Der juristische Energie- und Selbsterhaltungssatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn sich Anwälte die Hände reiben, hat der Gesetzgeber etwas falsch gemacht. Zunächst hat er wahrscheinlich zu sehr auf Juristen und zu wenig auf diejenigen gehört, die von seiner Gesetzgebung betroffen sind – ein schönes Perpetuum mobile für alle, die mit Juristerei und Beratung ihr Geld verdienen.
Das Telekommunikationsgesetz gilt bei vielen, die es in der Praxis umsetzen müssen, als handwerklich schlecht gemacht. Von dessen Nachteilen berichteten die Mitglieder des Fachverbands Rundfunk und BreitbandKommunikation (FRK) auf ihrem 26. Breitbandkongress. Es fielen auch Begriffe wie Notwehr und Erpressung. Wer sich den Zorn der FRK-Mitglieder zuzieht und wem sie ihr Leid klagten, lesen Sie in dieser Ausgabe.
Auch der neueste Vorschlag des Gesetzgebers zur Beschleunigung des Glasfaserausbau, das NABEG, erntet mehr Kritik als Beifall. Wo die TK-Branche Nachholbedarf sieht, haben wir für Sie zusammengefasst. Um den Netzausbau geht es auch in unserer neuen Folge des Podcasts „Medien im Visier“. Als zweites Thema behandelt Danilo Höpfner die Zukunft der Landesmedienanstalten.
Dass der Glasfaserausbau in den Bundesländern unterschiedlich erfolgreich verläuft, zeigte die aktuelle Marktanalyse des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO). Der Studie zufolge gibt Baden-Württemberg ein desolates Bild ab. Stefan Krebs, CIO und Beauftragter der baden-württembergischen Landesregierung für Informationstechnologie, zeichnet im MediaLABcom-Interview ein ganz anderes Bild als die BREKO-Zahlen.
Neuigkeiten vom Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation Veranstaltungshinweise und Kurzmeldungen runden die Ausgabe ab. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre.
Heinz-Peter Labonte, Herausgeber
Marc Hankmann, Redaktionsleiter
Dr. Jörn Krieger, Redakteur
Ausgabe 121 • Oktober 2023
Inhalt
„Alles andere als besorgniserregend“: Stefan Krebs, CIO der Landesregierung in Baden-Württemberg, über den Erfolg des Glasfaserausbaus und die schlechten Werte in der BREKO-Marktanalyse
Marc Hankmann
Bei der Präsentation der BREKO-Marktanalyse Ende August 2023 kam Baden-Württemberg nicht gut weg. Während andere Länder ihre Glasfaserquote im zweistelligen Prozentbereich anheben konnten, bildete das „Ländle“ zusammen mit dem Saarland und Bayern das Schlusslicht. MediaLABcom sprach mit Stefan Krebs, CIO und Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie, über das Abschneiden in der Marktanalyse. Krebs kommt auf ein gänzlich anderes Ergebnis.
Ein großes „Ja, aber…“ – Reaktionen auf das Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Marc Hankmann
Es ist nicht der große Wurf, der erhofft wurde, aber doch besser als nichts. So kann man die Reaktionen der Telekommunikationsbranche auf den Referentenentwurf zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) zusammenfassen. Was hat sich verbessert? Wo ist noch Luft nach oben?
FRK-Breitbandkongress: Selbstbewusst im Wettbewerb mit der Telekom
Marc Hankmann
Theurer muss sich wie jemand an der Beschwerdehotline eines Telekommunikationsunternehmens gefühlt haben, als ihm am Abend des 6. September 2023 die versammelten Mitglieder des Fachverbands Rundfunk und BreitbandKommunikation (FRK) ihr Leid klagten. Die mittelständischen Netzbetreiber wussten die Gunst der Stunde zu nutzen, denn der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesdigitalministerium nahm den Weg nach Leipzig auf sich, obwohl nachmittags noch die Debatte um den Haushalt seines Ministeriums in Berlin stattgefunden hatte.
Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom
Danilo Höpfner
Netzausbau und Medienanstalten: politische Standpunkte
Erstes Thema: Der rapide Anstieg des Datenverkehrs, verursacht vor allem durch große Internetplattformen und Streaming-Anbieter, zwingt Telekommunikationsbetreiber zu erheblichen Investitionen. Die EU zeigt sich offen für eine Kostenbeteiligung, während die Bundesregierung bremst. In dieser Episode erklärt Maximilian Funke-Kaiser, MdB und digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, warum er eine Kostenbeteiligung der Streaming-Anbieter etwa für unangemessen hält.
Neues vom FRK
FRK und GdW beschleunigen mit gemeinsamer Musterregelung den Ausbau von Glasfaser-Inhouse-Netzen
Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben für den Netzausbau mit Glasfaser innerhalb von Gebäuden (FTTH) einen gemeinsamen Muster- Rahmenvertrag entwickelt. Der Vertrag beruht auf der langjährigen Partnerschaft der im GdW organisierten Wohnungsunternehmen und den zahlreichen kleinen und mittelständischen Netzbetreibern des FRK, die auf der Netzebene 4 (NE4) in Gebäuden aktiv sind. Der neue Vertrag spiegelt insbesondere den Gedanken des Open Access wider.
Veranstaltungshinweise
Dr. Jörn Krieger
Medientage München 2023: Die Folgen des Wegfalls der Umlagefähigkeit
Die Karten im Bereich der TV-Versorgung von Mietwohnungen werden im nächsten Jahr neu gemischt, wenn die pauschale Umlagefähigkeit der Entgelte für den Kabelanschluss auf die Nebenkosten der Mieter wegfällt. Die Mieter können ab 1. Juli 2024 selbst entscheiden, auf welchem Weg sie sich das Fernsehen auf den Bildschirm holen. Neben dem klassischen Kabelanschluss wären dies etwa Satellit, DVB-T, IPTV oder Streaming. Unter dem Titel „Kurzschluss am Kabel: Was der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für den TV-Markt bedeutet“ widmen sich die Medientage München dem Thema am 26. Oktober 2023, 12.10 Uhr bis 12.30 Uhr, auf der Green Stage. Arnim Butzen, SVP Business Unit TV & Entertainment, Telekom Deutschland, stellt sich den Fragen des Medienjournalisten Dr. Jörn Krieger.
Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
ARD beendet SD-Verbreitung am 7. Januar 2025
Die ARD wird die SD-Verbreitung ihrer Fernsehprogramme über alle Ausspielwege zum 7. Januar 2025 einstellen. Das bestätigte die ARD in einer Mitteilung und verweist darauf, dass nur noch wenige Haushalte in Deutschland die Programme in der geringeren SD-Auflösung empfangen. Der HDTV-Empfang habe sich inzwischen nahezu flächendeckend durchgesetzt.
„Alles andere als besorgniserregend“: Stefan Krebs, CIO der Landesregierung in Baden-Württemberg, über den Erfolg des Glasfaserausbaus und die schlechten Werte in der BREKO-Marktanalyse
Marc Hankmann
Bei der Präsentation der BREKO-Marktanalyse Ende August 2023 kam Baden-Württemberg nicht gut weg. Während andere Länder ihre Glasfaserquote im zweistelligen Prozentbereich anheben konnten, bildete das „Ländle“ zusammen mit dem Saarland und Bayern das Schlusslicht. MediaLABcom sprach mit Stefan Krebs, CIO und Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie, über das Abschneiden in der Marktanalyse. Krebs kommt auf ein gänzlich anderes Ergebnis.
MediaLABcom:Herr Krebs, als Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen sind Sie auch für den Glasfaserausbau in Baden-Württemberg zuständig. Wie fällt Ihr bisheriges Fazit aus?
Stefan Krebs: Kurz gesagt: Ich bin sehr zufrieden. In den vergangenen knapp 7 Jahren haben wir in Baden-Württemberg im Hinblick auf den Glasfaserausbau sehr viel erreicht. So ist Baden-Württemberg allein zwischen Mitte und Ende 2022 bei seiner Glasfaserversorgung (FTTB/H) ein großer Sprung nach vorn gelungen: Lag die FTTB/H-Verfügbarkeit im Juni 2022 laut den offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur noch bei 10,94 Prozent, so weist der Breitbandatlas des Bundes für Dezember 2022 eine Verfügbarkeit von 19,99 Prozent für das Bundesland aus. Bundesweit konnte kein anderes Land im gleichen Zeitraum seine Glasfaserquote mehr steigern, nämlich um fast 83 Prozent. Gerade für uns in Baden-Württemberg ist das wichtig: Wir sind Innovationsregion im Herzen Europas.
Auf dem Weg in die Gigabitzukunft, hin zu einer flächendeckenden Versorgung mit Gigabitnetzen setzen wir in Baden-Württemberg auf einen Mix aus FTTB/H (Glasfaser) und gigabitfähigen TV-Kabel-Netzen (HFC/Koaxial-Kabelnetze). Und auch hier können sich die Zahlen sehen lassen: Während Mitte 2016 nur 1,4 Prozent der Haushalte mit gigabitfähiger Infrastruktur versorgt waren, können mittlerweile 71,48 Prozent der Haushalte in Baden-Württemberg auf gigabitfähige Infrastruktur zugreifen: Die Gigabitversorgung im Land hat sich somit um 70,08 Prozentpunkte gesteigert! Wir liegen damit bei der Gigabit-Versorgung auf Platz 4 von 13 unter den Flächenländern – wie übrigens auch bei der Versorgung mit 400 Mbit/s und 200 Mbit/s.
MediaLABcom:Wie hoch ist der Anteil der Förderung am Breitbandausbau in Baden-Württemberg?
Stefan Krebs: Wir haben in ‚the Länd‘ eine Erfolgsgeschichte der Breitbandförderung geschrieben: Seit dem Jahr 2016 haben wir 3.505 Förderprojekte mit rund 2,52 Milliarden Euro vom Land und mit weiteren 2,78 Milliarden Euro vom Bund unterstützt. Hieraus ergibt sich die beachtliche Gesamtsumme von rund 5,3 Milliarden Euro an Fördermitteln, die bisher in den kommunalen Breitbandausbau Baden-Württembergs geflossen ist. Damit zählt das Land bundesweit zu den Spitzenreitern im geförderten Breitbandausbau.
MediaLABcom:Laut der aktuellen Marktanalyse des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) liegt die Glasfaserquote in Baden-Württemberg bei 23 Prozent und damit unter dem Bundesdurchschnitt von 35,6 Prozent. Woran liegt das?
