Flaches Fernsehen und unendliche Geschichten
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Übermedien-Podcast „Holger ruft an“ spricht Ex-Radiomoderator Holger Klein mit Kathrin Hollmer, freie Journalisten und Mitglied der Nominierungskommission des Grimme-Preises, über das deutsche Fernsehen. Hollmer beklagt eine Flut an Durchschnittssendungen, geprägt von unzähligen Krimis, „ganz wenig Humor“ und nur einem Science-Fiction-Film. Kurz gesagt: Die Deutschen sind nicht witzig und Fantasie für Science-Fiction haben sie auch nicht.
Dass wir ein Volk humorloser Bürokraten sind, können Sie im Beitrag unseres Herausgebers Heinz-Peter Labonte nachlesen, der auch gleich Belege für die Fantasielosigkeit von Investoren und Politikern mitliefert.
Ganz anders sieht es hingegen im Haustürvertrieb aus. Die Fantasie, mit der Verbraucher im Door-to-Door-Vertrieb hinters Licht geführt werden, wäre fast schon zum Lachen, wenn der Hintergrund nicht so ernst wäre. Dem unlauteren Treiben soll ein neuer Haustürkodex Einhalt gebieten. Wir haben in der Branche nachgefragt, wer sich was davon verspricht und wer sich für den Kodex zertifizieren lassen will.
Natürlich hört der Spaß immer dann auf, wenn es ums Geld geht. Deshalb sehen sich auch Vodafone und M-net vor Gericht wieder, nachdem sie keine Einigung über Netzzugangsentgelte erzielen konnten. Die hat nun erstmalig die Bundesnetzagentur für FTTB/H-Netze festgelegt. Zwar gelten sie nur für den Vodafone/M-net-Fall, und dabei geht es um ein gefördertes Netz, aber die Festlegung der BNetzA könnte Beispielcharakter haben – mit weitreichenden Folgen für Netzbetreiber und ihre Umsätze.
Zurück zur Fantasie: Michael Endes „Unendliche Geschichte“ muss als Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung herhalten. Das Thema klingt nicht nur fantasielos, es schart auch ein Kapitel nach dem anderen um sich. Unser Gastautor Dr. Frederic Ufer hat die Kapitel geordnet und das allerneuste bewertet.
Neuigkeiten vom Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation, eine neue Folge unseres Podcasts „Medien im Visier“ sowie ein Veranstaltungshinweis und Kurzmeldungen runden die Ausgabe ab. Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest und eine angenehme Lektüre.
Übrigens: Wenn Sie auf der Suche nach dem ganz wenigen Humor im deutschen Fernsehen sind, werden Sie bei den Öffentlich-Rechtlichen nicht fündig (stattdessen gibt’s die Fischer wieder an Weihnachten – auch nicht gerade sehr fantasievoll). Sie müssen die Sender von Warner TV einschalten: Hollmer empfiehlt „Boom Boom Bruno“ und „German Genius“.
Heinz-Peter Labonte, Herausgeber
Marc Hankmann, Redaktionsleiter
Dr. Jörn Krieger, Redakteur
Ausgabe 124 • Januar 2024
Inhalt
„Eine einmalige Gelegenheit“: Sky-Regulierungsexperte Martin Rupp über die Bestrebungen des Gesetzgebers zur Eindämmung der Onlinepiraterie
Marc Hankmann
Nie war es so leicht, Inhalte zu verbreiten, sagt Martin Rupp und schränkt gleich ein: Das gilt natürlich auch für die illegale Verbreitung. Der Head of Regulatory Affairs & Public Policy bei Sky Deutschland stellt sich dem Kampf gegen Onlinepiraten, erhält aber vom Gesetzgeber wenig Unterstützung. Abhilfe könnte eine neue Gesetzesinitiative schaffen; vor allem für Deutschland, wo es auf Basis der bisherigen Gesetzeslage praktisch unmöglich ist, das illegale Signal einer Sportübertragung abzuschalten, solange die Live-Übertragung läuft.
Flächendeckende Glasfasernetze bis 2030 … oder wer treibt die Digitalisierung wirklich?
Heinz-Peter Labonte
Flächendeckung der Glasfaser ist scheinbar die politische Priorität der Fortschrittskoalition in Berlin. Ein stabiles Netz ist die Priorität privater und gewerblicher Kunden nebst hoher (Upload-)Geschwindigkeit zu erschwinglichen, mit den Koax-Diensten wettbewerbsfähigen Preisen. Eine Notwendigkeit zur Preiserhöhung und durchschnittlich höherem ARPU ergibt sich für private Investoren aus ihren Planzahlen.
Frequenzen im TV-UHF-Band bleiben Rundfunk und Kultur erhalten
Dr. Jörn Krieger
Aufatmen bei Rundfunk- und Konzertveranstaltern: Auf der Weltfunkkonferenz (WRC-23) in Dubai wurde entschieden, dass der Rundfunk im Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz alleiniger Primärnutzer bleibt. Die Veranstaltungsbranche (PMSE, Programme Making Special Events) bleibt mit ihren drahtlosen Produktionsmitteln, wie bisher auch, Sekundärnutzer im TV-UHF-Band. Eine Überprüfung der WRC-Beschlüsse soll zudem nicht schon auf der nächsten Weltfunkkonferenz 2027, sondern erst 2031 erfolgen.
Novum mit Stolperfallen: BNetzA legt erstmals Entgelte für den Zugang zu Glasfasernetzen fest
Marc Hankmann
Open Access ist eine schöne Idee, aber die praktische Umsetzung ist alles andere als einfach. Bislang ist der Glasfasermarkt unreguliert, es sei denn, die Förderung kommt ins Spiel. Entgelte für den Netzzugang konnten bislang zwischen Netzbetreiber und Diensteanbieter frei ausgehandelt werden. Dem könnte die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit einem Präzedenzfall nun ein Ende gesetzt haben.
Von Chemieunfällen und Kabelnetz-Abschaltungen: Haustürkodex soll schwarze Schafe vertreiben
Marc Hankmann
Wenn unbedarfte Bürger zu hören bekommen, dass demnächst der Kabelanschluss abgestellt wird oder der Chef des ausbauenden Netzbetreibers einen Chemieunfall hatte und deshalb das Unternehmen in den Konkurs geht, ist Brancheninsidern sofort klar: Alles Murks. Doch das sind die Methoden, mit denen Vertriebsleute bisweilen auf Kundenfang gehen. Ein neuer Kodex soll die schwarzen Schafe aussieben.
Vorratsdatenspeicherung: das nächste Kapitel einer scheinbar unendlichen Geschichte
Dr. Frederic Ufer
Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die scheinbar endlose Geschichte um das Schicksal der deutschen Vorratsdatenspeicherung um ein weiteres Kapitel bereichert, ohne dass für die vielen Beteiligten und Betroffenen ein Endpunkt in der Debatte gesetzt werden konnte. Doch die Dramaturgie lässt das Ende des Spannungsbogens erahnen, nun ist die Politik wieder am Drücker.
Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom
Danilo Höpfner
Geld zum Überleben. Bundesmittel für Lokaljournalismus?
Das Geschäftsmodell Journalismus trägt immer weniger, besonders lokaljournalistische Angebote sind vom Wandel der Mediennutzung stark betroffen. Der neue Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) fordert nun Mittel von Bund und Ländern, um journalistischen Angeboten im Land eine neue Chance zu geben und verweiset darauf auf positive Beispiele im Ausland.
Neues vom FRK
Erfahrungen an der Haustür! Die Wahrheit über den Glasfaservertrieb
„Der Geschäftsführer hatte einen Chemieunfall, deshalb geht sein Unternehmen in den Konkurs.“ Solche und ähnliche Falschaussagen hat der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) im Rahmen einer Umfrage zu unlauteren Methoden bei Haustürgeschäften (Door-2-Door-Vertrieb) von seinen Mitgliedern gesammelt. Besonders auffällig war, dass speziell bundesweit tätige Netzbetreiber mit dubiosen Falschaussagen an der Haustür auffielen. Dadurch entstehen bei bestehenden und potenziellen Kunden große Unsicherheiten. Letztendlich wird nach Meinung des FRK durch einen unseriösen Haustürvertrieb nicht nur der Wettbewerb torpediert, sondern der gesamte Glasfaserausbau ausgebremst.
Veranstaltungshinweis
Dr. Jörn Krieger
Medientage Special: Future Video 2024
Hosentaschenfernsehen vs. Big Screen: Wie gucken und streamen wir künftig? Welche Trends setzen sich durch? Welche Media- und Business-Modelle sichern zukunftsfähige Content-Strategien fürs (vernetzte) TV, für den Stream, Video-on-Demand oder auch für Social Video? Welche Player haben mit ihren Technologien und Anwendungen das Sagen? Und wer sind die Gatekeeper von morgen?
Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
Tele Columbus startet TV/Streaming-Plattform PŸUR TV HD
Tele Columbus startet für seine Kabelkunden die hybride TV- und Streaming-Plattform PŸUR TV HD, die klassisches Fernsehen mit On-Demand-Angeboten verbindet.
„Eine einmalige Gelegenheit“: Sky-Regulierungsexperte Martin Rupp über die Bestrebungen des Gesetzgebers zur Eindämmung der Onlinepiraterie
Marc Hankmann
Nie war es so leicht, Inhalte zu verbreiten, sagt Martin Rupp und schränkt gleich ein: Das gilt natürlich auch für die illegale Verbreitung. Der Head of Regulatory Affairs & Public Policy bei Sky Deutschland stellt sich dem Kampf gegen Onlinepiraten, erhält aber vom Gesetzgeber wenig Unterstützung. Abhilfe könnte eine neue Gesetzesinitiative schaffen; vor allem für Deutschland, wo es auf Basis der bisherigen Gesetzeslage praktisch unmöglich ist, das illegale Signal einer Sportübertragung abzuschalten, solange die Live-Übertragung läuft.
MediaLABcom: Herr Rupp, verschlüsselte Pay-TV-Angebote waren schon immer ein beliebtes Ziel für Hacker. Set-Top-Boxen wurden gepatcht, es gab CI-Module, die manipuliert wurden und auf Smartcards wurden Verschlüsselungscodes gespielt. Sind diese Methoden immer noch eine Herausforderung für Pay-TV- und Verschlüsselungsanbieter oder wie sieht der Kampf gegen TV-Piraterie heute aus?
Martin Rupp: Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen, entsprechend wachsenden Übertragungsgeschwindigkeiten und der damit einhergehenden rasanten Entwicklung der begleitenden Technologien war es noch nie einfacher, Inhalte zu den Zuschauern zu bringen.
