China, Brüssel, Gablingen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dieser Ausgabe schlagen wir den ganz großen Bogen von China über Brüssel nach Gablingen. Die nördlich von Augsburg gelegene Gemeinde hat es zu einigem Ruhm gebracht, ist sie doch ein gern zitiertes Beispiel für sinnlosen Glasfaserüberbau. Wie der vermieden werden könnte, erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekomunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), in seinem Gastbeitrag.
Darüber hinaus soll auch Open Access dazu dienen, den Überbau von Glasfasernetzen unrentabel zu machen, doch aus der Theorie der gemeinsamen Netznutzung wird nur sehr langsam ein praktisches Modell. Ein Deal zwischen der Deutschen Telekom und der Deutschen Glasfaser könnte helfen. Wie nah sind beide Unternehmen einer Lösung?
Um Open Access und Glasfaserüberbau geht es auch dem Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) mit Blick auf den Gigabit Infrastructure Act der EU-Kommission. In seinem Gastbeitrag erklärt Sven Knapp, Leiter des BREKO-Hauptstadtbüros, warum der aktuelle Entwurf nicht der große Wurf für den Glasfaserausbau ist.
Auch die Landesmedienanstalten sind mit der EU-Kommission alles andere als zufrieden. Denn sowohl durch den European Media Freedom Act als auch den Digital Services Act könnten die Anstalten die Onlinewelt als Regulierungsgegenstand verlieren. Was bliebe ihnen dann noch? Nicht allzu viel bei weiterhin üppiger Finanzausstattung.
Wer in Unternehmen auf die Finanzen schaut, der greift gerne zu den kostengünstigsten Angeboten. Das könnte sich bald rächen, denn wie der Unternehmensberater und Autor Jan F. Kallmorgen im Interview darlegt, täten mittelständische Unternehmen aus dem Technologiesektor gut daran, ein Auge auf geopolitische Konflikte zu werfen und sich gegen deren Folgen zu rüsten. Nie wirkten sich solche Konflikte schneller auf Unternehmen aus als heute.
Ein Konflikt hat sich auch um die zukünftige Nutzung der sogenannten Kulturfrequenzen entwickelt. Auf der Weltfunkkonferenz wollen Mobilfunk, Behörden mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und das Militär die begehrten Frequenzen für sich. In der neuen Folge des Podcast „Medien im Visier“ spricht Danilo Höpfner mit Dr. Jochen Zenthöfer von SOS-Save our Spectrum über die möglichen Folgen für den Rundfunk und die Kulturbranche.
Von der Terrestrik zum Satellit: In der vergangenen Ausgabe berichteten wir über das Ende der Sat-Signalzuführung von M7 und die Folgen für Kabelnetzbetreiber. Das ruft HD PLUS auf den Plan. In seinem Gastbeitrag erläutert Matthias Neumeier, wie Kabelnetzbetreiber ihre Kunden mit HD- und UHD-Programmen versorgen können.
Neuigkeiten vom Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation und Kurzmeldungen runden die Ausgabe ab. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre.
Heinz-Peter Labonte, Herausgeber
Marc Hankmann, Redaktionsleiter
Dr. Jörn Krieger, Redakteur
Ausgabe 116 • Mai 2023
Inhalt
„Fortgeschrittene Technologien sind ein Werkzeug für geopolitischen Einfluss“: Gefahren für den Mittelstand und wie sich Unternehmen schützen können
Marc Hankmann
Nie wirkten sich geopolitische Entscheidungen schneller auf Unternehmen aus als in diesen Tagen. Das beschreiben der Unternehmensberater Jan F. Kallmorgen und die Strategie- und Technologieexpertin Katrin Suder in ihrem Buch „Das geopolitische Risiko“. Im Konflikt zwischen den USA und China müssen sich Unternehmen neu aufstellen, wollen sich nicht Opfer geopolitischer Machtdemonstrationen werden, die sich speziell im Technologiesektor abspielen. Wie das vor allem Mittelständlern gelingen kann, erklärt Kallmorgen im Interview mit MediaLABcom.
Sachkenntnis schadet nur der notwendigen Unbefangenheit … oder warum denn selbst arbeiten, wenn man jemanden kennt, …
Heinz-Peter Labonte
… der eine Arbeit oder gar eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Dann ist es doch sinnvollvoller, von der Ausbildungsbeihilfe über eine Assistentenstelle bei einem Abgeordneten direkt als MdB in den Bundestag einzuziehen. Die Alternative: Parteivorsitzende bzw. via Vorstands-/Vorsitzendenposten der Jugendorganisation die – frei übersetzt – Formel Norbert Blüms (Berufsausbildung eventuell nicht abgeschlossen, Studium eventuell abgebrochen und eventuell im zweiten Bildungsweg promoviert) bestätigen: „Vom BAFöG bruchlos über das Mandat in die Diätenrente“ und „immer zur Finanzierung der sozialen Wohltaten aufs Sparen verzichten und lieber am Gürtel der ‚Reichen‘ herumnästeln“. Schließlich mussten sich „die Reichen“ (die Umverteiler meinen natürlich auch die Selbständigen und Mittelständler) den Neid ihrer umverteilenden lebensfremden Volksvertreter mühsam erarbeiten.
Doppelt hält besser? Schneller Glasfaserausbau gefährdet – Telekom verschwendet Ressourcen durch Doppelausbau
Jürgen Grützner
Der Glasfaserausbau in Deutschland holt europaweit massiv auf. Ausbauende Unternehmen und Netzbetreiber investieren jedes Jahr Milliardenbeträge in die digitale Infrastruktur. Damit tragen sie wesentlich dazu bei, die Gigabitziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen, insbesondere die Versorgung ländlicher Regionen mit schnellem und leistungsstarkem Internet. Es sind zahlreiche internationale Investoren, die sich massiv auf dem deutschen Glasfasermarkt engagieren und dem Ausbau mit Investitionen von mehr als 50 Milliarden Euro einen enormen Schub verliehen haben.
Open Access: So steht es um das Allheilmittel gegen den Glasfaserüberbau
Marc Hankmann
Auf den Fiberdays 23 erhielt Bundesverkehrs- und -digitalminister Volker Wissing gute Noten. NetCologne-Geschäftsführer Timo von Lepel sprach von einem „großen Vertrauern der Politik in die Branche“. BREKO-Präsident Norbert Westfal fühlt sich nach eigenen Worten in den Gesprächen mit Wissing ernstgenommen. Nun hoffen beide darauf, dass der Minister dem strategischen Glasfaserüberbau ein Ende bereitet.
Der Gigabit Infrastructure Act der EU – Glasfaserbeschleuniger oder Bremser?
Sven Knapp
Die EU-Kommission hat am 23. März 2023 ihren Entwurf für den „Gigabit Infrastructure Act“ (GIA) vorgestellt. Damit überarbeitet sie die Kostensenkungsrichtlinie, die als Grundlage für einige aktuell gültige Regelungen des deutschen Telekommunikationsgesetzes diente. Im GIA werden Themen wie Mitnutzung und Mitverlegung physischer Infrastrukturen im Glasfaserausbau, Genehmigungsverfahren und Transparenzvorgaben geregelt.
Von der Lizenz über Pädagogik zu Hate Speech : Es waren einmal die Landesmedienanstalten
Marc Hankmann
Wenn Tobias Schmid von Düsseldorf nach Zypern fliegt, dann höchstwahrscheinlich nicht, um dort Urlaub zu machen, sondern um einigen Betreibern von Porno-Webseiten zu erklären, dass es so nicht weitergeht. Ohne sichere Altersverifikation verstoßen sie gegen den deutschen Jugendmedienschutz. Die Netzsperre gegen de.xhamster.com hat jedoch nichts gebracht. Der Anbieter, die Hammy Media Ltd. aus Limassol, hat kurzerhand die URL geringfügig geändert.
Einfach und profitabel: TV-Versorgung mit ASTRA und HD+
Matthias Neumeier
Denk‘ ich an meine TV-Versorgung in der Nacht... So manche Kabelnetzbetreiber haben derzeit Sorgenfalten auf der Stirn, wenn sie an die eigentlich selbstverständlichste Sache der Welt denken: Fernsehen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation müssen sich viele Netzbetreiber demnächst entscheiden, woher sie künftig ihre Programme beziehen. Für den Dreiklang aus Fernsehen in HD und UHD, zufriedenen Mietern und zusätzlichen Einnahmen bieten ASTRA und HD+ eine gute Alternative.
Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom
Danilo Höpfner
Kulturfrequenzen funken SOS
Was bleibt von den Kulturfrequenzen? Ende des Jahres wird auf der Weltfunkkonferenz WRC-23 in Dubai über die Zukunft der Übertragungen der sogenannten Kultur- und Sportfrequenzen entschieden. Nicht nur der Mobilfunk giert nach mehr Bandbreite aus dem UHF-Band, auch das Militär droht aufgrund der geänderten Weltlage den Kulturbereich aus dem Übertragungsspektrum zu vertreiben.Neues vom FRK
Der Verzicht auf den Überbau von Glasfasernetzen bleibt eine Illusion
Zur Mitgliederversammlung des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) am 21. April 2023 in Kassel erklärte dessen Vorsitzender Heinz-Peter Labonte: „Uns Mittelständler erstaunt das Tamtam, das von Finanzinvestoren und ihren Beteiligungsfirmen nebst Teilen der Verbandsöffentlichkeit zum Überbau existierender Glasfaserstrukturen veranstaltet wird.“Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
Public-Value-Liste: Unterlegene Bewerber klagen gegen Medienanstalten
Die Medienanstalten hatten im Oktober 2022 die Liste der Programmveranstalter veröffentlicht, die die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten und daher in Benutzeroberflächen von Smart-TVs und Set-Top-Boxen leicht auffindbar sein müssen. Unterlegene Bewerber gehen nun auf dem Klageweg gegen die Nichtberücksichtigung durch die Medienanstalten vor, wie eine Sprecherin der Landesanstalt für Medien NRW gegenüber dem Fachmagazin Cable!vision Europe bestätigte.
„Fortgeschrittene Technologien sind ein Werkzeug für geopolitischen Einfluss“: Gefahren für den Mittelstand und wie sich Unternehmen schützen können
Marc Hankmann
Nie wirkten sich geopolitische Entscheidungen schneller auf Unternehmen aus als in diesen Tagen. Das beschreiben der Unternehmensberater Jan F. Kallmorgen und die Strategie- und Technologieexpertin Katrin Suder in ihrem Buch „Das geopolitische Risiko“. Im Konflikt zwischen den USA und China müssen sich Unternehmen neu aufstellen, wollen sich nicht Opfer geopolitischer Machtdemonstrationen werden, die sich speziell im Technologiesektor abspielen. Wie das vor allem Mittelständlern gelingen kann, erklärt Kallmorgen im Interview mit MediaLABcom.
MediaLABcom: Herr Kallmorgen, im Buch „Das geopolitische Risiko“, das Sie zusammen mit Katrin Suder geschrieben haben, geht es darum, dass sich Entscheidungen auf geopolitischer Ebene immer schneller und direkter auf Unternehmen auswirken. Woran machen Sie das fest?
Jan F. Kallmorgen: Immer öfter bringen für Unternehmen die derzeitigen geopolitischen Spannungen – sei es der Krieg in der Ukraine oder der Handelsstreit zwischen den USA und China – Disruptionen in ihren Lieferketten mit sich. Sowohl die Sanktionen gegen Russland, das Energieembargo des Kremls oder die Exportrestriktionen aus Washington stellen sich als Disruption etablierter Wertschöpfungsketten für Unternehmen dar.
