Groß und Klein benötigen Hilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn jemand in der derzeitigen Krise sagt, dass Größe in der Wirtschaft nicht nur Vorteile mit sich brächte, wirkt das angesichts der milliardenschweren staatlichen Unterstützung großer Unternehmen, sagen wir mal, gewagt. Im Interview erklärt TK- und Medienexperte Dietmar Schickel aber, wie sich Kleine im Wettbewerb mit den Großen behaupten können.
Dass dies den Wettbewerbern der Deutschen Telekom im Glasfaserausbau sehr gut gelingt, belegt die zweite Gigabit-Studie des Verbands der Anbieter für Telekommunikations- und Mehrwertdienste (VATM). Bei deren Präsentation konnte der sonst eher Telekom-kritische Verband den Bonnern sogar etwas Positives abgewinnen. Und es ging natürlich auch um die Auswirkungen der Corona-Krise.
Selbstverständlich ist es nicht so, als würde der Staat nicht versuchen, den Mittelstand zu unterstützen. Deshalb werfen wir in dieser Ausgabe einen Blick auf die Optionen staatlicher Unterstützung für kleine und mittelständische Netzbetreiber sowie regionale und lokale Privat-TV-Sender. Dass die Krise auch bei Letztgenannten angekommen ist, belegen zwei Kurzmeldungen in dieser Ausgabe über die Abschaltung der Satellitenverbreitung.
Wer im vergangenen September auf dem Breitbandkongress des Fachverbands für Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) war, hat die kontroverse Diskussion um das Sammelinkasso erlebt. Nachdem sich Rechtsanwalt Michael Schmittmann in einem MediaLABcom-Gastbeitrag für die Beibehaltung des Sammelinkassos stark gemacht hat, nimmt Verbraucherschützer Michael Gundall in dieser Ausgabe die gegenteilige Position ein.
Veranstaltungshinweise und Kurzmeldungen runden die Ausgabe ab. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre.
Heinz-Peter Labonte, Herausgeber
Marc Hankmann, Redaktionsleiter
Dr. Jörn Krieger, Redakteur
Ausgabe 81 • Juni 2020
Inhalt
Dietmar Schickel: „Größe bietet nicht nur Vorteile“ – der TK-Experte bricht eine Lanze für den Mittelstand
Marc Hankmann
Die Corona-Pandemie sorgt für tiefe Einschnitte in die Wirtschaft, die die ohnehin angespannte Situation mittelständischer Netzbetreiber und privatfinanzierter Lokal- und Regionalsender noch einmal verschärft. MediaLABcom sprach mit Dietmar Schickel über die Re-Monopolisierung im Kabel und das Moratorium für Dauerschuldverhältnisse. Außerdem erklärt der Geschäftsführer der DSC Dietmar Schickel Consulting GmbH & Co. KG, wie die Wohnungswirtschaft von 5G-Ausbau profitieren kann.
Mittelstandsfeindliche Digitalpolitik in Deutschland und EU … oder täglich grüßt das unsägliche Murmeltier der Gigabit-Politik
Heinz-Peter Labonte
Es gibt ihn auch 2020 wieder: den Breitbandgipfel der Bundesregierung. Diesmal in Jena. Fragt sich nur, ob mit oder ohne Mund-/Nasenschutz, denn Herr Ramelow wollte endlich auch mal wieder in die Schlagzeilen und delegierte die Verantwortung für Corona an die Landkreise und Kommunen. Bleibt also abzuwarten, ob die delegierte Landesverantwortlichkeit als Synonym für die modern gewordene „organisierte Verantwortungslosigkeit“ Bestand haben wird.
Corona: Hilfsprogramme für und Forderungen aus der Medien- und Breitbandbranche
Marc Hankmann
Die Corona-Krise reißt tiefe Gräben in die Wirtschaft. Laut einer im April 2020 durchgeführten Umfrage des Bundeswirtschaftsministeriums leiden drei von vier Unternehmen unter den Folgen der Corona-Pandemie. „Große Unternehmen sind anteilsmäßig am häufigsten betroffen, das Ausmaß der negativen wirtschaftlichen Folgen ist jedoch bei kleinen Unternehmen am stärksten“, heißt es in den Ergebnissen der Umfrage.
Vom Aufschwung in Deutschland bis zum Untergang des Abendlandes: VATM stellt Ergebnisse der zweiten Gigabit-Studie vor
Marc Hankmann
Es geht gut voran. So lautet das allgemeine Fazit zur zweiten Gigabit-Studie, die der Verband der Anbieter für Telekommunikations- und Mehrwertdienste (VATM) Ende April 2020 präsentierte. Die Anschlusszahlen steigen, Genehmigungsverfahren werden vereinfacht. Einzig bei den Auswirkungen der Corona-Krise sind sich die Experten nicht ganz sicher. Kritik wird an der Bundesregierung geübt, wohingegen die Bundesnetzagentur (BNetzA) geradezu in Schutz genommen wird, was nicht unbedingt alltäglich ist.
