sind mehrere Saison-Jahre in der Fußball Bundesliga gesendet in nur vier Monaten. Mit unserer fortschrittlichen Medienproduktion folgen wir als Unternehmen zukunftsorientierten Leitlinien, die es uns ermöglicht unseren Abonnenten und Fans ein attraktives Produkt anzubieten. Das ist ein Meilenstein in der Sport-Medienproduktion in Europa. Wir erhalten viel positives Feedback und an einigen Stellen auch gute und konstruktive Kritik, die wir zum Anlass nehmen, um uns weiter zu verbessern.
MediaLABcom: Sie geben keine Zahlen wie etwa zu Abonnenten oder zur Häufigkeit abgerufener Inhalte bekannt. Gibt es denn Ziele wie eine konkrete Abonnentenzahl oder Umsatzhöhen, die Sie erreichen wollen?
Andreas Heyden: Wir sind sehr zufrieden mit der Entwicklung der ersten Monate. Die Zahl kommunizieren wir nicht öffentlich, genauso wie DAZN und Magenta Sport. Angesichts von 17 Millionen potenziellen Fans unserer Sportarten sind wir davon überzeugt, dass es genügend Fans gibt, die das Konzept akzeptieren und dafür auch zahlen wollen. Als wirtschaftendes Unternehmen verfolgen wir natürlich konkrete Ziele wie die Summe der Abonnenten und die Entwicklung der Umsatzhöhe.
MediaLABcom: Neben den Apps für Android und iOS sowie der OTT-Version von Dyn, die man im Browser nutzen kann, ist Ihr Angebot auch auf Smart-TVs verfügbar. Wie sieht es hier mit der technischen Reichweite aus?
Andreas Heyden: Wir decken fast alle gängigen Smart-TV-Plattformen ab, fokussiert haben wir uns zum Start auf Samsung und Android TV sowie Chromecast und Airplay jeweils der letzten vier Jahre seit der Herstellung. Vier Wochen nach Sendestart haben wir zusätzlich Amazon Fire und Panasonic-Geräte unterstützt. Die Smart-TV-App für LG befindet sich bereits im Zertifizierungsprozess und wird zeitnah verfügbar sein.
MediaLABcom: Über welche Sticks und Medienplattformen wird Dyn darüber hinaus verbreitet?
Andreas Heyden: Unsere Partner zum Start des Angebotes waren die Plattformen von Sky und Magenta, mit weiteren Partnern sind wir bereits in Gesprächen.
MediaLABcom: In welcher Bildqualität sendet Dyn und wie sehen Ihre Überlegungen in Richtung UHD aus?
Andreas Heyden: UHD ist für dieses Jahr nicht geplant.
MediaLABcom: Sie zeigen Spiele aus den Sportarten Handball, Basketball, Volleyball, Tischtennis und Hockey. Welche weiteren Sportarten sind für Sie interessant?
Andreas Heyden: In den nächsten sechs bis neun Monaten fokussieren wir uns auf unsere Sportarten. Hockey werden wir zur nächsten Saison dann von YouTube zu uns auf die Plattform holen. Bei jeder weiteren Sportart, die wir bisher nicht bei Dyn „zu Hause“ haben, müssten wir zunächst den Professionalisierungsgrad der jeweiligen Ligen bzw. die bisherige mediale Aufbereitung anschauen. Es braucht Sportarten, die eine gewisse Fan-Basis haben und gewohnt sind als Medienprodukt produziert zu werden. Sonst ist das Investment unverhältnismäßig hoch. Dann müssten wir die Nachfrage erst generieren, statt eine bestehende Community zu bedienen.
MediaLABcom: Sie verzichten ganz bewusst auf Fußball. Der ist einerseits sehr teuer, andererseits aber auch sehr beliebt. Wären für Dyn zum Beispiel Rechte an der Frauen-Bundesliga oder an Spielen aus dem Nachwuchsbereich, deren Rechte nicht so teuer sind, interessant oder bleibt es dabei, dass Dyn keinen Fußball zeigt?
Andreas Heyden: Wir bleiben bei unserer Positionierung. Dyn ist die Plattform für Sportarten jenseits des Fußballs. Derzeit sind wir Home of Handball, Basketball, Volleyball, Tischtennis und Hockey und planen keinen Einstieg in den Fußball.
MediaLABcom: Derzeit ist amerikanischer Sport stark im Kommen, der allerdings über eine recht hohe Präsenz in den Medien verfügt. Gibt es am US-Sport abseits von NFL, NBA und NHL etwas, was für Dyn von Interesse ist?
Andreas Heyden: Unsere Herangehensweise geht immer vom Fan aus. Wenn ein Sport eine gewisse Fan-Basis hat, sich diese Fans auch konkret für den jeweiligen seriellen Wettbewerb, also zum Beispiel eine Liga oder einen Pokalwettbewerb interessieren und eine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft mitbringen, dann sind solche Rechte für uns interessant. Vorausgesetzt natürlich, sie sind verfügbar und das zu realistischen wirtschaftlichen Konditionen.
MediaLABcom: Sie haben auch für die Rechte am Eishockey mitgeboten, allerdings hat sich die DEL für eine Verlängerung der Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom entschieden. Wie sehr schmerzt es, die Rechte nicht bekommen zu haben?
Andreas Heyden: Wir hätten die Eishockey-Rechte gerne erworben. Dyn ist aber mit den bestehenden Top-Rechten exzellent aufgestellt.
MediaLABcom: Als Vertriebspartner ist der Sport-Informations-Dienst (SID) mit an Bord. Wie muss man sich dessen Aufgabe vorstellen?
Andreas Heyden: Das Dyn Media Network richtet sich an Fachmagazine, lokale und regionale Medien, Digital-out-of-Home-Angebote und weitere Medienhäuser. Als Mitglied unseres Media Networks erhalten unsere Medienpartner einen einfachen Zugang zu hochwertigen Bewegtbildinhalten mit mehr als 800 Videos aus Handball, Basketball und weiteren Sportarten jede Saison. Der SID übernimmt den Vertrieb für das Dyn Media Network. Davon profitieren die Medien durch attraktive Inhalte ebenso wie die Ligen und deren Sponsoren durch mehr Reichweite.
MediaLABcom: Gibt es auch eine Möglichkeit zum Beispiel für regional tätige Kabel- oder Glasfasernetzbetreiber, Bewegtbildinhalte von Dyn über ihre Netze zu verbreiten?
Andreas Heyden: Wir sind eine Streaming-Plattform, die unabhängig von Kabel- oder Satellitenempfang auf allen internetfähigen Geräten empfangen werden kann. Dyn bietet Spiele live und auf Abruf sowie Magazine, Vodcasts und Shows an. Das bietet unseren Abonnenten maximale Flexibilität.
MediaLABcom: Inwiefern können Regional- bzw. Lokal-TV-Sender Dyn-Inhalte in ihr Programm integrieren?
Andreas Heyden: Unser Ziel ist es, die Sichtbarkeit und Popularität unserer Sportarten zu steigern, und wir glauben, dass die Einbindung unserer Inhalte in regionale und lokale Medien ein Schlüssel dazu ist, unabhängig ob digitaler Zeitungsableger oder lokale TV-Anstalt. Unsere Bewegtbildinhalte und redaktionellen Formate sind sorgfältig kuratiert, informativ und unterhaltsam.
Durch eine Partnerschaft mit dem Dyn Media Network erhalten Partnermedien Zugang zu exklusiven Inhalten aus unseren Sportarten, die sowohl für sportbegeisterte Zuschauer als auch für ein breiteres Publikum attraktiv sind. Diese Inhalte umfassen Live-Spiele, Highlights, Interviews, Analysen und Hintergrundberichte, die das lokale und regionale Sportgeschehen bereichern.
Darüber hinaus bieten wir individuelle Unterstützung an, um sicherzustellen, dass die Integration unserer Inhalte nahtlos und auf die spezifischen Bedürfnisse der Partner und die Ihrer Zuschauer zugeschnitten ist. Wir sehen diese Partnerschaft als eine Win-Win-Situation, in der die Sender durch frische, hochwertige Inhalte bereichert werden und gleichzeitig zur Förderung und Verbreitung unserer Sportarten beiträgt.
MediaLABcom: Mit DAZN und Sportdeutschland.TV existieren bereits zwei reine Sport-OTT-Anbieter. Ein solch umfangreiches Sportangebot ist im Vergleich zu anderen Ländern unüblich. Was unterscheidet den Deutschen von anderen Märkten?
Andreas Heyden: Deutschland hat über 80 Millionen Einwohner, ist der größte Binnenmarkt Europas und Millionen sind sportbegeistert. Da ist grundsätzlich Platz für einige Sportmedien. Das Sportmedienangebot etwa in England und Frankreich ist nicht weniger vielfältig. Und Marktteilnehmer wie DAZN und Sportdeutschland.TV sind sowohl vom Angebot als auch vom Preispunkt her anders positioniert. Der Fan hat also eine breite Auswahl und das ist auch gut so.
MediaLABcom: Auf den Medientagen München wurde kritisiert, dass sich der Fußball überhaupt nicht verändere, obwohl er täglich in einem Entertainment-Wettbewerb stehe – gerade in Bezug auf das jüngere Publikum. Es reiche nicht mehr aus, nur Livespiele zu zeigen. Wie erleben Sie die Reaktion der Ligen bzw. Verbände, deren Sportarten Dyn überträgt? Geht man hier aufgeschlossener damit um, die Darbietung des eigenen Sports medien-, also entertainmenttauglicher zu gestalten?