Stefan Krebs: Um die gennannten Zahlen einzuordnen: Bei der Betrachtung der Breitbandzahlen stützen wir uns als Innenministerium auf die offiziellen Zahlen der unabhängigen Bundesnetzagentur (BNetzA), der zuständigen Infrastrukturbehörde in Deutschland, welche regelmäßig aktualisiert werden (zuletzt im August 2023 mit Datenstand Ende 2022). Der Breitbandatlas wird von der zentralen Informationsstelle des Bundes (ZIS) der BNetzA betrieben und ist das zentrale Informationsmedium zur aktuellen Breitbandversorgung in Deutschland für das Festnetz und den Mobilfunk.
Mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 1. Dezember 2021 wurde erstmals eine gesetzliche Grundlage zur Lieferung von Informationen durch die Telekommunikationsbetreiber über den Breitbandausbau geschaffen. Die Zahlen der BNetzA bieten daher ein vollständiges Bild der Versorgungslage mit schnellem Internet. Die zitierten Zahlen des Interessensverbands BREKO hingegen beruhen auf der repräsentativen BREKO-Marktanalyse 2023 vom 30. August 2023, deren Datengrundlage uns nicht bekannt ist.
Auch den Begriff der Glasfaserquote, wie der BREKO ihn verwendet, möchte ich kurz einordnen: Der BREKO definiert die Glasfaserquote als Anteil jener Adresspunkte, an denen unmittelbar eine Glasfaserleitung vorbeiführt, unabhängig davon, ob der Anschluss realisiert ist oder nicht. Zwar ermöglichen solche sogenannten „Homes passed“, dass in angemessen kurzer Zeit ein Hausanschluss eingerichtet werden kann, sie erfordern jedoch einen bestimmten Umfang an baulichen Maßnahmen und sind somit keine „echten“ Glasfaseranschlüsse („Homes connected“).
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass eine Förderung von „Homes passed“ gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes ausgeschlossen ist. Die Verantwortung für die Erschließung von „Homes passed“ zu „Homes connected“ liegt somit in der ausschließlichen Verantwortung der privaten Telekommunikationsunternehmen.
Im Gegensatz zur Darstellung in der BREKO-Marktanalyse beziehen sich die offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur auf tatsächliche Glasfaseranschlüsse („Homes connected“), also Glasfaser bis in das jeweilige Gebäude bzw. in die jeweilige Wohnung. Dass diese Unterscheidung eine große Rolle spielt, zeigt sich beispielhaft an den Zahlen von Hessen: Nach der BREKO-Marktanalyse hat Hessen eine Glasfaserquote („Homes passed“) von 46 Prozent. Nach den offiziellen Zahlen der BNetzA, die sich nach den tatsächlichen Glasfaseranschlüssen richtet („Homes connected“), liegt das Land mit 16,17 Prozent bei der Versorgung hinter Baden-Württemberg.
Baden-Württemberg liegt nach den Zahlen der BNetzA bei der Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bei knapp 20 Prozent und liegt damit unter den Flächenländern auf Platz 7 von 13 und unter allen Ländern auf Platz 8 von 16. Baden-Württemberg liegt damit mit der Versorgung mit Glasfaser nur knapp hinter Bayern und Niedersachen und nur wenige Prozentpunkte unter dem Bundesdurchschnitt.
MediaLABcom:Warum ist die Versorgung mit Glasfaser dennoch nicht höher?
Stefan Krebs: Die bereits eingangs erwähnte sehr gute Versorgung der Haushalte in Baden-Württemberg mit gigabitfähigen TV-Kabel-Netzen (HFC/Koaxial-Kabelnetze) spielt bei der Frage, warum die Glasfaserquote im Land (aktuell) nicht noch höher ist, eine wichtige Rolle. Ein geförderter Überbau dieser gigabitfähigen Infrastruktur wäre aus EU-rechtlichen Gründen nicht möglich und auch wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Die HFC-Technologie hat weiteres Potenzial. Mit der Fortentwicklung zu DOCSIS 4.0 erhöht sich das maximale Download-Tempo dieser Netze auf 10 Gbit/s, das Upload-Tempo steigt auf 6 Gbit/s. Mittelfristig werden allerdings auch diese Gebiete eigenwirtschaftlich mit Glasfaser ertüchtigt. In den kommenden Jahren sollen zum Beispiel durch ein TK-Unternehmen im HFC-Netz schnelle Glasfaseranschlüsse (FTTH) für bis zu 900.000 Haushalte in Baden-Württemberg eigenwirtschaftlich umgesetzt werden.
Neben der Versorgung von über 71 Prozent der Haushalte mit Geschwindigkeiten im Gigabit-Bereich verfügen fast 90 Prozent der Haushalte in Baden-Württemberg über mindestens 100 Mbit/s. Die sehr gute Versorgung mit schnellem Internet im Land führt dazu, dass die Endkunden die bestehenden Anschlüsse mit guten Geschwindigkeiten oftmals teureren Glasfaserverträgen vorziehen. Mangels Nachfrage unterbleibt in der Folge teilweise auch ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau.
MediaLABcom:Im Vergleich zu 2022 hat Baden-Württemberg bei der Glasfaserquote laut BREKO nur um 6 Prozentpunkte zugelegt und ist damit zusammen mit Bayern und dem Saarland Schlusslicht. Dagegen legte ein Flächenland wie Brandenburg um 31 oder das dünn besiedelte Schleswig-Holstein trotz sehr hoher Glasfaserquote noch einmal um 21 Prozentpunkte zu. Wieso gelingt Baden-Württemberg kein solcher Sprung?
Stefan Krebs: In diesem Zuge möchte ich auch die offiziellen, belegten Zahlen der Bundesnetzagentur, die sich nach den tatsächlichen Glasfaseranschlüssen richten, anführen: Hiernach ist die Glasfaserquote in Baden-Württemberg allein in der Zeit zwischen Mitte und Ende 2022 um 83 Prozent gestiegen. Keinem anderen Bundesland ist nach den Erhebungen der BNetzA ein solcher Sprung gelungen.
MediaLABcom:Bei der Präsentation der BREKO-Marktanalyse sagte ihr Autor Prof. Dr. Jens Böcker, dass diese Quote angesichts der hohen Industrialisierung in Baden-Württemberg „inakzeptabel“ sei. Müssen Sie befürchten, dass Ihr Bundesland an Wirtschaftskraft einbüßt, wenn Glasfasernetze nicht schneller gebaut werden?
Stefan Krebs: Für uns als „digital Länd“, als führende Innovations- und Technologieregion ist eine leistungsfähige und flächendeckende digitale Infrastruktur die Grundvoraussetzung, um die digitale Transformation in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zu ermöglichen – und damit den Erhalt unserer wirtschaftlichen Stärke und unseres Wohlstandes zu sichern. Aus diesem Grund zählt der Ausbau der digitalen Infrastruktur zu den obersten Prioritäten dieser Landesregierung. Wie bereits dargelegt dürfen wir angesichts der rasanten Entwicklungen der vergangenen Monate und der angekündigten massiven Ausbautätigkeiten der primär zuständigen privaten Telekommunikationsunternehmen davon ausgehen, dass die Glasfaserquote in unserem Land in der kommenden Zeit weiter stark ansteigen wird.
Mit einer Gigabit-Verfügbarkeit von über 71 Prozent zählen wir aktuell zu den Spitzenreitern in der Bundesrepublik. Aber Sie haben Recht: Wir müssen noch schneller werden. Gefordert sind in erster Linie die privaten TK-Unternehmen, die für den Ausbau der Glasfasernetze zuständig sind. Die TK-Branche hat angekündigt, bis Ende 2025 rund 50 Milliarden Euro in den privatwirtschaftlichen Ausbau zu investieren. Die privaten TK-Unternehmen sind daher gefordert, ihrer Ankündigung Taten folgen zu lassen und den privaten Ausbau schnellstmöglich voranzutreiben.
Dort, wo die privaten Unternehmen nicht tätig werden, da eine wirtschaftliche Erschließung der Gebiete mit Glasfaser unrentabel ist, kommt der geförderte Ausbau durch Bund, Land und Kommunen ins Spiel. Eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser muss überall gewährleistet sein, auch in ländlichen Gebieten, die für die privaten TK-Unternehmen oft unwirtschaftlich sind. Gerade im ländlichen Raum sitzen in Baden-Württemberg viele Hidden Champions, also Weltmarktführer, die auf schnelles Internet angewiesen sind, um auf den Weltmärken konkurrenzfähig zu bleiben. Der geförderte Ausbau ist gerade hier von besonderer Wichtigkeit, um einerseits unsere wirtschaftliche Stärke zu erhalten und auszubauen und andererseits zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse beizutragen.
MediaLABcom:Mitte April 2018 nahm die Gigabit-Allianz ihre Arbeit auf. In einer Stellungnahme des Innenministeriums vom 25. April 2022 heißt es, dass die Allianz alle Partner beim Breitbandausbau an einen Tisch gebracht habe. Mehr als zwei Ergebnispapiere mit Handlungsempfehlungen aus dem Jahr 2019 kamen dabei aber nicht heraus. Wie zufrieden sind Sie mit der Arbeit der Gigabit-Allianz?
Stefan Krebs: Wir sind mit der Arbeit und den Ergebnissen der Gigabit-Allianz sehr zufrieden. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren beim Breitbandausbau konnten wir wichtige Handlungsfelder erschließen und – und das ist besonders wichtig – zur Vernetzung der Akteure beitragen. Daran anknüpfend hat Innenminister Thomas Strobl im Januar dieses Jahres einen Runden Tisch Glasfasernetze ins Leben gerufen. Denn die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Gigabit-Allianz waren erst der Anfang. Die flächendeckende Gigabitversorgung kann nur gelingen, wenn alle beteiligten Akteure an einem Strang ziehen. Das betrifft sowohl die Ausbauaktivitäten der primär zuständigen Telekommunikationsunternehmen als auch die sinnvolle Verknüpfung von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau. Letzterer darf und soll lediglich eine Ergänzung des marktgesteuerten Ausbaus darstellen, dort, wo sich der eigenwirtschaftliche Ausbau für die Unternehmen nicht lohnt. Hierfür ist ein konstruktiver und partnerschaftlicher Dialog unerlässlich.
MediaLABcom:Ist die Allianz noch aktiv? Bislang gab es zumindest keine Abschlussberichte der einzelnen Arbeitsgruppen?
Stefan Krebs: Die Arbeit der Gigabit-Allianz wird durch den Runden Tisch Glasfasernetze fortgeführt.