Die Dekaden nach dem Ende des Kalten Krieges waren für Unternehmen eine Phase der Globalisierung die zu hoher gegenseitiger wirtschaftlicher Verflechtung, Warenmobilität, stabiler Energieversorgung und niedriger Inflation geführt hat. Der Grund waren die geopolitische Unipolarität der USA, die Öffnung der ehemaligen Sowjetstaaten für den internationalen Handel und Chinas Beitritt in die Welthandelsorganisation.
In den vergangenen Jahren haben geopolitische Spannungen, insbesondere zwischen den Großmächten USA, Russland und China allerdings erheblich zugenommen. Diese Großmächte instrumentalisieren ihren wirtschaftlichen Einfluss, um ihre Machtbasis zu verbessern oder andere Staaten zu schwächen. Im Fachjargon nennen wir dies die „weaponization“ internationaler Wirtschaftsabhängigkeiten. Somit werden Unternehmen und ihre globalen Lieferketten zum Spielball von Großmächten.
MediaLABcom: Insbesondere soll die Systemrivalität zwischen den USA und China diese Entwicklung anheizen. Wie kann sich eine politische Entscheidung in Washington, die gegen Peking gerichtet ist – oder umgekehrt –, auf Unternehmen in Europa bzw. Deutschland auswirken?
Jan F. Kallmorgen: Washington sieht China als globalen Rivalen, dessen technologische Oberhand mit geoökonomischen Mitteln des Weißen Hauses verhindert werden soll. In diesem globalen Wettbewerb politisieren sowohl die USA als auch China ihren globalen wirtschaftlichen Einfluss. Mit Hilfe ihrer Dominanz in strategischen Sektoren und ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit instrumentalisieren die USA ihren Einfluss beispielsweise in Form von Halbleiter-Exportkontrollen gegen Peking.
Die chinesische Wirtschaft hat wiederum einen erheblichen Einfluss auf Europa als Absatz- oder Beschaffungsmarkt. Wenn die USA der chinesischen Wirtschaft den Zugang zu Halbleiterprodukten verbietet, besteht das Potenzial, dass Unternehmen in Europa, die fortgeschrittene Halbleiter in ihrer Wertschöpfung verwenden, direkt von den Restriktionen Washingtons betroffen sind.
MediaLABcom: Die Kommunistische Partei Chinas will ihren Einfluss auf chinesische Unternehmen weiter ausbauen. Wie sieht die Einflussnahme der Partei bislang aus und wie will die KP sie erhöhen?
Jan F. Kallmorgen: Die Kommunistischen Partei, angeführt von Generalsekretär Xi Jinping, strebt einen explizit anti-kapitalistischen Kurs an und will nach eigener Aussage eine anti-westliche Weltordnung schaffen. Das beinhaltet unter anderem eine vertiefte Kontrolle der chinesischen Wirtschaft, um diese nach den Interessen und Zielen der Kommunistischen Partei auszurichten.
Firmenvorstände werden mit KP-Abgeordneten besetzt, Staatsfonds kaufen sich mit Vetorecht in Unternehmen ein, und mit strengen legislativen Maßnahmen für Industriedatensicherheit kontrolliert und überwacht die KP Datenflüsse im gesamten Land. Die Kommunistische Partei gewinnt dadurch volle Entscheidungsmacht über jeden Aspekt chinesischer Unternehmen und diese Kontrolle wird sich in den kommenden Jahren voraussichtlich nur noch verschärfen.
MediaLABcom: China strebt zudem in Schlüsseltechnologien die globale Führerschaft an. Welche Rolle spielt Technologie auf geopolitischer Ebene?
Jan F. Kallmorgen: Die geopolitische Rolle von technologischem Fortschritt ist zweiflächig. Einerseits spielt der Fortschritt in Schlüsseltechnologien, wie künstlicher Intelligenz, Biotechnologie, Elektromobilität, Informations- und Kommunikationstechnologie insofern eine geopolitische Rolle, weil das riesige Marktpotenzial dieser Technologien in vielen Arbeitszweigen einen weltwirtschaftlichen Vorteil sichert. Allerdings spielt die Führerschaft in Schlüsseltechnologien in ihrem Instrumentalisierungspotenzial eine ebenso große geopolitische Rolle, weil ein Land mit ihrer Dominanz in strategischen Technologiesektoren direkte Macht auf andere Länder ausüben kann.
Das Verhalten der USA im Handelsstreit mit China verdeutlicht dies: Ihre Dominanz in hochentwickelter Halbleitertechnologie gibt den USA ein Instrument, mit dem sie andere Länder unter erheblichen Druck setzen können. Dadurch kann das US Department of Commerce den niederländischen Anbieter von Lithographiesystemen ASML unter Druck setzen, sein Chinageschäft einzustellen, weil ASML von amerikanischen Halbleiterprodukten abhängig ist. Fortgeschrittene Technologien sind ein Werkzeug für geopolitischen Einfluss, weshalb sich die globale Führerschaft in diesem Bereich direkt auf geopolitische Macht auswirkt.
MediaLABcom: Wie wirkt sich der Umstand, dass Technologie immer mehr zu einem Machtfaktor wird, auf Unternehmen aus?
Jan F. Kallmorgen: Fortgeschrittene Technologien haben ein enormes und vielfältiges wirtschaftliches Potenzial, welches von Großmächten für geopolitische Zwecke genutzt wird. Das bedeutet für Unternehmen, dass sie sich in diesem Systemkonflikt vorausschauend gegen Angebotsdisruptionen durch Lieferkettendiversifizierung absichern müssen.
MediaLABcom: Sie bemängeln die passive Haltung der Industrie gegenüber geopolitischen Fragen. Mike Fries, CEO des britischen Medienkonzerns Liberty Global, sagte im Interview mit der „Neuen Züricher Zeitung“, dass Libertys Tochterunternehmen Sunrise die Zusammenarbeit mit Huawei erst aufgeben werde, wenn sie verboten würde und dass sich Sunrise derzeit nicht nach anderen Lieferanten umsehe. Spielt Fries Ihrer Meinung nach mit dem Feuer?
Jan F. Kallmorgen: In Anbetracht der umfassenden Restriktionen, die die USA auf Huawei gelegt haben, ist es evident, dass Mike Fries ein geopolitisches Risiko zu tragen bereit ist, was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar ist. Allerdings müssen CEOs aus Unternehmenssicht geopolitische Risiken hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und Strategien viel gründlicher prüfen als noch vor ein paar Jahren. Kompensierende Maßnahmen können über die Diversifizierung von Geschäftspartnern oder dem Einbau zusätzlicher Kapitalpuffer für erwartbare Verluste laufen.
Hinzu kommt, dass sich Unternehmen auch in einem Umfeld befinden, in dem die Compliance mit ESG-Kriterien eine zunehmende Rolle spielt. In der Hinsicht ist die Kooperation mit einem dem chinesischen Staat nahestehenden Unternehmen wie Huawei genau zu analysieren.
MediaLABcom: Auch in Deutschland kommt beim Aufbau der 5G-Netze Technologie von Huawei zum Einsatz, zwar nach Aussagen der Betreiber nicht in Kern-, dafür aber in Zugangs- und Antennennetzen. Täten die Mobilfunkbetreiber besser daran, ganz auf chinesische Technologie zu verzichten, um nicht zwischen die Räder geopolitischer Mächte zu geraten?
Jan F. Kallmorgen: Zentrale Herausforderung beim Aufbau des 5G-Netzes ist, dass die technische Unterscheidung zwischen Kern- und Zugangsnetzen nicht mehr in der gleichen Art besteht wie in vorherigen Generationen. In Anbetracht der langjährigen Verflechtung Huaweis mit der Kommunistischen Partei besteht laut diverser Nachrichtendienste das Risiko, dass der chinesische Staat das 5G-Netz in Deutschland zur Spionage oder für politische Druckmittel nutzen kann, sollte er dieses dominieren. Der Umgang mit dieser Frage der Sicherheit kritischer Infrastruktur während der Kanzlerschaft Angela Merkels zeigt bereits den politischen Einfluss Chinas in Deutschland, der durch unsere hohe wirtschaftliche Abhängigkeit zur Volksrepublik entsteht.
Mit den jüngsten Prüfungsvorgaben des Bundesinnenministeriums auf bereits eingebaute Teile des chinesischen Anbieters in deutsche 5G-Telekommunikationsnetzwerke wird eine Entwicklung im Thema Tech-Unabhängigkeit klar. Der Vorstoß kann als zunehmend misstrauische Stellung der Bundesregierung gegenüber China gesehen werden, denn so wird Huaweis Beteiligung im deutschen 5G-Netz mittelfristig eingeschränkt.
MediaLABcom: Die Politik hätte sogar die Möglichkeit, mit dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) kritische Technologie zu verbieten. Laut einer Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion von Ende Januar 2023 wurde der Regierung sechs Mal der Einsatz solcher kritischer Komponenten angezeigt. Sechs Mal wurde er durchgewunken. Müsste die Politik genauer hinschauen?
Jan F. Kallmorgen: Das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bietet der Bundesregierung im Grundsatz die notwendigen Mittel, die IT-Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Wenn die Politik diese Instrumente allerdings nicht nutzen sollte, wenn es eigentlich notwendig wäre, dann wäre das fahrlässig.
MediaLABcom: Braucht es Ihrer Ansicht nach andere Gesetze, um technologische Abhängigkeiten zu verringern bzw. die technologische Souveränität zu fördern?
Jan F. Kallmorgen: Wir brauchen Initiativen, die den Technologiestandort Deutschland bzw. Europa fördern. Zum Beispiel was das Potenzial für Chipproduktion und ihre Vorprodukte anbelangt, sind europäische Staaten in den vergangenen Jahren im Vergleich zu asiatischen Ländern oder den USA stark ins Hintertreffen geraten. Dabei können staatliche Förderungen, die Produktion nach Europa bringen, hilfreich sein. Das geschieht bereits vielerorts. So werden wir unsere technologischen Abhängigkeiten zumindest teilweise verringern können.
MediaLABcom: Derzeit werden bundesweit unzählige Glasfasernetze gebaut. Experten gehen wegen der zahlreichen Netzbetreiber von einer nahenden Marktkonsolidierung aus. Muss die Politik jetzt aktiv werden, um zu verhindern, dass chinesische Unternehmen Glasfasernetze reihenweise aufkaufen, um ihren Einfluss auf Infrastrukturen in Deutschland zu erhöhen?
Jan F. Kallmorgen: Der Bund hat mit der Investitionsprüfung über das Außenwirtschaftsgesetz umfangreiche Kompetenzen, die Konzentration kritischer Infrastruktur in den Händen ausländischer Unternehmen zu unterbinden. Wie im Fall des Hamburger Hafens blickt die Öffentlichkeit auch sehr genau darauf, wie der Bund von diesem Instrumentarium Gebrauch macht.
MediaLABcom: Die Argumentation der Unternehmen ist oft, wie im Fall Huaweis, dass chinesische Technologie führend und/oder kostengünstig sei. In Ihrem Buch warnen Sie jedoch davor, unternehmerische Entscheidungen rein nach betriebswirtschaftlichen Aspekten auszurichten. Welche Fragen müssen sich CEOs bei der Wahl der einzusetzenden Technologie also stellen?
Jan F. Kallmorgen: In Zeiten, die von Krieg, Sanktionen und rückläufiger Globalisierung geprägt sind, ist die kostengünstigste nicht unbedingt mehr die betriebswirtschaftlich beste Entscheidung. Aus Kostenüberlegungen eingegangene Klumpenrisiken können von geopolitischen Spannungen betroffen sein und zu erheblichen Problemen für Unternehmen führen. Das Beispiel des russischen Gasembargos und die daraus resultierenden Finanzierungsschwierigkeiten für einige deutsche Unternehmen sollte da eine Warnung sein.