Von diesen Entwicklungen haben allerdings leider nicht nur legale Angebote, sondern auch kriminelle Netzwerke und deren professionelle Piraterie profitiert. Vor diesem Hintergrund ist das unzulässige Teilen sogenannter Smartcards immer noch relevant, in steigendem Umfang haben wir es jedoch mit über IP ausgelieferten illegalen Diensten zu tun.
MediaLABcom: Können Sie beziffern, wie groß der Schaden durch Piraterie für Sky Deutschland ist?
Martin Rupp: Leider können wir diese sensiblen Daten nicht veröffentlichen. Wir können aber bestätigen, dass die Piraterie der gesamten Wertschöpfungskette der Kreativwirtschaft in allen Sky-Märkten (UK, IR, IT, DACH) erheblichen Schaden zufügt.
MediaLABcom: Welche Summe stecken Sie in die Bekämpfung der TV-Piraterie?
Martin Rupp: Auch hier können wir öffentlich keine Zahlen nennen, aber Sky nimmt Piraterie sehr ernst und investiert entsprechende Summen.
MediaLABcom: Rechteinhaber und Pay-TV-Anbieter haben sich im vergangenen Herbst an die EU-Kommission gewandt, um auf das Problem der Onlinepiraterie von Live-Übertragungen, vornehmlich im Sport, aufmerksam zu machen. Wie groß ist das Problem?
Martin Rupp: Sehr groß. Das liegt in der Natur unserer Live-Signale. Gerade bei Sportübertragungen ist der Schutz des Live-Signals von besonderer Bedeutung, denn Sport wird fast ausschließlich live konsumiert. Eine Unterbrechung illegal verbreiteter Signale kann daher in sinnvoller Weise nur innerhalb eines kurzen Zeitfensters erfolgen. Es ist für Sky von keinerlei Nutzen, wenn Piraterie-Inhalte teilweise erst Wochen nach Ausstrahlung eines Live-Events entfernt werden.
MediaLABcom: Welche Möglichkeiten haben Sie denn als Pay-TV-Anbieter, während einer Live-Übertragung illegale Streams abzuschalten?
Martin Rupp: Es gibt kein Patentrezept, aber eine der wirksamsten Waffen, die Pay-TV-Anbietern und Rechteinhabern zur Verfügung stehen, ist das Blocking. Der Live-Blocking-Mechanismus, den Sky zum Schutz der Live-Signale der Premier-League-Inhalte im Vereinigten Königreich einsetzt, ist dafür ein gutes Beispiel. Viele Staaten haben die rechtlichen Grundlagen für solche effektiven Sperrmechanismen geschaffen – das Ziel der Politik sollte sein, hierfür auch am deutschen Markt Sorge zu tragen.
MediaLABcom: Sind Staatsanwaltschaften und Polizei Ihrer Meinung nach ausreichend ausgerüstet, um erfolgreich gegen Onlinepiraten vorgehen zu können oder wo sehen Sie hier Verbesserungspotenzial?
Martin Rupp: Wir glauben, dass die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich in der Lage sind, effektiv vorzugehen, aber wir würden es begrüßen, wenn mehr Ressourcen für dieses Kriminalitätsfeld bereitgestellt würden.
MediaLABcom: Die EU-Kommission hat inzwischen reagiert und eine Empfehlung zum Kampf gegen Onlinepiraterie bei Live-Übertragungen veröffentlicht. Wie beurteilen Sie die Empfehlung?
Martin Rupp: Wir begrüßen die Empfehlung der Kommission, da sie inhaltlich in die richtige Richtung geht, sind aber auch der Auffassung, dass sie nicht weit genug geht. Bei einer Empfehlung handelt es sich nicht um einen verbindlichen Rechtsakt. Wir sind der Meinung, dass ein sinnvoller Wandel nur mit verbindlichen Gesetzen herbeigeführt werden kann.
MediaLABcom: Das könnte ja durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geschehen, die nationale Umsetzung des Digital Service Act (DSA). Was sieht das DDG vor, um TV-Piraterie zu bekämpfen bzw. was sollte der Gesetzgeber hierzu ins DDG schreiben?
Martin Rupp: Das DDG ist eine einmalige Gelegenheit, der oben genannten Empfehlung der Kommission mit einem verbindlichen Rechtsakt zu folgen und die entsprechenden Vorgaben ins deutsche Recht zu überführen.
Insbesondere sollte das DDG nicht am bisherigen, in Deutschland einzigartigen Subsidiaritätsprinzip festhalten. Nach diesem Prinzip müssen sich Rechteinhaber zunächst an den Rechtsverletzer wenden, bevor sie einen Sperranspruch gegenüber Access Providern geltend machen können. Alternativ müssen Rechteinhaber nachweisen, dass der Rechtsverletzer unbekannt und nicht greifbar ist. Dies macht die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums am deutschen Markt kompliziert und ineffektiv. Andere Staaten haben das Subsidiaritätsprinzip bewusst nicht implementiert und es gibt Zweifel, ob dieses mit EU- und Verfassungsrecht vereinbar ist.
Darüber hinaus muss der Anspruch gegen Hosting und Access Provider effektiver ausgestaltet werden, indem er mit einer zeitlichen und dynamischen Komponente ausgestattet wird. Das heißt einerseits, dass Hosting und Access Provider verpflichtet werden müssen, innerhalb von 30 Minuten auf eine Benachrichtigung über eine Rechtsverletzung zu reagieren. Außerdem muss die Sperrung dynamisch sein, sodass sie einen schnellen Serverwechsel des gleichen illegalen Pirateriesignals umfassen würde.
MediaLABcom: Illegale Streams werden häufig auf Social-Media-Plattformen oder Webseiten verbreitet, die häufig voll von Werbung sind. Wie könnte man diese Finanzierungsgrundlage der Onlinepiraterie unterbinden?
Martin Rupp: Piraterie ist ein ganzer Wirtschaftszweig mit einem Netzwerk an Plattformen und Anbietern, die neben der Verbreitung auch versuchen, das illegale Streaming bei Verbrauchern als legitim oder als „Kavaliersdelikt“ zu platzieren. Hierzu gehören auch Werbetreibende auf Piraterieseiten und Social Media, die beim Auffinden von illegalen Streams unterstützen. Alle Beteiligten sollten bei der Bekämpfung von Piraterie mehr Verantwortung übernehmen, ob das die Auswahl der Werbeflächen oder die gehosteten Inhalte betrifft. Die hierfür notwendigen Technologien sind definitiv vorhanden.
MediaLABcom: Vielen Dank für das Gespräch.
Flächendeckende Glasfasernetze bis 2030 … oder wer treibt die Digitalisierung wirklich?
Heinz-Peter Labonte
Flächendeckung der Glasfaser ist scheinbar die politische Priorität der Fortschrittskoalition in Berlin. Ein stabiles Netz ist die Priorität privater und gewerblicher Kunden nebst hoher (Upload-)Geschwindigkeit zu erschwinglichen, mit den Koax-Diensten wettbewerbsfähigen Preisen. Eine Notwendigkeit zur Preiserhöhung und durchschnittlich höherem ARPU ergibt sich für private Investoren aus ihren Planzahlen.
Wohin mit bzw. was wird mit dem Koax-Kabel?
Es wird uns noch lange begleiten. Steile These? Nein! Erfahrung. Immerhin machte die Deutsche Telekom ab 1982 Deutschland zum rohstoffreichen Land durch Verbuddeln von Kupferkoaxialkabeln – und verkaufte dann in ihrer unendlichen Weisheit das falsche Netz. Damals ahnte sie offenbar schon, dass man das amortisierte Zweidrahtnetz in weiteren finanziellen Fruchtfolgen durch Vectoring dazu nutzen kann, Reserven für den Glasfaserausbau zu bilden.
Da kam die Nullzins-Zeit gerade passend. Auch für private Investitionen der vorwiegend angelsächsisch dominierten Private-Equity-Branche. Sie hatten vielfach aufgrund ihrer „detaillierten Marktkenntnisse“ und Beratungsresistenz den Drang, Deutschland zum Homes-passed-Land mit wenigen zahlenden Kunden zu profilieren.
Und wie wird das eingesetzte Geld amortisiert?
Die Vielzahl ihrer Berater vergaßen offenbar zu erwähnen, wie man das eingesetzte Geld zinsbringend zurückverdient. Durch preissensible Kunden nämlich, die durch Vertrieb erst noch gewonnen werden müssen! Jedenfalls nicht durch Homes passed.
Hätte man wissen können, wenn man gewollt hätte. Denn diese Erkenntnis wurde schon beim Übergang vom analogen zum digitalen IPTV oder zur digitalen Telefonie gesammelt; ebenso die Erfahrung, dass der „Betriebsluxus“ demokratischer Prozesse und topographische Gegebenheiten, gepaart mit deutscher Förderbürokratie, reihenweise Attentismus verursacht.
Kleiner Exkurs in mittelständische Erfahrungen
Ein Blick in den „Fortschritt“, der bekanntlich eine Schnecke ist, seit Beginn der 1980er-Jahre zeigt die verschiedenen Stadien: von Einzel- über Gemeinschaftsantennenanlagen (GA) zu Großen GA (GGA) bis zum allmählichen Wechsel zu den Koax-Netzen in den Gebäuden, dann den Anlieger- und darüber hinaus in den 1990er-Jahren in die Hauptstraßen.
Der Grund: Vervielfältigung von TV-Angeboten. Treiber war die Vielzahl der neuen, zunächst meist privaten, über Satellit verbreiteten TV-Angebote plus dem politischen Willen, die Vormachtstellung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu begrenzen.
Ehemaliger Pop-Beauftragter forciert Breitbandgipfel
Soweit die Netzerfahrung. Besonderes Schmankerl: Die Ankündigung der Netzdigitalisierung im Jahr 1998 (vor allem TV-Programme) bis 2010 über Satellit und Kabel wurde politisch und durch Lobbyarbeit zunächst unter neuer Bundesregierung auf 2012 „beschleunigt“! Während mittelständische Netzbetreiber im Jahr 2012 umstellten, folgten Politik und Staatskanzleibürokraten der Lobby der Oligopolisten: Die Re-Analogisierung der Sat-TV-Programme in den deren Netzen wurde erst zum Beginn des dritten Jahrzehnts dieses Jahrhunderts beendet.
Und die Fortsetzung der Digitalisierung? Frau Merkel und ihre Minister erfanden die Breitbandgipfel, der ehemalige Pop-Beauftragte der SPD forcierte deren Aktivitäten seit 2013 als Wirtschaftsminister und die Lobbyvertreter sonnten sich nach unzähligen subjektiv wichtiger Sherpa- und Lobbyistentreffen im Scheinwerferlicht der jährlichen Gipfeltreffen, zuletzt in Jena, firmierend unter „Digitalgipfel“ als „Markt der digitalen Möglichkeiten“.