MediaLABcom:Durch die Aufteilung auf zwei Projektträger ist nun in Baden-Württemberg PricewaterhouseCoopers für die Bundesbreitbandförderung zuständig. Hat eventuell dieser Wechsel etwas damit zu tun, dass Ihr Bundesland eine vergleichsweise niedrige Glasfaserquote aufweist?
Stefan Krebs: Hier sehe ich keinen Zusammenhang. Bedenken muss man bei einer solchen Betrachtung auch, dass vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Fertigstellung eines geförderten Breitbandprojekts (und damit auch bis zur Abbildung im Breitbandatlas der Bundesnetzagentur) einige Zeit vergeht. Hier spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine Rolle, nicht zuletzt auch die Verfügbarkeit der Bauwirtschaft. Auch hat sicherlich der Förderstopp des Bundes im Herbst 2022 nicht zu einer Beschleunigung des Breitbandausbaus beigetragen.
Mir ist es aber wichtig nochmals zu betonen, dass der geförderte Breitbandausbau in Baden-Württemberg nur einen Bruchteil des Glasfaserausbaus im Land ausmacht. Die Konzentration der staatlichen Förderung liegt auf dem Ausbau der unterversorgten Gebiete, wo ein Marktversagen festgestellt wurde. Aus Sicht des Landes kann ich Ihnen sagen, dass wir eng und vertrauensvoll mit dem Projektträger des Bundes zusammenarbeiten.
MediaLABcom:Kein anderes Bundesland setzt in der Breitbandförderung so stark auf das Betreibermodell wie Baden-Württemberg. Wie hoch ist der Anteil der nach dem Betreibermodell geförderten Ausbauprojekte an der Gesamtzahl aller geförderten Projekte?
Stefan Krebs: Im Koalitionsvertrag der baden-württembergischen Landesregierung haben wir uns auf einen Vorrang der Breitbandförderung festgelegt. Damit sind wir übrigens nicht allein, auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wie auch in der neuen Bundesförderung wird dem Betreibermodell Vorrang gegenüber dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell eingeräumt. Das Betreibermodell ist daher keine baden-württembergische Besonderheit, sondern ist das bundesweit vorrangige Model und steht allen Kommunen offen.
Mit dem Betreibermodell erhalten Kommunen umfassenden Einfluss auf Bauzeit, Kosten und Bauweise. Gleichzeit verbleibt das Netz in den Händen der Kommune und kann damit Pachteinnahmen erzielen.
Aufgrund der genannten Vorteile bevorzugen in Baden-Württemberg die meisten Kommunen das Betreibermodell. Mit Stand 1. September 2023 wurden seit dem Jahr 2016 insgesamt 3.505 Projekte in der Breitbandförderung Baden-Württembergs bewilligt. Davon wurden 3.197 Projekte (91 %) nach dem Betreibermodell gefördert.
Betrachtet man allein die Projekte, welche im Wege der Kofinanzierung der Bundesförderung beantragt wurden, wurden seit dem Jahr 2016 1.126 Projekte in der Bundesmitfinanzierung bewilligt. Davon wurden 818 Projekte (73 %) nach dem Betreibermodell gefördert.
MediaLABcom:Prof. Böcker ist der Meinung, dass angesichts der Glasfaserquote und des geringen Zuwachses die Fokussierung auf das Betreibermodell nicht aufgegangen sei. Wollen Sie in Zukunft das Wirtschaftlichkeitslückenmodell stärker unterstützen?
Stefan Krebs: Den von Herrn Professor Böcker geschlussfolgerte Zusammenhang zwischen Fördermodell und Glasfaserquote kann ich nicht nachvollziehen. Wie gerade ausgeführt ist die derzeitige Entwicklung der Glasfaserversorgung im Land nachvollziehbar, im Wandel und alles andere als besorgniserregend. Die Erschließung wirtschaftlicher Gebiete ist das Recht und die Aufgabe privatwirtschaftlicher Unternehmen. Die maßgebliche Erhöhung der Versorgung mit Glasfasernetzen findet daher im Kern beim eigenwirtschaftlichen Ausbau statt. Der mit Steuergeldern geförderte Breitbandausbau darf nur dort stattfinden, wo der Markt versagt. Die Entscheidung, welches Fördermodell – sprich, neben dem Betreibermodell auch das Wirtschaftlichkeitslückenmodell – im Falle eines geförderten Ausbaus am besten zu den jeweiligen Gegebenheiten passt, liegt auch weiterhin bei den Kommunen.
Einen Zusammenhang zwischen Betreibermodell und Glasfaserquote halte ich übrigens auch mit Blick auf Schleswig-Holstein, dem Geburtsland des Betreibermodells, für äußert zweifelhaft. Schleswig-Holstein hat einen relativ hohen Anteil an Ausbauprojekten, die nach dem Betreibermodell gefördert wurden und ist bei der Glasfaserquote nach Zahlen der BREKO-Marktanalyse Spitzenreiter unter den Bundesländern.
MediaLABcom:Ihr Bundesland wollte anfangs die Betreibermodell-Projekte von Kommunen, Landkreisen und Zweckverbänden dadurch schützen, dass privaten Telekommunikationsunternehmen für sieben Jahre verboten werden sollte, dort auszubauen, wo diese Gebietskörperschaften bereits aktiv sind. Das hat sich inzwischen zwar geändert, aber bereits im März 2019 schrieb das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI in einer Studie zum Gigabit-Ausbau in Baden-Württemberg, dass nun private Anbieter die Zweckverbände überbauen. Ist dieser Überbau mit ein Grund für den Rückstand Baden-Württembergs?
Stefan Krebs: Das Thema Überbau geförderter (und auch nicht geförderter) Breitbandinfrastruktur ist in gewisser Weise ein „Dauerbrenner“, der die Gemüter stark bewegt. Auf den ersten Blick liegt die Annahme nahe, dass die Konzentration auf bereits versorgte Gebiete einen flächendeckenden Ausbau verzögert. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass der Bund eine Monitoringstelle bei der Bundesnetzagentur eingerichtet hat, die den Markt beobachten soll und bei der Fälle eines Überbaus durch Marktteilnehmer gemeldet werden können.
Weiterhin plant der Bund eine Clearingstelle, die ein solches Marktverhalten durch Vermittlung zwischen den Unternehmen verhindern soll. Wie in so vielen anderen Bereichen auch, ist auch hier die Kommunikation zwischen den Beteiligten sehr wichtig. Ich glaube, mit den Maßnahmen des Bundes sind wir da auf einem guten Weg.
In Baden-Württemberg befinden wir uns mit allen relevanten Akteuren im regelmäßigen Austausch. Hierbei wurden uns bisher keine Überbaufälle im Land genannt. Aber natürlich werden wir die Entwicklungen weiterhin genau beobachten und bei Bedarf reagieren.
MediaLABcom:Heinz-Peter Labonte, Vorsitzender des Fachverbands Rundfunk und BreitbandKommunikation, spricht angesichts der Überbauungsaktivitäten großer, bundesweit tätiger Telekommunikationsfirmen und des bürokratischen Aufwands der Förderverfahren von einem „Vernichtungsfeldzug der Regierungen gegen Mittelständler“. Können Sie diesen Vorwurf nachvollziehen?
Stefan Krebs: Ich bin der festen Überzeugung, dass die flächendeckende Breitbandversorgung nur gelingen kann, wenn alle beteiligten Akteure an einem Strang ziehen. Das betrifft auch die Fragen des Überbaus, die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und die Entbürokratisierung von Förderverfahren. Wir setzen uns in Baden-Württemberg dafür ein, optimale Rahmenbedingungen für den Ausbau zu schaffen. So haben wir bereits im Jahr 2019 mit der Überarbeitung unserer Förderkulisse eine weitgehende Harmonisierung von Bundes- und Landesförderung vorgenommen. Sowohl die Arbeit der Gigabit-Allianz als auch des Runden Tischs Glasfasernetze sollen dem Austausch aller beteiligten Akteure dienen und dafür sorgen, dass tatsächlich alle „an einem Tisch“ sitzen. Auch künftig wollen wir damit bestehende Probleme, nicht zuletzt des Mittelstands, erkennen und gemeinsam beheben.
Den Vorwurf des bürokratischen Aufwands der Förderverfahren kann ich nicht nachvollziehen. Seit dem Jahr 2016 haben wir 3.505 Förderprojekte mit rund 2,52 Milliarden Euro vom Land und mit weiteren 2,78 Milliarden Euro vom Bund unterstützt. Unsere Kommunen waren dabei sehr erfolgreich, Fördermittel aus Berlin nach Baden-Württemberg zu holen: Allein 2022 konnten wir über eine Milliarde Euro an Bundesfördermitteln nach Baden-Württemberg holen, etwa ein Drittel der gesamten Bundesförderung. Seit 2015 kommen wir so auf fast ein Viertel aller Bundesmittel – allein für Baden-Württemberg.
MediaLABcom:Welche Rolle spielen in Baden-Württemberg mittelständische Kabelnetzbetreiber bei der Kupferkoaxial-Infrastruktur einerseits und beim Glasfaserausbau andererseits?
Stefan Krebs: Wie bereits eingangs ausgeführt, setzen wir in Baden-Württemberg auf dem Weg zu einer flächendeckenden Gigabitversorgung auf einen Technologiemix aus FTTB/H (Glasfaser) und gigabitfähigen TV-Kabel-Netzen (HFC/Koaxial-Kabelnetze). Besonders interessant im Hinblick auf unser Ziel der flächendeckenden Glasfaserversorgung ist hierbei die geplante eigenwirtschaftliche Ertüchtigung des Koaxialnetzes mit Glasfaser.
MediaLABcom:Mehrere Bundesländer nutzen das von Hessen und Rheinland-Pfalz entwickelte Breitbandportal, mit dem Genehmigungsprozesse digitalisiert und beschleunigt werden. Warum nutzt Baden-Württemberg das Breitbandportal nicht?
Stefan Krebs: Die vollständige Digitalisierung aller in Baden-Württemberg angebotenen Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und darüber hinaus ist einer der Eckpfeiler in der Digitalisierungsstrategie des Landes Baden-Württemberg. Hierzu zählt natürlich auch die Digitalisierung der wegerechtlichen Genehmigungsverfahren von Telekommunikationslinien auf öffentlichen Wegen nach § 125 ff. Telekommunikationsgesetz, welche über das Breitbandportal abgebildet werden.