Nebenkostenprivileg: die heilige Kuh der Kabelnetzbetreiber
Michael Gundall
Es geht derzeit ein Schreckgespenst durch die Welt der Kabelnetzbetreiber: die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs. „Während Einzelnutzerverträge zum Monatspreis von ca. 20 Euro und mehr angeboten werden, kann sich der Anschlusspreis bei Mehrnutzerverträgen auf bis zu 2,50 Euro reduzieren“, warnte etwa die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Carius.Legal auf dem Breitbandkongress 2019 des Fachverbands für Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) in Leipzig vor der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs der Kabelnetzbetreiber. Auch bei Teltarif.de wurde Christoph Clément, damals Mitglied der Geschäftsführung von Vodafone Deutschland, mit „dem Satz zitiert: Fällt die Umlagefä-higkeit weg, könnten die Kosten für Mieter um 100 Euro steigen.“
ZDF verlängert SD-Ausstrahlung über Astra
Dr. Jörn Krieger
Das ZDF wird seine Programme weiterhin in SD-Bildauflösung über das Astra-Satellitensystem (19,2° Ost) verbreiten. Das Abkommen mit dem Satellitenbetreiber SES umfasst die Ausstrahlung von ZDF, ZDFinfo und ZDFneo im SD-MPEG-2-Format. Zur Laufzeit machte eine SES-Sprecherin gegenüber MediaLABcom keine Angaben, weil man sich zu Vertragsdetails nicht äußere. Ein ZDF-Sprecher deutete an, dass es noch kein festes Ende gebe: "Eine Entscheidung für einen Termin zur Beendigung steht derzeit nicht an." Auch sei noch keine Entscheidung darüber gefallen, wie es mit der SD-Ausstrahlung der Gemeinschaftsprogramme KI.KA, Phoenix und 3sat weitergehe.
Sunrise verklagt Swisscom wegen Marktmissbrauchs auf 350 Millionen Franken Schadenersatz
Dr. Jörn Krieger
Der Schweizer Telekommunikationsanbieter Sunrise wirft seiner Konkurrentin Swisscom vor, von 2001 bis 2007 ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und durch ihre Preispolitik bei ADSL-Diensten den Wettbewerb behindert zu haben. Der Ex-Monopolist habe eine Kosten-Preis-Schere praktiziert, die es Sunrise als Vorleistungsbezieher unmöglich gemacht habe, das ADSL-Geschäft profitabel zu betreiben, argumentiert das Unternehmen.
Antrag auf Prozesskostenhilfe - was „bedürftige“ mittelständische Vereine zu beachten haben
RAin Hanna Löschan
Nachdem die Europäische Kommission am 18. Juli 2019 die geplante Übernahme von Unitymedia sowie weiterer Gesellschaften im osteuropäischen Raum durch Vodafone nach eingehender Prüfung unter Auflagen genehmigt hatte (MediaLABcom berichtete) haben einige Wettbewerber bereits gegen die Freigabe geklagt. Auch der Fachverband für Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK) wollte im Sinne seiner Mitglieder gegen die Fusion vorgehen.
Veranstaltungshinweise
Dr. Jörn Krieger
FRK-Breitbandkongress 2020 im September in Leipzig
Der FRK-Breitbandkongress setzt seinen Wachstumskurs fort und vergrößert in diesem Jahr die Ausstellungsfläche um 20 Prozent. Der 23. Branchentreff der mittelständischen Kabel- und Glasfasernetzbetreiber und Dienstleister, der am 28. und 29. September 2020 in Leipzig stattfindet, kann dadurch zahlreiche neue Unternehmen begrüßen, die 2019 nicht zum Zuge kamen, und etablierten Ausstellern die Möglichkeit bieten, ihre Standfläche zu vergrößern. Schnelligkeit ist gefragt: Fast 80 Prozent der Standfläche für 2020 ist bereits reserviert. Zwei Drittel entfallen auf Aussteller, die 2019 dabei waren; ein Drittel sind neue Aussteller, die zum Teil 2019 nicht berücksichtigt werden konnten.
Kurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
Der Satelliten-Direktempfang bleibt der führende Empfangsweg für Fernsehprogramme in Deutschland. Mit 17,28 Millionen TV-Haushalten erreicht das Satellitenfernsehen einen Marktanteil von 45,5 Prozent (2018: 17,49 Millionen bzw. 45,6 Prozent), wie der Astra-Satellitenbetreiber SES in seinem Astra TV-Monitor 2019 mitteilte.
Dietmar Schickel: „Größe bietet nicht nur Vorteile“ – der TK-Experte bricht eine Lanze für den Mittelstand
Marc Hankmann
Die Corona-Pandemie sorgt für tiefe Einschnitte in die Wirtschaft, die die ohnehin angespannte Situation mittelständischer Netzbetreiber und privatfinanzierter Lokal- und Regionalsender noch einmal verschärft. MediaLABcom sprach mit Dietmar Schickel über die Re-Monopolisierung im Kabel und das Moratorium für Dauerschuldverhältnisse. Außerdem erklärt der Geschäftsführer der DSC Dietmar Schickel Consulting GmbH & Co. KG, wie die Wohnungswirtschaft von 5G-Ausbau profitieren kann.
MediaLABcom: Herr Schickel, Sie und Ihr Team beraten Immobilienunternehmen, Kommunen, Regionalversorger und Stadtwerke in den Bereichen Telekommunikation, Medien- und Energieversorgung sowie Digitalisierung. Sind diese Themen angesichts der Corona-Krise in den vergangenen Wochen bei Ihren Kunden in den Hintergrund getreten?