Politikrücksicht auf Konsolidierungslobby
Immerhin wird 2013 die flächendeckende „Volldigitalisierung“ durch breitbandigen Netzausbau bis 2018 angekündigt. Dabei bemerkenswert: Vollendung nach der Bundestagswahl. 2017 folgte die Wiederholung des gleichen Spiels: Ankündigung der flächendeckenden Breitbandversorgung für 2022. Auch hier bemerkenswert: Vollendung nach der Bundestagswahl.
Im Koalitionsvertrag 2021 erfolgt die Ankündigung flächendeckenden Glasfaserausbaus zur „Gigabit-Gesellschaft“ bis Ende 2025. Erneut bemerkenswert: Vollendung nach der Bundestagswahl. Ab 2022 kündigt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für die Digitalstrategie der Bundesregierung den flächendeckenden Glasfaserausbau bis 2030 an – trotz Koalitionsvertrag erst 2030. Neu und noch bemerkenswerter: Vollendung erst nach der übernächsten Bundestagswahl!
Das nennt man wohl „koalitionen- und parteienübergreifende Kontinuität nicht eingehaltener Zusagen“.
Was hat sich geändert und was wird anders?
Es bleibt auch weiterhin dabei: Treiber des Anschlussinteresses bei privaten Kunden bleibt auch zukünftig das TV-Angebot, denn auch Streaming wird mehr und mehr als „normales TV-Angebot“ paketiert und angeboten, Werbung, Programme, der Wettbewerb der Dienste erinnert stark an die oben geschilderten Strategien des linearen Analog-TVs der 1980er-Jahre.
Statt der damaligen wachsenden Programmvielfalt sind heute ca. 200 Stadtwerke neu in den Markt eingetreten, mit entsprechenden, meist lauten Ankündigungen, Glasfasernetze zu betreiben. Dagegen hat sich die Zahl der damals rund 10.000 Betreiber von Antennen- und Koax-Kabelnetzen auf ein Zehntel reduziert. Wir sind weiterhin Zeugen des fortgesetzten Prozesses der Konsolidierung, wobei die Fragmentierung des Marktes bleibt.
Früher waren Callaghan, Klesch, Robert E. Fowler III und andere aktiv in Deutschland. Heute gibt es wieder einige große, Private Equity-getriebene Telekommunikationsunternehmen mit ihren beeindruckenden Strategien zum flächendeckenden Glasfaserausbau, die von ihren Lobbyisten hochgelobt werden und die Politik bzw. die Ministerialbürokraten offenbar beeindrucken. Ihnen ist gemeinsam: Sie alle negieren die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte und haben sich der Verkabelung Deutschlands mit Glasfaser verschrieben.
Und was wird aus den Koax-Netzen?
Meine „steile“, auf der geschilderten Erfahrung basierende These: Sie werden nicht entfernt, sondern in den jeweiligen Netzen im Migrationsszenario analog zur Strategie der Zweidrahtkupferleitungen der Ex-Bundespost als „weitere finanzielle Fruchtfolge der Amortisation von erfolgten Investitionen“ erhalten bleiben. Das walte der heutige Besitzer ehemaliger Kupferkoaxialnetze der Telekom. Die inzwischen amortisierten Koax-Netze werden also in der nächsten Fruchtfolge ebenfalls bis auf Weiteres genutzt werden.
Die Entwicklung wird also ähnlich laufen wie 1982. Denn auch die damaligen Antennenbetreiber mit ihrem angestammten Monopol taten sich schwer mit dem Vertrieb. 40 Jahre später tun sich die Stadtwerke schwer mit der Umstrukturierung ihrer Vertriebsaktivitäten vom Monopol in das für sie neue, wettbewerbsintensive TK-Geschäft.
Gleichzeitig kommen von ihnen zu lösende Probleme und von der Berliner „Fortschrittskoalition“ meist unabgestimmte Notwendigkeiten in der Energieversorgung, Versorgung mit Fernwärme etc. auf sie zu. Diese Investitionen treten für sie in den Vordergrund und zwingen dazu, das Engagement im TK-Sektor zu überdenken.
Konsequenzen?
Es wird auf allen Ebenen des Telekommunikationsmarktes über Konsolidierung, ja auch durch Strategiewechsel, nachgedacht; kein „Durchmarsch“ also durch sofortigen Überbau der Koax-Netze.
Renaissance von Buy & Build nebst marktgerechter Entwicklung von Migrationsszenarien, und zwar bei Mittelständlern, Stadtwerken und Private Equity (siehe die Beispiele Deutsche Glasfaser/inexio, Vodafone/Liberty etc.) sowie bei Strategen (EnBW, EON etc.) und bei kommunalen Breitbandfirmen. Parallelen zur Wohnungswirtschaft sind erwartbar.
Businesspläne und Realität
Private Equity sah in der Null-Zins-Phase Deutschland als „FTTH“-Eldorado. Eins ihrer Probleme ist nun, man hat nur in die Homes Passed investiert, und nicht an die Kunden gedacht, die die Investition zu bezahlen haben. Die Eigenverwirrung zeigt sich in der Begriffsverwirrung: Homes Passed, Homes Passed Plus, Homes Passed build, Homes connected passiv, Homes activated … und was es noch an weiteren Begriffen gibt.
Das andere Problem sind ihre Businesspläne. Bisher wurde in vielen Fällen versucht, die Realität den von ARPU-Zuwachsfantasien getriebenen Businessplänen anzupassen. Empfehlung des Autors an die bislang Beratungsresistenten: Besser die Businesspläne der Realität anpassen, statt zu versuchen, die Realität an die Businesspläne anzupassen.
Preisentwicklung für die Kunden
Das heißt: Niemand zahlt für ein 100-Mbit/s-Glasfaserangebot mehr Geld, nur weil es als FTTH-Dienst angepriesen wird, wenn man es im vorhandenen Koax-Netz preiswerter bezieht, denn die Aufrüstung in höhere Bandbreiten ist in beiden Strukturen möglich. Erst wenn die Preise günstiger sind und die angebotenen Dienste/Anwendungen höhere Bandbreiten benötigen, ist der Glasfaseranschluss den Kunden vermittelbar.
Konsequenz: Die in Homes Passed investierten Lemminge des Marktes bevorzugen „raus aus dem Markt“ und Konsolidierung, statt erfahrene Vertriebler zu engagieren, die Kunden für neu zu entwickelnde Glasfaserprodukte mit wettbewerbsfähigen Produktpreisen gewinnen. Das bedeutet Wettbewerbsvorteile für die den Kunden nahen, beim Ausbau der NE4 flexible, neue Modelle gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft entwickelnden Mittelständler und Kommunalunternehmen.
Keine Skepsis – aber über 40 Jahre Geduld gelernt
Entscheidend ist also, ein Migrationsszenario für das jeweilige Koax-Netz zu entwickeln. Für die Finanzinvestoren bedeutet dies: Es regiert in Zukunft nicht mehr der Businessplan, sondern die Realität. Businesspläne sind hinsichtlich der ARPU-Erwartungen der Realität anzupassen und nicht umgekehrt, wie es bisher meist geschah.
Die Number Crunchers und Excel-Spezialisten aus der Finanzwirtschaft planten die entsprechenden Amortisationen bei steigendem ARPU und mussten zur Kenntnis nehmen, dass die Realität der inflations- und preissensiblen Kundschaft dies nicht hergibt.
Dennoch findet die Konsolidierung weiterhin statt. Allerdings findet sie als Subkonsolidierung auf der Ebene der Stadtwerke und der mittelständischen, ehemals aus dem Handwerk entstandenen Netzbetreiber statt, und zwar durch Buy & Build.
Es findet auch eine Konsolidierung bei Private-Equity-Unternehmen statt, und zwar zunächst durch Secondary Buyouts und dann die Endkonsolidierung durch strategische Investoren. Dabei werden die Politik über Regulierung und das Bundeskartellamt wieder eine wichtige Rolle spielen
Fazit
Migrationsszenarien werden bereits entwickelt, und zwar von Markterfahrenen. Das heißt: Wie in den 1980er-Jahren ist das Bewusstsein inzwischen bei allen Marktteilnehmern gewachsen, dass Wohnungswirtschaft, Wohnungsinhaber und damit die Hausverkabelung, vulgo FTTH, die wichtigste Rolle spielen.
Meine Antwort auf die Frage „Was wird aus dem Koax-Kabel?“ lautet: Die Koax-Netze werden uns mindestens bis 2035 begleiten, wenn denn bis dahin die entsprechenden Dienste-Angebote für die Verbraucher da sind, um die höheren Preise zu rechtfertigen. Oder die Preise werden vorher „vertriebsinteressant“ den Koax-Preisen angepasst.
Darüber hinaus wird sich der Markt für Bandbreiten nachfragende Unternehmen parallel entwickeln und mit Sonderregelungen bzw. Sonderlösungen schneller der entsprechenden Nachfrage anpassen. Dazu gibt es heute schon genügend Beispiele.
Dienste werden Treiber
Einmal werden TV, Messdienste, Steuerungsdienste für Energie, Verkehrsleitsysteme, ÖPNV etc. die Marktentwicklung bestimmen. Außerdem werden Kooperationen von mittelständischen mit kommunalen Unternehmen Treiber des Marktes sein, denn sie sind natürliche Partner, weil auch lokal und regional präsent, und nicht auf Exit orientiert, sondern auf langfristige Daseinsvorsorge. Diese kommunalen Unternehmen, nebst der Wohnungswirtschaft, verfügen auch über Migrationsszenarien, die die „Wände schonen“. Dazu gehört, dass die Wohnungswirtschaft die derzeitigen klimaregulatorische von der „Fortschrittskoalition“ verursachten wirtschaftlichen Probleme meistert.
Die lokalen mittelständischen Unternehmen (örtliche Netzbetreiber, Dienstleister etc.) sind, sofern diese die derzeitige durch die Regierung versachte Mittelstandskrise meistern, zum Beispiel durch Subkonsolidierung. Die mittelständische Flexibilität gibt Grund für Optimismus. Darüber hinaus bleibt es dabei: Das Migrationsszenario bietet auch große Chance für die lokalen, regionalen Banken, wenn sie endlich in das Geschäftsfeld der Finanzierung lokaler, regionaler Telekommunikationsnetz einsteigen.