Von daher sollten unternehmerische Entscheidungen geopolitische Risiken einberechnen. Die Antwort ist Lieferkettendiversifizierung: CEOs müssen sich den geopolitischen Risiken technologischer Abhängigkeiten bewusst sein und eine Diversifizierung ihrer Wertschöpfungsketten vornehmen oder Risikopuffer einbauen.
MediaLABcom: Konzerne wie die Deutsche Telekom oder Liberty Global haben das Know-how und die Manpower, um geopolitische Faktoren für ihre unternehmerischen Entscheidungen analysieren und berücksichtigen zu können. Dem Mittelstand fehlt es jedoch an solchen Mittlen. Welchen Gefahren setzen sich Mittelständler aus, die geopolitische Faktoren außer Acht lassen?
Jan F. Kallmorgen: Insbesondere in Deutschland haben wir viele Mittelständler, die technologisch hoch anspruchsvolle Produkte herstellen und einen ausgeprägten internationalen Footprint haben. Insofern ist das geopolitische Risiko, das durch Lieferkettendisruptionen aufgrund von Sanktionen, Exportkontrollen oder gar Kriegen auf Mittelständler zukommen kann, erheblich.
Mittelständische Unternehmen sollten ihr Unternehmensprofil, sprich: ihre Absatz- und Beschaffungsmärkte, Logistikrouten und Transportwege sowie Produktionsstandorte, auf deren jeweilige geopolitische Risikoexposition überprüfen. Beispielsweise können deutsche Unternehmen, die an einen niederländischen Hersteller von Halbleitervorprodukten liefern, implizit von amerikanischen Halbleiterexportkontrollen nach China betroffen sein. Diese Risiken frühzeitig zu erkennen, kann Unternehmen die Möglichkeit geben, darauf durch Mitigationsmaßnahmen oder Lobbying zu reagieren.
MediaLABcom: Welche Optionen haben Mittelständler, wenn sie nicht riskieren wollen, dass politische Entscheidungen ihr Geschäftsmodell zunichtemachen?
Jan F. Kallmorgen: Der erste Schritt, den Unternehmen gehen müssen, ist ihre Unternehmenssysteme auf ihre Exposition zu geopolitischen Risiken zu überprüfen. Dabei achten wir insbesondere auf Flaschenhälse, beispielsweise in den Lieferketten oder Produktionsstandorten, die das Potenzial haben, einen erheblichen Schaden für die Unternehmenstätigkeit in ihrer Gesamtheit zu erzeugen.
Nach der Risikoidentifikation können dann Maßnahmen zur Mitigation folgen. Zum Beispiel können Anbieter diversifiziert werden. Alternativ können auch finanzielle Puffer aufgebaut werden, um den Eintritt eines geopolitischen Risikos abzufedern. Besteht bei Mittelständlern eine Berichtspflicht, ist es darüber hinaus auch wichtig zu kommunizieren, dass das Unternehmen sich seiner Risikoexposition bewusst ist.
MediaLABcom: In der Systemrivalität zwischen den USA und China – gerade mit Blick auf das Thema Technologie – werden die Bemühungen Europas für mehr technologische Souveränität eher belächelt. Wird sich die Alte Welt für eine Seite entscheiden müssen oder aus dem Zwei- einen Dreikampf machen können?
Jan F. Kallmorgen: Ganz klar ist: Es darf keine Äquidistanz zwischen den USA und China geben. Auch nicht im Technologiebereich. Die Kommunistische Partei verwendet ihre technologischen Innovation gezielt zur Ausweitung ihrer staatlichen Kontrollen; ein Ansatz, den sie auch an andere Staaten vermarktet.
Die Vorstellung, in Europa eine technologische Autarkie von anderen Staaten wie den USA entwickeln zu können ist unrealistisch. Blickt man zum Beispiel auf das technologische Know-how im Bereich der Halbleiterproduktion, so werden wir auf absehbare Zeit von Ländern außerhalb Europas, insbesondere den USA oder Taiwan, abhängig bleiben. Mit diesen politische und wirtschaftliche Kooperationen auszubauen und eine Dominanz der Volksrepublik im Hochtechnologiesektor zu vermeiden, sollte auch für Deutschland ein politisches Ziel sein.
MediaLABcom: Vielen Dank für das Gespräch.
Sachkenntnis schadet nur der notwendigen Unbefangenheit … oder warum denn selbst arbeiten, wenn man jemanden kennt, …
Heinz-Peter Labonte
… der eine Arbeit oder gar eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Dann ist es doch sinnvollvoller, von der Ausbildungsbeihilfe über eine Assistentenstelle bei einem Abgeordneten direkt als MdB in den Bundestag einzuziehen. Die Alternative: Parteivorsitzende bzw. via Vorstands-/Vorsitzendenposten der Jugendorganisation die – frei übersetzt – Formel Norbert Blüms (Berufsausbildung eventuell nicht abgeschlossen, Studium eventuell abgebrochen und eventuell im zweiten Bildungsweg promoviert) bestätigen: „Vom BAFöG bruchlos über das Mandat in die Diätenrente“ und „immer zur Finanzierung der sozialen Wohltaten aufs Sparen verzichten und lieber am Gürtel der ‚Reichen‘ herumnästeln“. Schließlich mussten sich „die Reichen“ (die Umverteiler meinen natürlich auch die Selbständigen und Mittelständler) den Neid ihrer umverteilenden lebensfremden Volksvertreter mühsam erarbeiten.
„Philosophen werden immer gebraucht“
Das stellte schon Loriot fest, als Humor in den öffentlich-rechtlichen Anstalten noch intellektuellen Ansprüchen genügte. Heute werden Böhmermann und seine Mitstreiter bewundert für ihre Publikumsbelehrungen mit „Mainstreamattitüde“. Sie bestimmen die Themen und werden, mit Grimme-Preisen honoriert. Im 10-Milliardenetat von den „integren und völlig selbstlos handelnden“ Senderleitungen und Aufsichtsgremien werden die Mainstreamer den Repräsentanten unangepasster, schöpferischer geistiger Anstrengungen vorgezogen. Diese bevorzugen nämlich Themen, welche die Bevölkerungsmehrheit mehr interessieren als zum Beispiel Gendern.
Dazu passt, dass Moderatoren (Vorsicht: generisches Maskulinum) für ihre – durch ihre Sendertätigkeit erworbene – Bekanntheit offenbar zu öffentlichen Veranstaltungen als Moderatoren von Regierungsmitgliedern verpflichtet werden. Hier wird auf Bedenken hinsichtlich ihrer journalistischen Unabhängigkeit großzügig verzichtet, wenn sie auch regierungsamtliche Veranstaltungen mit ihrer zum Teil auf Gebührenzahlerkosten erworbenen Bekanntheit „zieren“.
Bundesbankersatz Deutsche Telekom
Anderer Fall: Überzeugendes Motiv für die Unterstützung der Deutschen Telekom seitens der Regierung gesucht. Nachdem die Bundesbank schon eine Weile als gewinnabführendes Unternehmen an den Bundeshaushalt ausfiel, braucht man Beteiligungen, die die Schuldenpolitik der „Zukunftskoalition“ finanzieren helfen. Wenn dabei die Präsenzmehrheit bei der Hauptversammlung gesichert werden kann. Bei 31,897 Prozent mittel- und unmittelbarer Bundesbeteiligung, kann der Finanzminister dieses Jahr immerhin eine Gesamtdividende aus 2022 für den Bundeshaushalt plus KfW von immerhin über 1,063 Milliarden Euro kassieren.
Mittelstand stört doch nur
Wenn Elefanten tanzen, leidet das Gras. Und der Tanz der Bundeselefanten mit den in Lobbyverbänden organisierten Vorstandsvorsitzenden erhöht – das weiß man spätestens seit Merkels guten Essen mit Joe von der Deutschen Bank – das subjektive Wichtigkeitsgefühl, sogar dann, wenn man sogar ein abgeschlossene (Berufs-)Ausbildung hat.
Der Weg zur Staatsheuschrecke
Wenn man also erkannt hat, dass der Staatshaushalt durch die Beteiligung einen Sanierungsbeitrag für die im Regelungs- und Verbotsrausch agierenden Philosophen und Ausbildungsabbrecher einen ordentlichen Beitrag leistet, beginnt Gier auch regierungsamtlich Hirn zu fressen.
Doppelzüngigkeit ersetzt Klarheit
Zwar erheben Parteien der Ampel offiziell die Trennung von Staatsbeteiligungen zur Monstranz ihres Regierungshandelns. In der wirtschaftlichen Realität nährt die „Fortschrittskoalition“ aber die Transformation des Bundesbeteiligungsunternehmens mit Hauptversammlungsmehrheit zur Staatsheuschrecke.
So hätte die Bundesregierung unter anderem mit ihrer Beteiligung bei der Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG (DTAG) oder über ihre Aufsichtsräte der DTAG einfach den Antrag stellen können, auf die Überbauung vorhandener Glasfasernetze zu verzichten. Begründung: Fehlallokation von Investitionskapital.
Und so wird‘s gemacht!
Aber so offiziell will die „Zukunftskoalition“ wohl die Ressourcenverschwendung der Telekom und die Mittelstandsverdrängung nicht auch noch öffentlich vorführen. Dann ist einem etwaigen Protest der Bundesvertreter die Gründung eines Joint Ventures vorzuziehen, und zwar mit einer australischen „Heuschrecke“, wie Müntefering sagen würde.
So können unter neuem Namen GlasfaserPlus Kommunen verunsichert und die Mittelstandsnetze überbaut werden, während GlasfaserPlus vertrieblich als quasi 100 Prozent Telekom auftritt. Die Verbände und Lobbyisten werden derweil mit vielen Gesprächen über den besten Weg beschäftigt, die wechselseitige Fehlallokation des verfügbaren Kapitals zu vermeiden. Klassische Nebelkerzen, die die Bundesregierung wirft, die dankbar von den Lobbyverbänden beschäftigungstherapeutisch aufgefangen werden!
Gleichzeitig werden die bürokratischen Hürden bei den Förderprogrammen der „Fortschrittskoalition“ so gestaltet, dass nur Firmen mit eigenen Rechtsabteilungen noch Anträge stellen können. Und Kommunen werden überfordert. Aber das Schema kennt man ja aus anderen Bundesaufgaben, die den Kommunen ohne Kompensation und Vorbereitung übergezogen werden.
Fazit
Betrachtet man die digitale Infrastrukturpolitik dieser „Zukunftskoalition“ mit dem Abstand eines aus den USA zurückkehrenden Mitbürgers, drängt diesem sich die Frage auf, warum sich Mittelstand, Bürger und Wirtschaft diesen Dilettantenstadel eigentlich gefallen lassen. Ist es die typisch deutsche Autoritätsgläubigkeit oder die Lust am Chaos?
Meine Antwort: Nein, es ist der zum Prinzip erhobene Rückzug ins großstädtisch private Latte-Macchiato-Ambiente der Berliner öffentlich-bediensteten Politblase, die mangels Ausbildung, mangels Kontakt zur Lebensrealität der mehrheitlich ländlichen Bevölkerung lieber ihre Schmalspurwelt des Lastenfahrrads zulasten der arbeitenden Bevölkerung absolut stellt.
Ergebnis: Wenn dann die Deindustrialisierung und Re-Monopolisierung nicht bis zur Bundestagswahl 2025 auch bei den Wählern angekommen ist, sollte man auf die Wahl der AfD als Scheinalternative verzichten und die USA als selbstbestimmte Lebensalternative ins Auge fassen. Oder aber DTAG-Aktionär werden und die Bundesregierung bei der nächsten Hauptversammlung zur Offenbarung zwingen. Mal sehen, wer dabei mitmacht.