Andreas Heyden: Absolut. Unsere Partnerligen haben sich für eine Zusammenarbeit mit uns entschieden, weil sie davon überzeugt sind, mit einem gemeinsamen Konzept die Reichweiten für ihre Sportarten signifikant zu steigern und damit neue Wachstumsperspektiven zu generieren.
MediaLABcom: Sie haben die Sporthallen der Vereine aus der Handball- und Basketballbundesliga mit Glasfaser aufgerüstet. Welche Strategie steckt dahinter?
Andreas Heyden: Unser Hauptziel ist es, die Art und Weise, wie wir Sportereignisse übertragen und produzieren, zu revolutionieren und dabei Effizienz und Nachhaltigkeit in den Vordergrund zu stellen. Mit der Einführung des Glasfasernetzwerks in diesen Sportstätten haben wir einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernisierten und zukunftsorientierten Sportübertragung gemacht.
Diese Technologie ermöglicht es uns, Kamera- und Audiosignale sowie Daten in Echtzeit und mit außergewöhnlicher Qualität zu übertragen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit für umfangreiche Übertragungswagen und satellitengestützte Verbindungen, was wiederum unsere Produktionsprozesse effizienter, kosteneffektiver und umweltfreundlicher macht.
Diese Innovation erlaubt es uns nicht nur, die Produktionskosten zu senken, sondern auch die Übertragungsqualität zu verbessern. Mit der Glasfasertechnologie können wir hochauflösende Bilder und klareren Sound liefern, was das Seherlebnis für die Fans erheblich verbessert. Außerdem ermöglicht sie uns eine größere Flexibilität bei der Produktion, da wir in der Lage sind, mehrere Spiele gleichzeitig zu übertragen und auf spezielle Ereignisse schneller zu reagieren.
Darüber hinaus ist dieser Ansatz ein Teil unserer größeren Vision, die Digitalisierung im Sportbereich voranzutreiben. Durch die Nutzung von Cloud Services sind wir auch in der Lage, innovative Funktionen wie erweiterte Statistiken und zukünftig interaktive Zuschauererlebnisse zu integrieren, was unsere Übertragungen noch attraktiver und einzigartiger macht. Insgesamt ist der Einsatz von Glasfaser- und Cloudtechnologie ein zentraler Bestandteil unserer Strategie, die Zukunft der Sportübertragung zu gestalten.
MediaLABcom: Wollen Sie auch die Sportstätten aufrüsten, in denen die Spiele der übrigen Sportarten stattfinden, die Dyn überträgt?
Andreas Heyden: Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Übertragungsqualität und -effizienz über alle unsere Sportarten hinweg zu optimieren. Wir erkennen, dass jede Sportart ihre eigenen spezifischen Anforderungen und Herausforderungen hat, und unsere Strategie ist es, jeweils individuelle Lösungen zu entwickeln. Dies könnte bedeuten, die gleiche Glasfasertechnologie zu nutzen, wo es sinnvoll ist, oder auf alternative Technologien zu setzen, die besser zu den spezifischen Bedingungen und Bedürfnissen der verschiedenen Sportarten und ihren Spielstätten passen.
Durch die Implementierung dieser technologischen Upgrades erhoffen wir uns nicht nur eine Steigerung der Produktionsqualität und -effizienz, sondern auch eine Verbesserung des Zuschauererlebnisses. Wir arbeiten hier eng mit unseren Partnern bei den Ligen und Veranstaltungsorten zusammen, um sicherzustellen, dass unsere Upgrades ihren Bedürfnissen entsprechen und einen echten Mehrwert für die Übertragung ihrer Sportereignisse bieten.
Insgesamt ist es unser Ziel, Dyn als fortschrittlichsten Anbieter von Sportübertragungen zu etablieren, der nicht nur durch die Qualität seiner Inhalte, sondern auch durch seine technologische Innovation besticht.
MediaLABcom: Was passiert, wenn Sie die Übertragungsrechte an einer Sportart verlieren, deren Sportstätten sie mit Glasfaser aufgerüstet haben? Die Glasfaser-Infrastruktur befindet sich ja wahrscheinlich in Ihrem Besitz. Müssen sich die Ligen dann nach einer neuen Infrastruktur umsehen?
Andreas Heyden: Die Dyn-Produktionsinfrastruktur ist unabhängig von der individuellen Club-Internetstruktur und im Eigentum von Dyn. Die Clubs nutzen für ihre eigene Infrastruktur nicht die von Dyn.
MediaLABcom: Wenn Sie einen Blick in die Glaskugel wagen, was denken Sie, wo Dyn in einem Jahr stehen wird?
Andreas Heyden: Dyn hat sich bereits nach wenigen Monaten als eine der fortschrittlichsten Medienproduktionen Europas etabliert. Darauf aufbauend blicken wir positiv auf die kommenden Monate, um noch mehr Fans unserer Sportarten ein mediales Zuhause bei Dyn zu geben.
MediaLABcom: Vielen Dank für das Gespräch.
Umfragetief fürs BMDV: Breitbandkoordinatoren urteilen über die Gigabit-Richtlinie 2.0
Marc Hankmann
Nach dem abrupten Stopp der Glasfaserförderung im Herbst 2022, ausgelöst durch eine unerwartete Flut von Anträgen, hat sich das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein neues Fördermodell ausgedacht und mit der Gigabit-Richtlinie 2.0 auf den Weg gebracht. Das Beratungsunternehmen EY hat hierzu 401 Breitbandkoordinatoren befragt, von denen 124 antworteten. Verbesserungen sind erkennbar, doch das Aber der Koordinatoren ist recht groß.
Weiterhin hohe Nachfrage
Mit der Richtlinie wurden das Scoring-Modell und die sogenannte Fast Lane eingeführt. Das Windhundrennen, nach dem die Anträge in der Reihenfolge ihres Eintreffens behandelt wurden, ist damit ad acta gelegt. Die Fast Lane soll dafür sorgen, dass besonders förderwürdige Regionen möglichst schnell mit Glasfaser erschlossen werden. Außerdem wurde die Aufgreifschwelle aufgeweicht und die Fördermittel auf die Summe von drei Milliarden Euro pro Jahr gedeckelt, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt wird.
Die Nachfrage nach Fördermitteln aus Berlin ist laut EY weiterhin hoch. Die Zahl der Markterkundungsverfahren (MEV) hat sich im Vergleich zu 2022 fast verdoppelt. 63 Prozent der 124 Breitbandkoordinatoren nutzen das MEV zur Vorbereitung eines eigenen Förderantrags. Unter den Koordinatoren streben 70 Prozent an, die Fördermittel des Bundes zu nutzen. Die Hälfte davon hat dafür die Gigabit-Richtlinie 2.0 abgewartet.
„Wenig verbessert, vieles verschlechtert“
Allerdings stellt EY auch eine Zunahme der Unzufriedenheit unter den Breitbandkoordinatoren fest. Nur jeder Fünfte vergibt die Schulnoten 1 oder 2. Eine 1 verteilen nur zwei Prozent der Koordinatoren. Das größte Problem ist die Bürokratie. Prozesse seien undurchsichtig, Anfragen ans BMDV blieben unbeantwortet. Über 85 Prozent der Befragten sehen in der Bürokratie Optimierungsbedarf.
„Die Fördernovelle habe wenig verbessert, jedoch vieles verschlechtert“, fasst EY das Stimmungsbild zusammen. Speziell das Scoring-System wird als intransparent kritisiert. Das gilt auch für die Potenzialanalyse. Über die Hälfte der befragten Koordinatoren (55 Prozent) ist mit der der Einstufung unzufrieden.
Überzeichnung der Fördersumme
Weiteres Konfliktpotenzial sieht EY bei den Fördermodellen. Obwohl die Gigabit-Richtlinie 2.0 das Betreibermodell präferiert, wollen 79 Prozent der Breitbandkoordinatoren das Wirtschaftlichkeitslückenmodell umsetzen. Macht das Beispiel Niedersachen aber Schule, das Land hat die Ko-Finanzierung eingestellt, stehen Ausbauvorhaben mit dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell auf der Kippe.
Wer sich jedoch für das Betreibermodell entscheidet, muss laut EY-Umfrage mit einem zusätzlichen Prozessaufwand und einer erhöhten Komplexität zurechtkommen. Außerdem führt die neue Förderung ganz offensichtlich zu einer Überzeichnung des Deckelbetrags von drei Milliarden Euro. So hat Baden-Württemberg Förderanträge für 300.000 Anschlüsse gestellt. Weitere 275.000 gelten als förderfähig. Doch allein schon die potenzielle Fördersumme der 300.000 Glasfaseranschlüsse beläuft sich auf 2,46 Milliarden Euro. Dem Land stehen aufgrund der Deckelung aber nur 320 Millionen Euro zu.
Abgesehen von der Kommunikation zwischen Antragssteller und Ministerium bemängeln die Breitbandkoordinatoren auch die Abstimmung mit den Telekommunikationsunternehmen (TKU). Deren Zahl hat sich laut EY erhöht, was für die Koordinatoren in einem erhöhten Abstimmungsaufwand mündet. Neben dem flächendeckenden Ausbau und der Zuverlässigkeit der TKU, auch mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit des Netzkonzeptes, wünschen sich die Koordinatoren eine engere Abstimmung unter den TKU selbst, um Überbau und Mehrkosten zu vermeiden. Das ist jedoch nicht immer ganz leicht, will man Ärger mit dem Kartellrecht vermeiden.