Vor diesem Hintergrund stehen die von der Thematik betroffenen Ressorts in Baden-Württemberg – das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen (Breitbandausbau/Digitalisierung) sowie das Ministeriums für Verkehr (Wegebaulastträger, Wegerechte) – in konstruktivem Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus Hessen und Rheinland-Pfalz, die diese Verwaltungsleistung entwickelt haben. Basierend auf den dabei erhaltenen Informationen prüft die Landesregierung unter Federführung des Verkehrsministeriums derzeit, ob die genannten Genehmigungsverfahren künftig über eine Nachnutzung des Breitbandportals oder über eine alternative landeseigene Lösung digital bereitgestellt werden sollen.
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren dem Breitbandausbau in der Bundesrepublik noch einmal einen zusätzlichen Schub verleihen kann. Die dafür entwickelten Anwendungen wie auch das Breitbandportal aus Hessen und Rheinland-Pfalz können daher einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Deutschland leisten. Angesichts möglicher landeseigener Alternativen und den damit verbundenen bereits im Land etablierten Strukturen und Prozessen gilt es aber zunächst zu erörtern, ob eine Nachnutzung des Breitbandportals auch die für Baden-Württemberg zielführendste und wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Je nach Ergebnis dieser Prüfung wird die Landesregierung im Anschluss die notwendigen Schritte für eine Integration des gegenständlichen wegerechtlichen Genehmigungsverfahrens über die landesinterne Lösung oder eine Nachnutzung des Breitbandportals einleiten. Das Land Baden-Württemberg behält sich daher die Unterzeichnung eines Letter of Intent (LOI) für den konkreten Fall einer Nachnutzung des Breitbandportals vor.
MediaLABcom:Wenn in einem Jahr die nächste Marktanalyse des BREKO herauskommt, wo wird Baden-Württemberg dann stehen?
Stefan Krebs: Wir setzen im Land alles daran, den Breitbandausbau weiter kraftvoll voranzutreiben. In nächster Zeit erwarten wir die Fertigstellung vieler geförderter Projekte, gleichzeitig hat die TK-Branche angekündigt, bis Ende 2025 rund 50 Milliarden Euro in den privatwirtschaftlichen Ausbau zu investieren. Die privaten TK-Unternehmen sind jetzt gefordert, ihrer Ankündigung Taten folgen zu lassen und den privaten Ausbau weiter voranzutreiben.
Hinzu kommt, dass das bestehende HFC-Netz eigenwirtschaftlich mit einem hohen Investitionsvolumen mit Glasfaser ertüchtig werden soll. Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass unsere Anstrengungen und Investitionen ihre Wirkung weiter entfalten werden und wir weiter zulegen werden. Der Anstieg der Glasfaserquote um 83 Prozent seit Mitte 2022 bis Ende 2022 verdeutlich die derzeit hohe Dynamik beim Glasfaserausbau in unserem Land.
MediaLABcom: Vielen Dank für das Gespräch.
Ein großes „Ja, aber…“ – Reaktionen auf das Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Marc Hankmann
Es ist nicht der große Wurf, der erhofft wurde, aber doch besser als nichts. So kann man die Reaktionen der Telekommunikationsbranche auf den Referentenentwurf zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) zusammenfassen. Was hat sich verbessert? Wo ist noch Luft nach oben?
Die Branche erkennt zwar am Entwurf einige Verbesserungen für den Glasfaserausbau. „Grundsätzlich wird aber deutlich zu wenig berücksichtigt, dass es ohne Breitbandausbau keine umfänglichen Fortschritte bei der Digitalisierung geben kann“, beurteilt Sarah Bäumchen, Mitglied der Geschäftsleitung des Elektro- und Digitalverbands ZVEI, den Entwurf.
Unisono wird kritisiert, dass der Ausbau von Telekommunikationsnetzen künftig nur als „öffentliches Interesse" und nicht wie etwa der Ausbau erneuerbarer Energien als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft wird. „Ohne ein solch klares Bekenntnis zum Breitbandausbau wird mit dem Entwurf das Pferd von hinten aufgezäumt“, beklagt Bäumchen. „Denn nur mit Hilfe der Digitalisierung kann auch die Energiewende gelingen.“
Gigabit-Grundbuch und RaVT
Kritik gibt es auch zum Gigabit-Grundbuch, wenngleich grundsätzlich begrüßt wird, in Zukunft ein einziges Info-Portal mit allen für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau relevanten Daten zu haben. Der Digitalverband BITKOM befürchtet jedoch, dass sogar neue Bürokratiehürden geschaffen werden, etwa durch die Verpflichtungen zur Weitergabe aller verwendeten kritischen Netzkomponenten an die Behörden. Dass die Vermarktung neuer Anschlüsse erst nach der Nennung im Gigabit-Grundbuch möglich sein soll, bezeichnet der BITKOM als „geradezu absurd“.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) moniert, dass es noch kein Sicherheits- und Zugriffskonzept für das Gigabit-Grundbuch gibt. Es soll erst später in einer Rechtsverordnung folgen. Derzeitige Unsicherheiten zur Datensicherheit in Bezug auf den Schutz von TK-Infrastrukturen bleiben daher bis zum Erlass der Verordnung bestehen. Außerdem wird es bei einer Rechtsverordnung kein Konsultationsverfahren geben, die TK-Branche wird also nicht angehört, wenn das Bundesdigitalministerium die Rechte und Pflichten der Unternehmen für die Nutzung und Angabe von Daten im Gigabit-Grundbuch festlegt.
Als „sinnvolle Korrektur“ bezeichnet Andrea Huber, Geschäftsführerin des Breitbandverbands ANGA, die Anpassung beim Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT). Bislang galt als Grenze eine Latenz von 150 Millisekunden. Sie wird insofern aufgeweicht, als dass sie überschritten werden kann, wenn der Telekommunikationsdienst auch mit längeren Latenzen grundsätzlich funktioniert. Das eröffnet die Möglichkeit, auch Mobilfunk- und Satellitenlösungen im Rahmen des RaVT miteinzubeziehen, wie es die ANGA und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) bereits seit einiger Zeit fordern. „Dazu fehlt bisher eine klare Regelung“, sagt Huber.
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Der Ausbau von Festnetz- und Mobilfunkinfrastrukturen könnte insbesondere durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren profitieren. Der Entwurf sieht vor, die Zustimmungsfrist beteiligter Behörden von drei auf zwei Monate zu verkürzen. Darüber hinaus müssen die Behörden Antragssteller innerhalb von 15 Tagen über die Unvollständigkeit ihres Antrags informieren. Bislang hatten sie dafür 30 Tage Zeit. Es gibt jedoch eine Ausnahme für komplizierte Anträge. Hier wird die Zustimmungsfrist sogar auf zwei Monate verlängert. Bislang war nur eine Verlängerung um einen Monat möglich. Und was unter „kompliziert“ zu verstehen ist, beurteilt letztendlich der Beamte.
Außerdem sollen geringfügige Baumaßnahmen ohne Genehmigung durchgeführt werden können. Darunter werden im Entwurf Maßnahmen verstanden, die nicht länger als 96 Stunden dauern. Die Definition solcher Baumaßnahmen ausschließlich an der Dauer ist dem BRKEO jedoch zu wenig. Er fordert auch, dass die Kriterien für bestimmte Maßnahmen wie den Hausstich und die Anbindung einer geringen Anzahl an Gebäuden ausgeweitet werden.
Länder stehen ebenfalls in der Pflicht
Die TK-Branche ist auch deshalb über den Referentenentwurf enttäuscht, weil zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bereits Vorschläge gemacht wurden, die allesamt keine Berücksichtigung fanden: Sei es die Genehmigungs- und Vollständigkeitsfiktion für Mobilfunkmasten, verpflichtende digitale Genehmigungsverfahren, die immerhin bereits in einigen Bundesländer umgesetzt werden, oder die Gleichstellung zwischen oberirdischer Leitungsverlegung und Tiefbau. Hier ist aus Sicht der TK-Branche noch viel Luft nach oben.
Sowohl der VATM als auch die ANGA nehmen hier auch die Bundesländer in die Verantwortung. Baurechtliche und landesrechtliche Gesetzgebungen müssten harmonisiert werden. „Von entscheidender Bedeutung wird daher die anstehende Novelle des Baugesetzbuches im kommenden Herbst sein“, erklärt VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer. „Wir gehen davon aus, dass erst diese Novelle die dringend notwendigen Weichen zur Beschleunigung des Netzausbaus stellen wird.“
Glasfaserbereitstellungsentgelt
Begrüßt wird die Ergänzung des Glasfaserbereitstellungsentgelts um eine Sonderzahlung von 60 Euro netto pro angeschlossenem Endnutzer. Diese Sonderzahlung soll ein Diensteanbieter für die Aufschaltung auf ein neu errichtetes Netz leisten. Dadurch wird verhindert, dass der Netzbetreiber, wenn er gleichzeitig als Internet Service Provider fungiert, einen Wettbewerber kostenlos aufschalten muss.
Aber auch das ist aus Sicht der TK-Branche wieder zu kurz gesprungen, denn die Höhe des Glasfaserbereitstellungsentgelts wird im Referentenentwurf nicht angetastet. Sie wurde bereits oft als zu niedrig kritisiert, zumal im Telekommunikationsgesetz Bruttobeträge stehen. Die ANGA setzt sich daher dafür ein, dass die Inflation sowie steigende Baukosten in die Berechnung des Glasfaserbereitstellungsentgelts einfließen. Bis zum 10. Oktober 2023 kann die TK-Branche den Entwurf kommentieren, bevor er in die Überarbeitung geht. Vielleicht wird aus dem kleinen dann doch noch ein großer Wurf.
FRK-Breitbandkongress: Selbstbewusst im Wettbewerb mit der Telekom
Marc Hankmann
Michael Theurer muss sich wie jemand an der Beschwerdehotline eines Telekommunikationsunternehmens gefühlt haben, als ihm am Abend des 6. September 2023 die versammelten Mitglieder des Fachverbands Rundfunk und BreitbandKommunikation (FRK) ihr Leid klagten. Die mittelständischen Netzbetreiber wussten die Gunst der Stunde zu nutzen, denn der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesdigitalministerium nahm den Weg nach Leipzig auf sich, obwohl nachmittags noch die Debatte um den Haushalt seines Ministeriums in Berlin stattgefunden hatte.