Dietmar Schickel: Eher das Gegenteil – gerade die Pandemie zeigt uns allen, wie wichtig in diesen Tagen eine gute Internetverbindung sein kann. Dies betrifft das allgemeine Geschäftsleben mit Aktivitäten, die ganz plötzlich im Homeoffice stattfinden oder soziale Kontakte, die aufrechterhalten werden müssen. Digitalisierung ist greifbar geworden und ist nicht nur ein Schlagwort. Die bisher gute Nachfrage nach Beratungsleistungen zu diesem Thema ist schlagartig nochmals angewachsen.
MediaLABcom: Was lehrt uns die Corona-Pandemie? Welche Rückschlüsse sollte die Wohnungswirtschaft, sollten Kommunen und Netzbetreiber aus ihr ziehen?
Dietmar Schickel: Wohnungsunternehmen, die rechtzeitig mit der Aufrüstung und Modernisierung ihrer Netze und der Auswahl eines entsprechenden Anbieters aktiv geworden sind, haben zumindest mit dieser Thematik kein Problem. Auf hohe und stabile Bandbreiten zugreifen können, ist zu einem Gradmesser der Zufriedenheit mit dem Vermieter geworden. Auch viele Kommunen haben sich zwischenzeitlich mit Tochterunternehmen aktiv in den Breitbandausbau eingebracht, um ihren Einwohnern mit oder ohne Netzbetreiber breitbandige Angebote machen zu können. Dies wurde verstanden und wird die entsprechenden Prozesse weiter beschleunigen.
MediaLABcom: Die Aufforderung der EU-Kommission an die Streaming-Anbieter zur Reduzierung des Datenverkehrs im Internet ist ein Beleg dafür, wie wichtig verlässliche, belastbare Netze sind. Könnte eine der Lehren aus der Corona-Krise sein, dass wir uns mehr denn je dem Glasfaserausbau zuwenden sollten?
Dietmar Schickel: Die Streaming-Anbieter waren überrascht von der hohen Anzahl an Neukunden und haben schnell reagiert. In der Regel konnte man zwar auch mit niedrigen Bandbreiten gute Bilder empfangen, allerdings sah es bei HD- oder 4k-Angeboten schlecht aus. Hier kam es häufig zu komplett Ausfällen oder dem nervigen, langsam laufenden Ladesymbol. Die erheblichen Abrufe durch Neu- und Bestandskunden erforderte die Konsequenz, die Bitraten zu reduzieren. Dies zeigte natürlich auch die Probleme der Netze auf. Wenn überall Glasfasernetze durchgehend installiert wären, insbesondere auch bei den Hausverteilanlagen, wäre dies sicher nicht notwendig gewesen. Gerade die hohe Anzahl der Kunden, die sich in Häusern Internetanschlüsse als „shared medium“ teilen mussten, dürften zu Fürsprechern neuer Netze werden. Auch Gewerbetreibende, die auf einmal alle ihre Mitarbeiter im Homeoffice erreichen mussten, täglich mit Videokonferenzen und ruckelnden Bildern konfrontiert wurden, denken jetzt sicher etwas differenzierter über ihre Anschlüsse nach. Ich hoffe, dass der Weckruf bezüglich einer durchgehenden Glasfaserinfrastruktur verstanden wurde.
MediaLABcom: Der Rollout von Glasfaser spielt auch beim 5G-Ausbau eine wichtige Rolle. Mit glaas5 haben Sie ein Unternehmen gegründet, das Wohnungsunternehmen bei der Vermarktung von Dach- und Gebäudeflächen für 5G-Mobilfunkstationen unterstützt. Warum benötigen Wohnungsunternehmen hierbei Unterstützung?
Dietmar Schickel: Es sind tatsächlich zwei Megatrends, die aktuell die Diskussion über die zukünftige Medienentwicklung bei der Wohnungswirtschaft beeinflussen: der Aufbau von Glasfasernetzen und 5G-Infrastrukturen. Glaas – den Begriff gibt es wirklich, er kommt aus dem Pennsylvania Dutch und bedeutet eben „Glas“, die 5 steht natürlich für 5G - dies kann man sich in der Kombination sicherlich gut merken. glaas5 ist ein unabhängiges Tower-Unternehmen, das Wohnungsunternehmen bei der fairen und angemessenen Vermarktung von Dach- und Gebäudeflächen ihrer Liegenschaften hilft. Wir haben in unserem Beratungsunternehmen alle einen starken wohnungswirtschaftlichen Bezug und da war es klar, dass man die Entwicklung aus dieser Perspektive unterstützt. Mobilfunkanbieter, die über Tochterunternehmen und Agenturen Wohnungsunternehmen ansprechen, bieten sehr häufig nicht nachvollziehbare Angebote und arbeiten mit erheblichem Druck. Hier versuchen wir sozusagen als Mittler zwischen den Welten zu agieren.
MediaLABcom: Welche Dienstleistungen bietet glaas5 an?
Dietmar Schickel: glaas5 mietet Dach- oder Gebäudeflächen, installiert die notwendigen Glasfasernetze als Gebäudestrang, sorgt für Stromanschlüsse, baut neue Basic-Tower für 4G und 5G auf und bietet diese passive Infrastruktur allen Mobilfunkanbietern zur Miete an. Also einen bereits installierten Tower für alle Anbieter zur direkten Nutzung mit einem bereits vorher realisierten Glasfaseranschluss. Außerdem bietet glaas5 für die Wohnungsunternehmen die Optimierung und Betreuung von bestehenden Antennenverträgen.