Zentrales Infrastruktur- und MaßnahmenregisterZentrales Infrastruktur- und Maßnahmenregister
Um der Probleme Herr zu werden, empfiehlt EY die Weiterentwicklung der Koordinierungsstellen. Der Breitbandkoordinator sollte aktiv steuern können und die Werkzeuge an die Hand bekommen, um Überbau vermeiden und Ausbauangebote mit der höchsten Flächendeckung umsetzen zu können. „Ein zentrales Infrastruktur- und Maßnahmenregister kann dabei helfen, den Aufbau effizienter, wirtschaftlicher und schneller zu gestalten“, rät das Beratungsunternehmen. Dafür müsse auch das Gigabit-Grundbuch weiterentwickelt sowie der Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Kommunen bzw. Kreisen und den Bundesländern intensiviert werden.
Des Weiteren sollte laut EY ein höherer Grad der Standardisierung im Umgang mit hybriden Modellen, potenziellem Überbau und den eigenwirtschaftlich agierenden TKU erreicht werden. Das BMDV müsse sicherstellen, dass kleinere Bereiche als ergänzende Maßnahme zum flächendeckenden Glasfaserausbau gefördert werden. Es müsse sichergestellt werden, dass Fördermittel nur für das notwendige Access-Netz mit der kürzesten Anbindung genutzt werden.
Über vier Milliarden Euro ungenutzt
Auch wenn die Deckelung der jährlichen Fördersumme laut EY-Umfrage problematisch ist, scheint für die Förderung des Glasfaserausbaus beim Bund noch genügend Geld vorhanden zu sein. Laut der EY-Studie sind von der Gesamtfördersumme in Höhe von 12,1 Milliarden Euro bislang noch 4,2 Milliarden Euro ungenutzt.
Allerdings ist seit Inkrafttreten der Gigabit-Richtlinie 2.0 auch noch nicht viel Geld abgeflossen. Wie eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ergab, sind bislang nur knapp 14.000 Euro ausgezahlt worden. Das ist natürlich nicht viel, aber angesichts der Tatsache, dass der Mittelabfluss in der Regel erst erfolgt, wenn den Antragsstellern die ersten Rechnungen vorliegen, ist das noch kein Grund zur Panik. Die Probleme liegen woanders.
Wo das FTTH-Netz aufhört, fängt der Ärger an – was hinter der erneuten Diskussion um die Routerfreiheit steckt
Marc Hankmann
Obwohl die Routerfreiheit schon seit Jahren existiert, kommt die Diskussion um die Einschränkung dieser Freiheit im Rahmen des Glasfaserausbaus wieder hoch. Den Netzbetreibern wird vorgeworfen, die freie Wahl des Routers einschränken zu wollen, um über entsprechende Mietmodelle Umsätze zu erzielen. Die widersprechen den Kritikern und begründen ihr Vorgehen mit der Vermeidung von Störungen in den Netzen. Jetzt muss die Bundesnetzagentur (BNetzA) entscheiden.
Konkret geht es um den Antrag der Telekommunikationsverbände ANGA, BUGLAS, VATM und BREKO sowie des Kommunalverbands VKU für eine Ausnahmeregelung von gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien, um in passiven optischen Netzen (PON) den Netzabschluss nach dem Modem, in einer Glasfaserarchitektur ONT genannt (Optical Network Termination), zu legen. Im Sommer 2023 konkretisierten die Verbände ihren Antrag. Die BNetzA forderte anschließend zu Stellungnahmen auf, die derzeit von ihr für eine Entscheidung ausgewertet werden.
Störungen und Inkompatibilität
Bislang ist festgelegt, dass PON- bzw. FTTH-Netze am Glasfaser-Teilnehmeranschluss (GF-TA) enden. Gäbe die BNetzA den Verbänden recht, würde auch das ONT, das an den GF-TA angeschlossen wird, in PON/-FTTH-Netzen zur passiven Infrastruktur gehören und stünde damit unter der Kontrolle des jeweiligen Netzbetreibers. Diese versprechen sich davon Interoperabilität und Störungssicherheit.
In PON-Architekturen, die hierzulande am häufigsten in Glasfasernetzen eingesetzt werden, teilen sich mehrere angeschlossene Nutzer eine Stammleitung, die im OLT (Optical Line Termination) in einzelne Leitungen gesplittet wird, die wiederum zum ONT des jeweiligen Nutzers führen. „Für die Störungssicherheit in den öffentlichen Netzen ist lediglich die Abstimmung mit und damit die Kontrolle über den ONT“, schreiben die Verbände. Der Router ist davon nicht betroffen, weshalb der Vorwurf, die Routerfreiheit einschränken zu wollen, am Thema vorbeizielt.
Werden die Signale zwischen OLT und ONT nicht korrekt übermittelt, entstehen Fehler in der Kommunikation, die sich im schlimmsten Fall auch auf die ONT anderer Nutzer auswirken können, die im OLT über den gleichen Splitter angeschlossen sind. Um solche Fehler zu verhindern, fordert etwa die Deutsche Glasfaser in ihrer Stellungnahme, dass nur ONT eingesetzt werden, die zuvor eine Kompatibilitätsprüfung des Netzbetreibers durchlaufen haben.
Telekom als Positivbeispiel
Davon halten die Kritiker wenig überraschend rein gar nichts. Die von den Befürwortern der Ausnahmeregelung angeführten Störungen seien bislang in keinem nennenswerten Ausmaß aufgetreten. Die Gegner der Ausnahmeregelung vermuten vielmehr, dass die Netzbetreiber die höheren Kosten scheuen, die damit einhergehen, die OLT so zu konfigurieren, dass ONT-Modelle verschiedener Hersteller problemlos ans Netz angeschlossen werden können.
Ausgerechnet die Telekom, natürlicher Gegenpart der in den antragsstellenden Verbänden organisierten Telekommunikationsunternehmen, wird von den Verbraucherschützern in dieser Diskussion als positives Beispiel angeführt. Sie habe verbraucherfreundliche Schnittstellen geschaffen, sodass Verbraucher eigene Endgeräte mittels QR-Code oder Eingabe einer Zeichenfolge aktivieren können. Seit zwei Jahren kann zudem über die Telekom-Webseite ein Glasfaseranschluss ohne ONT bestellt werden.
Integriert als Kaufmodell
Deshalb steht für die Verbraucherschützer fest: „Auch das ONT unterliegt der Endgerätefreiheit“, wie es die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in ihrer Stellungnahme schreibt. Sie verweist darauf, dass der Trend zu Kombigeräten ginge, weil Verbraucher möglichst wenige Geräte, also möglichst wenige Stromverbraucher, bzw. keine Geräte im Haushalte haben wollen, die im Besitz eines Dritten, im Fall des ONT im Besitz des Netzbetreibers, sind.
Diesem Trend kommen die Hardwarehersteller nach und entwickeln entsprechende Router mit integriertem ONT. Anstatt Router und/oder ONT zu mieten, würden es laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die meisten Verbraucher vorziehen, ein Gerät einmal zu kaufen, weil sich gemietete Geräte für Verbraucher wirtschaftlich meist nicht rechnen. Die Verbraucherschützer unterstellen den Netzbetreibern, sie wollten ihren Kunden neben Miet-Routern auch Miet-ONT anbieten.
Nicht alle wollen die Ausnahmeregelung
Für eine Vielzahl an Glasfasernetzbetreibern ist es aber offenbar kein Problem, wenn sie keine Kontrolle über das ONT haben. Dazu präsentiert die Verbraucherzentrale eine ganze Reihe von Schreiben, in denen die Netzbetreiber versichern, gut mit der bestehenden Regelung zum passiven Netzabschluss leben zu können.
Darüber hinaus schreibt etwa die Glasfaser Nordwest in ihrer Stellungnahme an die BNetzA, dass es für sie als Wholesale-only-Anbieter wichtig sei, einen „genau definierten einheitlichen passiven Netzabschlusspunkt“ zu haben. Nur so könne man Vermarktungspartnern einen diskriminierungsfreien Netzzugang gewähren und ohne Installation von weiteren Geräten vor dem Router Endkundenprodukte anbieten.
GlasfaserPlus schreibt sogar, dass eine Abänderung des PON-Abschlusspunkts rechtlich unzulässig sei. Es fehle an der technischen Notwendigkeit. „Diese objektive technische Notwendigkeit wurde weder von den Verbänden vorgetragen, noch liegt sie tatsächlich vor“, heißt es in der Stellungnahme der GlasfaserPlus. Damit liegt das Joint Venture der Deutschen Telekom und EWE auf der Argumentationslinie der Verbraucherschützer, die in ihrer Stellungnahme an die BNetzA bereits von einer Überprüfung für eine Musterfeststellungs- oder EU-Verbandsklage reden.
Letztes Wort noch nicht gesprochen
Man muss jedoch festhalten, dass GlasfaserPlus und Glasfaser Nordwest keine eigenen Kundenbeziehungen unterhalten. Im Gegensatz zu anderen Glasfasernetzbetreibern, die gegenüber der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zwar beteuern, keine Kontrolle über das ONT erlangen zu wollen. Allerdings spricht die Beratungspraxis laut der Verbraucherzentrale eine andere Sprache. Hier werde durchaus behauptet, dass das ONT vom Netzbetreiber zwingend vorgeschrieben sei.