Doppelt hält besser? Schneller Glasfaserausbau gefährdet – Telekom verschwendet Ressourcen durch Doppelausbau
Jürgen Grützner
Der Glasfaserausbau in Deutschland holt europaweit massiv auf. Ausbauende Unternehmen und Netzbetreiber investieren jedes Jahr Milliardenbeträge in die digitale Infrastruktur. Damit tragen sie wesentlich dazu bei, die Gigabitziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen, insbesondere die Versorgung ländlicher Regionen mit schnellem und leistungsstarkem Internet. Es sind zahlreiche internationale Investoren, die sich massiv auf dem deutschen Glasfasermarkt engagieren und dem Ausbau mit Investitionen von mehr als 50 Milliarden Euro einen enormen Schub verliehen haben.
Zunehmend wird die schnelle Ausbaudynamik allerdings maßgeblich durch den strategischen Überbau des Ex-Monopolisten Deutsche Telekom gehemmt. Als marktmächtiges Unternehmen drängt die Telekom gezielt in bereits vorhandene und geplante Ausbaugebiete. Bestehende Netze werden teilüberbaut, das heißt wirtschaftlich attraktiv zu erschließende Adressen werden vorrangig ausgewählt, während Randgebiete, deren Ausbau sehr kostenintensiv ist, durch die Telekom keine Glasfaserversorgung erhalten.
Volkswirtschaftlich völlig unsinnig
In geplanten Ausbaugebieten führt allein die Ankündigung eines geplanten Telekom-Ausbaus oft schon zu einer solchen Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen, dass andere Unternehmen mit flächendeckenderen Ausbauplänen das Feld wieder räumen müssen. Wenn schließlich den Ankündigungen der Telekom nur ein Teilausbau, oder im schlimmsten Falle gar kein Ausbau folgt, sind am Ende die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger die Leidtragenden, die ohne digitale Infrastruktur und ohne schnelles, stabiles Netz dastehen.
Dieser Weg des strategischen Überbaus, den die Telekom in weiten Teilen Deutschlands aktuell beschreitet, kommt einzig und allein der Telekom zugute. Volkswirtschaftlich ist dieses Vorgehen auch deshalb völlig unsinnig, da die eh schon knappen Bauressourcen für einen fehlgesteuerten und unsinnigen Doppelausbau gebunden werden, während andernorts der Rollout der Glasfaser zum Stoppen kommt.
Ja, Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche ist marktwirtschaftlich notwendig und gut. Er beflügelt Ausbausynergien und Open-Access-Regelungen zwischen den unterschiedlichen Glasfaserunternehmen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es der Wettbewerb ist, der auch die Telekom antreibt, in den Glasfaserausbau zu investieren. Nur so werden wir gemeinsam das Ziel der Gigabitstrategie und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit notwendiger digitaler Infrastruktur erreichen.
Mehrkosten konnten erstattet werden
Strategischer Überbau ist nicht neu. Schon vor Jahren hatte die Bundesregierung die katastrophalen Auswirkungen erkannt und den damaligen Überbau durch die Telekom in geförderten Gebieten gestoppt – mit einem so einfachem wie ungemein wirksamen Trick: Die durch strategischen Überbau entstehenden Mehrkosten konnten dem ausbauenden Unternehmen komplett erstattet werden, und das aus Steuergeldern. Die wurden dann so gut wie nie gebraucht, denn es ergab für die Telekom keinen Sinn mehr und das strategische Ziel konnte nicht mehr erreicht werden. Genau solch eine kluge Lösung brauchen wir nun für den viel größeren Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbaus.
Für die TK-Unternehmen, die deutsche Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger geht es um Planungssicherheit, um Digitalisierung, um Arbeitsplätze und um den Wohlstand unseres Landes. Hier kann und muss die Politik beeinflussen und ändern – und genau das sollte sie tun, damit wir die Investitionen in Deutschland halten und die Digitalisierung schaffen.
Jürgen Grützner ist Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekomunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Der 1959 geborene Jurist leitete vor seinem Eintritt in die VATM-Geschäftsführung im August 1998 das Büro der Arbeitsgruppe Post und Telekommunikation der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In dieser Funktion und als Referent des postpolitischen Fraktionssprecher war Grützner verantwortlich für die zur Marktliberalisierung führenden Gesetze wie etwa das Telekommunikationsgesetz. Von 1990 bis 1993 leitete er die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Direktion der Deutschen Post AG in Köln. Zuvor arbeitete Jürgen Grützner in einer Anwaltskanzlei bei Bonn.
Open Access: So steht es um das Allheilmittel gegen den Glasfaserüberbau
Marc Hankmann
Auf den Fiberdays 23 erhielt Bundesverkehrs- und -digitalminister Volker Wissing gute Noten. NetCologne-Geschäftsführer Timo von Lepel sprach von einem „großen Vertrauern der Politik in die Branche“. BREKO-Präsident Norbert Westfal fühlt sich nach eigenen Worten in den Gesprächen mit Wissing ernstgenommen. Nun hoffen beide darauf, dass der Minister dem strategischen Glasfaserüberbau ein Ende bereitet.
„Telekom grätscht rein“
In einem Brandbrief wendet sich der BREKO nebst den TK-Verbänden ANGA, VATM, Buglas und dem Kommunalverband VKU an Wissing und werfen der Telekom vor, den Glasfaserausbau auszubremsen. Bereits im vergangenen März fanden die Branchenvertreter klare Worte gegenüber der Telekom. Sie torpediere durch den Bau eigener Glasfasernetze die Projekte der Konkurrenz, anstatt diese bauen zu lassen, um die Netze später im Rahmen von Open Access zu nutzen.
„Wir sehen häufig, dass die Telekom reingrätscht, wenn wir in die Planung gehen“, sagte Jens Prautzsch, CEO von Unsere Grüne Glasfaser, auf den Fiberdays 23. „Dann rechnet sich der Business Case nicht mehr.“ Sein CEO-Kollege von der Deutschen Glasfaser, Andreas Pfisterer, pflichtet ihm bei: „Der Überbau kann zu einer Schieflage im Markt führen.“ Beide plädieren für Open Access, denn die derzeitige Netzpenetration zwischen 30 und 40 Prozent rechnet sich auf lange Sicht nicht.
Vorwurf prohibitiver Preise
Die Telekom weist die Vorwürfe zurück. Sie argumentiert, dass der Überbau am gesamten Glasfaserausbau gerade einmal ein Prozent ausmache. Dort, wo es für die Telekom wirtschaftlich lohnenswerter ist, ein eigenes Netz zu errichten, anstatt ein im Bau befindliches oder vorhandenes Netz zu nutzen, lässt sie die Bagger anrollen.
Überbau ist aus Sicht der Telekom vor allem dann ökonomisch sinnvoll, wenn prohibitive Preise für Vorleistungsprodukte aufgerufen werden, wie sie Thilo Höllen den Wettbewerbern anhand eines Beispiels vorwirft. „Uns wurde ein Vorleistungsprodukt für 35 Euro angeboten“, erklärte der Senior Vice President Breitbandkooperationen der Telekom Deutschland auf den Fiberdays, „aber der Netzbetreiber bot seinen Kunden den Netzzugang für 29,95 Euro an.“
Lokale Monopole vs. marktübliche Renditen
Ein solches Vorgehen dient nach Ansicht der Telekom dazu, eine Monopolstellung zu verfestigen, indem es bei einem Netz eines einzigen Netzbetreibers in einer Region bleibt. „Offenbar sollen Monopolgewinne verteidigt werden, statt sich mit marktüblichen Renditen zu arrangieren“, schreibt die Telekom in einer Stellungnahme aus dem Februar 2023. Oder andersherum gesagt: Mit dem Überbau verhindert die Telekom lokale Monopole. Wenn der Überbau aber nur ein Prozent einnimmt, gibt sich die Telekom altruistischer als sie wirklich ist.
Der Logik dieser Argumentation folgend könnte man auch das Streckennetz der Deutschen Bahn überbauen, um Monopole zu verhindern. Das mag trotz vielfach verrotteter Bahngleise wirtschaftlich sinnvoll erscheinen, ist es letztendlich aber doch nicht. Der Wettbewerb auf der Schiene wird daher reguliert.
„Brauchen kein gesetzliches Überbauverbot“
Nun rufen aber selbst die Wettbewerber der Telekom nicht nach dem Regulierer. „Wir brauchen kein gesetzliches Überbauverbot“, sagte etwa NetCologne-Chef Timo von Lepel auf den Fiberdays. Marco Sick, CEO von Vattenfall Eurofiber, fordert zwar Spielregeln für einen fairen Wettbewerb, aber dabei schwebt ihm eher ein Runder Tisch als das Eingreifen des Regulierers vor.
An einem solchen Tisch könnten die Einzelheiten für Open Access festgezurrt werden, denn auch das ist ein Vorwurf der Telekom: Jeder versteht unter Open Access etwas anderes. „Bis heute gibt es keinen Standard“, sagte Telekom-Manager Höllen auf den Fiberdays und bezeichnete Open Access als definitionslosen Raum.
Laut vitroconnect-CEO Dirk Pasternack seien die technischen Standards aber längst gesetzt. Es fehle jedoch an Standards etwa bei Themen wie Service Level Agreements, Vorvermarktung oder bei Prozessen wie zum Beispiel zur Abrechnung und Provisionierung. Laut Pfisterer sei hier noch viel zu tun. „Wir müssen die Markteintrittshürden für Retailer niedrig halten“, mahnte der Deutsche-Glasfaser-CEO auf den Fiberdays an.
Gespräche zwischen Telekom und Deutscher Glasfaser
Einer dieser technischen Standards könnte der Netzzugang über Layer-2 Bitstream Access (BSA) sein. „Der Layer-2-BSA wäre dafür optimal“, sagte Pfisterer und fand sich auf den Fiberdays etwas unerwartet in einem Boot mit der Telekom wieder. „Wir bieten Open Access auf Layer-2-BSA an“, sagte Höllen. Das gelte sowohl für die Telekom als auch für deren Joint Ventures GlasfaserPlus und Glasfaser Nordwest. Pfisterer bat ihm Gespräche an.
Auf Nachfrage von MediaLABcom geben sich beide Unternehmen zwar zugeknöpft, lassen aber durchscheinen, dass man sich an einen Tisch gesetzt hat. „Wir bitten um Verständnis, dass wir zu konkreten Kooperationsgesprächen im Bereich Open Access aus Gründen der Vertraulichkeit grundsätzlich keine Angaben machen“, erklärt ein Sprecher der Deutschen Glasfaser. Die Türen stünden aber für jeden weit offen, „auch für die Deutsche Telekom.“ Auf die Nachfrage, ob er bestätigen könne, dass es keine Gespräche mit der Telekom gebe, verwies er auf den erstzitierten Satz. Auch der Telekom-Sprecher wollte sich auf MediaLABcom-Anfrage „zum Status aktueller Gespräche nicht öffentlich äußern“.