MediaLABcom: Wie soll die Vermarktung von Flächen für 5G-Mobilfunkstationen für Wohnungsunternehmen ein lukratives Geschäft werden?
Dietmar Schickel: Wie wir alle wissen, muss die Anzahl der notwendigen Sendemasten gesteigert werden, wenn 5G als zukünftiger Kommunikationsstandard tatsächlich funktionieren soll. Es geht also darum, Dach- und Gebäudeflächen mit einem Preisticket zu versehen, dass nachvollziehbar und natürlich für die Mobilfunkanbieter auch bezahlbar ist. Bereits heute gibt es einige tausend Dachflächen, die bereits angemietet wurden. Wir sorgen dafür, dass dies auch in Zukunft angemessen und fair vonstattengeht. Interessant und lukrativ für Wohnungsunternehmen wird es dann, wenn dauerhaft und mit weniger Aufwand Einnahmen generiert werden können und dafür sorgen wir.
MediaLABcom: Laut einer Bitkom-Umfrage sprechen sich 48 Prozent der Bürger gegen weitere Sendemasten aus. Müssten Wohnungsunternehmen nicht zuallererst den Unmut ihrer Mieter abwenden, bevor 5G-Funkmasten auf den Dächern installiert werden?
Dietmar Schickel: Absolut, auch dies gehört zu unseren Aufgaben, die Wohnungsunternehmen zu unterstützen und hier für Aufklärung zu sorgen. Natürlich flammt die Diskussion um mögliche gesundheitliche Folgen des Mobilfunks immer wieder auf. Und dass, obwohl es schon tausende Studien über biologische Wirkungen elektromagnetischer Felder gibt. Wir haben selbst eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben, um die Pros und Cons dieser Diskussion besser zu verstehen. Dabei sind wir auch auf einen Bericht der Stiftung Warentest gestoßen, die zahlreiche Studien ausgewertet und mit verschiedenen Experten zu diesem Thema gesprochen hat. Wir empfehlen, diesen Bericht für einen Euro herunterzuladen und durchzulesen. Eine Zusammenfassung in den vielen wohnungseigenen Mieterzeitungen zu veröffentlichen, wäre sicher ein richtiger Schritt in Richtung sachliche Aufklärung.
MediaLABcom: Von der Zukunft zurück in die Gegenwart, genauer gesagt zum Moratorium für Dauerschuldverhältnisse der Daseinsvorsorge. Was kommt da aus Ihrer Sicht auf Netzbetreiber und Zugangsdiensteanbieter zu?
Dietmar Schickel: Nach meinem Kenntnisstand hat dies bisher nur vereinzelt zu finanziellen Ausfällen bei Netzbetreibern und Zugangsdiensteanbietern geführt. Wenn Verbraucher dazu berechtigt sind, ihre Zahlungen aufgrund der Corona-Pandemie zu verweigern, mag dies sicherlich in einigen Fällen berechtigt sein, allerdings darf man nicht vergessen, dass zum Beispiel viele Kabelnetzbetreiber direkt mit Wohnungsunternehmen ihre TV-Leistungen über sogenannte Sammelverträge abrechnen. Wohnungsunternehmen erhalten bei solchen Verträgen, sofern es sich um kommunale Unternehmen handelt, zudem die Entgelte bei stark gefährdeten Mietern mit Hartz-4-Bezügen direkt von der Stadt. Internet- und Telefonverträge sind dagegen immer Einzelverträge und hier habe ich noch keinen abschließenden Überblick. Anders als bei der Zahlung von Mieten, schätze ich aber eher weiterhin eine Zahlungsbereitschaft ein, da man befürchtet, dass der Anschluss ansonsten stillgelegt wird.
MediaLABcom: Wie beurteilen Sie das Moratorium: Ist es der richtige Weg zur Entlastung des Verbrauchers oder bringt es Netzbetreiber und Diensteanbieter an den Rand des Ruins oder gar darüber hinaus?
Dietmar Schickel: Ich glaube aus den vorgenannten Gründen nicht, dass es zu massiven Ausfällen kommt. Ich würde hier die konkreten Auswertungen nach der Krise abwarten.
MediaLABcom: Kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber sehen sich einer Re-Monopolisierung im Kabelgeschäft gegenüber. Wie sehen Sie den Verkauf von Unitymedia an Vodafone?
Dietmar Schickel: Der Markt nach der Fusion Vodafone/Unitymedia macht den ohnehin schon duopolistisch geprägten Kabelmarkt zu einem monopolistischen Markt. Potenzieller Wettbewerb zwischen den beiden ist vollends weggefallen und durch die erheblich gewachsene Marktmacht ist es für kleine und mittelständische Anbieter sicherlich erheblich schwerer, sich im Wettbewerb zu behaupten. Aber Größe bietet nicht nur Vorteile! Geschwindigkeit, Handlungsspielräume und Kundenfreundlichkeit bleiben häufig auf der Strecke. Die Integration zweier Unternehmen bringt immer Schwierigkeiten mit sich und muss bewältigt werden. Aus meiner Sicht der ideale Einstieg für alternative Anbieter, die zum Beispiel verstärkt auf Glasfaser setzen!