Allerdings müssten die Sparkassen, die heute Investitionen in diese Infrastruktur vielfach immer noch als anderweitig zu besichernde Blankokredite betrachten, angesichts ihres öffentlichen Auftrags zukünftig eher Sachkenner in ihren Gremien engagieren, anstatt altgediente politische Persönlichkeiten auf Versorgungsposten zu platzieren.
Frequenzen im TV-UHF-Band bleiben Rundfunk und Kultur erhalten
Dr. Jörn Krieger
Aufatmen bei Rundfunk- und Konzertveranstaltern: Auf der Weltfunkkonferenz (WRC-23) in Dubai wurde entschieden, dass der Rundfunk im Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz alleiniger Primärnutzer bleibt. Die Veranstaltungsbranche (PMSE, Programme Making Special Events) bleibt mit ihren drahtlosen Produktionsmitteln, wie bisher auch, Sekundärnutzer im TV-UHF-Band. Eine Überprüfung der WRC-Beschlüsse soll zudem nicht schon auf der nächsten Weltfunkkonferenz 2027, sondern erst 2031 erfolgen.
„Wichtiger Baustein für die Fernsehversorgung“
„Es ist gut und wichtig, dass der Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz für terrestrisches Fernsehen, DVB-T2, und Kultur nun bis auf Weiteres gesichert ist“, begrüßte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab die WRC-Beschlüsse zum TV-UHF-Band. „So ist sichergestellt, dass DVB-T2 auch künftig ein wichtiger Baustein für die Fernsehversorgung bleiben kann, um die Menschen direkt, kostengünstig und verlässlich erreichen zu können. Zudem hat der Rundfunk nun ausreichende Planungssicherheit, um die Entwicklung von 5G Broadcast weiter voranzutreiben.“
Allerdings wurde im Rahmen der WRC-23 für einzelne europäische Staaten eine zusätzliche sekundäre, also nachrangige, Zuweisung an den Mobilfunk im TV-UHF-Band (470-694 MHz) beschlossen. „Der Status eines Sekundärnutzers bedeutet, dass dieser die Nutzung der Frequenzen durch den Primärnutzer (terrestrischer Rundfunk) nicht stören darf. Hier müssen wir nun sicherstellen, dass die europäische und nationale Umsetzung der WRC-Beschlüsse der Veranstaltungsbranche den größtmöglichen Schutz bietet“, gab Raab zu bedenken.
Mobilfunk und BOS mit großem Interesse
In Deutschland wurde befürchtet, dass die TV-UHF-Frequenzen, die derzeit für DVB-T2 genutzt und perspektivisch für 5G Broadcast genutzt werden könnten, auf der WRC-23 primär dem Mobilfunk zugeschlagen werden. Auch Behörden mit Sicherheitsaufgaben (BOS), etwa Polizei, Feuerwehr und THW, hatten Interesse an den Kapazitäten angemeldet.
Die Weltfunkkonferenz entscheidet alle vier Jahre auf internationaler Ebene über die Belange des Funkwesens. Sie wird veranstaltet von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen.
Um eine zweckmäßige und störungsfreie Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch alle Funkdienste sicherzustellen, bedarf es weltweiter Festlegungen. Diese erfolgen auf internationaler Ebene durch die Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations), die unter anderem Zuweisungen von Frequenzen an einzelne Funkdienste, wie zum Beispiel Rundfunk- oder Mobilfunkdienste, enthält. Die auf der WRC gefassten Beschlüsse sind im Anschluss auf europäischer und nationaler Ebene umzusetzen.
Novum mit Stolperfallen: BNetzA legt erstmals Entgelte für den Zugang zu Glasfasernetzen fest
Marc Hankmann
Open Access ist eine schöne Idee, aber die praktische Umsetzung ist alles andere als einfach. Bislang ist der Glasfasermarkt unreguliert, es sei denn, die Förderung kommt ins Spiel. Entgelte für den Netzzugang konnten bislang zwischen Netzbetreiber und Diensteanbieter frei ausgehandelt werden. Dem könnte die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit einem Präzedenzfall nun ein Ende gesetzt haben.
Im Streitbeilegungsverfahren zwischen Vodafone und M-net hat die BNetzA erstmals Netzzugangsentgelte festgelegt, die in diesem Fall zwar für ein gefördertes Glasfasernetz gelten, aber nach Ansicht von Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group, auch für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau Beispielcharakter bekommen könnten – mit weitreichenden Folgen für Geschäftsmodelle und Endkundenpreise.
Entgelte nach Bandbreiten gestaffelt
Vodafone hat im Main-Kinzig-Kreis ein gefördertes Glasfasernetz errichtet. Wegen der Förderung muss Vodafone Dritten den Zugang zum Netz gewähren. Mit zwei Internet Service Providern (ISP) haben die Düsseldorfer bereits Einigungen über den Netzzugang erzielen können – mit M-net über einen Layer 2 Bistream Access (L2-BSA) hingegen nicht. So schalteten die Münchener die BNetzA ein. Die legte im Oktober 2023 erstmals Zugangsentgelte für geförderte Glasfasernetze fest.
Die Entgelte sind nach Bandbreiten gestaffelt. Für 100 Mbit/s im Downstream und 50 Mbit/s im Upstream sind pro Monat 16,07 Euro netto zu entrichten. Bei 250 (Downstream) und 125 Mbit/s (Upstream) beträgt das Netzzugangsentgelt 24,08 Euro und bei 500/250 Mbit/s (Downstream/Upstream) 28,43 Euro netto. Für das Gigabit im Downstream und 500 Mbit/s im Upstream legte die BNetzA 41,04 Euro netto fest.
Vorwurf: BNetzA-Verfahren nicht transparent
Hierbei handelt es sich natürlich zunächst um einen Einzelfall und die Entscheidung der BNetzA betrifft ein gefördertes Netz. Aber beim nächsten ähnlich gelagerten Rechtsstreit könnte die BNetzA ebenso verfahren. Es weiß nur keiner, wie sie die Entgelte konkret ermittelt hat. Dafür hat die BNetzA eine Marktbefragung durchgeführt, aber letzten Endes weiß niemand, welche Marktteilnehmer in welchen Gebieten wonach befragt wurden.
Das Vorgehen der BNetzA wird von Vodafone kritisiert. „Denn sie berücksichtigt weder die tatsächlichen Kosten für Betrieb und Bereitstellung der Bitstrom-Zugänge, noch hat sie geprüft, ob auf Grundlage des bestehenden Angebotes Wettbewerb auf Endkundenebene möglich ist“, erklärt ein Vodafone-Sprecher. Daher ist für die Düsseldorfer das Thema noch nicht beendet. Vodafone hat beim Verwaltungsgericht Köln Rechtsmittel eingelegt, um die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Unrentabel für ISP und Netzbetreiber?
Glasfaserexperte Fieml begrüßt es zwar grundsätzlich, dass erstmals Preise für den Netzzugang festgelegt wurden, „die zudem auf den ersten Blick für die jeweiligen Netzbetreiber durchaus attraktiv aussehen“ – aber eben nur auf den ersten Blick. Denn ob der Netzbetreiber ein 100-Mbit/s- oder ein 1.000-Mbit/s-Vorleistungsprodukt vorhält, ist für ihn mit dem gleichen Aufwand verbunden. Doch für das 100er-Produkt bekommt er ein geringeres Netzentgelt als für das 1.000er.
Für die ISP kann die Staffelung nach Bandbreiten bedeuten, dass niedrigere Bandbreiten für sie rentabler sind als hohe. Wollen Sie trotzdem Tarife zum Beispiel mit 500 oder 1.000 Mbit/s anbieten, müssten sie eventuell die Endkundenpreise anheben. TK-Experte Fieml geht jedenfalls davon aus, dass sie „deutlich teurer werden“. Oder die ISP verzichten auf derlei Tarife, was sich wiederum negativ auf den Umsatz des Netzbetreibers auswirken würde. Laut einer Analyse von tktVivax benötigt er eine Netzauslastung von mindestens 50 Prozent, um bei Anwendung der Netzzugangsentgelte positive Margen zu erzielen.
Hinzu kommt, dass die BNetzA nur für vier Produktvarianten Entgelte festgelegt hat. Inwiefern diese Entgelte zum Tragen kommen, wenn ein ISP einen Tarif mit 300 Mbit/s anbieten will, ist unklar. OB er das Netzzugangsentgelt für einen Downstream mit 500 Mbit/s zahlen müsste, kann niemand genau sagen. Das gilt auch für symmetrische Anschlüsse, die gerade im gewerblichen Bereich nachgefragt werden.
M-net: Auf Linie bleiben für Open Access
So begrüßt auch M-net die Festlegung von Netzzugangsentgelten. Die Entscheidung stärke den Open-Access-Ansatz im gesamten Markt und belebe den Wettbewerb auch zum Vorteil der Endkunden, heißt es aus der Firmenzentrale in München. Jedoch übt auch M-net Kritik an der Festlegung der BNetzA. Die Münchener sind der Meinung, dass mit den Entgelten für höhere Bandbreiten kein wirtschaftlich tragfähiges Angebot möglich ist. „Die genauen Preispunkte und die entsprechende Herleitung aus dem Markt werden derzeit auch von unserer Seite nochmal geprüft“, erklärt ein Unternehmenssprecher auf Anfrage von MediaLABcom.
Demnächst wird sich dann auch das Verwaltungsgericht Köln mit den Preisen und ihrer Herleitung beschäftigen. „Wir erwarten, dass die BNetzA und gegebenenfalls auch weitere Instanzen bei der eingeschlagenen Linie bleiben, da diese den Wettbewerb für Anbieter und Verbraucher stärkt“, sagt der M-net-Sprecher. Fieml hingegen plädiert für einheitliche Netzzugangsentgelte, die nicht nach Bandbreiten, sondern nach Kundenart, zum Beispiel privat oder gewerblich, unterscheiden. „Dreh- und Angelpunkt bleibt aber die konsequente Ausrichtung auf Open-Access-Netze, um die Auslastung für die Netzbetreiber in einen wirtschaftlichen Bereich zu bringen und den Kunden eine attraktive Produktwahl zu ermöglichen“, fordert Fieml.
Von Chemieunfällen und Kabelnetz-Abschaltungen: Haustürkodex soll schwarze Schafe vertreiben
Marc Hankmann
Wenn unbedarfte Bürger zu hören bekommen, dass demnächst der Kabelanschluss abgestellt wird oder der Chef des ausbauenden Netzbetreibers einen Chemieunfall hatte und deshalb das Unternehmen in den Konkurs geht, ist Brancheninsidern sofort klar: Alles Murks. Doch das sind die Methoden, mit denen Vertriebsleute bisweilen auf Kundenfang gehen. Ein neuer Kodex soll die schwarzen Schafe aussieben.