Ein Beschleuniger für eine Open-Access-Vereinbarung zwischen Telekom und Deutsche Glasfaser könnte die Einigung der Bonner mit dem Netzbetreiber wilhelm.tel zur Nutzung dessen Glasfasernetzes im Großraum Hamburg sein. Der damalige wilhem.tel-Geschäftsführer Theo Weirich nannte die Vereinbarung im MediaLABcom-Interview eine Blaupause für Open Access. Dieser Ansicht ist auch die Telekom, „da beide Partner den Fokus auf die Umsetzung vor Kunde gelegt haben und damit gemeinsam Lösungen für die konkreten Probleme (technisch und prozessual) gefunden haben“, erklärt der Telekom-Sprecher. „Auch für die Telekom ist dieser BSA-Vertrag daher eine Blaupause.“
Diensteanbieterverpflichtung
Eine Einigung zwischen der Telekom und der Deutschen Glasfaser könnte ein Durchbruch für Open Access sein. „Wenn Open Access funktioniert, ist der Überbau überflüssig“, sagt Pfisterer. Marco Sick wird noch deutlicher: „Es gibt nichts anderes als das Open-Access-Geschäft“, sagte der Vattenfall-Eurofiber-Chef auf den Fiberdays. „Ohne das geht es nicht.“
Wenn es der Markt doch nicht regelt, gäbe es noch weitere Instrumente. Auf den Fiberdays brachte Christoph Vilanek zum Beispiel eine Diensteanbieterverpflichtung ins Gespräch, wie es sie im Mobilfunk gibt. „Der Wettbewerb allein wird es nicht regulieren“, meinte der Vorstandsvorsitzender der freenet AG. Das wäre Digitalminister Wissing jedoch am liebsten.
Der Gigabit Infrastructure Act der EU – Glasfaserbeschleuniger oder Bremser?
Sven Knapp
Die EU-Kommission hat am 23. März 2023 ihren Entwurf für den „Gigabit Infrastructure Act“ (GIA) vorgestellt. Damit überarbeitet sie die Kostensenkungsrichtlinie, die als Grundlage für einige aktuell gültige Regelungen des deutschen Telekommunikationsgesetzes diente. Im GIA werden Themen wie Mitnutzung und Mitverlegung physischer Infrastrukturen im Glasfaserausbau, Genehmigungsverfahren und Transparenzvorgaben geregelt.
Das Ziel bleibt das gleiche wie bei der Kostensenkungsrichtlinie: Kosten senken und den Breitbandausbau beschleunigen. Der GIA erweitert jedoch den Geltungsbereich und fügt politische Digital- und Nachhaltigkeitsziele der Digitalen Dekade hinzu. Zudem soll der GIA im Gegensatz zur Kostensenkungsrichtlinie als Verordnung verabschiedet werden und würde damit innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gelten.
Aus Sicht des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO), enthält der Entwurf für den GIA einige kritische Punkte, die das Europäische Parlament anpassen muss, um den GIA zu einem Glasfaserbeschleuniger und nicht zu einer Bremse für den weiteren Ausbau zu machen.
Erweiterter Zugang zu physischer Infrastruktur
Ein zentraler Bestandteil des GIA ist die Erweiterung der Zugangsgewährung zu physischer Infrastruktur: Bisher galt diese nur für reine Netzwerkinfrastruktur, wie insbesondere Leerrohre. In Zukunft soll sie sich auch auf öffentliche Einrichtungen beziehen, die nicht Teil der Netzwerkinfrastruktur sind. Hierzu zählen beispielsweise Bushaltestellen, Straßenschilder, Werbetafeln oder Straßenmöbel.
Die Ablehnungsgründe für die Zugangsgewährung sind nun in Form einer abschließenden Aufzählung aufgeführt und beinhalten unter anderem mangelnde technische Passfähigkeit der physischen Infrastruktur, Platzmangel, Sicherheitsrisiken sowie das Vorhandensein von Wholesale-Zugängen, die durch den gleichen Netzbetreiber unter fairen Konditionen angeboten werden und zum Betrieb von VHC-Netzen geeignet sind. Ob auch das Angebot von Open Access über virtuelle Bitstrom-Zugangsprodukte als Ablehnungsgrund gilt, ist derzeit noch unklar. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das ein Einfallstor für den strategischen Überbau von Glasfasernetzen.
Der GIA führt auch neue Regeln für Transparenz- und Informationspflichten ein: Jeder Anbieter, der Mitnutzung beantragt, soll über einen „Single Information Point“ das Recht auf Informationen zu georeferenzierten Standort- und Routendaten des Netzwerks, Art und gegenwärtiger Verwendung der Infrastruktur sowie einen aktuellen Kontaktpunkt haben. Bei Mitverlegung müssen Netzwerkelemente, Startpunkt und Dauer der Bauarbeiten und unter Umständen das Datum des Einreichens bei der Genehmigungsbehörde kommuniziert werden. Der BREKO hat erhebliche Bedenken bezüglich dieser Informationspflichten.
Wenig Neues bei der Mitverlegung
Die Verpflichtung zur Mitverlegung, also die Nutzung des bereits offenen Grabens zur Verlegung einer zweiten Infrastruktur, betrifft weiterhin Fälle, die ganz oder teilweise durch öffentliche Gelder finanziert sind – eine Ausweitung auf private Bauarbeiten sieht der aktuelle Entwurf des GIA nicht vor.
Es wird jedoch weiterhin nicht eindeutig geregelt, ob Bauarbeiten von Unternehmen mit kommunaler Beteiligung als „öffentlich finanziert“ einzustufen sind. Die Verwendung öffentlicher Mittel wird jedoch konkretisiert: In Gegenden, die einem Mapping nach Art. 22 EECC unterliegen oder in denen ein Markterkundungsverfahren im Rahmen öffentlicher Förderung durchgeführt wird, können Mitverlegungsansprüche unter gewissen Umständen abgelehnt werden.
Für die Mitverlegung sollen Informations- und Transparenzpflichten gelten, die in einigen Punkten noch über die Informationen, die für die Mitnutzung zur Verfügung gestellt werden müssen, hinaus gehen.
Beschleunigte und digitale Genehmigungsverfahren
Die Mitgliedstaaten sollen angehalten werden, Genehmigungsverfahren konsistent und elektronisch zu gestalten. In Deutschland würde dies mit einer bundesweiten Vereinheitlichung der Verfahren einhergehen. Das OZG-Breitbandportal, das federführend von den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz erarbeitet wurde, stünde dafür als Umsetzungsinstrument bereit.
Zudem sollen weitere Maßnahmen zur Verkürzung der Genehmigungszeiträume eingeführt werden. So sollen Genehmigungsverfahren nach vier Monaten abgeschlossen sein. Werden innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung keine fehlenden Informationen von der Behörde angefragt, würde der Antrag als vollständig gelten.
Glasfaser als neuer Standard auf der Netzebene 4
Glasfaserinfrastruktur soll zum Inhouse-Verkabelungsstandard bei neuen und grundsanierten Gebäuden werden. Dies ist insbesondere aufgrund des Fokus auf Glasfasertechnologie – im Gegensatz zur üblichen Technologieneutralität der EU-Kommission – positiv zu bewerten.
Einschätzung des BREKO
Der Entwurf der EU-Kommission bringt nicht den erhofften Schub für den weiteren Glasfaserausbau in Europa. Vielmehr drohen negative Auswirkungen auf die aktuelle Dynamik im Ausbau. Zusätzlich würde den Mitgliedsstaaten durch die Ausgestaltung als Verordnung jeglicher Spielraum genommen, die Vorschriften auf ihre unterschiedlichen Bedürfnisse anzupassen. Der BREKO plädiert daher dafür, den Rechtsakt als Richtlinie auszugestalten.
Besonders kritisch ist aus Sicht des BREKO, dass die EU-Kommission mit den geplanten neuen Zugangsregeln den volkswirtschaftlich unsinnigen Doppelausbau von Glasfasernetzen erleichtern würde. Die geplanten Regeln stehen in klarem Widerspruch zum deutschen Telekommunikationsgesetz, das ausdrücklich vorsieht, dass ein Überbau bestehender Glasfasernetze durch Mitnutzung bestehender Infrastruktur vom erstausbauenden Unternehmen abgelehnt werden kann, wenn dieses Wettbewerbern einen Bitstromzugang anbietet.
Auch die im GIA enthaltenen weitreichenden Transparenzverpflichtungen für Netzbetreiber sehen wir kritisch, da Glasfasernetze durch übermäßige Transparenz leichter angreifbar werden könnten und die vorgesehenen Ausnahmen nicht ausreichen, um derartige Gefährdungen zu vermeiden.
Die Vorschläge im Bereich der Genehmigungsverfahren sind hingegen zu begrüßen. Insbesondere den Ansatz, vereinheitlichte und digitale Verfahren mit klaren Zeitvorgaben zu verknüpfen, unterstützen wir. Wichtig ist jedoch, dass diese Maßnahmen auch seitens der nationalen und regionalen Ebene aufgegriffen und umgesetzt werden, um das Tempo im Glasfaserausbau weiter zu erhöhen. Hier haben wir in Deutschland noch viel Luft nach oben.
Sven Knapp ist seit 2019 Leiter des Hauptstadtbüros des BREKO, dem mit mehr als 450 Mitgliedsunternehmen führenden Verband der Telekommunikationsbranche in Deutschland. In dieser Funktion verantwortet der Jurist die Bereiche Politik und Kommunikation. Seit Februar 2023 ist er zudem für die strategische europapolitische Ausrichtung und das Brüsseler Büro des Verbands verantwortlich. Knapp ist seit 2013 in der Telekommunikationsbranche tätig.
Von der Lizenz über Pädagogik zu Hate Speech : Es waren einmal die Landesmedienanstalten
Marc Hankmann
Wenn Tobias Schmid von Düsseldorf nach Zypern fliegt, dann höchstwahrscheinlich nicht, um dort Urlaub zu machen, sondern um einigen Betreibern von Porno-Webseiten zu erklären, dass es so nicht weitergeht. Ohne sichere Altersverifikation verstoßen sie gegen den deutschen Jugendmedienschutz. Die Netzsperre gegen de.xhamster.com hat jedoch nichts gebracht. Der Anbieter, die Hammy Media Ltd. aus Limassol, hat kurzerhand die URL geringfügig geändert.
Nun muss Schmid, Direktor der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien (LfM), von vorne beginnen. Drei Jahre hat es bis zur Netzsperre für die deutsche URL von xHamster gedauert, die Hammy Media leicht austrickste – ganz abgesehen davon, dass die Webseite über VPN ohnehin weiter in Deutschland erreichbar war. Ist es da nicht sinnvoller, Brüssel würde sich solcher Vergehen annehmen – zumal Zypern zur EU gehört? Und überhaupt: Was hat die Medienanstalt aus NRW, die Rundfunkangebote lizenziert, mit Pornografie am Hut?
Sicherlich, die Medienanstalten wachen auch über die Einhaltung des Jugendmedienschutzes – und das nicht nur im Fernsehen, sondern eben auch im Internet. Dieses neue Betätigungsfeld könnte für die Medienanstalten der Bundesländer aber eine Nummer zu groß sein, wie der Fall LfM gegen xHamster und die Absichten der EU nahelegen. Dagegen wehren sich die Länder und laufen vor allem gegen die Vorhaben aus Brüssel Sturm.
Ungemach aus Brüssel
Es geht um das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act, EMFA) und den Digital Services Act (DSA). Beiden wird vorgehalten, dass sie der EU-Kommission zu viel Macht in die Hand legen. Sinnvoll ist hingegen das Ansinnen, bei länderübergreifenden Rechtsverstößen klarere Verfahren zu etablieren und die Zusammenarbeit der europäischen Medienregulierungsbehörden zu stärken. Eine Peinlichkeit wie im Fall xHamster soll sich nicht wiederholen.
Das Problem für die Landesmedienanstalten: Der DSA ist ebenso wie der EMFA eine Verordnung und könnte daher Teile des Medienstaatsvertrags, wie etwa die Regulierung von Intermediären, obsolet machen bzw. den Medienanstalten Aufgaben entziehen. Der DSA tritt 2024 vollständig in Kraft. Derzeit diskutiert die Fachwelt noch, inwiefern der Medienstaatsvertrag von dieser Verordnung betroffen ist.
