UMLAGEFÄHIGKEIT DER KABELGEBÜHREN


ENDE EINES SOLIDARPRINZIPS?

 

Auf zu neuen Ufern!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ausgabe 87 • Dezember 2020

 

„Die Abschaffung eines Solidarprinzips“ – Uwe Rehnig, Kabelnetzbetreiber und Mitglied im FRK-Vorstand, über die Diskussion zur Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren

 
 
 

Mal sind sie voller, mal sind die Parlamente leerer, aber meistens voller Lehrer, Lobbyisten und Juristen

 
 
 

Die Revolution ist vorbei! Video-on-Demand wird linear

 
 
 

Aus dem Staatsvertrag in die Satzung – was auf Anbieter von Medienplattformen und Benutzeroberflächen zukommt

 
 
 

Blattschuss oder Fahrkarte? Warum der Referentenentwurf zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz niemandem gefällt

 
 
 

Öffentliche Wiedergabe von TV-Signalen: BGH zur Frage der Weitersendung in einer Ferienanlage

 
 
 

Sky setzt SD-Abschaltung in Kabelnetzen fort

 
 
 

Kurzmeldungen

 

HbbTV führende TV-App-Plattform in Deutschland

 

„Die Abschaffung eines Solidarprinzips“ – Uwe Rehnig, Kabelnetzbetreiber und Mitglied im FRK-Vorstand, über die Diskussion zur Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren

 

MediaLABcom: Herr Rehnig, im Rahmen der TKG-Novelle soll die Umlagefähigkeit der Kosten für den Kabelanschluss aus der Betriebskostenverordnung gestrichen werden. Um welche Kosten geht es hier konkret?

MediaLABcom: Welche Auswirkungen befürchten Sie für den Mieter, würde die Umlagefähigkeit abgeschafft?

MediaLABcom: Und welche Folgen hätte die Streichung für Kabelnetzbetreiber?

MediaLABcom: Die Befürworter der Streichung argumentieren, dass die Umlagefähigkeit für den Kabelnetzbetreiber vorteilhaft sei, weil ein Mieter, der bereits für den Kabelanschluss über die Nebenkosten bezahle, weniger gewillt ist, ein TV- oder Breitbandprodukt der Anbieter zu nehmen, die über die Telefonleitung in seine Wohnung gelangen. Was entgegnen Sie diesem Argument?

MediaLABcom: Aber man kann doch nicht von fairem Wettbewerb sprechen, wenn ein Anbieter bereits bei Abschluss des Mietvertrags einen Fuß zwischen Tür und Angel des Mieters hat, während andere Anbieter - bildlich gesprochen – vor dem Haus stehen und auf die Klingel drücken.

MediaLABcom: Der Markt mit Müllentsorgern als Anbieter und Kommunen als Nachfrager scheint zu funktionieren. Analog dazu wäre der Wettbewerb auf dem Gestattungsmarkt mit Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern zu nennen. Hier spielen die, wie Sie sie nennen, „alternativen TV-Versorger“, aber kaum eine Rolle. Wäre es sinnvoll, wenn der Gesetzesgeber hier für mehr Wettbewerb sorgen würde, anstatt die Umlagefähigkeit zu streichen?

MediaLABcom: Wirklich? Im Rahmen der Fusion zwischen Unitymedia und Vodafone wurde stets die daraus entstehende Marktmacht Vodafones auf dem Gestattungsmarkt angemahnt.

MediaLABcom: Welche Auswirkungen hätte die Abschaffung der Umlagefähigkeit auf das Sammelinkasso?

MediaLABcom: Die Umlagefähigkeit soll laut TKG-Novelle Ende 2025 wegfallen. Es wird behauptet, dass Wohnungsunternehmen immer weniger auf das Sammelinkasso zurückgreifen. Nimmt die Abschaffung also lediglich eine Marktentwicklung vorweg?

MediaLABcom: Inzwischen haben sich zahlreiche Institutionen und Organisationen, von TV-Sendern über die Wohnungswirtschaft bis zu den Bauministern der Länder, gegen die Abschaffung der Umlagefähigkeit geäußert. Kommt der wachsende Widerstand beim Gesetzgeber an?

MediaLABcom: Auf dem FRK-Breitbandkongress schlugen Sie vor, die Umlagefähigkeit beizubehalten, indem man Netz und Dienst trennt. Wie soll das vonstattengehen?

MediaLABcom: Welche Vorteile hätte Ihr Vorschlag?

MediaLABcom: Der BREKO schlägt vor, die Umlagefähigkeit für einen bestimmten Zeitrahmen auf den Bau von Glasfaseranschlüssen, also FTTH, anzuwenden. Der Zeitraum könnte bei Gewährung eines Open-Access-Zugangs verlängert werden. Was halten Sie von diesem Vorschlag?

MediaLABcom: Ist eine Tendenz erkennbar, in welche Richtung der Gesetzgeber gehen wird?

MediaLABcom: Vielen Dank für das Gespräch.

 

Mal sind sie voller, mal sind die Parlamente leerer, aber meistens voller Lehrer, Lobbyisten und Juristen

 

Beispiel Telekommunikationsgesetz

Beschäftigungsprogramm für Corona-Zeiten

Der mitarbeitende Kunde

Der Clou

Beispielhafte Ministerien (sic!)

Beispiel sächsischer Landtag und TV-Digitalisierung

Und nun infektionsfördende UKW-Abschaltung

Landesregierung und Landtag verstecken sich hinter SLM

Bürgernähe in Corona-Zeiten auf Sächsisch

Kurzes positives Beispiel aus Sachsen-Anhalt

Fazit

 

Die Revolution ist vorbei! Video-on-Demand wird linear

 

Steigende Nutzungszahlen

Top-Serien für träge Menschen

Die Qual der Wahl

Leanback und Live-TV

Die Grabkammer

 

Aus dem Staatsvertrag in die Satzung – was auf Anbieter von Medienplattformen und Benutzeroberflächen zukommt

 

Sicherer Transport bis zum Zuschauer

Gegner oder Partner?

„Alles muss leicht auffindbar sein“

Nervöse Headquarters in Asien

Wo bleibt das Radio?

Erhebung von Nutzerdaten

 

Blattschuss oder Fahrkarte? Warum der Referentenentwurf zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz niemandem gefällt

 

Neue Pflichten, neue Rechte

Nutzer soll sein Recht durchsetzen

Direktvergütung für Urheber

Bagatellgrenze wird kritisiert

Klage wegen Unterlassung

EU-Parlament will keine Upload-Filter

Polen klagt gegen Richtlinie

 

Öffentliche Wiedergabe von TV-Signalen: BGH zur Frage der Weitersendung in einer Ferienanlage

 

GEMA forderte Abgabe

Entscheidend: öffentliche Wiedergabe

Sind Gäste einer Ferienanlage „Öffentlichkeit“?

Nicht nur Bereitstellung von Endgeräten, sondern aktive Verbreitungshandlung

Ende nicht absehbar

 

Sky setzt SD-Abschaltung in Kabelnetzen fort

 
 

Kurzmeldungen

 

HbbTV führende TV-App-Plattform in Deutschland

 

TV-Markt: Anteil UHD-Geräte erreicht 70 Prozent

 

Unternehmen und Politiker fordern Zuschüsse für Internet via Satellit

 

Sport1 bleibt in SD und HD auf Astra

 

Telekom kooperiert mit RTL bei Streaming und Addressable TV

 

DAZN startet lineare Sportsender bei Vodafone

 

TeraVolt entwickelt ZDFmediathek weiter

 

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fight24 HD startet bei waipu.tv

 

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