Anfänglich wurde eine Entscheidung der BNetzA über den Antrag der Verbände für eine Ausnahmeregelung in PON/FTTH-Netzen bis Ende des vergangenen Jahres erwartet. Anscheinend muss sich die Behörde mit der Thematik aber etwas eingehender befassen, um zu einem Urteil zu kommen, denn bis zum Redaktionsschluss am 19. Januar 2024 lag noch keine Entscheidung vor. Mit der dürfte das letzte Wort ohnehin noch nicht gesprochen sein, wenn die Verbraucherschützer bereits in ihrer Stellungnahme von möglichen Klagen sprechen.
Phänomen FAST Channels – eine medienpolitische und -rechtliche Betrachtung (1. Teil)
Michael Schmittmann
MIPCOM Cannes, Oktober 2022: die Messe und der Kongress des internationalen Marktes für Kommunikation und Entertainment Content, die weltweit größte Zusammenkunft von Fernseh- und Medienfachleuten, atmet im Herbst des vorvergangenen Jahres im wahrsten Sinne tief durch: Endlich nach Coronapause und Beschränkungen wieder in der Sonne der Côte d’Azur Filme und Programm kaufen, verkaufen, Kolleginnen und Kollegen treffen, das Berufsleben außerhalb des Home Office und der tageslichtarmen Studios genießen…
Doch etwas stört: Das Hot-Topic ist „FAST Channels“. Die Veranstaltungen und Stände zu dem Thema sind so überfüllt, dass dem ein oder anderen nur Schlangestehen, Fußstampfen und „Draußenbleiben“ bleibt, um am Abend diejenigen, die es geschafft haben, dabei zu sein, zu fragen: Und – wie war’s?
Was damals in Europa noch der „Flavour of the month“ war, hat sich mittlerweile zu einem Riesenthema auch in den Niederungen des deutschen Medienmarktes entwickelt. Politik und Regulierung, Vertrags- und Urhebermanagement, vor allem aber der TV-Vertrieb sind von FAST Channels geradezu überrollt worden, ohne darauf vorbereitet zu sein. Die Faktizität spült bisher manch eingebürgertes Denken und Handeln schlichtweg vom Strand in das tiefe Meer und das über Nacht.
Fragen über Fragen
Was sind FAST Channels, was bedeuten sie für die bisherige „Medienordnung“ aus Free- und Pay-TV, öffentlich-rechtlich oder privat veranstaltet? Wie sind sie rechtlich einzuordnen und haben die deutschen Medienanstalten überhaupt noch „Aktien“ in diesem Geschäft? Nach welchem nationalen Recht haben sich internationale FAST Channels zu richten, wer und was sind juristisch gesehen die Anbieter der Programmpakete und greifen inhaltsbezogene Bestimmungen überhaupt noch?
Vor allem aber: wer muss wo von wem welche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Lizenzen erwerben, um FAST Channels einer Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen? Oder ist das alles – wie Angela Merkel in anderem Zusammenhang einmal sagte – Neuland und weiß man noch nichts Genaues nicht?
Wir versuchen Licht ins Dunkel zu bringen und gehen dabei dreigeteilt vor: Hier wird in den Sachverhalt eingeführt, im zweiten Beitrag der medienrechtliche und im dritten Teil der urheberrechtliche Schleier gelüftet. FAST Channels – sicher ein Hype, auf jeden Fall ein neues Phänomen, das die TV-Welt auf den Kopf stellt, vor allem, das sich den hergebrachten medienpolitischen und medienrechtlichen Schemata entzieht. Was ist da los?
Der Begriff und die US-amerikanische Erfahrung
FAST ist ein Akronym für „Free-Ad-Supported Streaming Television“. Das sind TV-Kanäle, Programme, welche von Onlineplattformen angeboten werden, auf denen Benutzer kostenlos auf eine Vielzahl von Inhalten wie Spielfilme, TV-Serien, Nachrichten und Dokumentarisches, Sport, Kochen, Natur usw. zugreifen können.
Der Unterschied zu kostenpflichtigen Pay-Diensten wie Netflix, Prime Video oder Disney+ besteht darin, dass die Programme ausschließlich durch Werbung finanziert werden. Die Sendungen laufen 24-stündig nach dem Sendeplan des Veranstalters, der Zuschauer hat keine eigene Auswahlmöglichkeit bezüglich des dargebotenen Programms (Content). FAST Channels sind also „lineares“ Fernsehen und kein Video-on-Demand (VoD).
In den USA haben Tubi, Pluto TV, Roku, Peacock und Sling freestream das Eis schon vor Längerem erfolgreich gebrochen; Großbritannien folgte und in Deutschland sind Dienste wie Relaxx TV auch schon seit Jahren am Start. In den USA rechnet die Werbewirtschaft dieses Jahr 2024 mit einem Werbeumsatz von 4 bis 5 Milliarden US-Dollar; da braucht es wenig Fantasie, um auch die europäische Entwicklung mit Zeitverzug zu prognostizieren.
Die Besonderheiten
So weit so alt. Man ist geneigt zu fragen, ob da nicht alle öffentlich-rechtlichen und privaten Free-TV-Angebote unter diese Definition fallen, nur dass diese in aller Regel parallel terrestrisch, via Kabel oder Satellit ausgestrahlt werden. Es sind einige Besonderheiten, die bei FAST Channels dazu kommen.
Die Programminhalte sind zunächst meist so zielorientiert und gehen so tief in Einzelnischen, dass auch die Werbung höchst effizient und ohne große Streuverluste bei genau der (kleinen) Zuschauergruppe ankommt, die man aufgrund des Programmgenres definieren und adressieren kann. Dabei bestehen die Programmbündel aus bekannten, auch anderweitig linear ausgestrahlten Angeboten plus neuem Nischen-Content, der eben nur auf einer oder wenigen FAST-Plattform(en) zu sehen ist.
Bei den Werbeeinstrahlungen wird es dann schon diffus: Während beim klassischen medienrechtlich zugelassenen Free-TV die Werbung innerhalb des Erstsignals (über Terrestrik, Kabel oder Satellit) allerorten gleich ist und unverändert in der Zweitausstrahlung auf einer Streaming-Plattform überkommt, ist das bei FAST Channels zwar denkbar, aber in aller Regel nicht der Fall.
Hier variiert der TV-Veranstalter oder der Plattformbetreiber die Werbung in Abweichung vom Erstsignal und kann das auch noch je nach Zuschauerschaft kleinteiliger variieren. Und es gibt FAST Channels, von denen es gar kein Erstsignal über Terrestrik, Kabel oder Satellit gibt und die nur gestreamt werden. Überflüssig zu erwähnen, dass die Werbung dann auch ganz eigene Wege gehen kann.
Trennung aufgehoben
Ein zweites: Die Anbieter der FAST-Channel-Plattformen stammen anders als bisherige TV-Veranstalter und Plattformbetreiber aus den verschiedensten Branchen und Herkunftsländern. Während die klassische Free-TV-Verbreitung von als Fernsehveranstalter national zugelassenen Content-Anbietern ausgeht und telekommunikationsrechtlich erfasste Netz- und Plattformbetreiber die TV-Signale an die Endkonsumenten/Zuschauer weitersenden, verschwimmen die Konturen dieser Aufgabenteilung in der FAST-Welt vollends.
FAST Channels werden ebenso von Content-Anbietern als auch von reinen Plattformbetreibern angeboten; die Trennung zwischen Programmlieferanten und -verbreitern ist aufgehoben, der Programmdirektor mag sogar Künstliche Intelligenz heißen, wenn eingekaufter und selbst erstellter Content des Plattformbetreibers schlau gemischt wird.
Nicht anders geht es mit der Werbung. Und schließlich: Gerätehersteller nutzen ihre Käufer-Community als ihre eigene FAST-Öffentlichkeit. So bietet Samsung, domiziliert im Vereinigten Königreich und damit außerhalb der EU, seiner Geräte-Community in Deutschland perspektivisch über 100 FAST Channels auf den neun Millionen Smart-TV-Screens unter dem Namen TV Plus an. LG tut nämliches.
Systemunterschiede nicht mehr erkennbar
Der Verschiedenartigkeit der Systeme sind keine Grenzen gesetzt. Bunt wird es auch noch dadurch, dass zum Beispiel TV Plus Zugang zu Apple TV App und AirPlay2 verschafft, also die lineare Plattform vom Endkonsumenten keineswegs als „aliud“ zum VoD empfunden werden muss. In die Richtung geht auch die Vermengung mit AVoD (Ad-Based VoD) mit SVoD (Subscription VoD) auf Amazon Freevee; das vergessen wir aber schnell wieder, sonst wird es zu viel.
Das Angebot von Rakuten-TV und Pluto steht dem nicht nach. Dass das alles auch über Smartphones und Tablets empfangbar ist, darf den technisch auf der Höhe befindlichen Leser nicht überraschen. Wenn dann klassische Streaming-Anbieter in ihr hergebrachtes Free-TV-Weitersendeangebot FAST-Elemente integrieren (wie etwa DAZN Rise und Netzkino auf Zattoo und Joyn), dann sind für den Laien keine Systemunterschiede mehr erkennbar.
Ökonomische Niedrigschwelligkeit
Eine dritte, keineswegs letzte Besonderheit liegt in der ökonomischen Niedrigschwelligkeit der FAST Channels: Während mit klassischem Free-TV Rundfunkzulassung, Signalvertrieb und Erschaffung eines inhaltlichen Alleinstellungsmerkmals mit (zumeist) teuer erkauftem oder produziertem Inhalt einhergeht, sind die Kosten beim FAST Channel gering. Das reine Streaming ist nicht teuer und Content kann auch billig sein. Wenn die Nische stimmt und sich der Werbeverkauf rechnet, geht es erfolgreich mit kleiner Zielgruppe weiter, wenn nicht, dann wird der Kanal halt wieder aufwandsarm geschlossen. Kampagnen und Datengenerierung sind dann abgeschlossen, who cares?