Der nationale Koordinator
Der DSA sieht zudem ein „European Board for Digital Services“ vor, in dem Vertreter eben jener Regulierungsbehörden sitzen sollen: die sogenannte „Digital Services Coordinators“. Doch anstatt einen Vertreter aus den Reihen der Landesmedienanstalten zu wählen, will die Bundesregierung als nationalen Koordinator einen Vertreter der Bundesnetzagentur (BNetzA) entsenden.
Dieser Koordinator soll im Digitale-Dienste-Gesetz festgelegt werden. Er soll nur dann Entscheidungen der Medienanstalten berücksichtigen, wenn ein Fall ausschließlich in die Kompetenz der Bundesländer fällt. Die Tendenz in der Regulierung geht aber in eine andere, nationale oder gar europaweite Richtung, wie EMFA und DSA belegen. Auch deshalb sehen die Länder im EMFA einen Eingriff in ihre Kompetenzhoheit und haben die EU wegen Missachtung des Subsidiaritätsprinzips gerügt.
Bundesrat rügt Brüssel
Der Bundestag schloss sich der Rüge allerdings nicht an, denn damit stehen die Länder auf einer Höhe mit Polen und Ungarn, die beide das Europäische Medienfreiheitsgesetz ablehnen. Der große staatliche Einfluss beider EU-Mitglieder auf die nationalen Medien war einer der Gründe, die zum EMFA geführt haben. Anscheinend sieht Brüssel in den deutschen Landesmedienanstalten so etwas wie einen Kollateralschaden.
Inzwischen hat der Bund aber die Federführung für die Verhandlungen mit Brüssel an die Länder übergeben. Vor dem Bundestagsausschuss für Kultur und Medien forderte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab Ende März 2023 „substanzielle Änderungen“ am EMFA, ohne die das Medienfreiheitsgesetz „nicht akzeptabel“ sei. Die Länder hätten lieber eine Richtlinie oder die Aufspaltung des EMFA in eine Verordnung und eine Richtlinie.
Keine Kontrolle, keine Transparenz
Aber nicht nur wegen der Vorhaben in Brüssel geraten die Landesmedienanstalten unter Druck. Während die Rufe nach einer Strukturreform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk laut sind, wird gerne übersehen, dass sich auch die Landesmedienanstalten größtenteils aus dem Rundfunkbeitrag finanzieren. Sie erhalten seit 2004 1,8989 Prozent vom Beitrag. Steigt er, steigen auch die Einnahmen der Landesmedienanstalten. Bei ARD, ZDF und Deutschlandradio wird genau hingeschaut, was mit den (Mehr-)Einnahmen geschieht. Bei den Landesmedienanstalten gibt es keine solche Kontrolle.
Auch von Transparenz kann hier keine Rede sein. Im Jahresbericht der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) für das Jahr 2021 sucht man jedenfalls vergeblich nach Informationen, wie viel Geld im Berichtszeitraum zur Verfügung stand und wie viel wofür ausgegeben wurde. Für eine Institution, die sich aus öffentlich-rechtlichen Geldern finanziert, ist das schon etwas sonderbar.
Neue Aufgaben, neue Gremien
Die Vorwürfe der Überfinanzierung und Intransparenz sind ebenso wenig neu wie die nach einer Strukturreform der Landesmedienanstalten, deren Aufgaben sich mit den Jahren verändert haben. Die Bearbeitung von Zulassungsanträge für Rundfunkangebote ist rückläufig. Wurden 2007 von den Landesmedienanstalten noch 36 TV-Programme zugelassen, waren es im Jahr 2021 nur noch zehn. Frequenzknappheit, die eine Zuweisung nötig macht, herrscht nur noch in der Terrestrik.
Doch anstatt den Bürokratieapparat abzubauen, wurden die Aufgaben der Medienanstalten erweitert. Im ALM-Jahrbuch 2007 heißt es etwa, dass sie „gemäß den Vorgaben der Landesmediengesetze mehr und mehr Aufgaben im gestalterischen und organisatorischen Bereich“ erfüllen. Inzwischen geht es auch um die Fortentwicklung des Privatrundfunks, etwa durch technische Unterstützung oder die Förderung der Aus- und Fortbildung. Auch in den Bereichen Lokaljournalismus, Medienkompetenz und Medienpädagogik sind die Anstalten inzwischen aktiv.
Dem Argument, es brauche eine bundesweite Medienaufsicht, da immer mehr Entscheidungen mit bundesweiter Tragweite anstünden, wurden Gremien wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), die Gremienvorsitzenden- (GVK) oder die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) entgegengesetzt. Statt Bürokratieabbau wurden also weitere Verwaltungsformen hinzugefügt.
Das Interesse der Bundesländer
Nun kann man dies den Medienanstalten nur bedingt zum Vorwurf machen. Es fehlen schlicht die gesetzlichen Vorgaben. Medienpolitik ist Ländersache, auch um eine Machtzentralisierung zu verhindern, wie sie unter den Nationalsozialisten missbraucht wurde. Die Länder zeigten sich bislang aber eher wenig motiviert, das System der Landesmedienanstalten zu verschlanken.
Das mag daran liegen, dass die Länder ein Eigeninteresse an wirtschaftlich florierenden Medienunternehmen und sicheren Arbeitsplätzen haben. Eine schärfere Medienregulierung könnte beides gefährden. So ist es eigentlich auch kein Wunder, dass die 2016 gegründete Arbeitsgruppe Landesmedienanstalten keinerlei Impulse für mehr Transparenz bei den Medienanstalten oder zur Verschlankung der Verwaltung geführt hat. Im Gegenteil!
Bericht der Arbeitsgruppe Landesmedienanstalten
Im 2017 vorgelegten Bericht der Arbeitsgruppe unter der Führung der Senatskanzlei Bremen wird erst einmal festgehalten, dass sich die Medienanstalten treu an die jeweiligen Landesmediengesetze halten. Der Bericht liefert eine Zusammenstellung der Zuständigkeiten, Aufgaben und Tätigkeitsfelder der 14 Medienanstalten.
Doch schon beim Kostenvergleich scheitert er. Senatssprecher Christian Dohle spricht von „erheblichen Schwierigkeiten“, die sich aus „der unterschiedlichen Zuordnung von Kostenpositionen“ ergaben, sodass die Ergebnisse „nur als außerordentlich grobe Einordnung in die Diskussion eingebracht worden sind“. So viel zum Thema Transparenz.
Laut dem Bericht konnte die Arbeitsgruppe nur 53 Prozent der Einnahmen unmittelbar den Tätigkeiten der Anstalten zuweisen. Wie Dohle erklärt, war die Frage, welche Ausgaben direkt mit den Aufgaben der Landesmedienanstalten verbunden werden können, mit „erheblichen Wertungen“ verbunden. „Auch gibt es weitere Kosten, die gesetzlich erforderlich sind, aber nicht direkt mit den Aufgaben der Landesmedienanstalten verbunden sind, dies betrifft etwa die Kosten, die durch die Gremien entstehen“, so Dohle weiter. Laut dem Bericht waren 2015 die Personalkosten mit rund einem Viertel der größte Ausgabenposten.
Und wieder neue Aufgaben
Wer dachte, der Bericht würde Doppelstrukturen, unnötige Ausgaben oder überhöhte Gehälter offenlegen, sah sich getäuscht. Stattdessen spielte er laut Dohle „eine zentrale Rolle“ bei der Erstellung des 2020 erlassenen Medienstaatsvertrags. „Mit dem Medienstaatsvertrag wurden den Landesmedienanstalten eine Reihe von neuen gesetzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Regulierung von Medienplattformen, Benutzeroberflächen, Medienintermediären und Video-Sharing-Diensten übertragen“, sagt Dohle. Das sind die Regulierungsbereiche, die in Zukunft in Brüssel bzw. vom „Digital Services Coordinator“ aus den Reihen der BNetzA geregelt werden könnten.
Immerhin: Trotz der neuen Aufgaben blieb der Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag gleich. „Die Erstellung des Berichtes hat insofern zur Beitragsstabilität beigetragen“, meint Bremens Senatssprecher Dohle. Ein Erfolg, der in den Medien eigentlich überhaupt nicht gewürdigt wurde. Warum nur nicht?
Man könnte auch sagen, dass genügend Geld für die Aufgaben der Medienregulierer vorhanden ist. Wenn es jedoch dazu kommt, dass ihnen Brüssel Aufgaben wegnimmt, stellt sich unweigerlich die Frage, ob anstatt der 1,8989 Prozent nicht 1,5 oder ein Prozent ausreichen. Spätestens dann wird man genauer hinschauen müssen, wofür die Landesmedienanstalten die Gelder aus dem Rundfunkbeitrag verwenden. Mit weniger Aufgaben dürfte es ausreichen, LfM-Chef Schmid Zugreisen durch NRW zu finanzieren. Für einen Flug nach Zypern sollten die Beitragszahler dann nicht mehr herhalten müssen.
Einfach und profitabel: TV-Versorgung mit ASTRA und HD+
Matthias Neumeier
Denk‘ ich an meine TV-Versorgung in der Nacht... So manche Kabelnetzbetreiber haben derzeit Sorgenfalten auf der Stirn, wenn sie an die eigentlich selbstverständlichste Sache der Welt denken: Fernsehen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation müssen sich viele Netzbetreiber demnächst entscheiden, woher sie künftig ihre Programme beziehen. Für den Dreiklang aus Fernsehen in HD und UHD, zufriedenen Mietern und zusätzlichen Einnahmen bieten ASTRA und HD+ eine gute Alternative.
Kosten und Nutzen bei Umstellung auf IP
Reden wir nicht drum herum. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist immer mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Die Frage ist nur, wie hoch dieser sein muss und wie die Kosten-Nutzen-Relation aussieht. Ein Umstieg auf IP-Versorgung sieht schick aus, bis man einen genaueren Blick auf die Kosten für Einrichtung und Zuführung wirft – laut Marktexperten kann das sehr schnell fünfstellig werden.
Und auch im Jahr 2023 ist IP in puncto Signalstabilität immer noch keine 100-prozentige Alternative zu DVB. Wie und mit welcher Hardware das IP-Signal dann letztlich auf dem Bildschirm der Kunden landet, steht noch einmal auf einem ganz anderen Blatt.
Nachfrage nach HD und UHD bedienen
Keep it simple, keep it safe: Der Satellit versorgt nicht ohne Grund nach wie vor die meisten TV-Haushalte in Deutschland. Auch als Partner von Wohnungsbauunternehmen, Versorgern und Netzbetreibern wird er immer attraktiver, denn die Vorzüge und das einfache Handling sind bestechend. Bereits heute können Netzbetreiber die Programme von Astra 19,2 Ost ohne Grundgebühren oder sonstige Kosten einspeisen und zudem ihren Kunden mit HD+ einen klaren Mehrwert bieten.
Das HD+ Senderpaket mit 26 Privatsendern in HD-Qualität und drei UHD-Sendern bedient die steigende Nachfrage nach HD- und UHD-Programmen. Dadurch sind Shows, Livesport und auch Dokumentationen in der bestmöglichen Bildqualität verfügbar. Das eröffnet Kabelnetzbetreibern zusätzliche Erlöspotenziale durch die Vermarktung der HD+-Produkte und hilft gerade kleineren und mittelständischen Netzbetreibern unmittelbar, die derzeit überall steigenden Kosten abzufedern.