Theurer, der auch Mitglied des FDP-Präsidiums und FDP-Landesvorsitzender in Baden-Württemberg ist, stand rund zwei Stunden Rede und Antwort. „Michael Theurer fand ehrliche Worte und sprach vielen unserer Mitglieder aus dem Herzen“, resümierte anschließend der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte. Nicht nur deshalb war für ihn die 26. Auflage des FRK-Breitbandkongresses eine besondere Veranstaltung. Labonte steht im kommenden Jahr, wenn der Kongress am 11. und 12. September 2024 wieder im H4 Hotel in Leipzig stattfindet, nicht mehr zur Wahl.
Handeln aus Notwehr
In diesem Jahr ließ es Labonte aber noch einmal in bekannter Manier krachen. Das Hauptziel: die Deutsche Telekom. Als Moderator der beiden Diskussionsrunden entlockte der langjährige FRK-Vorsitzende den Diskussionsteilnehmern handfeste Aussagen. „Die Telekom handelt rational, sie handelt unternehmerisch korrekt“, sagte etwa Frederic Ufer, Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) und ergänzte: „Sie handelt in Notwehr.“
Der Glasfaserausbau zielt direkt auf die (V)DSL-Kunden der Telekom, die von einem FTTH-Anschluss überzeugt werden sollen. Da die Telekom aber auch in sieben Jahren noch einen Anteil an der TK-Infrastruktur von 70 Prozent halten will, kann sie die Kunden nicht kampflos der Konkurrenz übergeben. Die Antwort laut Ufer sind „Homes passed“.
„Homes passed“ und Cherry-Picking
Vorwurf Nummer 1: Die Telekom baue viele „Homes passed“ ohne die Absicht, daraus „Homes connected“ zu machen. Als „klassisches Handtuchwerfen“ bezeichnete das VATM-Geschäftsführer Ufer. Es gehe nur darum, Wettbewerber davon abzuhalten, dort auszubauen, wo die Telekom bereits ihre Glasfaser in den Straßen liegen hat. Dadurch würde die politische Vorgabe, Deutschland bis 2030 flächendeckend mit Glasfaser zu versorgen, in weite Ferne rücken. „Die Telekom kann das hervorragend aushalten, weil sie ja ein funktionierendes Netz hat“, erklärte Ufer auf dem Breitbandkongress.
Vorwurf Nummer 1: Die Telekom sucht sich die attraktivsten Gebiete aus und baut dort „Homes passed“. Durch dieses Cherry-Picking geraten alternative Wettbewerber unter Druck, wenn sich ohne diese Gebiete der Business Case nicht mehr rechnet. In diesem Zusammenhang sprach Wolfgang Heer, Geschäftsführer des Bundesverbands Glasfaseranschluss (BUGLAS) von einer Erpressung der Telekom. Netzbetreiber würden vor die Wahl gestellt, entweder mit den Bonnern zu kooperieren oder von ihnen überbaut zu werden.
Überbau und Fördergelder
Letzteres wäre für Tim Brauckmüller nicht einmal ein Problem, insofern es nicht bei Bauankündigungen bleibt. „Ich habe aber ein Problem damit, wenn nur von einem Telekommunikationsunternehmen der Kernort erschlossen wird, die kleinen und mittelständischen Netzbetreiber bankrottgehen und Glasfaser in den Außenbezirken nur mit Fördermitteln verlegt werden kann“, sagte der atene-KOM-Geschäftsführer in Leipzig.
Als Folge müsste der Steuerzahler noch tiefer in die Tasche greifen, um den Glasfaserausbau zu fördern. Das will der FRK vermeiden und beschloss daher in seiner Mitgliederversammlung, dass die Verbandsmitglieder, die Telekom-Aktien besitzen, Druck auf die Vertreter des Bundesfinanzministeriums und der KfW im Telekom-Aufsichtsrat auszuüben. „Die gesamte Bundesregierung muss doch ein Interesse daran haben, der durch Rosinenpickerei und Überbau verursachten Verschwendung von zusätzlich notwendigen Fördergeldern Einhalt zu gebieten“, sagt FRK-Chef Labonte.
Lücken in der Netzebene 3
Natürlich baut nicht nur die Telekom „Homes passed“, sondern auch andere Netzbetreiber. Aus Sicht von BUGLAS-Geschäftsführer Heer entstehen durch die nicht angeschlossenen Haushalte Lücken in der Netzebene 3 (NE3), die nicht so schnell zu schließen sein werden. Kein Netzbetreiber oder Tiefbauer wird in absehbarer Zeit zurückkehren, um Löcher zu stopfen. Das ist wirtschaftlich nicht abbildbar oder mit hohen Anschlusskosten für die betroffenen Haushalte verbunden.
Um diese Kosten zu mindern, hat der Gesetzgeber das Glasfaserbereitstellungsentgelt ins Telekommunikationsgesetz (TKG) geschrieben, das seine Wirkung bislang aber verfehlt. „Die Politik tut manchmal so, als sei der Glasfaserausbau in den Gebäuden die Bremse, aber die Glasfaser muss zuerst einmal ans Gebäude herangeführt werden“, kritisierte Claus Wedemeier, Leiter des Referats Demografie und Digitalisierung beim Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).
Ohne Sammelinkasso wird es teurer
Das TKG ist für die FRK-Mitglieder nicht nur wegen des Glasfaserbereitstellungsentgelts ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz. Auch die Abschaffung des Sammelinkassos ab dem 1. Juli 2024 schlägt der Branche auf den Magen. „Die Medienversorgung wird in Zukunft nicht mehr so günstig sein“, sagte Gábor Csomor, Geschäftsführer des Netzbetreibers willy.tel, in Leipzig. Die Umlagefähigkeit der Netzbetriebs- auf die Mietnebenkosten sorgte dafür, dass alle Mieter für die Kosten des Kabelanschlusses aufkamen. Im Einzelinkasso werde es nur noch die Mieter sein, die den Kabelanschluss weiter nutzen. „Die Verbraucher werden mehr für den Internetzugang zahlen, weil den Netzausbau nicht alle bezahlen wie beim Sammelinkasso“, prophezeite Csomor.
Zum bürokratischen Aufwand der Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso kommen technische Herausforderungen. Mieter, die keinen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschließen, müssen vom Netz genommen werden. In sogenannten Baumstrukturen können aber einzelne Anschlüsse nicht abgeschaltet werden. Eine Plombe an der Kabeldose im Wohnzimmer ist nach Ansicht der Experten auf dem Kongress kein probates Mittel. Sie sei schnell wieder entfernt und nicht zu kontrollieren, wenn der Mieter den Zugang zur Wohnung verweigert.
Sonderkündigungsrecht und Muster-Rahmenvertrag
Ein weiterer Punkt, den die FRK-Mitglieder am TKG scharf kritisieren, ist das Sonderkündigungsrecht, mit dem Wohnungsunternehmen aus den Gestattungsverträgen aussteigen können. Diese Verträge enden dann am 30. Juni 2024, auch wenn sie über dieses Datum hinaus liefen. Für diese Verkürzung sieht das TKG keinerlei Entschädigung vor, weshalb beim Bundesverfassungsgericht vor rund einem Jahr zwei Beschwerden über das Sonderkündigungsrecht eingingen.
Allerdings hat das Gericht bislang trotz mehrfacher Nachfragen der Beschwerdeführer nicht reagiert. Dadurch wird der Druck auf Kabelnetzbetreiber immer größer, denn mehrere Mitglieder berichteten auf dem Breitbandkongress, dass sie inzwischen von Wohnungsunternehmen kontaktiert wurden, um die Gestattungsverträge neu zu verhandeln – mit Verweis auf das Sonderkündigungsrecht. Die Wohnungsunternehmen nutzen es aus, um für sich bessere Konditionen herauszuschlagen.
Schulterschluss und Selbstbewusstsein
Insgesamt wurde auf dem Kongress aber der Schulterschluss zwischen den mittelständischen Kabelnetzbetreibern und der Wohnungswirtschaft deutlich. FRK-Vorsitzender Labonte konnte verkünden, dass die Tinte unter dem Muster-Rahmenvertrag für den Glasfaserausbau in Gebäuden zwischen seinem Verband und dem GdW inzwischen trocken sei. Der Vertrag enthalte flexible Lösungen zum Beispiel für langfristige Kooperationsmodelle, die über die typischen Vermarktungspauschalen von NE3-Netzbetreibern und Diensteanbietern hinausgehen (Lesen Sie hierzu auch den Beitrag in der Rubrik „Neues vom FRK“).
Dass auch die Telekom mit dem GdW einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, störte niemanden auf dem Breitbandkongress. Im Gegenteil: Die Experten in den Diskussionsrunden riefen zu mehr Selbstbewusstsein im Wettbewerb mit der Telekom auf und nicht auf Gesetzgeber oder Wettbewerbsbehörden zu warten. „Das ist hier natürlich ein Kampf David gegen Goliath“, sagte der atene-KOM-Chef Brauckmüller. Er glaubt aber, dass die „Investoren und Mittelständler auch ganz schön pfiffig sein können.“
Für BUGLAS-Geschäftsführer Heer steht fest, dass die Telekom sofort das Ausbautempo verlangsamen würde, wenn ihr der Mittelstand nicht wie bislang Druck macht. „Wir müssen uns bei den kommunalen Entscheidungsträgern als die erweisen, die tatsächlich vor Ort ausbauen“, sagte Heer mit Blick auf die vielen Ankündigungen im Glasfaserausbau, bei denen bislang keine Taten folgten.
Von Kupfer-Koax auf Glasfaser
Dass die mittelständischen Netzbetreiber Glasfaser bauen wollen, wurde auch an den Ständen der 75 Aussteller (ein Plus von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und in den Vorträgen deutlich, in denen sich rund 400 Kongressteilnehmer (ebenfalls ein Plus von 15 Prozent im Jahresvergleich) informierten. Es ging vornehmlich um die Migration von Kupfer-Koax auf Glasfaser und um die Automatisierung des Netzmanagements. Solche Themen werden auch in einem Jahr beim 27. FRK-Breitbandkongress noch hoch im Kurs stehen, denn die Migration, vor allem auf der Netzebene 4, hat gerade erst begonnen. Die Mitglieder des FRK stehen jedenfalls Gewehr bei Fuß. Auch das dürfte eine Quintessenz sein, die Michael Theurer aus Leipzig mit nach Berlin genommen hat.
Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom
Danilo Höpfner
Netzausbau und Medienanstalten: politische Standpunkte
Erstes Thema: Der rapide Anstieg des Datenverkehrs, verursacht vor allem durch große Internetplattformen und Streaming-Anbieter, zwingt Telekommunikationsbetreiber zu erheblichen Investitionen. Die EU zeigt sich offen für eine Kostenbeteiligung, während die Bundesregierung bremst. In dieser Episode erklärt Maximilian Funke-Kaiser, MdB und digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, warum er eine Kostenbeteiligung der Streaming-Anbieter etwa für unangemessen hält.