MediaLABcom: Was müssen die mittelständischen Netzbetreiber Ihrer Meinung nach unternehmen, um sich von der Marktmacht Vodafones loseisen zu können?
Dietmar Schickel: Sich mit der Wohnungswirtschaft verbünden, attraktive Kooperationsmodelle entwickeln und Glasfasernetze bauen. Dies haben wir gerade in einer süddeutschen Stadt erlebt, wo ein mittelständischer Kabelnetzbetreiber in Kooperation mit einem städtischen Netzbetreiber einen Auftrag über mehrere tausend Wohneinheiten für sich entscheiden konnte – gegen den starken Wettbewerb der großen Anbieter.
MediaLABcom: Was bedeutet die Re-Monopolisierung für unabhängige, kleine TV-Sender? Steht zu befürchten, dass sie im Kabel verdrängt werden, wenn die großen Senderfamilien ihre Angebote durch immer neue Spartensender weiter diversifizieren?
Dietmar Schickel: Dieses Risiko besteht immer. Allerdings sehen wir gerade in Corona-Zeiten, dass die großen Anbieterfamilien nicht gegen Marktentwicklungen gefeit sind. Streaming-Dienste und fehlende Werbeeinnahmen machen die weitere Diversifikation eher unwahrscheinlich. Lokale und regionaler Content sind absolut gefragt – das Übertragungsmedium ist dabei egal.
MediaLABcom: Verzerrt die Unitymedia-Übernahme angesichts der Einigung zwischen den öffentlichen-rechtlichen TV-Sendern und Vodafone zur Zahlung von Einspeisegebühren auch die Wettbewerbsbedingungen für Sender und mittelständische Netzbetreiber?
Dietmar Schickel: Eindeutig! Ich verstehe die öffentlichen-rechtlichen Sender nicht – sie messen hier mit zweierlei Maß und gefährden damit ebenfalls den Wettbewerb. Natürlich ist es häufig auch der Preis, der für eine Vergabe an den einen oder anderen Netzbetreiber eine große Rolle spielt, auch wenn es nur um Cent-Beträge geht. Hier wird eine Ungleichbehandlung etabliert, die nicht nachvollziehbar ist. Entweder Einspeiseentgelte für alle oder keinen!
MediaLABcom: Vielen Dank für das Gespräch.
Mittelstandsfeindliche Digitalpolitik in Deutschland und EU … oder täglich grüßt das unsägliche Murmeltier der Gigabit-Politik
Heinz-Peter Labonte
Es gibt ihn auch 2020 wieder: den Breitbandgipfel der Bundesregierung. Diesmal in Jena. Fragt sich nur, ob mit oder ohne Mund-/Nasenschutz, denn Herr Ramelow wollte endlich auch mal wieder in die Schlagzeilen und delegierte die Verantwortung für Corona an die Landkreise und Kommunen. Bleibt also abzuwarten, ob die delegierte Landesverantwortlichkeit als Synonym für die modern gewordene „organisierte Verantwortungslosigkeit“ Bestand haben wird.
Aber die großen, öffentlich-rechtlich und staatsnah unterstützten Unternehmen mit ihren großen Rechtsabteilungen werden sicher wieder zum Familientreffen mit den Verwaltern von Subventionstöpfen, Steuergeldern und Haushaltsgebühren erscheinen, sich wechselseitige Wichtigkeit und gesellschaftliche wie auch infrastrukturelle Entscheidungsbedeutung bestätigen sowie die Fortschritte beim beschleunigten Erreichen der Gigabitgesellschaft auf Empfängen und in richtungsweisenden Reden behaupten.
Und wie ist es wirklich?
Im Grunde grüßt in der Breitband- bzw. neuerdings Gigabit-Politik seit Jahren täglich das unsägliche Murmeltier. Auf wie vielen Gipfeln wurde behauptet, bis Ende 2018 sei Deutschland flächendeckend mit 50 Mbit/s versorgt? Die neue Runde geht wieder in die nächste Legislaturperiode, die Gigabit-Versorgung ist versprochen: flächendeckend bis 2025. Zum Ende der nächsten Legislaturperiode. Also ein Versprechen zu Lasten Dritter! Was sagen eigentlich die hochbezahlten IT- und Rechtsberater der Bundesregierung zu solchen Verhaltensweisen dazu - von den vielen Juristen in Parlament und Verwaltungen einmal abgesehen? Ach ja, Verträge zu Lasten Dritter sind ungültig. Deshalb musste sich auch diese GroKo nicht an die 50-Mbit/s-Versprechen Ihrer Vorgängerin halten.
Ganz „neue“ Erkenntnisse des Instituts der Deutschen Wirtschaft
„,Breitband für alle‘ wäre eine pfiffige Konjunkturhilfe“ überschreibt die FAZ eine revolutionäre Erkenntnis eines „unveröffentlichten“ Artikels des „arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW)“. Welch sensationelle Erkenntnis „der Wissenschaftler aus Köln“, die darin „unter anderem“ vorschlagen, „dass alle Bundesbürger einen schnellen Breitbandanschluss erhalten“ sollten. Ach was!