Netzbetreiber stehen in der Pflicht
Der Door-to-Door-Vertrieb (D2D) ist für den Glasfaserausbau essenziell. Die Schätzungen für abgeschlossene Verträge an der Haustür reichen von 50 bis 80 Prozent. Unisono beteuern alle Netzbetreiber, dass die beauftragten Vertriebsunternehmen hohe Standards bei der Schulung der Mitarbeiter anlegen – allen voran die Deutsche Telekom, für die die Ranger Marketing & Vertriebs GmbH von Tür zu Tür unterwegs ist.
Was soll also ein Haustürkodex bringen? Bislang konnten die Netzbetreiber unschuldig die Hände heben und auf die Vertriebsspezialisten verweisen. „Das sind Einzelfälle“ und „Wir gehen der Sache nach“ war häufig zu hören – und der Fall wurde zu den Akten gelegt. Das ist mit dem Haustürkodex nicht mehr möglich, denn er nimmt die Netzbetreiber in die Pflicht.
Überwachungsstelle und Sachverständigenrat
Wer sich zum Kodex bekennt, muss dessen Qualitätsstandards für das Beschwerdemanagement erfüllen und entsprechende Complicance-Prozesse etablieren. Die Einhaltung der Standards wird einmal im Jahr von einer unabhängigen Überwachungsstelle überprüft. Die Stelle wird von Scope Europe Monitoring betrieben, einem EU-zertifiziertes Unternehmen, das auf das Monitoring von Branchenkodizes und Verhaltensregeln spezialisiert ist. Gefällt den Prüfern nicht, was sie vorgelegt bekommen, können sie die Prüfung ausdehnen. Das kostet den Netzbetreibern Zeit und Geld.
Hält der Netzbetreiber die Prüfung für ungerechtfertigt, entscheidet ein unabhängiger Sachverständigenrat über den Einwand des Netzbetreibers. Der Rat wird aus vier Experten gebildet. Zwei schlägt Scope vor, die anderen beiden werden vom Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft (SRIW) vorgeschlagen, der an der Entwicklung des Haustürkodex beteiligt war.
Die Initiative für diesen Kodex ging vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) aus. An dessen Ausgestaltung beteiligten sich neben BBV Deutschland, Deutsche GigaNetz, Goetel, Leonet, Tele Columbus und Vodafone auch die Telekom und das VATM-Mitglied Ranger. Verbandsgeschäftsführer Jürgen Grützner betonte bei der Präsentation des Kodex, dass der Aufwand, den die Telekommunikationsunternehmen für dessen Einhaltung betreiben müssen, hoch sei und natürlich mit Kosten verbunden ist.
Erste Unternehmen reichen Unterlagen ein
Bislang haben die Netzbetreiber Deutsche GigaNetz, Deutsche Glasfaser, Telekom, EWE, Goetel, Leonet, Tele Columbus und Vodafone verbindlich zugesagt, die notwendigen Unterlagen für die Zertifizierung bis Ende Januar 2024 einzureichen. Laut SRIW sind die übrigen Unternehmen, die an der Entwicklung des Kodex beteiligt waren, nicht ausgestiegen. Sie benötigen lediglich länger, um die umfangreichen Dokumentationsunterlagen zusammenzustellen.
Auch M-net will sich dem Kodex anschließen. Wie ein Unternehmenssprecher auf Anfrage von MediaLABcom mitteilt, befinde man sich in den letzten organisatorischen Vorbereitungen. „Wir gehen im Moment davon aus, dass die Zertifizierung von M-net bis Sommer erfolgt sein kann“, erklärt der Sprecher. Gerade für regional tätige Netzbetreiber kann der Haustürkodex wichtig sein, denn der Marketingwucht bundesweit oder gar international agierender Wettbewerber setzen sie den D2D-Vertrieb entgegen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Unternehmen ein Prüfsiegel und werden in einem öffentlichen Register geführt. Weitere Netzbetreiber können ab sofort ebenfalls das Siegel beantragen. „Ich gehe fest davon aus, dass es auch andere Unternehmen geben wird, die hier noch mit dazukommen“, sagte Grützner bei der Präsentation des Kodex.
„Aggressivität im D2D-Vertrieb“
Einige zeigen sich auf Anfrage von MediaLABcom interessiert. „In Köln haben wir mit steigendem Wettbewerb leider eine gewisse Aggressivität im D2D-Vertrieb festgestellt, die nichts mit Fairplay zu tun hat und die auch nicht im Sinne der Verbraucher ist“, erklärt eine Sprecherin von NetCologne. Das Tochterunternehmen der Kölner Stadtwerke setzt im Haustürvertrieb auf eigene Mitarbeiter. „Wir können damit nicht nur die Beratungsqualität sicherstellen, sondern auch den Informationsfluss in Richtung der Kunden ganz anders steuern“, sagt die Sprecherin gegenüber MediaLABcom.
NetCologne ist derzeit mit dem VATM wegen einer Zertifizierung im Gespräch. Eine ähnliche Position vertritt die GVG Glasfaser, die ebenso wie die Kölner mit einem internen Vertrieb arbeitet. Man wolle sich den Haustürkodex „eingehend ansehen und die Möglichkeit einer entsprechenden Zertifizierung prüfen“, erklärt Unternehmenssprecher Marc Kessler.
Plusnet sieht Kodex skeptisch
Dagegen sieht die EnBW-Tochter Plusnet den Kodex skeptischer. Das Unternehmen bietet seit August 2023 Privatkunden in Mischgebieten einen Glasfaseranschluss an. Grundsätzlich werde er begrüßt, aber Plusnet „sieht aktuell keinen Anlass, die eigenen hohen Standards für die Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern zertifizieren zu lassen“, antwortet ein Sprecher auf MediaLABcom-Anfrage. Einen Mehrwert, der über die eigenen Kriterien und Ansprüche an Vertriebspartner hinausgehe, könne man derzeit nicht erkennen, aber man beobachte die Entwicklung.
So wird die Zeit zeigen, ob der Haustürkodex für einen faireren Wettbewerb beim D2D-Vertrieb von Glasfaseranschlüssen sorgt. Der VATM führt Informationsveranstaltungen mit Kommunen durch, um den Kodex auch dort bekannt zu machen. Dabei zielt der Verband darauf ab, dass die Kommunen eher die Netzbetreiber beauftragen, die nach dem Kodex zertifiziert sind, um Bürgerbeschwerden durch Drückerkolonnen zu vermeiden.
Schummeleien vorbeugen
Abgesehen von einer zeit- und kostenaufwendigen Prüfung durch die Überwachungsstelle von Scope Monitoring droht zertifizierten Netzbetreibern der Verlust des Prüfsiegels. Dennoch besteht die Gefahr, dass Netzbetreiber der Überwachungsstelle eine heile Welt vorgaukeln und somit den Kodex unterlaufen. Das will der VATM unbedingt verhindern, zumal man sich nicht der Lächerlichkeit eines wirkungslosen Kodex preisgeben will. So sollen etwa auch die bei der Bundesnetzagentur eingehenden Beschwerden der Verbraucher über den Haustürvertrieb bei der alljährlichen Prüfung durch die Überwachungsstelle berücksichtigt werden.
Darüber hinaus gilt der Kodex nicht nur für den Haustürvertrieb im Glasfasermarkt, sondern zum Beispiel auch für den D2D-Vertrieb von DSL-Anschlüssen. Natürlich ist es völlig legitim, wenn etwa die Telekom Bestandskunden davon überzeugt, ihren DSL-Vertrag nicht zu kündigen, um zur Glasfaser zu wechseln. Den Auftritt der sogenannten Telekom-Ranger kurz nach Ankündigung einer Vorvermarktung durch einen Telekom-Wettbewerber wird der Kodex also nicht verhindern können. Aber Behauptungen über bei Chemieunfällen verunglückte Geschäftsführer, kurz vor der Pleite stehende Netzbetreiber oder über die plötzliche Aufgabe von Ausbauplänen sollen in Zukunft nicht mehr zum Repertoire der Haustürvertriebler gehören.
Vorratsdatenspeicherung: das nächste Kapitel einer scheinbar unendlichen Geschichte
Dr. Frederic Ufer
Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die scheinbar endlose Geschichte um das Schicksal der deutschen Vorratsdatenspeicherung um ein weiteres Kapitel bereichert, ohne dass für die vielen Beteiligten und Betroffenen ein Endpunkt in der Debatte gesetzt werden konnte. Doch die Dramaturgie lässt das Ende des Spannungsbogens erahnen, nun ist die Politik wieder am Drücker.
Keine objektiven Kriterien
Das Bundesverwaltungsgericht war in seinen aktuellen Entscheidungen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Regelung im Telekommunikationsgesetz eine anlasslose, flächendeckende und personell, zeitlich und geografisch undifferenzierte Vorratsspeicherung eines Großteils der Verkehrs- und Standortdaten vorschreibt.
Sie genüge schon deshalb nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, weil keine objektiven Kriterien bestimmt werden, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen. Für die Praxis ändert sich erst einmal nichts, denn die Anwendung der Normen ist bereits 2007 durch eine Entscheidung der Bundesnetzagentur ausgesetzt worden.
Vorratsdatenspeicherung – wie war das noch mal?
Die Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung währt bereits seit vielen Jahren. Bereits im Jahr 2007 wurde das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ verabschiedet und damals mit deutlich weitreichenderen Speicherfristen von sechs Monaten für die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten ausgestattet.
Die Welle des Protests war groß und nach zahlreichen Klagen wurden die durch das Gesetz neu geschaffenen Vorschriften im TKG vom Bundesverfassungsgericht als für unvereinbar mit dem Grundgesetz (Art. 10 GG, Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) bewertet und für nichtig erklärt.
EuGH-Urteil löst unkoordinierte Diskussion aus
Dabei war die Vorratsdatenspeicherung kein Wunschtraum der deutschen Politik, sondern seit dem Jahr 2006 eine handfeste Vorgabe aus Brüssel, die mit der EU-Richtlinie (2006/24/EG) zur Vorratsdatenspeicherung Vorgaben zur Umsetzung in den Mitgliedsstaaten geschaffen hatte. Auch hiergegen wurde erfolgreich geklagt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereitete der Richtlinie im Jahr 2014 mit Hinweis auf deren Unvereinbarkeit mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union per Urteil ein Ende, sodass seitdem die Diskussionen in den EU-Mitgliedsstaaten völlig unkoordiniert verlaufen. Viele andere Länder wie beispielsweise Schweden oder die Niederlande streiten ebenso vehement über die Rechtmäßigkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung.