Zweites Thema: Die Rolle der Landesmedienanstalten steht auf dem Prüfstand. In einer Zeit, in der Frequenzknappheit kaum noch ein Problem darstellt und globale Giganten wie Google und TikTok die Medienlandschaft dominieren, stellt sich die Frage: Brauchen wir die Landesmedienanstalten noch? Über die Zukunft dieser Institutionen diskutieren wir mit Melanie Kühnemann-Grunow, Medienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Berlin.
Hören Sie sich die neue Podcast-Folge von „Medien im Visier“ auf allen gängigen Plattformen an.
Neues vom FRK
FRK und GdW beschleunigen mit gemeinsamer Musterregelung den Ausbau von Glasfaser-Inhouse-Netzen
Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben für den Netzausbau mit Glasfaser innerhalb von Gebäuden (FTTH) einen gemeinsamen Muster- Rahmenvertrag entwickelt. Der Vertrag beruht auf der langjährigen Partnerschaft der im GdW organisierten Wohnungsunternehmen und den zahlreichen kleinen und mittelständischen Netzbetreibern des FRK, die auf der Netzebene 4 (NE4) in Gebäuden aktiv sind. Der neue Vertrag spiegelt insbesondere den Gedanken des Open Access wider.
Über ein Jahr haben Vertreter des FRK und des GdW miteinander verhandelt. „Wir freuen uns nunmehr, dass unsere intensiven Gespräche zu einem herausragenden Ergebnis geführt haben“, erklärt FRK-Vorstandsmitglied und -Verhandlungsführer Uwe Rehnig. „Das Ergebnis ermöglicht es der Wohnungswirtschaft, sich von ihrem langjährigen mittelständischen NE4-Partner kostenlose Vier-Faser-Glasfaser-Inhouse-Netze errichten und diese dauerhaft betreiben zu lassen.“
„Der Glasfaserausbau in Deutschland kann nur gelingen, wenn Netzbetreiber die Vielfalt und individuellen Anforderungen der Wohnungswirtschaft verstehen und ihre Verträge, Technik und Kommunikation darauf zuschneiden“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Insofern ist die gemeinsam erarbeitete Musterregelung von GdW und FRK ein Erfolg für die Wohnungswirtschaft und deren Mieter, aber ebenso ein starkes Zeichen für Wettbewerb und die Innovationskraft mittelständischer Anbieter“.
Flexibilität für individuelle Lösungen
Der Muster-Rahmenvertrag bietet beiden Parteien ein Höchstmaß an Flexibilität für bilaterale Verhandlungen. So heben GdW und FRK hervor, dass die Rahmenvereinbarung Optionen für einen vollständigen Eigentumsübergang der Gebäudenetze auf das Wohnungsunternehmen vorsehe und somit für Wohnungsunternehmen vielfältige Strategien für eine langfristige Medienversorgung offenstehen. „Dazu gehört unter dem Stichwort ‚digitales Gebäude‘ eine für unsere Mitglieder unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit einer Glasfaser für wohnungswirtschaftliche Zwecke”, ergänzt Gedaschko.
Zu den einzelnen bilateral zwischen Netzbetreiber und Wohnungsunternehmen zu klärenden Punkten enthält der Rahmenvertrag Erläuterungen sowie unterschiedliche Varianten für verschiedene Regelungen. Dadurch ermöglicht der Vertrag individuelle Absprachen, die die jeweiligen individuellen Bedürfnisse zwischen Wohnungswirtschaft und Netzbetreiber berücksichtigen. Darüber hinaus stellt der GdW ein separates Erläuterungspapier zur Verfügung.
Open Access steigert den Umsatz
Ein besonderes Augenmerk wurde bei den Vertragsverhandlungen auf Open Access gelegt. Dies gewährleistet die Öffnung der Netze für die Dienste Dritter, schafft eine hohe Netzauslastung und hohe Umsätze und macht den Überbau vorhandener Netze vor und im Gebäude durch Dritte überflüssig. „Open Access wird in diesem Muster-Rahmenvertrag wirklich gelebt“, erklärt Rehnig.
Veranstaltungshinweise
Dr. Jörn Krieger
Medientage München 2023: Die Folgen des Wegfalls der Umlagefähigkeit
Die Karten im Bereich der TV-Versorgung von Mietwohnungen werden im nächsten Jahr neu gemischt, wenn die pauschale Umlagefähigkeit der Entgelte für den Kabelanschluss auf die Nebenkosten der Mieter wegfällt. Die Mieter können ab 1. Juli 2024 selbst entscheiden, auf welchem Weg sie sich das Fernsehen auf den Bildschirm holen. Neben dem klassischen Kabelanschluss wären dies etwa Satellit, DVB-T, IPTV oder Streaming. Unter dem Titel „Kurzschluss am Kabel: Was der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für den TV-Markt bedeutet“ widmen sich die Medientage München dem Thema am 26. Oktober 2023, 12.10 Uhr bis 12.30 Uhr, auf der Green Stage. Arnim Butzen, SVP Business Unit TV & Entertainment, Telekom Deutschland, stellt sich den Fragen des Medienjournalisten Dr. Jörn Krieger.
Infos & Anmeldung: www.medientage.de/programm/panel/?id=189
HbbTV Awards 2023 für Einreichungen offen
Die HbbTV Association nimmt ab sofort Einreichungen für die HbbTV Awards 2023 entgegen. Der Wettbewerb findet im Rahmen des 11. HbbTV Symposium and Awards am 28. und 29. November 2023 in Neapel statt. Die HbbTV Awards, die zum sechsten Mal vergeben werden, würdigen herausragende Leistungen im HbbTV-Bereich.
Die Anbieter von HbbTV-Anwendungen und -Diensten sind eingeladen, ihre Bewerbungen per Onlineformular einzureichen; dort befinden sich auch die Teilnahmebedingungen; die Teilnahme ist kostenlos.
Die Einreichungsfrist endet am 30. September 2023. Eine Jury aus Branchenexperten wählt die Gewinner. Die Preisträger der fünften HbbTV Awards, die 2022 in Prag vergeben wurden, waren TV Nova, Fincons Group, ZDF, Kineton, Cellnex/LOVEStv und Klaus Merkel (rbb/ARD).
Infos & Anmeldung: www.hbbtv.org/11th-hbbtv-symposium-and-awards-2023/
Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
ARD beendet SD-Verbreitung am 7. Januar 2025
Die ARD wird die SD-Verbreitung ihrer Fernsehprogramme über alle Ausspielwege zum 7. Januar 2025 einstellen. Das bestätigte die ARD in einer Mitteilung und verweist darauf, dass nur noch wenige Haushalte in Deutschland die Programme in der geringeren SD-Auflösung empfangen. Der HDTV-Empfang habe sich inzwischen nahezu flächendeckend durchgesetzt.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) hatte die ARD bereits im Jahr 2016 aufgefordert, ihre SD-Programmverbreitung zu beenden. Seit 2019 berücksichtigt die KEF bei ihrer Ermittlung des finanziellen Bedarfs der ARD die durch die SD-Verbreitung entstehenden Kosten nicht mehr. Die ARD kann mit der Einstellung der SD-Verbreitung ab Januar 2025 Programmverbreitungskosten senken.
Die ARD hatte zuvor bestätigt, dass sie die SD-Verbreitung Anfang 2025 einstellen will. Am 15. November 2022 wurde die die SD-Abschaltung eingeläutet: ARTE, Phoenix, tagesschau24 und One sind seitdem nur noch in HD-Qualität via Astra (19,2 Grad Ost) zu empfangen.
Vodafone und Altice starten Glasfaserausbau
Vodafone und Altice haben über ihr Gemeinschaftsunternehmen OXG Glasfaser mit der Verlegung von Glasfaserkabeln in Deutschland begonnen. Das Ziel sind bis zu sieben Millionen neue Glasfaser-Anschlüsse per FTTH in den kommenden sechs Jahren. Auftakt ist in Neuss: Hier baut OXG ein FTTH-Netz für mehr als 28.000 Haushalte und Unternehmen. In den nächsten Wochen soll der Ausbau in Düsseldorf, Marburg, Duisburg und Kassel starten.
„Vor einem Jahr haben wir Deutschlands größte Glasfaser-Allianz an den Start gebracht. Mit der Vision bis zu sieben Millionen neue Glasfaser-Anschlüsse zu bauen. Vor einem halben Jahr dann hat die EU-Kommission grünes Licht für unsere Pläne geben. Jetzt beginnen die Bagger zu graben. Heute in Neuss und schon bis Ende 2024 in 150 Städten und Gemeinden. Das verleiht dem Glasfaser-Ausbau in Deutschland einen kräftigen Schub. Zeitgleich machen wir unser Kabelnetz mit zusätzlicher Glasfaser noch besser“, sagte Vodafone-Deutschland-CEO Philippe Rogge.
Stefan Rüter, Mitglied der Geschäftsführung bei OXG Glasfaser, erklärte: „Wir bringen Gigabit-Internet eigenwirtschaftlich in die Städte. Unseren Ausbau setzen wir ohne Vorvermarktung und ohne eine im Vorfeld zu erreichende Abschluss-Quote um. Das schafft Sicherheit – bei Städten, bei Kommunen und bei allen Anwohnern. Unser Fokus liegt beim Ausbau insbesondere auch auf den Wohnungswirtschaften. Unsere Strategie geht auf: Wir bekommen sehr positive Rückmeldungen von den Städten und Gemeinden, der Wohnungswirtschaft und den Eigentümern.“
OXG steht für „Open Access Glasfaser“ – das Geschäftsmodell basiert auf einer offenen Infrastruktur mit Wholesale-Ansatz. Das bedeutet, dass die Anwohner selbst entscheiden können, welchen der über das Glasfasernetz verfügbaren Anbieter sie für ihren Internetzugang nutzen möchten. Nach Fertigstellung der Infrastruktur übernimmt Vodafone zunächst die Erstvermarktung der neuen Glasfaseranschlüsse und der Internet-Tarife. Später können Produkte auch über weitere Internet-Anbieter gebucht werden.
Zattoo und DNMG erweitern Rahmenvertrag
Zattoo und die Deutsche Netzmarketing (DNMG) haben ihren seit 2015 bestehenden exklusiven B2B-Rahmenvertrag um die Wholesale-Vermarktung der Zattoo-Endkundenprodukte erweitert. Die in der DNMG organisierten Netzbetreiber können ab sofort die Zattoo-Pakete „Premium“ und „Ultimate“ sowie die Fremdsprachenpakete aus dem Rechteportfolio der Mediapool Content Services an ihre Endkunden vermarkten.