Wer in der vergangenen oder den beiden vergangenen Dekaden jemals dem IKT-Ausschuss des DIHK oder den diversen Fokus-, Arbeits-, Sherpa- oder „High Level“ Meetings der „Digital-, Breitband-, IT-“ oder nun wieder „Digitalgipfel“ direkt beiwohnen oder Berichte darüber vernehmen durfte, kann zu dieser „wissenschaftlichen“ Erkenntnis des IW nur gratulieren. Seit zwei Jahrzehnten haben unterschiedlichste Minister, Koalitionen und Kanzler schon versprochen, was jetzt als neue Vorschläge auftaucht. Dass, so das IW laut FAZ, nämlich „alle Bundesbürger einen schnellen Breitbandanschluss erhalten sollten“.
Die FAZ weiter: „Damit ließen sich gleich mehrere Probleme lösen: in der Wirtschaft Aufträge und Beschäftigung sichern, die Digitalisierung voranbringen, neue Arbeits- und Lernformen unterstützen, ländliche Gebiete fördern, nicht zuletzt Vorsorge für eine kommende mögliche Pandemie treffen.“ Das schnelle Internet für alle könnte „langfristige Wachstumsimpulse in weniger besiedelte Gebiete bringen und neue Geschäftsmodelle ermöglichen“, heiße es laut FAZ in dem IW-Papier. Denn die Digitalisierung spiele „beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle, da sie Homeoffice, Videokonferenzen anstelle von Dienstreisen sowie Fernunterricht“ ermöglicht“. Wäre man eitel, man könnte vermuten, es handele sich um eine Auswertung der ersten 80 Ausgaben von MediaLABcom, dieser etwas anderen Medienbetrachtung und ihrer Vorgängerpublikationen.
Oligopole statt dezentralisierter Infrastruktur
Die Pandemie hat bislang bewiesen, dass im dreigliedrigen Staatsaufbau Krisen leichter bewältigt werden können, wenn sich der Bund auf die Rahmenregulierung, die Länder auf ihre Aufgaben, zum Beispiel den kommunalen Finanzausgleich und Schaffung von Infrastrukturgerechtigkeit zwischen Stadt und Land sowie die Kommunen auf die bürgernahe „Kommunale Selbstverwaltung“ konzentrieren. So wurde 1998 der Grund für die heutigen Breitband- oder Gigabit-Defizite in Deutschland gelegt. Politisches „Fahren auf Sicht“ wurde zum Synonym für strategische Blindheit bei der telekommunikativen Infrastrukturentwicklung.
Damals wurden die Netze aus unter anderem haushaltspolitischen Gründen an angelsächsische Private-Equity-Investoren verkauft. Zur Reduzierung der publizistischen Macht von ARD und ZDF. Vorschläge aus dem Mittelstand von Handwerk, Ländern und Kommunen wurden ignoriert. So zum Beispiel der Vorschlag, die Netze nach Regierungsbezirken oder gar Landkreisen zu veräußern. Die Sparkassen und Landesbanken hätten eine tolle Möglichkeit gehabt, ihren satzungsgemäßen Aufgaben nachzukommen.
Coronierte Globalisierung frisst Mittelstand schneller
Zuletzt wurde diese strukturpolitische Ignoranz, noch ganz ohne pandemischen Zwang, durch die mittelstands- und bürgerferne Schaffung von „europäischen Global Playern“ von deutscher Regierung und Kartellbehörden fortgesetzt. Anstatt die Vorschläge des ehemaligen Wirtschaftsministers Rainer Brüderle auf Entflechtung überhaupt zu diskutieren, wurden nationale und demnächst noch nicht einmal zur EU gehörige „Global Player“ mit „Shareholder-Value-Orientierung“ als Oligopole geschaffen.
Die EU-Kommission, unterstützt vom Bundeskartellamt und den deutschen wie europäischen Gerichten, schlägt mittelständische Beschwerden in den Wind (Lesen Sie hierzu auch den Beitrag von Rechtsanwältin Hanna Löschan in dieser Ausgabe. Und die Länder sorgen wie 1998 mithilfe der KEF dafür, dass die Oligopolinvestoren auch weiterhin aus der Haushaltsgebühr der öffentlich-rechtlichen Anstalten mit ihren „auf Sicht fahrenden Kontrolleuren“ dreistellige Millionenbeträge als „Einspeisegebühren“ aus der Haushaltsabgabe der Bürger erhalten. Dazu wird diese Gebühr sogar schamlos von den Länderparlamenten erhöht. Gleichzeitig wird die Überbauung von breitbandigen Netzen der mittelständischen oder kommunalen Unternehmen mit Steuermitteln zulasten ländlicher Strukturen gefördert.
Mittelständler sterben im Schatten von Corona
Wie die „neuen“ Erkenntnisse des IW zeigen, wird sich dieses Mittelstandssterben im Schatten von Corona eher beschleunigen. Anstatt einer beschleunigten Umkehr, werden nun auch von Ländern und Kommunen Verzögerungen verursacht. Stadtwerke und Zweckverbände schließen sich nicht den bewährten Kooperationen ihrer kommunalen Schwestergesellschaften aus der Wohnungswirtschaft mit örtlichen Handwerksfirmen an. Nein, wegen der Förderstrukturen nach Betreibermodellen und Modellen der Wirtschaftlichkeitslücken werden kommunale Ressourcen verschwendet. Nur ein Beispiel unter vielen: Dreistellige Millionenbeträge aus Fördergeldern wurden an Berater der Kommunen ausgegeben – für Informationen, die in ortsansässigen Unternehmen vorhanden waren.