Annäherung in Etappen – der mühsame Weg durch die Instanzen
Der nächste Anlauf durch die Bundesregierung erfolgte nur wenige Jahre später. Mit einer neuen Regelung sollten ab Mitte 2017 die Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbindungsdaten bis zu zehn und Standortdaten für vier Wochen speichern – erneut ohne jeden Anlass, das heißt ohne Verdachtsmoment oder konkretem Vorwurf gegenüber dem Anschlussinhaber.
Hierzu kam es nicht, weil in Anbetracht erneuter Rechtsbehelfe die Bundesnetzagentur kurz vor Inkrafttreten die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zum Abschluss eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens anordnete. Hier liegt der Ursprung der aktuellen Urteile aus Leipzig.
Die von den Regelungen betroffenen Provider SpaceNet und Deutsche Telekom waren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die gesetzlichen Verpflichtungen vorgegangen, die Kölner Richter und das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigten das. Die Bundesregierung als Klagegegner zog hiergegen im Jahr 2019 vor das Bundesverwaltungsgericht, das prompt den EuGH einschaltete, um grundsätzliche Fragen der Vereinbarkeit von TKG und Unionsrecht klären zu lassen. Dieser entschied 2022, dass die überarbeiteten Vorgaben in Deutschland nunmehr gegen Artikel 15 der Datenschutzrichtlinie (2002/58/EG) verstoßen, sorgte aber darüber hinaus für einen recht klar umrissenen Rahmen, was die Grenzen des rechtlich Möglichen in Sachen Vorratsdatenspeicherung sind.
Wie geht es nun weiter?
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Vorgaben des EuGH formal auf das deutsche Gesetz übertragen und die Vorschriften für unionsrechtswidrig erklärt. Die Regelungen des TKG genügten „schon deshalb nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, weil keine objektiven Kriterien bestimmt werden, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen.“
Bedeutet was? Die Politik in Person von Justizminister Marco Buschmann (FDP) sieht nun den Weg eröffnet, für das sogenannte „Quick Freeze“-Verfahren, bei dem erst bei Verdacht einer erheblichen Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Telekommunikationsanbietern „eingefroren“ werden – sofern sie dort noch vorhanden sind.
Trotz der jahrelangen juristischen Rückschläge gegen die Begehrlichkeiten beim Speichern der Kundendaten sehen sich Strafverfolger und auch einige Politiker weiterhin motiviert, die Spielräume bei der Vorratsdatenspeicherung weitgehender zu gestalten. Welcher Kompromiss dazu gefunden wird, ist unklar. Aber auch er wird den Maßstäben der Richter genügen müssen.
Dr. Frederic Ufer ist seit Mai 2022 neben Jürgen Grützner Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Zuvor leitete er seit Juli 2007 den Bereich Recht und Regulierung des Verbands. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Köln promovierte er zum Thema Providerhaftung.
Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom
Danilo Höpfner
Geld zum Überleben. Bundesmittel für Lokaljournalismus?
Das Geschäftsmodell Journalismus trägt immer weniger, besonders lokaljournalistische Angebote sind vom Wandel der Mediennutzung stark betroffen. Der neue Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) fordert nun Mittel von Bund und Ländern, um journalistischen Angeboten im Land eine neue Chance zu geben und verweiset darauf auf positive Beispiele im Ausland.
Über Sinn und Zweck von Staatsgeldern für Medien, Kriterien und Geldern sowie fehlende Tiefe im Lokaljournalismus sprechen wir in der aktuellen Ausgabe von „Medien im Visier“ mit Mika Beuster.
Hören Sie sich die neue Podcast-Folge von „Medien im Visier“ auf allen gängigen Plattformen an.
Neues vom FRK
Erfahrungen an der Haustür! Die Wahrheit über den Glasfaservertrieb
„Der Geschäftsführer hatte einen Chemieunfall, deshalb geht sein Unternehmen in den Konkurs.“ Solche und ähnliche Falschaussagen hat der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) im Rahmen einer Umfrage zu unlauteren Methoden bei Haustürgeschäften (Door-2-Door-Vertrieb) von seinen Mitgliedern gesammelt. Besonders auffällig war, dass speziell bundesweit tätige Netzbetreiber mit dubiosen Falschaussagen an der Haustür auffielen. Dadurch entstehen bei bestehenden und potenziellen Kunden große Unsicherheiten. Letztendlich wird nach Meinung des FRK durch einen unseriösen Haustürvertrieb nicht nur der Wettbewerb torpediert, sondern der gesamte Glasfaserausbau ausgebremst.
Über 22 Prozent der FRK-Mitglieder nahmen an der Umfrage teil. Fast 80 Prozent berichteten von unlauteren Methoden der Wettbewerber an der Haustür. Die Unternehmen, die hier genannt wurden, sind ausnahmslos bundesweit tätig. „Lokale, mittelständische Netzbetreiber setzen im D2D-Vertrieb auf lokal ansässige Partner“, erklärt FRK-Vorsitzender Heinz-Peter Labonte. „Die lokale Präsenz und Verbundenheit ist hierbei ein Qualitätsmerkmal für Seriosität und Transparenz.“
Die schwarzen Schafe kennen an der Haustür offenbar keine Skrupel. Die FRK-Mitglieder werden mit Aussagen wie „Wenn der angebotene Vertrag nicht unterschrieben wird, bleibt der Bildschirm dunkel“, „die Antennengemeinschaft stellt den Betrieb ein“, „der Eigentümer sitzt im Gefängnis“, „Wenn nicht unterschrieben wird, verhindert man den Anschluss für den Nachbarn“ oder „das Kabelnetz wird abgeschaltet“ konfrontiert. Zum Teil werde sogar versucht, Glasfaseranschlüsse in Regionen zu verkaufen, in denen die Glasfaser nur bis zu den Straßenverteilern reicht oder wo überhaupt kein Glasfaserausbau geplant ist.
„Die Vertriebsunternehmen und Branchenverbände verweisen auf die zahlreichen Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter an der Haustür und beziehen sich gerne auf eine vermeintlich niedrige Beschwerdequote zwischen einem und zwei Prozent“, kritisiert Labonte. „Aber die Realität sieht offenbar ganz anders aus, wie unsere Umfrage belegt.“ Zudem liegt nach Angaben des FRK-Vorsitzenden die Beschwerdequote unter den Verbandsmitgliedern zwischen 0,1 und 0,5 Prozent. „Das sind Quoten, bei denen man von seriösen Vertriebsunternehmen sprechen kann“, sagt Labonte. „Die FRK-Netzbetreiber stehen für einen fairen Wettbewerb sowie für einen ehrlichen und transparenten Haustürvertrieb. Nur so kommt der Glasfaserausbau in Deutschland voran“, appelliert Labonte an die bundesweit tätigen Ausbau-Verhinderer.
Veranstaltungshinweis
Dr. Jörn Krieger
Medientage Special: Future Video 2024
Hosentaschenfernsehen vs. Big Screen: Wie gucken und streamen wir künftig? Welche Trends setzen sich durch? Welche Media- und Business-Modelle sichern zukunftsfähige Content-Strategien fürs (vernetzte) TV, für den Stream, Video-on-Demand oder auch für Social Video? Welche Player haben mit ihren Technologien und Anwendungen das Sagen? Und wer sind die Gatekeeper von morgen?
Antworten auf diese Fragen gibt das #MTM Special: Future Video 2024. Die Konferenz findet am 24. April 2024 im House of Communication in München statt und widmet sich der Zukunft von Video: ein Tag mit Einblicken von namhaften Branchenexperten und wegweisenden Konzepten von Unternehmen aus der Bewegtbildwelt.
Infos & Anmeldung: https://www.medientage.de/mtm-special-future-video-2024/
Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
Tele Columbus startet TV/Streaming-Plattform PŸUR TV HD
Tele Columbus startet für seine Kabelkunden die hybride TV- und Streaming-Plattform PŸUR TV HD, die klassisches Fernsehen mit On-Demand-Angeboten verbindet.
Im Zentrum steht eine Set-Top-Box auf Android-TV-Basis, die lineare TV-Sender und die interaktiven Zusatzfunktionen Neustart, Live-Pause, Timeshift und 7-Tage-Catch-up bietet. Die Programme der meisten reichweitenstarken Sender können nachträglich angesehen werden, darunter die öffentlich-rechtlichen Sender, die Sender von RTL und ProSiebenSat.1 sowie Pay-TV-Kanäle.
PŸUR TV HD ermöglicht zudem den Zugriff auf die Mediatheken der Sender und auf die Apps, die im Google Play Store angeboten werden. Netflix, RTL+, Prime Video, Disney+ und YouTube sind bereits vorinstalliert. Die Benutzeroberfläche bietet individuelle Empfehlungen aus den TV-Programmen und von den meisten installierten Streaming-Anbietern auf der Startseite sowie eine ebenfalls anbieterübergreifende Suchfunktion.
Die PŸUR-TV-Box stammt vom französischen Hersteller Sagemcom und bietet einen Vierfach-DVB-C-Tuner, Gigabit-LAN und WiFi 6 (802.11 ax). Nächstes Jahr sollen Apps für die Wiedergabe auf mobilen Endgeräten innerhalb und außerhalb des heimischen Netzwerks dazu kommen, wobei die Nutzung unterwegs kostenpflichtig dazugebucht werden muss. Ebenfalls für 2024 angekündigt sind eine externe Festplatte, die die Kunden anmieten können, sowie ein Smartspeaker mit Dolby Atmos, dessen Soundtechnik zusammen mit Bang & Olufsen entwickelt wurde.
In der Einführungsphase gibt es PŸUR TV HD mit sechs Freimonaten für alle Neukunden. Danach kostet der Zugang 12,99 Euro im Monat. Der Basis-Kabelanschluss und die HDTV-Option sind darin bereits enthalten. Das TV-Angebot umfasst bis zu 94 Programme, davon 73 in HD. Für die zur Verfügung gestellte Hardware sind monatlich 4,99 Euro zu entrichten. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Danach ist das TV-Produkt jederzeit binnen eines Monats kündbar.
PŸUR TV HD wird ab sofort allen Interessenten angeboten, die bisher noch keinen Kabelanschluss über das Einzelinkasso oder noch kein HDTV-Produkt von PŸUR beziehen. Ab Februar 2024 können auch Bestandskunden zu PŸUR TV HD wechseln.