„Mit der DNMG und ihren Netzbetreibern verbindet uns eine jahrelang erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam haben wir im letzten Jahrzehnt den IPTV-Markt in Deutschland geprägt. Nun war es an der Zeit zu helfen, wenn sich für einige Netzbetreiber die Bezugsquellen von Pay-TV-Produkten und Fremdsprachenpaketen ändern. Eine Erweiterung unserer Kooperation konnten wir durch die äußerst vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der DNMG binnen weniger Tage zusagen und auch direkt umsetzen“, sagte Constanze Gilles, General Managerin von Zattoo.
Jörg Ziemann, Senior Manager Digital Strategy der DNMG, erklärte: „Wir freuen uns sehr, dass unsere Netzbetreiber durch die Erweiterung unserer Kooperation flexibel auf die dynamischen Marktbedingungen reagieren können. Selbst bei Verlust der bisher genutzten Bezugsquelle können die Endkundenbeziehungen gehalten werden, indem qualitativ hochwertige Entertainment- und Fremdsprachenpakete zukünftig per OTT-Streaming angeboten werden.“
High View übernimmt Sony-Pictures-Sender
Das Medienunternehmen High View hat zum 1. September 2023 die Sony-Pictures-Sender Sony AXN und Sony Channel sowie das SVOD-Angebot Sony One im deutschsprachigen Raum übernommen. Zum Kaufpreis wurden keine Angaben gemacht.
„Wir freuen uns sehr, dass diese hochwertigen Premium-Angebote Teil unseres Portfolios werden“, sagte ein High-View-Sprecher. „Die Übernahme ist ein wichtiger strategischer Schritt und die Marken ergänzen perfekt unser Portfolio, das für hochwertige und zielgruppenspezifische Angebote steht. Wir werden die langfristige Content-Partnerschaft mit Sony Pictures Television fortsetzen und planen, die Angebote, insbesondere den VOD-Teil im Markt, mit weiteren starken Partnern weiter auszubauen.“
Mit der Übernahme erhalten die beiden Pay-TV-Sender neue Namen: Aus Sony AXN wird AXN Black und Sony Channel wird zu AXN White. Das SVOD-Angebot Sony One wird in AXN+ umbenannt. Die Programmausrichtung bleibt bestehen: Bei AXN Black laufen weiterhin US-Actionserien, AXN White zeigt europäische Serien. Die Werbezeiten werden weiterhin von Goldbach Germany vermarktet.
Im Juli 2023 wurden die Übernahmepläne bekannt. High View betreibt bereits zahlreiche Free-TV-Musikkanäle unter der Dachmarke Deluxe, Pay-TV-Sender wie Gute Laune TV und Jukebox sowie Spartenkanäle und FAST Channels.
Umsätze von Pay-TV und bezahlten Videoinhalten legten 2022 zu
Das Angebot und die Nachfrage nach Pay-TV- und bezahlten Videoinhalten entwickelt sich in Deutschland auch in einem schwierigen Marktumfeld mit hohen Belastungen für die Verbraucher weiter positiv. Im zurückliegenden Jahr 2022 sind die Umsätze aus Pay-TV und Paid-Video-on-Demand in Deutschland um rund 5 Prozent auf 4,9 Milliarden Euro gewachsen. Für das laufende Jahr 2023 rechnet der Branchenverband VAUNET mit einem weiteren Anstieg der Gesamtumsätze um rund 8 Prozent auf 5,3 Milliarden Euro.
Auch die DACH-Region, Deutschland, Österreich und die deutschsprachige Schweiz, bleibt auf Wachstumskurs: 2022 stiegen die Gesamtumsätze um rund 4 Prozent auf 5,8 Milliarden Euro und werden 2023 mit voraussichtlich 6,3 Milliarden Euro erstmals die 6-Milliarden-Hürde überspringen.
Der VAUNET dokumentiert diese Entwicklung mit seiner jährlichen Publikation „Pay-TV und Paid-VoD in Deutschland“, die für 2022 sowie das laufende Jahr 2023 in Berlin vorgestellt wurde. Danach ist die Zahl der Pay-TV-Abonnements in Deutschland 2022 auf 10,1 Millionen gestiegen (2021: 9,6 Millionen). Für 2023 rechnet der Verband mit einem Anstieg der Pay-TV-Abonnements auf rund 10,3 Millionen. Die Zahl der SVoD-Abonnenten lag Ende 2022 deutschlandweit bei 19,8 Millionen und wird im laufenden Jahr laut VAUNET-Prognose mit 20,8 Millionen die 20-Millionen-Marke überschreiten.
„Die positive Marktentwicklung in für Konsumenten wie Unternehmen wirtschaftlich schwierigen Zeiten zeigt die ungebrochen hohe Attraktivität von Pay-TV-, Streaming- und Abrufangeboten. Für die kommenden Jahre sehen wir weitere Wachstumsperspektiven, die allerdings maßgeblich auch von regulatorischen Rahmenbedingungen abhängen. Zusatzbelastungen wie staatliche Investitionsvorgaben schwächen die Marktdynamik, Anreizmodelle hingegen würden positive Impulse setzen“, sagte VAUNET-Geschäftsführer Frank Giersberg.
DVB-I Pilot Deutschland startet zweite Phase
Das deutsche DVB-I-Pilotprojekt ist auf der Technik-Fachmesse IBC 2023 in Amsterdam in die zweite Phase gestartet. Im Mittelpunkt stehen offenen Fragen und Anforderungen, um die Grundlagen für eine Markteinführung von DVB-I in Deutschland zu ermöglichen. Die Schwerpunkte dieser Phase sind:
Die Phase 2 soll nach Angaben der Projektbeteiligten ein stabiles Testszenario für Gerätehersteller und Softwareunternehmen gemäß eines gemeinsamen technischen Basisprofils schaffen. Herstellern soll ermöglicht werden, ihre Produktentwicklung in einem realistischen Umfeld zu testen und die Marktreife mitzugestalten. Parallel dazu wird eine Roadmap für eine Markteinführung entwickelt.
Zahlreiche Marktakteure aus der Medienbranche – darunter Rundfunkveranstalter, Gerätehersteller, Softwareanbieter und Forschungseinrichtungen – hatten das deutsche DVB-I-Pilotprojekt im vergangenen Jahr gestartet. In Phase 1, die von September 2022 bis März 2023 lief, wurde ein umfassender Proof-of-Concept umgesetzt. Das wegweisende Ergebnis des Projekts wurde auf der IBC 2023 mit dem IBC Special Award for Innovation gewürdigt.
„Die verschiedenen Akteure in Deutschland haben sich für dieses ehrgeizige Pilotprojekt entschieden, um DVB-I als potenzielle Lösung zu testen und sich auf die künftige Umstellung auf eine rein internetbasierte Verbreitung von Fernsehprogrammen vorzubereiten. Nicht zuletzt dank des deutschen DVB-I-Pilotprojekts hat der DVB-I-Standard in den letzten Monaten enorme Fortschritte gemacht und die Möglichkeit für einen offenen und horizontalen TV-Markt im Zuge der digitalen Transformation geschaffen“, sagte Fergal Ringrose, Vorsitzender der Jury der IBC Innovation Awards 2023.
Remo Vogel vom rbb, Projektleiter des DVB-I Piloten Deutschland, erklärte: „Die äußerst positiven Ergebnisse der Phase 1, die konstruktive Zusammenarbeit im Piloten und nicht zuletzt die Auszeichnung mit dem IBC Special Award 2023 for Innovation motivieren uns für die bevorstehenden Aufgaben. Die Marktreife von DVB-I hat in den vergangenen Monaten enorme Fortschritte gemacht und unsere Pilotinitiative konnte dazu viel beitragen. Die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Partnern ist für uns sehr wichtig. Zusammen mit dem von Mediaset vorangetriebenen italienischen Pilotprojekt definieren wir ein gemeinsames Profil, um die Anforderungen an die Gerätehersteller zu harmonisieren.“
Barny Mills neuer CEO von Sky Deutschland
Barny Mills, Chief Financial Officer (CFO) von Sky Deutschland, wird neuer Chief Executive Officer (CEO) des Pay-TV-Veranstalters. Mills tritt die Nachfolge von Devesh Raj an, der nach fünf Jahren als CEO von Sky Deutschland gemeinsam mit seiner Familie nach Großbritannien gehen und bei Sky UK die Rolle des Chief Operating Officers (COO) übernehmen wird. Mills tritt seine neue Position sofort an, wird aber eng mit Raj zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Vor seinem Wechsel nach Deutschland hatte Mills über 14 Jahre lang verschiedene Rollen in den Bereichen Commercial Finance, Transformation und Integration bei Sky in Großbritannien inne. Vor fünf Jahren übernahm er zunächst den Posten des stellvertretenden CFO bei Sky Deutschland, bevor er vor drei Jahren zum CFO ernannt wurde.
„Barny hat umfassendes kaufmännisches Geschick, ein tiefes Verständnis des Unternehmens – insbesondere in Deutschland – sowie eine nachgewiesene Erfolgsbilanz in der Weiterentwicklung und Optimierung unseres Geschäfts. So hat er bereits essenziell zur Planung und Umsetzung der Transformation von Sky Deutschland beigetragen. Ich bin überzeugt, dass er die erfolgreiche Arbeit von Devesh weiterführen wird“, sagte Dana Strong, CEO der Sky-Gruppe.
„Devesh hat unser Business in Deutschland durch eine wesentliche Transformation geführt, mit der wir große Fortschritte erzielen konnten. Von der Erneuerung unserer Partnerschaft mit der Bundesliga im Jahr 2020 über eine signifikante Erweiterung unserer TV-Inhalte und unseres Entertainment-Angebots sowie dem Launch des neuen Streamingservices WOW bis hin zu einer stark verbesserten Kundenzufriedenheit im Service hat Devesh sehr viel erreicht, auf das er stolz sein kann“, erklärte Strong.