Fazit
Wetten, dass weiterhin alle die Existenz der Telekommunikationsfirmen des Mittelstands sichernden Fördermaßnahmen in der Politik den Interessen der Oligopolisten geopfert werden? Dies gilt, um nur einige zu nennen, für die Schaffung eines Digitalministeriums, die nächsten fünf Digitalgipfel, das Sterben der lokalen und regionalen TV-Sender, das durch einen „Global Player“ ersetzte Breitbandbüro, die Bedrohung des Sammelinkassos für TV-Versorgung durch die politiknahen Oligopolisten, die Suche nach Investoren für die Glasfasernetze der Bahn, den Widerstand gegen die Förderung von am konkreten Bedarf der Bürger und breitbandig unterversorgten Unternehmen orientierten Ausbaugutscheinen für Breitbandanschlüsse (Voucher).
Die erwartbare, durchsichtig-euphemistische Begründung: Die Corona-Krise habe gezeigt, dass Deutschland schnelle Netze benötige und dass nur die „Global Player“ dazu in der Lage seien, sie zu bauen. Immerhin sitzt man ja mit deren Repräsentanten in der Berliner Politblase ständig beisammen.
Corona: Hilfsprogramme für und Forderungen aus der Medien- und Breitbandbranche
Marc Hankmann
Die Corona-Krise reißt tiefe Gräben in die Wirtschaft. Laut einer im April 2020 durchgeführten Umfrage des Bundeswirtschaftsministeriums leiden drei von vier Unternehmen unter den Folgen der Corona-Pandemie. „Große Unternehmen sind anteilsmäßig am häufigsten betroffen, das Ausmaß der negativen wirtschaftlichen Folgen ist jedoch bei kleinen Unternehmen am stärksten“, heißt es in den Ergebnissen der Umfrage.
Das spiegelt sich auch in den Soforthilfeprogrammen wider: Mit Stand vom 13. Mai 2020 stammen 96 Prozent der Anträge für Soforthilfemaßnahmen von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die sich überwiegend um den Schnellkredit der KfW bemüht haben. In über 38.000 Anträgen wurden bis zum Stichtag 34 Milliarden Euro beantragt.
Liquidität und Umsatz
Trotz der Meldungen über hohe TV-Quoten und steigende Abonnentenzahlen, vor allem bei den Streaming-Anbietern, ist die Kreativ- und Medienbranche laut Wirtschaftsministerium „besonders stark“ betroffen. Neben dem Nachfragerückgang sind Liquiditätsengpässe die am häufigsten genannten negativen Auswirkungen der Krise. „Jedes vierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen musste bereits einen Kreditantrag stellen“, lautet ein weiteres Ergebnis der Umfrage. Fast drei Viertel der befragten Unternehmen erwarten für das zweite Quartal 2020 einen Corona-bedingten Umsatzrückgang. Im Durchschnitt liegen die Umsatzeinbußen bei 55 Prozent.
Die Folge: Zwei Drittel der Unternehmen haben geplante Investitionen ausgesetzt, vor allem in digitale Technologien. Dies wäre angesichts der massenhaften „Abwanderung“ ins Homeoffice ein wahrer Anachronismus, verließen sich die Unternehmen doch auf die private IT-Ausstattung ihrer Mitarbeiter, inklusive fehlender Sicherheits- und Datenschutzvorkehrungen. Jedoch ergab die Umfrage auch, dass die Unternehmen am zweithäufigsten wegen der Corona-Pandemie in digitale Ausstattung und Strukturen investiert haben. Am häufigsten wurde wenig überraschend in Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz investiert.
Einbußen bis 90 Prozent
Wie stark die Medienbranche betroffen ist, zeigen die Zahlen des Privatsenderverbands VAUNET. Demzufolge lagen im Privatradio die Umsatzrückgänge zuletzt bei 75 bis 80 Prozent pro Monat. Kleine lokale Anbieter verzeichnen laut VAUNET sogar Umsatzrückgänge von bis zu 90 Prozent. Für das gesamte Jahr erwartet der Verband Umsatzeinbußen von 25 bis 30 Prozent. Für die TV-Werbung wird mit einem Minus von 40 Prozent pro Monat gerechnet. Auch hier sind kleinere sowie lokale und regionale Anbieter besonders schwer betroffen. Selbst im Bereich der Abo-Erlöse erwartet der VAUNET „signifikante Umsatzausfälle“.
„Mitgliedsunternehmen geben mehrheitlich an, dass die Corona-bedingten Umsatzausfälle existenzbedrohend für ihr Unternehmen sind“, schreibt der Verband auf seiner Webseite. Ein großes Problem sind die hohen Fixkosten, die zum Beispiel für Personal und die Programmverbreitung auch in der Krisenzeit anfallen. Daher fordert der VAUNET „schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung“, die anfangs aber alles andere als schnell und unbürokratisch war. Insbesondere der Mittelstand kritisierte die Komplexität und die permanenten Anpassungen der ersten Hilfsprogramme, weshalb der Bund am 15. April 2020 den KfW-Schnellkredit auflegte.