Individuell passende Lösungen
Ein wichtiger Aspekt dabei sind individuell passende Lösungen – für die Kabelnetzbetreiber sowie deren Kunden. Dafür betreuen wir private Kabelnetze persönlich durch unsere zwölf Kollegen im Außendienst und unterstützen aktiv bei der Umsetzung der neuen Lösung.
Schließlich registrieren wir die Anbieter als HD+-Händler, sodass sie den Haushalten und Wohneinheiten selbstständig die HD+-Module anbieten können und nach Ablauf der Gratisphase von den Verlängerungen finanziell profitieren. Dazu ist lediglich ein Einspeisevertrag nötig, der die rechtlichen und technischen Parameter regelt, sowie ein Nachweis der jeweiligen Weiterleitungsrechte. In der Regel sind nur geringe technische Anpassungen an den Kopfstationen notwendig.
Attraktives Ertragsmodell
Das Ergebnis: ein attraktives Ertragsmodell durch die Vermarktung von HD+-Modulen und Verlängerungen ohne großen zusätzlichen Aufwand. Aktuell arbeiten wir an einer einfachen systemischen Lösung, um die Provisionierung weiter zu vereinfachen und ein unkompliziertes Handling der jeweiligen Abos und Smartcards für die Kabelnetzbetreiber und deren Haushalte zu gewährleisten.
Trotz aller Einfachheit ist das nicht immer selbsterklärend. Deswegen unterstützen wir nicht nur mit individueller Beratung, sondern betrachten dabei weitere Themen wie Marketing oder Werbung – bei Bedarf auch gerne im persönlichen Kontakt regional vor Ort.
Matthias Neumeier ist Gebietsverkaufsleiter bei der HD PLUS GmbH und betreut in Süddeutschland sowohl Fachhändler und Kabelnetzbetreiber als auch große Retail-Kunden wie Media Saturn, expert, Euronics oder EP. Bevor er 2018 zur HD PLUS GmbH wechselte, war er in verschiedenen Positionen bei großen Telekommunikationsunternehmen wie Telefónica oder Vodafone tätig.
Medien im Visier – der Podcast von MediaLABcom
Danilo Höpfner
Kulturfrequenzen funken SOS
Was bleibt von den Kulturfrequenzen? Ende des Jahres wird auf der Weltfunkkonferenz WRC-23 in Dubai über die Zukunft der Übertragungen der sogenannten Kultur- und Sportfrequenzen entschieden. Nicht nur der Mobilfunk giert nach mehr Bandbreite aus dem UHF-Band, auch das Militär droht aufgrund der geänderten Weltlage den Kulturbereich aus dem Übertragungsspektrum zu vertreiben.
Im schlimmsten Fall könnte Ende 2023 über eine Neuordnung des Frequenzspektrums entschieden werden, die das Ende der heute bekannten Kulturproduktion bedeutet. Medien im Visier spricht mit Dr. Jochen Zenthöfer von SOS-Save our Spectrum. Weiterführende Infos: https://sos-save-our-spectrum.org
Hören Sie sich die auf allen gängigen Plattformen an.
Neues vom FRK
Der Verzicht auf den Überbau von Glasfasernetzen bleibt eine Illusion
Zur Mitgliederversammlung des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) am 21. April 2023 in Kassel erklärte dessen Vorsitzender Heinz-Peter Labonte: „Uns Mittelständler erstaunt das Tamtam, das von Finanzinvestoren und ihren Beteiligungsfirmen nebst Teilen der Verbandsöffentlichkeit zum Überbau existierender Glasfaserstrukturen veranstaltet wird.“
Die mittelständischen FRK-Mitglieder hätten laut Labonte derlei Verhalten vonseiten der sich heute beklagenden Unternehmen bereits mehrfach erlebt, etwa bei der Förderung des Projekts „Glasfaser 2020“ in Brandenburg oder bei der Ankündigung der Rundfunkdigitalisierung 2010. „Wie in diesen Fällen redet die Politik auch jetzt wieder doppelzüngig: Einerseits fordern Teile der sich ‚Fortschrittskoalition‘ nennenden Ampelparteien den Verkauf des Staatsanteils an der Deutschen Telekom AG, während der Finanzminister andererseits die Dividende aus der Staatsbeteiligung ungeniert einstreicht“, erklärte der FRK-Vorsitzende.
Es sei blauäugig zu erwarten, dass angesichts der sicheren Präsenzmehrheit von 31,897 Prozent mittel- und unmittelbarer Beteiligung der Bundesregierung bei der Hauptversammlung die „Staatsheuschrecke Bundesfinanzministerium“ auf die Gesamtdividende aus dem Geschäftsjahr 2022 als Einnahme für den Bundeshaushalt (inklusive KfW-Anteil) von immerhin über 1,063 Milliarden Euro verzichten werde.
Labontes Worten zufolge gehe es vor allem darum, Lobby-Aktivitäten nachzuweisen und das Thema zu besetzen, jedoch nicht um wirklich etwas zu verändern. „Während der Hauptversammlung der Telekom hat der FRK einen Antrag von Finanzinvestoren vermisst, die vermutlich auch in PE-Fonds der sich beschwerenden Unternehmen investieren. Da ist es offenbar rationaler, die Verbände klappern zu lassen und sich in Joint Ventures konkret zu beiderseitigem Vorteil, gegebenenfalls zulasten von Mittelständlern und kommunalen Unternehmen, mit der Telekom zu engagieren“, vermutete Labonte.
Der FRK erwartet weiterhin nicht, dass dies wie in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen von den Landes- oder Bundeskartellbehörden aufgegriffen wird. Diese Erfahrung und Erwartung sind bei den in Kassel versammelten FRK–Mitgliedsfirmen präsent und im kollektiven Gedächtnis eingebrannt.
Abschließend kündigte der FRK-Vorsitzende an, er werde sich dafür einsetzen, dass die politische Praxis der „systematischen Missachtung“ der Mittelstandsunternehmen, aber auch der Stadtwerke und deren Leistung bei der FTTH-Erschließung Deutschlands ins Zentrum des diesjährigen FRK-Breitbandkongresses gerückt wird.
Am 6. und 7. September 2023 im H4 Hotel Leipzig werde dabei auch deutlich gemacht, dass der Mittelstand, die Kommunen und die Wohnungswirtschaft trotz jahrzehntelanger Behinderungen durch den Bundesbeamten- und Bürokratenstaat auch in Zukunft in der Lage sind, die Versäumnisse der Berliner Polit-Bürokratien in ihrer Hauptstadtblase von großen und Ampelkoalitionen auszubügeln.
Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
Public-Value-Liste: Unterlegene Bewerber klagen gegen Medienanstalten
Die Medienanstalten hatten im Oktober 2022 die Liste der Programmveranstalter veröffentlicht, die die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten und daher in Benutzeroberflächen von Smart-TVs und Set-Top-Boxen leicht auffindbar sein müssen. Unterlegene Bewerber gehen nun auf dem Klageweg gegen die Nichtberücksichtigung durch die Medienanstalten vor, wie eine Sprecherin der Landesanstalt für Medien NRW gegenüber dem Fachmagazin Cable!vision Europe bestätigte.
„Im Public-Value-Verfahren haben uns wie erwartet als verfahrensführende Anstalt eine geringe Anzahl an Klagen erreicht“, sagte die Sprecherin. Die Hintergründe der Kläger seien unterschiedlich zu bewerten: „Wir haben drei ähnlich gelagerte Klagen, bei denen es im Kern um den Public-Value-Status von Teleshopping-Angeboten geht. Bei einer weiteren Klage geht es eher um eine systematische Frage, nämlich inwiefern softwarebasierte Anwendungen als Public-Value-Angebote in Betracht zu ziehen wären.“ Zu weiteren Einzelheiten und den Klägern wurden unter Verweis auf die laufenden Verfahren keine Angaben gemacht.
Die Public-Value-Satzung hatte 2022 in der Medienbranche für Aufsehen gesorgt: Rundfunkprogramme (TV/Radio) und Telemedienangebote (etwa Mediatheken und Apps), die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten, müssen in Benutzeroberflächen leicht auffindbar sein. Darunter fallen beispielsweise die Benutzeroberflächen von Smart-TVs, Set-Top-Boxen und Displays mit Medieninhalten in Kraftfahrzeugen. Welche Anbieter aufgrund ihrer Public-Value-Inhalte bevorzugt werden, entscheiden die Medienanstalten entlang der gesetzlichen Kriterien des Medienstaatsvertrags. Gleichzeitig legen sie eine empfohlene Rangfolge für die Senderlisten fest.
Nicht alle Bewerber für den Status der privilegierten Anbieter wurden jedoch berücksichtigt, manche hatten auch schlichtweg vergessen, einen Antrag einzureichen. Wer nicht in der Liste enthalten ist, hat Wettbewerbsnachteile zu befürchten – vor allem, wenn die Konkurrenz einen der vorne liegenden Programmplätze erhalten hat. Die leichtere Auffindbarkeit durch die Zuschauer dürfte dazu führen, dass die entsprechenden Angebote stärker beachtet und damit häufiger eingeschaltet werden.
LM Saar: Beschwerden über Vodafone wegen Auslistung französischer Sender
Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) erhielt von Vodafone-Kunden Hinweise auf Änderungen in der Kanalbelegung im Kabelnetz. Die französischen Fernsehsender France 2, France 3 und France 5 sind demnach nur noch bei Buchung eines kostenpflichtigen Zusatzpakets empfangbar.
Da die Weiterverbreitung dieser Programme im Saarland mit Kosten für Vodafone verbunden sei und sich die französischen Rundfunkveranstalter seit längerem weigerten, dem Kabelnetzbetreiber diese Kosten durch Zahlung einer Einspeisevergütung auszugleichen, sei Vodafone leider nicht länger bereit gewesen, den Empfang ohne Zusatzkosten für die Nutzer aufrechtzuerhalten, teilte die LM Saar mit. „Eine rechtliche Beanstandung dieser unternehmerischen Entscheidung ist auf Grundlage des geltenden Rechts nicht möglich“, sagte die Justitiarin der Medienanstalt, Petra Wolf-Müller.
Gleichwohl habe sich die LMS in den vergangenen Jahren stets unter Ausschöpfung ihrer Einwirkungsmöglichkeiten dafür eingesetzt, dass Saarländer weiterhin französischsprachige Programme ohne Buchung kostenpflichtiger Zusatzpakete empfangen können. „Letztendlich konnte diese Zielsetzung, die in unserer grenznahen Region aufgrund der Frankreichstrategie des Landes, der deutsch-französischen Partnerschaft sowie im Hinblick auf die französischsprachige Gemeinschaft von großer Bedeutung ist, aber immer nur dank des freiwilligen Verzichts der Kabelbetreiberin auf Einspeiseentgelte erreicht werden. Die LMS bedauert sehr, dass mangels Bereitschaft der benachbarten französischen Sender, durch die Zahlung eines Einspeiseentgelts weiterhin den freien Empfang ihrer Programme zu ermöglichen, nun Zusatzkosten für Buchung eines entsprechenden Programmpaketes entstehen und wird das Thema in Hintergrundgesprächen weiterverfolgen. Der Interregionale Parlamentarier-Rat der Großregion wurde jüngst über die Entwicklung informiert und signalisierte Offenheit, die Problematik einer Schwächung des interregionalen Kommunikationsraums aufzugreifen“, erklärte die LM Saar in ihrer Mitteilung.
Beta Film steigt bei High View ein
Die Film- und Fernseh-Produktionsgesellschaft Beta Film beteiligt sich am Medienunternehmen High View. Beta Film und die AT Media Holding werden künftig jeweils 50 Prozent der Anteile an High View halten, die High View Holding scheidet als Gesellschafterin aus. Das teilte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) mit, die die Transaktion auf ihrer jüngsten Sitzung in Berlin genehmigte.