Das Portfolio ist eigentlich ein permanentes Versuchslabor. Das geht vor allem einfach, wenn man die unter den Anbietern verbreitete Meinung vertritt, das alles sei zulassungs- und urheberrechtsfrei. Das Versuchslabor scheitert auch nicht, wenn mehrere Einzelkanäle verschwinden, denn klug genug hat man viele attraktive Free-TV-Klassiker von A wie auto motor und sport über C wie CNN und E wie Euronews bis R wie RiC und S wie sportdigital beigemischt. Also kann man FAST Channels als billige und unter dem Radar der Behörden und des Urheberrechts fliegende Rivalen zum klassischen Free-TV ansehen.
Konkurrenz zu klassischen TV-Angeboten
Aber halt: sind wir da nicht auf dem falschen Dampfer? Ist FAST nicht – schlimmer noch – ein Wettbewerb gegenüber den erstklassigen Konkurrenten aus dem On-Demand-Sektor, die seit langem Milliarden US-Dollar in Top-Filme und Serien investieren, um dem klassischen Free-TV das Wasser abzugraben? Der dramatische Börsenkursverfall von Netflix in den USA vor 2023 hatte in genau dieser Erwartung auch seine Ursache und bestätigte die Gefechtslage.
Heute mag man das im Pay-Lager wieder gelassener sehen, aber richtig ist wohl beides: FAST Channels gehen allen anderen an den Kragen, sowohl klassischem Free-TV als auch VoD- und Pay-Diensten. Es überrascht deshalb nicht, dass in den USA die großen Content-Konzerne diese Entwicklung antizipieren und hinter manchen FAST-Plattformen stecken, um sich allseitig abzusichern. Erwähnt seien hier exemplarisch nur Comcast, ViacomCBS und NBCUniversal.
Reaktion der Medienpolitik und der Urheberrechtspraxis
Die dargestellten Marktbewegungen zeigen, dass es sich um alles andere als um eine einfache Sachlage handelt. Die Reaktion der Medienpolitik der Bundesländer, der diversen Landesmedienanstalten und ihrer gemeinsamen Stellen lässt sich einfach überprüfen. Wer auf den entsprechenden Homepages den Suchbegriff „FAST Channel(s)“ eingibt, bekommt eine 0-Treffer-Antwort. Wer zumindest politische Statements, Strategiepapiere basierend auf Gutachten oder ähnliches erwartet, wird enttäuscht.
Dieser Befund hat damit zu tun, dass das Phänomen FAST Channels noch nicht erfasst wird. Das ist zunächst nichts Schlimmes, denn nicht jede Marktentwicklung muss unterbunden oder vom Staat mit einem Regelungsvorbehalt beantwortet werden. Man kennt ja kaum die „Opfer“ genau, siehe oben.
Das Recht – und das zwischen den Bundesländern erst abzustimmende Medienrecht allemal – ist aus gutem Grunde träge. Die Grundhaltung, erst einmal zu sehen, wie sich die Dinge entwickeln und wo überhaupt zum Schutz welchen Rechtsgutes eine Regelung hermuss, hat nichts Falsches. Allein: zurzeit ist ein nicht unerheblicher Teil der Angebote nirgends auf der Welt zugelassen und niemand verfügt über eine Kontrollkompetenz. Da mag Vertrauen in die Selbstkontrolle angezeigt sein, aber wenn man an die politischen Verwerfungen dieser Tage denkt und sich des Russia-Today-Verfahrens vor nicht allzu langer Zeit erinnert, dann wird klar, dass da eine Bombe tickt.
Im fast rechtsfreien Raum
Vergleicht man diesen Befund mit dem, was in Deutschland zugelassene TV-Anbieter und Plattformbetreiber unter den Stichworten Vielfaltssicherung und Veranstalterpluralität oder Rangfolgebestimmungen/Public Value in der Plattformregulierung so alles über sich ergehen lassen müssen, dann hätte man glatt Verständnis dafür, dass sich der ein oder andere Regulierungsadressat durch die Tapetentür verabschiedet und sich in den Freihafen FAST Channel schleicht. Was nottut ist eine Befassung mit dem Thema und eine Identifizierung der Rechtsgüter, die auf dem Spiel stehen. Das ist die eine Seite der Medaille.
Und wie steht es mit dem Urheberrecht – der zweiten Seite der Medaille? Auch hier bewegen sich die FAST Channels noch im fast rechtsfreien Raum, zumindest gestalten die Anbieter so ihre Zugangsverträge gegenüber den Content-Anbietern. Rechte sollen nach bisheriger Praxis nicht bezahlt werden und die Content-Anbieter haben dagegen keine starke Position, da es ihnen in erster Linie darum geht, im Portfolio aufgenommen zu werden. Da wird schon einmal die eine oder andere Kröte geschluckt.
Sprengkraft fürs Urheberrechtssystem
Dies ist ein außerordentlich problematischer Befund, der ebenfalls langfristig Sprengkraft für ein funktionierendes und faires Urheberrechtssystem bedeuten kann. Die Verwertungsgesellschaften haben seit der vergangenen, auf einer EU-Richtlinie beruhenden Reform der §§ 20 b ff., 87 UrhG eine Verantwortung hinzuerhalten, die über das alte Kabelweitersenderecht weit hinausreicht. Die Zweitverwertung eines TV-Erstsignals ist dem kollektiven Wahrnehmungszwang durch die Verwertungsgesellschaften auch bei IPTV/OTT unterworfen worden.
Das hat Relevanz für den FAST-Markt. Die sogenannte Münchener Gruppe bestehend aus allen in Deutschland tätigen Verwertungsgesellschaften auf dem Gebiet der TV-Rechte (abgesehen von der Corint Media) setzt sich dankenswerterweise in diesem Jahr mit dem Thema auseinander und wird Lösungen vorlegen – ein löbliches Unterfangen und zumindest hier hat eine erste Analyse des Phänomens FAST Channels stattgefunden.
Michael Schmittmann ist Rechtsanwalt und Partner bei Heuking in Düsseldorf. Er ist in den Bereichen Medienrecht einschließlich Sport und Entertainment, Telekommunikation, IT-Vertragsrecht und IT-Litigation einschließlich der Betreuung komplexer Cybercrime-Verfahren, europäisches und deutsches Kartellrecht sowie Glücksspielrecht tätig. Schmittmann hat an den Universitäten Köln und Genf, dem British Institute of International and Comparative Law in London sowie dem International Law Institute der Georgetown University in Washington D.C. studiert. 1989 begann seine anwaltliche Tätigkeit bei Heuking mit Schwerpunkt im Telekommunikations-, Medien-, IT- und Kartellrecht.
Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom
Danilo Höpfner
40 Jahre Privatfernsehen
Was wäre das deutsche Fernsehen ohne „Alles nichts oder?!“, „Tutti Frutti“ oder „Dall-As“ geworden? Das Jahr 1984 brachte Farbe ins Programm, mit teils unkonventionellen Angeboten. Reagierten ARD und ZDF zunächst noch mit Arbeitssperre für alle, die bei den Privaten anheuern, so warben sie nur wenige Jahr später die Mitarbeiter bei RTL und Sat.1 ab.
Die Privaten haben das Fernsehen verändert, in allerlei Richtungen. Darüber sprechen wir mit dem Sat.1-Gründungsgeschäftsführer und langjährigen VPRT-Vorstandsmitglied Jürgen Doetz. Im Gespräch mit MEDIEN IM VISIER erklärt er unter anderem Konflikte hinter den Kulissen und weshalb „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ (GZSZ) eigentlich bei Sat.1 hätte laufen sollen.
Hören Sie sich die neue Podcast-Folge von „Medien im Visier“ auf allen gängigen Plattformen an.
Neues vom FRK
FRK kontert Werbung zum TV-Anbieterwechsel, um Umsatzeinbruch bei mittelständischen Kabelnetzbetreibern zu vermeiden
„Jetzt beginnt die heiße Phase“, sagt Heinz-Peter Labonte, Vorsitzender des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) mit Blick auf den Stichtag 1. Juli 2024. „Die Mittelständler, die sich jetzt nicht vorbereiten und die massive Werbung der Konzerne kontern, laufen Gefahr im Sommer einen Einbruch ihrer TV-Umsätze zu erleben“, warnt Labonte vor den Folgen des Endes für das Sammelinkasso. Die Novelle des Telekommunikations-gesetzes (TKG) macht Schluss mit der Möglichkeit, die Kosten für den Kabelnetzbetrieb über die Mietnebenkosten im Sammelinkasso abzurechnen. Ergo müssen Kabelnetzbetreiber auf Einzelinkasso umstellen. Das bringt jedoch für Verbraucher und ihre langjährigen Lieferanten, die lokalen kleinen und mittelständischen Netzbetreiber einige Herausforderungen mit sich.
„Die Übergangsfrist mit dem Stichtag 1. Juli 2024 ist unter den FRK-Mitgliedern bereits seit Inkrafttreten der TKG-Novelle Ende 2021 ein Thema“, erklärt Labonte. „Wir haben darüber mehrfach auf unserem Breitbandkongress diskutiert. Unsere Mitglieder sind vorbereitet.“ Kabelnetzbetreiber müssten gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen auf die Mieter zugehen und sie über die zukünftige TV-Versorgung informieren, denn die Netzbetreiber hätten u. a. wegen übertriebener Datenschutzvorschriften keine Adressdaten ihrer Kunden, nämlich der Mieter, die den TV-Bezug per Sammelinkasso über die Mietkosten bezahlen, erläutert der FRK-Vorsitzende.