Zattoo schnürt TV-Paket für Kabelkunden
Der Streaming-Anbieter Zattoo führt ein TV-Paket ein, das sich speziell an Mieter richtet, deren Kabel-TV-Entgelte derzeit über die Nebenkostenabrechnung eingezogen werden. Diese pauschale Abrechnungsmöglichkeit endet gesetzlich zum 30. Juni 2024. Das neue Paket Zattoo Smart HD bietet 174 TV-Sender, davon 161 in HD, mit Neustart- und Live-Pause-Funktion für 6,49 Euro pro Monat. Mit dabei sind alle großen öffentlich-rechtlichen und privaten Sender sowie Spartenkanäle. 30 Tage lang kann das Angebot kostenlos getestet werden. Der Bezug lässt sich monatlich kündigen.
Der Zugang erfolgt per Smart-TV über die Zattoo-App, die unter anderem auf Geräten von Samsung, LG, Panasonic, Hisense und Loewe verfügbar ist. Darüber hinaus ist sie auch in Fernseher anderer TV-Marken auf Basis von Android TV oder Google TV wie Sony, Philips, Grundig und TCL integriert. Es können auch Streaming-Player eingesetzt werden, etwa Apple TV, Amazon Fire TV Stick oder Google Chromecast.
Mit dem Preis liegt Zattoo unter den üblichen Kabel-TV-Entgelten, ermöglicht aber im Gegensatz zum klassischen Kabelfernsehen, das an beliebig vielen Fernsehern im Haushalt gleichzeitig genutzt werden kann, das Streaming nur an einem TV-Gerät. Eine mobile Nutzung ist ebenfalls nicht möglich.
„Wir sehen eine große Nachfrage bei Kabel-TV-Haushalten für ein einfaches und günstiges TV-Angebot mit hoher Bildqualität. Mit Zattoo Smart HD schaffen wir genau das“, sagte Constanze Gilles, Leiterin des Direct-to-Consumer Geschäfts bei Zattoo. „Im Austausch für mobiles Fernsehen und die Möglichkeit der parallelen Nutzung bieten wir einen besonders niedrigen Preis und dazu eine größere Auswahl an Sendern in besserer Bildqualität. Wer also schnell und unkompliziert wechseln will, trifft mit Zattoo genau die richtige Wahl.“
Glasfaser SWR und KurpfalzTEL starten Zattoo-Reselling
Wenige Monate nach der Wholesale-Erweiterung des seit 2015 bestehenden exklusiven B2B-Rahmenvertrags zwischen der Deutschen Netzmarketing GmbH (DNMG) und Zattoo beginnen die beiden DNMG-Netzbetreiber Glasfaser SWR und KurpfalzTEL mit der Vermarktung der Zattoo-Produkte.
Die Kunden-Accounts für die Produkte „Premium“ und „Ultimate“ sowie die Fremdsprachenpakete können ab sofort durch die Netzbetreiber über das erweiterte Buchungsportal der DNMG gebucht werden. So können auch kleine Netzbetreiber Premium-HD- und Fremdsprachenpakete für ihre Kunden buchen und als Ergänzung zu ihrem bestehenden DVB-C-Produkt anbieten.
„Mit den Programmpaketen von Zattoo können wir unser Angebot unkompliziert um die Erfüllung der individuellen TV-Bedürfnisse unserer Kunden erweitern“, sagte Markus Nickel, Bereichsleiter der Glasfaser SWR. Erdinç Bozal, Geschäftsführer der KurpfalzTEL, erklärte: „Neben den zusätzlichen Möglichkeiten für unsere Kunden, hat uns vor allem die Einfachheit der Umsetzung überzeugt. Ohne komplexe Schnittstellen-Implementierung konnten wir unser Angebot nahezu sofort erweitern.“
„Wann immer wir zusätzliche Lösungen für unsere Netzbetreiber suchen, haben wir auch immer die unkomplizierte Umsetzung im Auge, um den Markt zu durchdringen. Eine einfache ‚Account-Buchung per Klick‘ über unser DNMG-Portal war für uns und unsere Netzbetreiber daher essenziell. Wir freuen uns, dass die Erweiterung unseres Buchungsportals so gut angenommen wird", sagte Jörg Ziemann, Senior Manager Digital Strategy der DNMG.
Constanze Gilles, General Managerin von Zattoo, erklärte: „Wir freuen uns, dass wir die Wholesale-Erweiterung unserer langjährigen B2B-Kooperation mit der DNMG so schnell umsetzen und bereits mehrere neue Partner dafür begeistern konnten. Dies ermöglicht es uns, in Zukunft weitere Netzbetreiber für unser Reselling-Angebot zu gewinnen.“
waipu.tv sichert sich Pay-TV-Sender und Filmpaket von Paramount
Die Käufer eines waipu.tv-4K-Sticks in Kombination mit dem „Perfect Plus Jahrespaket“ erhalten ab sofort zusätzlich ein Jahr lang den Streaming-Dienst Paramount+ ohne Aufpreis. Das Angebot ist Teil einer Vereinbarung, die die Muttergesellschaft Exaring mit Paramount geschlossen hat. Das Abkommen umfasst zudem die Verbreitung der Pay-TV-Sender MTV 90s, MTV 00s, MTV Hits und MTV Live im „Perfect Plus“-Paket sowie ein Paramount-Filmpaket für den Abrufdienst waiputhek, den alle „Perfect Plus“-Kunden nutzen können.
„Mit hochwertigen Blockbustern und neuen Pay-TV-Sendern erfahren unsere Kunden damit eine weitere inhaltliche Aufwertung ihres bestehenden Pakets und wir bieten damit ein noch attraktiveres Angebot für alle Kabelhaushalte, die 2024 mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs die Wahlfreiheit erhalten, sich ihren TV-Anbieter selbst zu wählen“, sagte Exaring-Vorstand Markus Härtenstein.
Michael Keidel, VP Affiliate, Ad Sales & Streaming Partnerships Northern, Central and Eastern Europe bei Paramount, erklärte: „Wir freuen uns sehr, die bestehende Partnerschaft mit waipu.tv im linearen TV, um neue Komponenten zu erweitern, und so insbesondere die Reichweite von Paramount+ weiter zu steigern.“
1&1 startet Video-on-Demand-Dienst mit Zattoo und Rakuten TV
Der Telekommunikationsanbieter 1&1 hat seinen eigenen Video-on-Demand-Dienst 1&1 Cinema gestartet. Der Dienst wird vom Schweizer TV-as-a-Service-Anbieter Zattoo in Zusammenarbeit mit der Streaming-Plattform Rakuten TV angeboten. Die Breitbandkunden von 1&1 können 1&1 Cinema ab sofort nutzen und dabei sowohl kostenlose Inhalte als auch Premium-Inhalte zum Mieten oder Kaufen abrufen.
Zattoo hat dazu das TVoD (Transactional Video-on-Demand) von Rakuten TV in die von Zattoo entwickelte White-Label-TV-Plattform von 1&1 integriert. 1&1 Cinema wird zusammen mit dem 1&1-IPTV-Angebot vermarktet, 1&1-Breitbandkunden können nun aus mehr als 6.000 Titeln wählen, darunter Blockbuster, die kurz nach dem Kinostart zu sehen sind, sowie Filmklassiker. Die Partnerschaft mit Rakuten TV ermöglicht es Zattoo, sein TV-as-a-Service-Angebot für B2B-Nutzer als „One-Stop-Shop“ inklusive Drittanbieter-Apps für Premium-Videoinhalte weiter auszubauen.
„Die erfolgreiche Integration von Rakuten TV in unsere White-Label-TV-Plattform zeigt einmal mehr, dass Zattoo als Enabler das TV-Abonnentenerlebnis bei großen TV-Anbietern wie 1&1 in Deutschland auf die nächste Stufe heben kann“, sagte Jörg Meyer, Chief Commercial Officer bei Zattoo.
Jorge del Puerto, Europe Head of Distribution and Partnerships bei Rakuten TV, erklärte: „Unsere Strategie ist es, unsere Reichweite in Europa zu vergrößern, um unseren Nutzern Unterhaltung auch über ihre bevorzugten Anbieter zugänglich zu machen. Diese Partnerschaft mit 1&1 ist ein neuer Schritt in unserer Unternehmensstrategie, mit den besten Telekommunikationsunternehmen in ganz Europa zusammenzuarbeiten. Dank Zattoo freuen wir uns auch, den Rakuten TVoD-Service und weitere Dienste wie AVoD oder FAST Channels über die White-Label-Plattform von Zattoo auf andere Telekommunikationsunternehmen auszuweiten.“
waipu.tv holt ARD Plus Krimiklassiker
Der Streaming-Anbieter waipu.tv bietet seinen Kunden ab sofort Krimiklassiker aus 70 Jahren Fernsehgeschichte auf Abruf. Der Video-on-Demand Channel ARD Plus Krimiklassiker ist allen Abonnenten mit „Perfect Plus“-Paket und Pay-TV-Option zugänglich. Monatlich kommen weitere Inhalte dazu. Grundlage ist eine Kooperation von waipu.tv mit dem kostenpflichtigen Streaming-Angebot ARD Plus. Auf dem Programm stehen Krimiserien wie „Der Fahnder“, „Hafenpolizei“ und „Heiter bis tödlich“ sowie die „Kluftinger“-Krimis.
Sportdigital Fußball startet FAST Channel Scooore bei Samsung TV Plus
Der Pay-TV-Sender Sportdigital Fußball startet den FAST Channel Scooore bei Samsung TV Plus. Die Besitzer von Samsung Smart-TVs und Galaxy-Smartphones und -Tablets können auf dem kostenfreien, werbefinanzierten Streaming-Kanal ab sofort ausgewählte Live-Spiele aus internationalen Fußball-Wettbewerben sowie Magazine und Dokumentationen rund um Fußball empfangen.
Übertragen werden Partien mit europäischen Vereinen wie Real Madrid, FC Barcelona, Ajax Amsterdam und Benfica Lissabon. Außerdem werden die Top-Spiele des Wochenendes als Aufzeichnung in voller Länge gezeigt, unter anderem mit Teams wie dem FC Liverpool und Manchester City.
„Wir freuen uns sehr, dass wir über unseren neuen FAST Channel bei Samsung TV Plus neue Kundenpotenziale erschließen und für unsere Pay-Angebote sensibilisieren können“, sagte Gisbert Wundram, Geschäftsführer von Sportdigital Fußball, in Hamburg. Scooore ist vorerst exklusiv bei Samsung TV Plus empfangbar.
Zattoo nimmt sechs neue FAST Channels auf
Zattoo erweitert sein Angebot um sechs weitere FAST Channels. Die Zuschauer können die kostenfreien, werbefinanzierten Streaming-Kanäle in HD-Qualität empfangen, die Inhalte anhalten, von vorne starten und sieben Tage rückwirkend ansehen.