Die Beta Film GmbH, gegründet von Filmproduzent und Rechtehändler Jan Mojto, finanziert und vertreibt hauptsächlich fiktionale Inhalte für den globalen Markt. Das Unternehmen hält unter anderem Beteiligungen an über 30 Produktionsfirmen in Europa sowie an Beta Cinema (Filmlizenzhandel) und Autentic Distribution (Vertrieb von Dokumentar- und Sachinhalten). Beta Film ist mittelbar auch an der Veranstalterin der Pay-TV-Sender Spiegel Geschichte und Curiosity Channel powered by Spiegel beteiligt.
Die High View GmbH und ihre Tochtergesellschaften Just Music Fernsehbetriebs GmbH, HV Fernsehbetriebs GmbH und Channel Factory GmbH veranstalten im bundesweiten Fernsehen eine Vielzahl von Fernsehsendern, darunter Deluxe Music, Gute Laune TV und Bergblick. Die AT Media Holding GmbH veranstaltet auf Grundlage von österreichischen Lizenzen auch in Deutschland empfangbare Sender. Sie wird kontrolliert von Alexander Trauttmansdorff, dem Gründer der High-View-Gruppe.
Viaplay Select startet in Deutschland bei MagentaTV
Die skandinavische Viaplay Group hat für ihren Markteintritt in Deutschland einen schlagkräftigen Partner gewonnen: Die Deutsche Telekom wird die Inhalte von Viaplay Select in die Mediathek ihrer TV-Plattform MagentaTV einbinden. Im Zuge der Content-Partnerschaft erhalten die Kunden damit Zugang zu mehr als 300 Stunden Serien, Filmen und Dokumentationen. Die Inhalte stehen jederzeit und kostenlos in der MagentaTV Megathek zum Abruf bereit. Mit der Partnerschaft feiert Viaplay Select, das Branded-Content-Konzept der Viaplay Group für Partnerplattformen, sein Debüt auf dem deutschen TV-Markt.
„Wir freuen uns sehr über diese neue Partnerschaft, die es uns ermöglicht, eine große Auswahl von Viaplays Premium-Inhalten auf MagentaTV zu bringen. Viaplay ist ein Streaming-Powerhouse, das einige der besten nordischen Krimi-Inhalte auf dem Unterhaltungsmarkt bietet. Deshalb freuen wir uns besonders darauf, unseren Zuschauern den Zugang zu Premium-Serien wie ‚Fenris‘, ‚The Dreamer – Becoming Karen Blixen‘ und ‚Cell 8‘ zu ermöglichen. Wir wissen, dass unsere Kunden gerne nordische Thriller und moderne europäische Dramaserien streamen, daher passt dieser Genre-Mix hervorragend in unser Content-Portfolio“, sagte Arnim Butzen, TV-Chef der Telekom.
Vanda Rapti, Viaplay Group Chief Commercial Officer Nordamerika & Viaplay Select, erklärte: „Noir-Stoffe sind einer der wichtigsten nordischen Exporte nach Deutschland, wo das Genre eine große und begeisterte Anhängerschaft hat. Die Magenta TV-Abonnenten haben nun die Möglichkeit, einige der besten neuen Serien des Genres kennenzulernen und noch mehr aus dem Angebot von Viaplay zu entdecken.“
Mit der Expansion nach Deutschland ist Viasat Select in 21 Ländern verfügbar. Zuletzt kam Österreich dazu, wo die Viaplay Group eine Partnerschaft mit Canal+ vereinbarte.
SES und Media Broadcast Satellite verlängern Partnerschaft
Media Broadcast Satellite (MBS) und der Astra-Satellitenbetreiber SES verlängern ihre Partnerschaft. Der Anbieter globaler, satellitengestützter und terrestrischer Kommunikationsdienste mit Sitz in Usingen bei Frankfurt am Main sichert sich durch das mehrjährige Abkommen Kapazität auf der Astra-Position 19,2° Ost zur Verbreitung von SD-Fernsehsendern.
„Mit SES Astra haben wir einen verlässlichen, langjährigen Partner an unserer Seite, über den wir unseren Kunden weiterhin die Verbreitung über Satellit und damit den reichweitenstärksten TV-Empfangsweg anbieten können. Somit gewährleisten wir, dass deren Programme die relevanten Zielgruppen erreichen“, sagte MBS-Geschäftsführer Christian Fleischhauer.
ARD und ZDF holen KiKA-Sendungen in ihre Mediatheken
Die Nutzer der Mediatheken von ARD und ZDF haben ab sofort auch Zugriff auf Produktionen des gemeinsamen Kinderkanals KiKA. Serien, Wissenssendungen und weitere Programme des Senders sind dabei auf allen ARD- und ZDF-Plattformen verfügbar – von den Webseiten über die Apps bis hin zu den HbbTV-Angeboten. Damit gehen ARD und ZDF einen weiteren Schritt in Richtung eines gemeinsamen Streaming-Netzwerks. Die Inhalte sind auf den Startseiten der geschützten Kinderbereiche und über die Suchfunktion zu finden.
„Mit der Einbindung unserer Angebote in die beiden Mediatheken schließen wir einen bedeutenden Schritt unserer Digitalagenda ab. Neben dem linearen TV, kika.de, dem KiKA-Player und Angeboten wie der KiKA-Quiz-App sind die Online-Plattformen des starken öffentlich-rechtlichen Netzwerks weitere wichtige Verbreitungswege, um unsere altersgerechten Inhalte digital frei zugänglich zu machen“, sagte KiKA-Programmgeschäftsführerin Dr. Astrid Plenk.
Zusätzlich soll im Laufe des Jahres 2023 das Onlineangebot für Kinder und Eltern weiter ausgebaut werden: Dann sollen ARD-Kinderinhalte ebenso in der ZDFmediathek zu finden sein wie ZDF-Kinderinhalte in der ARD-Mediathek.
CNN International startet bei Discovery+
Der Streamingdienst Discovery+ erweitert sein Angebot an linearen TV-Sendern in Deutschland und Österreich um den Nachrichtenkanal CNN International. Neben DMAX, TLC, HGTV, Tele 5, Eurosport 1 und Eurosport 2 ist CNN der siebte Sender von Warner Bros. Discovery auf Discovery+. CNN steht den Nutzern auf allen Plattformen ohne Zusatzkosten zur Verfügung. Die Ausnahme ist Sky Q. Bei Amazon Prime Video soll CNN zu einem späteren Zeitpunkt integriert werden.
waipu.tv erweitert Partnerschaft mit Cirkus TV
Die Serien aus dem Portfolio von Cirkus TV sind ab sofort ohne Zusatzkosten im Abrufdienst waiputhek des „Perfect Plus“-Pakets von waipu.tv enthalten. Zusätzlich ist Cirkus TV als SVoD-Kanal im EPG von waipu.tv verfügbar. Der TV-Streaming-Anbieter erweiterte dazu seine Vertriebspartnerschaft mit dem Betreiber des Streaming-Dienstes, der auf Drama-Serien, Krimis und Thriller aus Skandinavien und Großbritannien spezialisiert ist.
Cirkus TV wurde von den britischen TV-Managern Mark Bradford und Hugh Williams gegründet und startete 2013 auf dem skandinavischen Markt. 2017 erfolgte die Expansion in den deutschsprachigen Raum. In Deutschland ist Cirkus TV außerdem MagentaTV der Deutschen Telekom, bei Vodafone und auf Amazon Channels verfügbar.
Ocilion holt Sky Österreich auf IPTV-Plattform
Der IPTV-Dienstleister Ocilion bietet Netzbetreibern und Stadtwerken in Österreich ab sofort auch Programmpakete von Sky Österreich an. Das Unternehmen schloss dazu eine umfassende Distributionsvereinbarung mit dem Pay-TV-Veranstalter. Die Ocilion-Kunden können den Zuschauern die Sky-Inhalte in drei Programmpaketen und verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten anbieten: „Sky Fußball Bundesliga“, „Sky Sport“ und „Sky Cinema“ sowie „Sky Bonus“, das als Zusatzpaket bei den drei anderen Paketen inbegriffen ist.
Die Sportpakete bieten Livespiele der österreichischen und deutschen Bundesliga, der UEFA Champions League, UEFA Europa League, UEFA Europa Conference League und Premier League sowie Formel 1, Golf und Tennis. Bei „Sky Cinema“ kommen Filmfans mit aktuellen Blockbustern, Klassikern, exklusiven US-Serien und Sky Originals auf ihre Kosten, während „Sky Bonus“ Unterhaltungskanäle wie Sky One, Sky Comedy und Sky Crime enthält.
Kabelplus bietet das Sky-Österreich-Angebot bereits über seine IPTV-Produkte an, die Salzburg AG folgt in Kürze. Weitere Netzbetreiber sollen in den nächsten Wochen dazukommen.
„Ocilion schafft mit seiner IPTV-Lösung ein integriertes Angebot und ermöglicht es den Nutzern, ihre Inhalte individuell nach Vorlieben auszuwählen. Mit unserem umfassenden Sport- und Entertainment-Content können wir genau darauf einzahlen. Eine Partnerschaft ist daher für beide Seiten eine große Bereicherung und basiert für Sky auf zwei wichtigen, strategischen Ausrichtungen: Kooperation und maßgeschneidertes Angebot. Wir freuen uns auf erfolgreich genutzte Synergien und vor allem die Zusammenarbeit“, sagte Michael Radelsberger, stellvertretender Geschäftsführer von Sky Österreich.
Ocilion-Geschäftsführer Hans Kühberger erklärte: „Ich bin unglaublich stolz darauf, dass es uns gelungen ist, mit Sky eine Kooperation zu vereinbaren und so die hochwertigen Inhalte auf unsere IPTV-Plattform zu bringen. Das ausgezeichnete Programmangebot von Sky mit seiner großen Vielfalt an Sport- und Entertainment-Inhalten ist eine große Bereicherung für die Plattform, die Netzbetreiber und ihre Endkunden. Die Vereinbarung stellt ein wichtiges Puzzlestück zur Vervollständigung unserer IPTV-Lösung dar.“
Ocilion liefert Netzbetreibern und Stadtwerken im deutschsprachigen Raum ein White-Label-IPTV-Komplettsystem inklusive 4K-Set-Top-Boxen, Apps, integrierter Videothek und Senderrechten. Mittlerweile nutzen über 90 Kunden die IPTV-Plattform von Ocilion für ihren eigenen TV-Dienst.
Kabelio bietet neun neue Sender auf Hotbird
Die Schweizer Satellitenplattform Kabelio hat ihr Programmangebot um neun zusätzliche TV-Sender erweitert. Neu aus Deutschland ist der Nachrichtenkanal n-tv. Für französischsprachige Zuschauer kommen der Musiksender M6 Music, der Kindersender Gulli, die Unterhaltungsprogramme W9 und 6ter sowie der lokale Genfer Fernsehkanal Léman Bleu dazu. Das Angebot an englischsprachigen Sendern wird um Film4 sowie um ITV2 und ITV4 ergänzt, die bereits im Februar 2023 aufgeschaltet wurden.
Insgesamt bietet Kabelio damit 66 Sender, darunter die großen öffentlich-rechtlichen und privaten Programme aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, Regionalsender und internationale Kanäle. Die im Oktober 2020 auf Eutelsat Hotbird (13° Ost) gestartete Plattform versorgt Schweizer Haushalte ohne Kabelanschluss mit einem vergleichbaren TV-Angebot via Satellit.
Partner:
Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herausgeber: Heinz-Peter Labonte (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Marc Hankmann (Leitung),
Dr. Jörn Krieger
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