„Das ist durchaus mit einigem Aufwand verbunden, zumal die Wohnungswirtschaft auch noch mit ganz anderen Themen beschäftigt ist“, weiß Labonte. Dennoch führe kein Weg an einer Kommunikation mit den betroffenen Mietern vorbei, wollen die Kabelnetzbetreiber diese Haushalte auch weiterhin mit Kabelfernsehen beliefern. „Das ist schließlich die Grundlage, um auch andere Produkte wie Internet oder Telefonie vermarkten zu können“, ergänzt Labonte.
Diese Kommunikation ist auch deshalb wichtig, weil Mieter nach dem 1. Juli 2024 auch einen anderen Weg wählen können, über den sie fernsehen. Das wollen vor allem IPTV- und OTT-Anbieter nutzen, um neue Kunden zu gewinnen. Dementsprechend werben sie für ihre Angebote. „Die Folge ist, das kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber nun der Marketingpower großer bundesweit agierender TK-Konzerne gegenüberstehen“, sagt Labonte.
Er weist darauf hin, dass in der Werbung zwar mit niedrigen Preisen geworben, dabei aber nicht erwähnt werde, dass zum Preis des TV-Produkts auch die Kosten für den Internetanschluss hinzukommen. „Rechnet man beides zusammen, wird schnell deutlich, dass der Kabelanschluss bei den lokalen mittelständischen Kabelnetzbetreibern in vielen Fällen die günstigere Variante ist.“
Im Wettbewerb mit den TK-Konzernen hätten laut Labonte gerade kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber ein Pfund in der Hand: Sie sind für die Wohnungswirtschaft bereits seit vielen Jahren tätig, kennen die Gebäude, die Verkabelungen und haben sich als verlässliche Partner vor Ort bewährt. „Diese Regionalität müssen die Kabelnetzbetreiber dem Marketing großer TK-Konzerne entgegenstellen“, sagt Labonte. „Dann erwirtschaften sie auch nach dem 1. Juli 2024 ihre TV-Umsätze.“
Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
Trauer um TechniSat-Gründer Peter Lepper
Peter Lepper, Gründer und Geschäftsführer von TechniSat, ist im Alter von 77 Jahren verstorben. Lepper gründete sein erstes Unternehmen, die TPS-Technitube Pipe & Steel GmbH, vor über 48 Jahren und entwickelte daraus eine Firmengruppe mit 19 Unternehmen, die er 2008 in der Techniropa Holding GmbH bündelte. Diese Unternehmen beschäftigen heute weltweit 1.350 Mitarbeiter.
„Wir sind tief betroffen über den Verlust unseres Gründers Peter Lepper, einer herausragenden Unternehmerpersönlichkeit. Als Pionier und Inspirationsquelle für jeden in unserem Unternehmensverbund hat er bleibende Spuren hinterlassen. Die Weiterentwicklung seiner Firmengruppe ist uns Verpflichtung und Ehre zugleich“, sagte Stefan Kön, Geschäftsführer der Techniropa Holding.
Lepper wurde 2003 mit dem Verdienstorden des Freistaats Thüringen geehrt. 2007 folgte die Auszeichnung mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande. Seit 2018 ist Lepper Ehrenbürger der Stadt Daun, dem Sitz der Techniropa Holding.
M7 und PŸUR verlängern Partnerschaft
M7 und Tele Columbus mit seiner Marke PŸUR haben ihre langjährige Partnerschaft verlängert und erweitert. Mit dem neuen, mehrjährigen Abkommen sichert sich der Netzbetreiber die Lizenzrechte für die Verbreitung eines umfangreichen Angebots an Pay-TV- und Fremdsprachenprogrammen für seine Kabelkunden.
Die Rechte umfassen auch interaktive Zusatzfunktionen, mit denen die Zuschauer das laufende Programm neu starten, anhalten, zeitversetzt sehen und bis zu sieben Tage rückwirkend abrufen können. PŸUR nutzt die erweiterten Rechte für die flexible TV-Nutzung bei seiner kürzlich gestarteten hybriden TV- und Streaming-Plattform PŸUR TV HD, die klassisches Fernsehen mit On-Demand-Angeboten verbindet.
„Wir sind stolz auf unsere seit 15 Jahren bestehende Partnerschaft mit PŸUR, die den Kabelkunden ein vielfältiges, attraktives Programmangebot garantiert, und freuen uns, dass wir PŸUR auch bei PŸUR TV HD mit Lizenzrechten unterstützen – einer hybriden Plattform, die das große Potenzial zeigt, das im Kabelfernsehen liegt“, sagte Marco Hellberg, Geschäftsführer von Eviso Germany, dem M7 Business Partner in Deutschland.
„Wir freuen uns, die langjährige Partnerschaft mit M7 nicht nur fortsetzen, sondern auch um neue interaktive Zusatzrechte deutlich erweitern zu können. Die attraktivsten Inhalte, verbunden mit einer Vielzahl von neuen Funktionalitäten, bilden die Grundlage für unsere neue PŸUR TV HD-Plattform und sorgen für ein neues Fernseherlebnis bei unseren Kunden“, sagte Jochen Busch, Chief Consumer Officer bei PŸUR.
DNMG begleitet Programmstart von DOKUSAT
Die Berliner Fernseh Gruppe und die Deutsche Netzmarketing (DNMG) haben einen langfristigen Rahmenvertrag über die Verbreitung des neuen Free-TV-Senders DOKUSAT in den Netzen der DNMG-Netzbetreiber abgeschlossen. DOKUSAT zeigt rund um die Uhr Dokumentationen, darunter Natur- und Tierfilme sowie Berichte zu Ökologie und Nachhaltigkeit.
Durch die Vereinbarung kann sich der im Januar 2024 gestartete Sender weitere relevante Reichweite bei den über 200 in der DNMG organisierten Kabelnetzbetreibern sichern und einer Vollverbreitung im deutschen Kabelfernsehen einen großen Schritt näherkommen.
„Wir freuen uns sehr, unseren Netzbetreibern und ihren Kunden mit DOKUSAT ab sofort auch wieder einen jungen und frischen Dokumentations-Sender anbieten zu können. Zum Launch des Senders erreichen wir durch die Verbreitung in den Netzen unserer DNMG-Netzbetreiber sofort weit über zwei Millionen Haushalte“, sagte Damian Lohmann, Senior Manager Partner Relations der DNMG.
„Unser Dank gilt der DNMG, die es DOKUSAT ermöglicht, unser Premium-Doku-Angebot bei bis zu 200 DNMG-Netzbetreibern als Free-TV zu verbreiten. Wir freuen uns auf die deutschlandweite Verbreitung im Kabel“, erklärte Marko Wünsch, Geschäftsführer von DOKUSAT.
DNMG und WHYTE Label Digital stellen Online-Portal für Kabelnetzbetreiber vor
Die WHYTE Label Digital GmbH und die Deutsche Netzmarketing (DNMG) unterstützen Kabelnetzbetreiber bei der Sicherung ihres Kerngeschäfts mit Kabel-TV-Umsätzen. WHYTE Label Digital hat eine Online-Bestellstrecke konzipiert, mit der Kabelnetzbetreiber Mieter vom Sammel- ins Einzelinkasso überführen können, ohne entsprechende Einzelverträge am Telefon, auf Papier oder persönlich vor Ort abschließen zu müssen.
Am 1. Juli 2024 entfällt das Sammelinkasso, über das Kabelnetzbetreiber ihre Umsätze aus der Kabel-TV-Versorgung mit der Wohnungswirtschaft abrechnen. Deshalb müssen sie möglichst viele Haushalte aus dem Sammel- ins Einzelinkasso überführen, wollen sie weiterhin TV-Umsätze mit einer direkten Kundenbeziehung erzielen.
Ihr Problem: Kontakt zum Mieter erhalten sie in der Regel nur über das jeweilige Wohnungsunternehmen. „Die Wohnungswirtschaft hat derzeit aber mit der Energie-sanierung und steigenden Baukosten ganz andere Sorgen“, sagte Marko Lasnia, Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer der WHYTE Label Digital. „Eine Flut von Mieteranfragen zum Kabel-TV können die Wohnungsunternehmen kaum beantworten – und den Aufwand damit, den wollen sie erst recht nicht haben.“
Deshalb stellt WHYTE mit www.dein-kabelfernsehen.de eine auf TV-Umsätze fokussierte Online-Bestellstrecke zur Verfügung. Endkunden informieren sich auf einer mehrsprachigen Webseite und gelangen nach einer Verfügbarkeitsprüfung zur deutschsprachigen Bestellstrecke, in der sie aus den TV-Produkten ihres Kabelnetzbetreibers auswählen und den Einzelvertrag rechtssicher abschließen.