Die Neuzugänge sind die Krimikanäle Top True Crime und Craction TV, der Filmsender Top Filme, der Anime-Kanal Naruto, der Sportsender Strongman Champions League und der Tier- und Natur-Doku-Kanal Terra Mater WILD.
„Mit dem Start der zusätzlichen Sender in unserem linearen Programm erweitern wir unsere Reichweite an verfügbaren themenspezifischen Inhalten deutlich. In diesem Jahr haben wir bereits über 25 solcher FAST-Sender hinzugefügt und planen, unser Angebot auch 2024 weiter auszubauen”, sagte Constanze Gilles, Leiterin des Direct-to-Consumer Geschäfts bei Zattoo.
Freenet TV bietet Hybrid-TV-Stick für DVB-T2 und Streaming
Der Plattformbetreiber Freenet TV bringt im Januar 2024 einen Hybrid-TV-Stick auf den Markt, der Antennenfernsehen mit Internet-Streaming verbindet. Mit dem HDMI-Stick lassen sich die rund 40 Full-HD-Sender (1080p) des DVB-T2-Pakets Freenet TV sowie zahlreiche Mediatheken und Streaming-Apps nutzen, darunter Netflix, Amazon Prime Video, Disney+, DAZN, waipu.tv und YouTube.
Hinzu kommen bis zu 250 TV-Sender per Streaming, davon mehr als 220 in HD-Qualität. Die Zuschauer können die Programme anhalten, neu starten und aufnehmen. Bis zu vier Streams können parallel gestartet und ein Account gemeinsam von der ganzen Familie genutzt werden. Für DVB-T2 muss der Stick mit einer Innen- oder Außenantenne verbunden werden, die Internetverbindung erfolgt per WLAN.
Der Stick wird online und im Unterhaltungselektronik-Handel erhältlich sein, die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 129 Euro, darin enthalten ist ein einjähriges Abonnement von Freenet TV. Nach Ablauf der zwölf Monate können die Nutzer zwischen einem monatlich kündbaren Abo für 7,99 Euro/Monat oder einem 12-Monats-Abo für 99 Euro wählen.
ZDF Studios gründet Agentur für künstliche Intelligenz
ZDF Studios, die kommerzielle Tochter des ZDF, gründet eine Agentur für künstliche Intelligenz (KI). ZDF Sparks soll zum 1. Februar 2024 ihre operative Tätigkeit in Berlin aufnehmen, Geschäftsführerin wird die KI-Expertin Dr. Pirita Pyykkönen-Klauck.
Das Unternehmen soll sich darauf konzentrieren, für den ZDF-Verbund im Schwerpunkt KI-Lösungen im Kontext von Planung, Kommunikation, Distribution zusammen mit den Experten-Teams von ZDF, ZDF Studios und ZDF Digital sowie externen Partnern umzusetzen.
„KI ist ein Zukunftsthema mit maßgeblicher strategischer Bedeutung für uns. Mit der Gründung von ZDF Sparks kommen wir der Bedeutung des Themas nach und positionieren uns als KI-Partner und -Dienstleister im gesamten ZDF-Verbund“, sagte Dr. Markus Schäfer, Sprecher der Geschäftsführung von ZDF Studios.
Pyykkönen-Klauck blickt auf mehr als 25 Jahre Erfahrung in den Bereichen Datenwissenschaft, fortgeschrittene Analysen, digitales Lernen und künstliche Intelligenz zurück. Ihre berufliche Laufbahn umfasst Stationen in Forschung und Industrie in Finnland, Norwegen, Großbritannien und Deutschland. Zuletzt war sie Technical Director und Head of AI Media Services bei der IU Group.
„Gerade heutzutage gibt es für zukunftsorientierte Unternehmen kaum ein wichtigeres Thema als KI. In Gesprächen mit meinen zukünftigen Kolleginnen und Kollegen des ZDF-Verbunds habe ich eine unglaublich starke Fokussierung und Freude an einer strategischen und technologischen KI-Vision erlebt. Ich freue mich riesig darauf, KI-Talente bei ZDF Sparks zusammenzubringen und mit ihnen und unseren Partnern zusammenzuarbeiten, um KI-Technologien in gesellschaftlich wichtigen Anwendungen umzusetzen“, sagte Pyykkönen-Klauck.
HbbTV Awards 2023 an Preisträger vergeben
Die HbbTV Association hat die Gewinner der HbbTV Awards 2023 bekannt gegeben. Zu den Preisträgern zählen mit ZDF & TeraVolt, bmt und Video Solutions AG auch vier Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum. Mit den Auszeichnungen werden herausragende Leistungen von HbbTV-Anbietern präsentiert und gewürdigt.
Die Preisträger der HbbTV Awards 2023:
Best use of HbbTV for advertising-based solutions
Media For Europe (MFE - Mediaset España): Server-Side Targeted Advertising for Linear TV (Spanien)
Jury-Zitat: „Ein hervorragendes Beispiel für eine Anwendung, die die Schlagkraft des Live-Fernsehens für ein Massenpublikum mit der Effizienz digitaler zielgerichteter Werbung verbindet.“
Best tool or product for HbbTV service development or delivery
bmt on behalf of the German DVB-I Pilot: German DVB-I Pilot - Opening a new era for HbbTV delivery (Deutschland)
Jury-Zitat: „Eine herausragende Leistung, die die Einzelteile zusammensetzt und Broadcast mit Streaming vereinigt.“
Best technology innovation in an HbbTV product or service
ZDF & TeraVolt: ZDFmediathek: Zapping (Deutschland)
Jury-Zitat: „Das sieht einfach aus, ist aber eine anspruchsvolle HbbTV-Funktion, die ein exzellentes Benutzererlebnis ermöglicht.“
Best marketing or promotion of an HbbTV-based service
TV Nova: TN LIVE (Tschechische Republik)
Jury-Zitat: „Ein beeindruckendes Beispiel für einen Streaming-Kanal, der sich das Publikum von Broadcast-Sendern zur Grundlage macht, indem die Zuschauer per Popup-Einblendungen dazu anregt werden, über die blaue Taste der Fernbedienung direkt zum OTT-Livestream zu wechseln.“
Judges’ Award: HbbTV newcomer of the year
Video Solutions AG: wedotv.com (Italien)
Jury-Zitat: „Die Idee, FAST Channels in HbbTV einzubringen ist eine Startrampe für die Technologie und zeigt, wie viel unerschlossenes Potenzial im HbbTV-Standard liegt, während zugleich neue Geschäftsmodelle ermöglicht werden.“
„Wir sind begeistert von den Gewinnern der HbbTV Awards 2023! Sowohl etablierte als auch neue Marktteilnehmer liefern großartige Beispiele für innovative Dienste der nächsten Generation, die durch die HbbTV-Spezifikationen ermöglicht werden. Herzlichen Glückwunsch an die Preisträger“, sagte Vincent Grivet, Vorsitzender der HbbTV Association.
Die Gewinner wurden von einer unabhängigen Jury internationaler Branchenexperten gewählt. Für den Wettbewerb wurden insgesamt 26 Beiträge aus sieben Ländern eingereicht. Die Preise wurden am 28. November 2023 auf einer Festveranstaltung im Rahmen des 11. HbbTV Symposium and Awards in Neapel vergeben, das die HbbTV Association gemeinsam mit der italienischen Digital-TV-Agentur Comunicare Digitale ausrichtete.
ORF startet Kinderkanal ORF Kids
Der ORF startet am 1. Januar 2024 den Kindersender ORF Kids. Das Programm wird als linearer 24-Stunden-Streamingkanal im Web unter https://kids.orf.at/ zu empfangen sein. Die Inhalte werden zudem einzeln per Abruf angeboten.
Mit Sendungen rund um Wissen, Information und Unterhaltung, darunter zahlreiche Eigenproduktionen, richtet sich ORF Kids an Kinder im Alter zwischen drei und 13 Jahren. Auch Filme und Serien wird es geben, darunter bekannte Sendereihen wie „Der kleine Drache Kokosnuss“, „Die Schlümpfe“, „Lassie“, „Fünf Freunde“, „Wickie und die starken Männer“ und „Hui Buh – Das Schlossgespenst“.
„Mit ORF Kids schließen wir für unsere Jüngsten eine große Programmlücke. Mit unserem 24-Stunden-Streaming-Channel und dem neuen On-Demand-Angebot wollen wir unsere jüngsten Zuschauer unterhalten, zum Mitmachen und Mitreden animieren, ihre Kreativität fördern und ihnen relevantes Wissen altersadäquat vermitteln“, sagte ORF-Programmdirektorin Stefanie Groiss-Horowitz in Wien. „Gleichzeitig bieten wir Eltern die Sicherheit, dass ihre Kinder bei uns gut aufgehoben sind. Dieses gewalt- und werbefreie Programmangebot für Kinder ist in Österreich einzigartig.“
wedotv startet FAST Channels bei simpliTV
Der AVoD- und FAST-Channel-Anbieter wedotv verbreitet seine FAST Channels wedo movies, wedo sports und wedo big stories ab sofort auch bei simpliTV in Österreich. Grundlage ist eine langfristige Partnerschaft, die wedotv mit der simpliTV-Betreibergesellschaft ORS vereinbarte.
Die drei kostenfreien, werbefinanzierten Streaming-Kanäle erweitern das TV-Angebot der hybriden Plattform, die Fernsehen via Antenne (DVB-T2) oder Satellit (Astra) mit einem Internet-TV-Angebot verbindet.
„Wir freuen uns über die Verbreitung bei simpliTV, durch die wedo movies, wedo sports und wedo big stories neue Zuschauergruppen erreichen und ihre Marktpräsenz in Österreich deutlich ausbauen können. Mit weiteren Plattformbetreibern laufen Gespräche über die Aufnahme der Kanäle“, sagte Philipp Rotermund, CEO und Gründer von wedotv.
Sunrise bietet Apple TV+ als App auf TV-Box
Der Schweizer Netzbetreiber Sunrise hat Apple TV+ als App in seine TV-Box und IPTV-Box eingebunden. Für 10,90 Franken (11,50 Euro) pro Monat können die mehr als 700.000 Sunrise-TV-Kunden den Streamingdienst nutzen.
„Wir bringen als Schweizer Premiere Apple TV+ auf unsere eigene TV-Box. Damit bietet Sunrise TV einen weiteren exklusiven Vorteil und dank der preisgekrönten Filme und Serien von Apple TV+ noch mehr Auswahl an erstklassiger Unterhaltung“, sagte André Krause, CEO von Sunrise.
Partner:
Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herausgeber: Heinz-Peter Labonte (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Marc Hankmann (Leitung),
Dr. Jörn Krieger
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