Mills sagte: „Ich freue mich sehr und fühle mich geehrt, die Möglichkeit zu erhalten, unser Unternehmen in die Zukunft zu führen. Durch meine Arbeit bei Sky Deutschland in den vergangenen fünf Jahren bin ich bestens mit den bevorstehenden Chancen und Herausforderungen vertraut – und ich bin sicher, dass wir die richtige Strategie für die Zukunft haben. Dank Deveshs ausgezeichneter Führung übernehme ich ein starkes Executive Team und ein gut laufendes Business. Wir werden uns gemeinsam darauf fokussieren, unsere Spitzenposition im Sport beizubehalten, unsere strategischen Content-Partnerschaften zu stärken, erstklassige innovative TV-Produkte anzubieten und unseren Kundenservice durch digitale Lösungen weiter zu verbessern.“
Die Nachfolge für die Position des CFO von Sky Deutschland soll zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden.
High View startet just.fishing auf Astra
Der Satellitenbetreiber SES Germany und das Medienunternehmen High View erweitern ihre Partnerschaft um just.fishing. Der Spartenkanal für Angler ist ab sofort über Astra (19,2 Grad Ost) empfangbar.
Satellitenhaushalte können den werbefinanzierten Free-TV-Sender, der bereits als FAST Channel im Internet verbreitet wird, auf der Frequenz 12,699 GHz V (SR 23.500, FEC 3/4) unverschlüsselt empfangen. Dort befinden sich bereits zahlreiche weitere Spartenkanäle der High-View-Gruppe. Neben Themen rund ums Angeln widmet sich just.fishing auch Bereichen wie Kochen, Reisen, Tiere und Nachhaltigkeit. Die Werbeflächen werden von Goldbach vermarktet.
wedotv startet FAST Channels auf Joyn
Der AVoD- und FAST-Channel-Anbieter wedotv verbreitet seine FAST Channels wedo movies, wedo sports und wedo big stories ab sofort auch auf der Streaming-Plattform Joyn. Alle Joyn-Nutzer in Deutschland und Österreich können die werbefinanzierten, linearen 24-Stunden-Kanäle kostenfrei empfangen. Die Verbreitung erfolgt sowohl in der Joyn-App für Smart-TVs, Tablets und Smartphones als auch direkt im Web unter www.joyn.de und www.joyn.at.
Bei wedo movies laufen nationale und internationale Spielfilme, während sich wedo sports mit Live-Übertragungen von Pferderennen, Segel- und Golfturnieren sowie Highlights aus Fußball, Formel 1, E-Sport und Kampfsport an Sportfans richtet. Der Doku-Kanal wedo big stories, der gemeinsam mit Big Media Holdings, einem der weltweit führenden Studios für Non-Fiction-Produktionen, betrieben wird, zeigt Dokumentationen über Menschen, Natur und Technik.
Im Zuge einer neu geschlossenen, erstmaligen Partnerschaft mit OneGate, Teil der Studio Hamburg Gruppe, hat wedotv zudem ein Filmpaket mit über 50 deutschen und internationalen Produktionen erworben.
„Wir freuen uns, dass wir mit wedo movies, wedo sports und wedo big stories nun auch beim deutschen Super-Streamer Joyn vertreten sind und dadurch die Reichweite unserer drei FAST Channels für Zuschauer und Werbekunden weiter ausbauen“, sagte Philipp Rotermund, Co-CEO und Gründer von wedotv. „Gleichzeitig sichern wir uns über die Partnerschaft mit OneGate weitere erstklassige Spielfilme für noch mehr kostenfreie Programmvielfalt.“
ntv startet neue HbbTV-App für News und Videos
Der Nachrichtenkanal ntv hat eine neue HbbTV-App gestartet, mit der sich aktuelle Nachrichten und Videos direkt auf dem TV-Bildschirm abrufen lassen. Das Angebot, das über die rote Taste auf der Fernbedienung erreichbar ist, ermöglicht den Zuschauern, nahtlos zwischen dem laufenden TV-Programm und den gewünschten Inhalten zu wechseln.
„Die neue ntv-HbbTV-App verbindet für die Zuschauer das lineare mit dem non-linearen TV-Erlebnis. Das neue Angebot erweitert durch den inhaltlichen Ausbau unser umfassendes, innovatives digitales Produktportfolio. Ziel bei der Neugestaltung war es, den Nutzern ein noch besseres flexibles TV-Erlebnis zu bieten. Unsere neue App ermöglicht es, noch intuitiver jederzeit auf die wichtigsten Nachrichten in Text und Bild sowie auf News-Videos zuzugreifen. Unsere Werbepartner erhalten zudem noch bessere Möglichkeiten für adressierbare, aufmerksamkeitsstarke Platzierungen ihrer Botschaften“, sagte Bianca Wannemacher, Chief Product Officer Digital News Products RTL News.
Die App, die in Zusammenarbeit mit der Hamburger Agentur TeraVolt entwickelt wurde, ist ab sofort auf den meisten TV-Geräten (ab 2015) verfügbar.
WELT startet neues HbbTV-Angebot
Der Nachrichtenkanal WELT stellt den Zuschauern auf Smart-TVs ab sofort ausgewählte Inhalte seiner Mediathek über die rote Taste der Fernbedienung zur Verfügung. Parallel zum laufenden TV-Programm erscheint dann am unteren Bildrand das Einstiegsmenü für weitere Dokumentationen, Reportagen, Nachrichten, Sendereihen wie den „WELT Talk“ sowie Podcasts von WELT.
Die neue Anwendung, die auf dem offenen HbbTV-Standard basiert, ermöglicht einen nahtlosen Wechsel zwischen dem linearen Programm und der Onlinemediathek von WELT auf dem Smart TV. Die Navigation durch das Angebot erfolgt mit den Pfeiltasten, mit der „Back“-Taste gelangt der Zuschauer zurück zum TV-Programm.
Die Werbevermarktung des HbbTV-Angebots übernimmt Visoon, ein Joint Venture von Axel Springer und Paramount. WELT gehört zum Medienkonzern Axel Springer.
Qvest übernimmt TeraVolt
Die Qvest Group verstärkt ihr Portfolio durch die Akquisition von TeraVolt, einen Entwickler von Smart-TV-Anwendungen mit Sitz in Hamburg. Finanzielle Details wurden nicht genannt. Das neue Mitglied der Qvest-Unternehmensgruppe ermöglicht Lösungen für TV, Streaming-Plattformen und Content Provider. Im Bereich HbbTV und Connected-TV-Apps ist TeraVolt zudem langjähriger Partner von Rundfunkveranstaltern und Digitalplattformen wie ZDF (Entwicklung der Mediathek) sowie RTL, Deutsche Telekom (Magenta Sport) und Vodafone.
„Wir sind stolz darauf, dass sich TeraVolt zu einem führenden OTT-Solution-Provider für die TV-Industrie entwickelt hat. Unsere Expertise ergänzt perfekt die umfangreichen Kompetenzen der Qvest-Gruppe. Als integraler Bestandteil von Qvest sind wir nun gemeinsam in der Lage, Kunden weltweit noch allumfassender dabei zu unterstützen, die enormen Chancen der digitalen Transformation optimal zu nutzen“, sagte Tobias Künkel, CEO von TeraVolt.
Peter Nöthen, CEO der Qvest Group, erklärte: „Das Team von TeraVolt hat sich in den letzten Jahren als Spezialisten für OTT etabliert und mit Produkten wie TVXRAY zahlreiche Kunden aus den Bereichen Sport, Medien und Entertainment nachhaltig überzeugt. Dieses Leistungsspektrum und die Schlüssel-Expertise im Bereich OTT bedeuten eine gezielte Verstärkung für unser Portfolio und machen TeraVolt zum ‚perfect fit‘ für Qvest.“
Die weitere Unternehmensentwicklung wird vom etablierten TeraVolt-Team um Tobias Künkel (CEO), Oliver Koch (CCO), Tobias Fröhlich (CPO) sowie Volker Harbs (CTO) fortgeführt und zusammen mit dem Qvest Management global ausgebaut. Über die weltweiten Standorte von Qvest werden künftig auch die Produkte und Services von TeraVolt angeboten werden. Zu den Kunden von TeraVolt zählen ARD, ZDF, ProSiebenSat.1, Sky, die Deutsche Fußball Liga (DFL) und Red Bull Media House.
Zattoo und Init7 lancieren Internet/TV-Paket in der Schweiz
Der Internet-TV-Anbieter Zattoo und der Glasfasernetzbetreiber Init7 bündeln ihre Stärken und bieten ab sofort einen Kombi-Tarif in der Schweiz an, der einen Glasfaserinternetzugang mit hunderten von TV-Sendern verbindet.
Zattoo Home umfasst einen 1-Gbit/s-Internetzugang zusammen mit über 300 TV-Sendern, darunter viele Sender in Full-HD-Qualität. Für umgerechnet 63 CHF (66 Euro) pro Monat bei jährlicher Zahlung erhalten die Kunden zudem eine FRITZ!Box 5530 als Leihrouter sowie interaktive TV-Zusatzfunktionen. Dazu gehören 7-Tage-Replay, eine Ad-Skipping-Funktion, mit der Werbeblöcke im Fernsehen sekundengenau übersprungen werden können, 2.000 weltweit abrufbare Aufnahmen und bis zu vier parallele Streams. Zusätzliche TV-Hardware wird nicht benötigt.
„Wir gehören in der Schweiz schon lange zu den bekanntesten TV-Anbietern. Seit unserer Gründung vor über 15 Jahren gestalten wir mit unserem TV-Streaming-Angebot die Zukunft des Fernsehens in der Schweiz. Zattoo ist dabei längst nicht mehr nur eine Lösung auf dem mobilen Gerät, sondern eine vollumfängliche Alternative für den TV-Empfang auf dem großen Bildschirm im Wohnzimmer. Indem wir jetzt die Vorteile von TV-Streaming mit schnellem Glasfaser-Internet kombinieren, erschließt sich für uns ein enormes Potenzial”, sagte Constanze Gilles, General Manager Direct-to-Consumer bei Zattoo.
Fredy Künzler, CEO von Init7, erklärte: „Zattoo Home läuft auf der eigenen Infrastruktur von Init7 und ist nicht vergleichbar mit anderen Reselling-Angeboten der Marktbegleiter. Des Weiteren wird die Bandbreite des Internetanschlusses von Zattoo Home nicht mit anderen Anschlüssen geteilt. Wir von Init7 kämpfen seit Jahren für unabhängiges Internet und die vom Gesetzgeber erwünschte Wahlfreiheit des Internet-Providers. Gemeinsam mit Zattoo freuen wir uns, ab sofort mit Zattoo Home powered by Init7 das Beste aus beiden Welten in einem Produkt zu vereinen.“
Partner:
Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herausgeber: Heinz-Peter Labonte (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Marc Hankmann (Leitung),
Dr. Jörn Krieger
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