Hierzu kooperiert WHYTE Label Digital mit der DNMG. „Wir freuen uns sehr über die wegweisende Kooperation mit der DNMG, zeigt sie doch, wie groß die Nachfrage in der Branche nach Lösungen für die Kundenbindung und Neukundengewinnung ist, denn Kabelnetzbetreiber müssen jetzt aktiv werden, wollen sie auch nach dem 1. Juli 2024 TV-Umsätze generieren“, sagte Lasnia
„Für viele DNMG-Netzbetreiber ist der Wegfall des Sammelinkassos eine enorme Herausforderung, die am Ende mitunter über ihre Zukunft entscheidet“, sagte Damian Lohmann, Senior Manager Partner Relations bei der DNMG, deren Kabelnetzbetreiber Best-in-Class-Vorteilsrabatte für die Integration auf www.dein-kabelfernsehen.de erhalten. „Mit WHYTE Label Digital haben wir einen sehr kompetenten Partner mit jahrelanger Branchenerfahrung an unserer Seite, der eine echte Easy-to-use-Online-Lösung für Endkunden und Kabelnetzbetreiber bietet.“ Weitere Informationen finden Kabelnetzbetreiber auf www.tv-umstellung24.de.
Eingriff in Diskurs: BLM leitet kein Verfahren gegen Twitter/X ein
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) sieht keinen Anlass, ein medienrechtliches Verfahren gegen Twitter (heute X) wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot im Medienstaatsvertrag einzuleiten. Das erklärte BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege nach abschließender Prüfung des Falls gegenüber dem Magazin „Cable!vision Europe“. Im Kern geht es um die Frage, ob Twitter und der Pharmakonzern Biontech versucht haben, im Jahr 2020 eine öffentliche Debatte über Impfpatente zu unterbinden.
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hatte im August 2023 in der Angelegenheit eine Mahnung gegen Twitter und Biontech wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des Deutschen Kommunikationskodex ausgesprochen. Biontech habe versucht, sich dem öffentlichen Diskurs im Rahmen des „People’s Vaccine Day“ 2020 zu entziehen, indem der Pharmakonzern Twitter dazu veranlassen wollte, den eigenen Account in Erwartung einer „Online-Kampagne gegen Impfstoffhersteller“ für zwei Tage durch Twitter „verstecken" zu lassen, um so kritische „Kommentare etc. unmöglich zu machen“, begründete der DRPR seine Entscheidung unter Verweis auf Rechercheergebnisse. Dazu sei Biontech im Austausch mit Verantwortlichen bei Twitter unter anderem in Berlin gestanden, wie ein E-Mail-Verkehr belege.
Mit seiner Mahnung will der DRPR den Gemahnten und der Branche gegenüber anzeigen, dass er im konkreten Fall ein in der Tendenz schädliches Verhalten für die öffentliche Kommunikation und die freie Meinungsbildung durch Akteure des Berufsfelds erkenne und dazu aufrufen, solches Verhalten in der Zukunft zu unterlassen.
In einer vom DRPR zitierten Stellungnahme begründete Biontech die Inaktivierung des Accounts mit konkreten Sicherheitsbedenken und als Maßnahme im Rahmen der Cyber-Sicherheit.
„Das Diskriminierungsverbot in § 94 Medienstaatsvertrag (MStV) dient laut der amtlichen Begründung zum MStV dem Schutz der Anbieter- und Meinungsvielfalt, abgeleitet aus Artikel 5 Grundgesetz. Nach § 94 Absatz 3 Satz 1 MStV kann ein Verstoß von den Landesmedienanstalten nur auf Antrag eines betroffenen Anbieters journalistisch-redaktioneller Inhalte verfolgt werden. Dieser liegt nicht vor“, betonte BLM-Präsident Schmiege in seiner Stellungnahme.
„Vorliegend stellt sich bereits die Frage, ob der mittlerweile schwer nachweisbare Sachverhalt überhaupt eine Diskriminierung darstellen könnte. So hat der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) seinerzeit nur die Transparenz der vermeintlichen Absprache gerügt. Adressat der Rüge war vor allem das Unternehmen Biontech selbst, dem vorgeworfen wurde, sich dadurch einer öffentlichen Debatte entziehen zu wollen. Letzteres ist durch den MStV nicht sanktioniert“, erklärte Schmiege.
„Eine Diskriminierung nach MStV läge nur dann vor, ‚wenn ohne sachlich gerechtfertigten Grund von den nach § 93 Abs. 1 bis 3 zu veröffentlichenden Kriterien zugunsten oder zulasten eines bestimmten Angebots systematisch abgewichen wird oder diese Kriterien Angebote unmittelbar oder mittelbar unbillig systematisch behindern‘ (§ 94 Abs. 2 MStV). Zudem müsste der Verstoß offensichtlich sein, um von der BLM verfolgt werden zu können (§ 94 Abs. 3 Satz 2 MStV). Das ist auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts nicht erkennbar. Somit fehlt die Grundlage für ein aufsichtliches Verfahren durch die BLM“, fasst Schmiege das Ergebnis der Prüfung zusammen.
Die BLM sieht auch keinen Anlass, von Amts wegen gegen Twitter vorzugehen, was nach § 94 Absatz 3 Satz 2 MStV „in offensichtlichen Fällen“ möglich wäre. „Aus Sicht der Landeszentrale liegen keine Anhaltspunkte für eine Diskriminierung seitens Twitter vor, diese wäre in jedem Fall nicht offensichtlich; daher gibt es keinen Anlass und auch keine rechtliche Grundlage, ein Verfahren von Amts wegen einzuleiten“, sagte eine BLM-Sprecherin dem Magazin. Zudem habe sich die Kritik des DRPR wegen fehlender Transparenz in erster Linie an das Unternehmen Biontech gerichtet, das nicht der Regulierung durch die Medienanstalten unterliege.
In einem ähnlichen Fall hatte die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) anders entschieden: Sie leitete Ende 2020 von Amts wegen ein medienrechtliches Verfahren gegen Google wegen einer Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit ein, die vorsah, dass Inhalte des vom Ministerium herausgegebenen Internetportals gesund.bund.de bei krankheitsbezogenen Suchbegriffen in der Google-Suche bevorzugt präsentiert werden. Der Vorwurf: Andere journalistisch-redaktionelle Anbieter von Inhalten aus dem Themenbereich Gesundheit könnten durch den Eingriff in medienrechtlich nicht zulässiger Weise diskriminiert werden. Die Kooperation wurde anschließend gerichtlich untersagt.
Startschuss für neuen Free-TV-Sender DF1
Die Marke DF1, einst genutzt von Leo Kirchs Digitalplattform, kehrt in den deutschen TV-Markt zurück. Am 1. Januar 2024 startete unter diesen Namen ein neuer Free-TV-Sender auf ehemaligen Programmplätzen von ServusTV Deutschland, das am Vortag den Sendebetrieb eingestellt hat. Die Verbreitung des Programms erfolgt unverschlüsselt in HD-Bildqualität via Astra (19,2° Ost) auf der Frequenz 11,303 GHz H (SR 22.000, FEC 2/3) sowie per Kabel, IPTV, auf Streaming-Plattformen und als Livestream unter www.df1.de.
Von ServusTV werden einige Sendereihen übernommen, etwa Dokumentationen, Reportagen, Quizshows, ein Wissensmagazin und Sportübertragungen. Hinzu kommen Sportinhalte des Streamingdienstes DAZN, dessen Tochter DAZN Media die Werbezeiten von DF1 vermarktet, sowie eigenproduzierte Unterhaltungsreihen wie ein „People & Boulevard“-Magazin und tägliche Nachrichten. Mit weiteren Partnern laufen nach DF1-Angaben Gespräche über die Zulieferung von Inhalten.
Betrieben wird DF1 von der DF1 Medien GmbH, die 2023 gegründet wurde. Geschäftsführer des in Unterföhring bei München ansässigen Unternehmens ist David Frederic Müller.
DF1 startet Verbreitung auf TV-Plattformen
Der neue Free-TV-Sender DF1 hat sich die Verbreitung auf zahlreichen TV-Plattformen via Kabel, IPTV und Streaming gesichert. Dazu wurden strategische Partnerschaften zur Distribution mit Vodafone, Magenta TV (Deutsche Telekom), PŸUR (Tele Columbus), waipu.tv und Zattoo vereinbart.
„Es ist schön, gleich zu Beginn mit DF1 auf den relevantesten Plattformen im Kabel und IPTV sowie bei Streaming-Anbietern vertreten zu sein. Dank der Flexibilität unserer Plattformpartner, finden wir weitestgehend auf den alten Sendeplätzen von ServusTV Deutschland statt und konnten damit das wichtige Thema der Wiederauffindbarkeit gleich zu Beginn meistern. Wir sind glücklich und dankbar, dass uns trotz des extrem kurzen Vorlaufs ein nahezu reibungsloser Start gelungen ist“, sagte Sarah Afshar, Leitung Distribution bei DF1.
Der am 1. Januar 2024 gestartete, werbefinanzierte Sender ist außerdem unverschlüsselt über Astra (19,2° Ost) sowie als Livestream unter www.df1.de empfangen.
Romance TV und Heimatkanal bleiben bei Sky
Die Abo-Sender Romance TV und Heimatkanal bleiben auf der Sky-Plattform in Deutschland und Österreich empfangbar – sowohl linear als auch auf Abruf über Sky Q, Sky Go und WOW. Die Betreibergesellschaft Mainstream Media und der Pay-TV-Veranstalter Sky Deutschland vereinbarten die Fortsetzung der Verbreitung im Zuge der Verlängerung ihrer seit 24 Jahren bestehenden Partnerschaft.
Gleichzeitig beschlossen beide Seiten, ihre Vermarktungskooperation auszubauen. Die Sky-Tochter Sky Media vermarktet neben Romance TV und Heimatkanal künftig auch die Werbezeiten der FAST Channels von Mainstream Media. Dazu gehören die Streaming-Kanäle Starke Frauen, Filmgold und World of Freesports.
RTL und Sky teilen sich Formel-1- und Fußballrechte
RTL Deutschland und Sky Deutschland haben eine strategische Partnerschaft im Content-Bereich vereinbart. Im ersten Schritt des auf zwei Jahre angelegten Abkommens überträgt RTL pro Saison sieben Rennen der Formel 1 live, die damit ins Free-TV zurückkehrt, zudem gibt es wöchentlich ein Spiel der Premier League im Streamingdienst RTL+ sowie drei Konferenzschaltungen der 2. Fußball-Bundesliga pro Saison auf RTL.
Im Gegenzug erhält Sky Deutschland die Rechte an zwei Spielen der UEFA Europa League oder der UEFA Europa Conference League pro Spielwoche und kann seinen Abonnenten somit jeden Donnerstag Live-Partien der Wettbewerbe anbieten. Zudem umfasst die Partnerschaft ausgesuchte Highlight-Rechte, Sky-Fiction-Blockbuster sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen den Produktionen und Redaktionen der beiden Unternehmen.
„Mit seinem erstklassigen Programmangebot ist Sky Sport bei allen Sportfans als führender Pay-TV-Anbieter von Live-Sport bekannt. Die innovative Partnerschaft mit RTL ermöglicht es uns jetzt, noch mehr Zuschauern einige der spannenden Sporterlebnisse zu zeigen, die das brillante Team bei Sky Sport für sie bereithält. Sie bekommen damit einen Einblick in das komplette Angebot eines Abonnements“, sagte Barny Mills, CEO von Sky Deutschland.
Stephan Schmitter, Chief Content Officer und seit dem 1. Januar 2024 CEO von RTL Deutschland, erklärte: „Die neue Content-Partnerschaft mit Sky ist der nächste große Schritt in Richtung unseres Versprechens ‚All Inclusive Entertainment‘, da es unser Fiction- sowie unser Sportangebot rund um Fußball, American Football und Motorsport perfekt ergänzt. Gleichzeitig verschaffen wir den höchst attraktiven Sky-Sportrechten eine maximale Reichweite auch im Free-TV und im Streaming, produziert von großartigen Teams auf beiden Seiten.“
Die Partnerschaft startet 2024. Live-Sport und Content sollen erst der Anfang einer umfangreich angelegten Partnerschaft zwischen RTL Deutschland und Sky Deutschland sein – mit dem Ziel, künftig noch mehr Inhalte gemeinsam zu nutzen.
NHK WORLD-JAPAN startet bei waipu.tv
NHK WORLD-JAPAN, der internationale englischsprachige Fernsehsender von Japans öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalt NHK, erweitert mit der Verbreitung bei waipu.tv seine Verfügbarkeit in Deutschland. Der TV-Streaming-Anbieter verbreitet das 24-Stunden-Programm ab sofort auf seiner Plattform. NHK WORLD-JAPAN ist für alle waipu.tv-Kunden empfangbar. Der Sender ist das erste japanische Angebot auf der Plattform und verstärkt damit die Programmvielfalt bei waipu.tv.
„Heute ist ein sehr wichtiger Tag für uns. Mit waipu.tv haben wir einen Partner gefunden, der uns dabei hilft, NHK WORLD-JAPAN in Deutschland noch leichter zugänglich zu machen. Wir freuen uns über den Start als Auftakt einer erfolgreichen Partnerschaft“, sagte Jun Takao, CEO von Japan International Broadcasting (JIB). Die NHK-Tochter ist für die weltweite Verbreitung von NHK WORLD-JAPAN zuständig.
„Es ist unser Anspruch, für jeden Kunden relevante Sender und Inhalte anzubieten. Diese Vielfalt erfährt durch die Aufnahme von NHK eine spannende Erweiterung und ermöglicht unseren Kunden einen Einblick in die japanische Kultur und deren Blick auf die Welt“, erklärte Susanne Thierer, Head of Content bei waipu.tv.
NHK WORLD-JAPAN bietet ein 24-Stunden-Programm mit internationalen Live-Nachrichten aus Tokio und Nachrichtenbüros rund um den Globus zu jeder vollen Stunde sowie Sendungen über die japanische Gesellschaft, Politik, Wissenschaft, Kultur, Geschichte, Küche und Lebensweise.
DVB-I und Targeted Advertising geben HbbTV neue Impulse
DVB-I, die neue Spezifikation, die TV- und Streaming-Angebote verbindet, und Targeted Advertising (TA) machen HbbTV für Rundfunk- und Plattformbetreiber noch relevanter, ermöglichen neue Anwendungen und Einnahmequellen. Der offene HbbTV-Standard ist der Schlüssel, um eine Fragmentierung des TA-Markts zu vermeiden, da die HbbTV-TA-Spezifikation eine universelle Lösung für Rundfunkveranstalter und Werbeindustrie darstellt, die herstellerübergreifend auf Smart-TVs funktioniert. Das Testen von Apps, einschließlich neuer Fernprüfungsverfahren, bleibt wichtig, um ein reibungsloses und überzeugendes Fernseherlebnis zu gewährleisten.
Dies sind zentrale Schlussfolgerungen des 11. HbbTV-Symposiums and Awards, das die HbbTV Association gemeinsam mit der italienischen Digital-TV-Agentur Comunicare Digitale am 28. und 29. November 2023 in Neapel veranstaltete. Mit mehr als 220 registrierten Teilnehmern aus Europa, Nordamerika, Asien und Australien war die Veranstaltung eine der bestbesuchten in ihrer zwölfjährigen Geschichte, was die Bedeutung von HbbTV in der Connected-TV-Branche widerspiegelt.
In Keynotes, Vorträgen und Diskussionsrunden lieferten die Referenten aktuelle Informationen zu Marktzahlen, Anwendungsbeispielen und der Weiterentwicklung der Spezifikationen und sprachen über neue Dienste, Branchentrends und Herausforderungen. Am zweiten Tag fand zum ersten Mal die HbbTV-Unkonferenz statt. Die Teilnehmer gestalteten die Tagesordnung, indem sie Panels zu den Themen vorschlugen, die sie am meisten interessierten, und so die Diskussionen und Ergebnisse aktiv mitgestalteten und vorantrieben.
Im Rahmen des HbbTV-Symposiums 2023 wurden außerdem zum sechsten Mal die HbbTV Awards verliehen, mit denen herausragende Leistungen von HbbTV-Anbietern in fünf Kategorien gewürdigt und prämiert wurden.
„Das war wieder ein großartiges Symposium! Ich war beeindruckt, wie HbbTV, insbesondere in den Bereichen OpApp, DVB-I und Targeted Advertising, mittlerweile ein zentraler Bestandteil der Verbreitungsstrategie großer Rundfunkveranstalter in ganz Europa ist, sowohl in etablierten Märkten wie Großbritannien, Deutschland, Italien und Spanien als auch in einer Vielzahl neuerer Länder“, sagte der HbbTV-Vorsitzende Vincent Grivet.
„Das Symposium in Neapel war eine großartige Gelegenheit, die wichtigsten Interessenvertreter und die europäische Medienbranche zu treffen und eine beeindruckende Veranstaltung zu schaffen, die den Anforderungen des Markts gerecht wird. Wir sind den Sponsoren und HbbTV-Mitgliedern dankbar, dass sie diese Veranstaltung zu einem historischen Ereignis gemacht haben“, erklärte Andrea M. Michelozzi, Präsident von Comunicare Digitale.
Das 12. HbbTV Symposium and Awards findet im November 2024 in London, Großbritannien, statt und wird von der HbbTV Association gemeinsam mit Everyone TV (BBC/ITV/Channel 4/Channel 5) veranstaltet.
TV und Radio aus Deutschland weiter in Südtirol per Antenne
Fernseh- und Radiosender aus Deutschland können weitere fünf Jahre terrestrisch in Südtirol verbreitet werden. Neu hinzukommen soll eine App, mit der die Programme auch auf mobilen Geräten gestreamt werden können.
Dies sieht eine Vereinbarung zwischen der WDR Mediagroup als Vertreterin der öffentlich-rechtlichen deutschen Rundfunkanstalten und dem Land Südtirol vor, die jetzt von der Landesregierung genehmigt wurde. Zu den Fernsehprogrammen, die in Südtirol per DVB-T ausgestrahlt werden, zählen Das Erste (ARD), ZDF, BR Fernsehen, KiKA, 3sat und ZDFneo. Zu den Hörfunkprogrammen, die via DAB+ verbreitet werden, gehören Bayern 1, Bayern 2, Bayern 3, BR Klassik, BR24, BR Heimat und Die Maus.
Neu eingeführt wird die Möglichkeit die Programme, die die per DVB-T und DAB+ angeboten werden, auch online zu streamen. Die für die terrestrische Verbreitung zuständige Rundfunkanstalt Südtirol (RAS) arbeitet zurzeit an einer App für mobile Geräte, über die die Livestreams der deutschsprachigen Sender auch in Südtirol verfügbar sein sollen. Die App soll 2024 eingeführt werden.
„Im Rahmen des Minderheitenschutzes nehmen Radio- und Fernsehprogramme aus dem deutschsprachigen Raum eine wichtige Rolle ein“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Die Zusammenarbeit mit den Sendern aus Deutschland ermöglicht es, dass deutschsprachige Südtirolerinnen und Südtiroler Zugang zu einem erweiterten Angebot an Informationen in ihrer Muttersprache erhalten. Für viele sind die Programme aus Deutschland aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.“
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Herausgeber: Heinz-Peter Labonte (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Marc Hankmann (Leitung),
Dr. Jörn Krieger
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