Schnellkredite für den Mittelstand
Das neue Hilfsprogramm für mittelständische Unternehmen ab zehn Mitarbeitern sieht vor, dass sich Unternehmen, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv sind und nachweislich bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gekommen sind, bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019 leihen können. Die Obergrenze für Unternehmen mit maximal 49 Mitarbeitern liegt bei 500.000 Euro, größere Firmen können bis zu 800.000 Euro erhalten. Bis zu zwei Jahre kann der Schnellkredit mit einer Laufzeit von zehn Jahren zu Beginn tilgungsfrei sein, um die wirtschaftliche Belastung weiter zu senken.
Der Zinssatz liegt allerdings mit drei Prozent über den Konditionen der vorherigen Corona-Hilfsprogramme, was daran liegt, dass die Hausbanken und die KfW keine Risikoprüfung durchführen, um die Kreditvergabe zu beschleunigen. Die Banken erhalten stattdessen von der KfW eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent, die durch eine Garantie des Bundes abgesichert wird. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis „geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse“, d. h., die Unternehmen müssen in den vergangenen drei Jahren im Schnitt einen Gewinn erzielt haben. Bis zum 13. Mai 2020 wurden 5.900 Anträge für den Schnellkredit gestellt.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Der Schnellkredit allein ist allerdings kein Allheilmittel, zumal er nicht mit anderen Hilfsprogrammen wie den KfW-Unternehmerkredit kombiniert werden kann. Deshalb hat die Regierung ein Gesetz über einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds verabschiedet, durch den die Übernahme von Garantien und Beteiligungen an Rekapitalisierungsmaßnahmen durch den Erwerb nachrangiger Schuldtitel, Hybridanleihen u. ä. ermöglicht wird.
Daran sind jedoch Bedingungen geknüpft. Zum einen muss die Bilanzsumme des Unternehmens über 43 Millionen Euro betragen, die Umsatzerlöse müssen über 50 Millionen Euro liegen und die Belegschaft mehr als 249 Mitarbeiter zählen. Außerdem muss das Unternehmen als systemrelevant angesehen werden, was die zahlreichen Hinweise unterschiedlicher (Medien-)Verbände auf die Systemrelevanz ihrer Mitglieder erklären dürfte.
Weitere Einzelheiten zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds sollen durch eine Verordnung geregelt werden, über deren Ausgestaltung sich das SPD-geführte Finanzministerium und das CDU-geführte Wirtschaftsministerium noch uneins sein sollen. Streitpunkt sollen die Einflussnahmen der öffentlichen Hand sein. Außerdem steht noch die Freigabe durch die EU-Kommission aus. Angesichts der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkauf ist nicht auszuschließen, dass die EU bei der Verordnung besonders genau hinschaut.
Hilfe für den Glasfaserausbau
Damit der Breitbandausbau nicht zum Erliegen kommt, haben das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW zwei Programme aufgelegt. Private und kommunale Unternehmen können Gelder aus dem „Investitionskredit Digitale Infrastruktur“ und dem „Konsortialkredit Digitale Infrastruktur“ beantragen. „Der Investitionskredit macht den Eigenausbau durch günstige Zinsen attraktiver, während der Konsortialkredit Sicherheit durch Risikoübernahme schafft“, erklärt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.
Mit dem Investitionskredit wird der Ausbau öffentlicher Glasfasernetze finanziert. Dazu zählen die Errichtung eines passiven FTTB/H-Netzes inklusive des Anschlusses von Mobilfunkmasten sowie die Installation aktiver Komponenten inklusive der Inhouse-Verkabelung. Gefördert werden Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden oder mit mindestens 50-prozentigem kommunalen Gesellschafterhintergrund.
Kredit für den Backbone-Ausbau
Dagegen ist der Konsortialkredit für gewerbliche und kommunale Unternehmen sowie Projektgesellschaften gedacht. Auch hier wird der Ausbau passiver FTTB/H-Netze sowie die Installation aktiver Komponenten finanziert. Die Inhouse-Verkabelung fällt indes weg. Dafür können mit dem Konsortialkredit auch der Backbone-Ausbau sowie die Vernetzung mit anderen Infrastrukturen wie Mobilfunkmasten oder Rechenzentren finanziert werden.
Gelder aus dem „Investitionskredit Digitale Infrastruktur“ erhalten Antragssteller über Banken und Sparkassen. Die Zinssätze werden aus Mitteln des BMVI verbilligt. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahren und Zinsbindungsfristen bis zu 20 Jahren betragen. Beim „Konsortialkredit Digitale Infrastruktur“ beteiligt sich die KfW an der Finanzierung von Vorhaben im Rahmen von Bankenkonsortien. Dabei stellt die KfW direkte Kreditmittel zur Verfügung und übernimmt Kreditrisiken, jeweils zu gleichen Bedingungen wie die anderen Finanzierungspartner.
VAUNET fordert reduzierte Umsatzsteuer
Ob all diese Hilfsprogramme ausreichen, vermag derzeit niemand zu sagen. Die Zukunft bleibt ungewiss, weshalb der VAUNET auch zahlreiche weitere Maßnahmen fordert, um die Existenz seiner Mitglieder zu sichern. Zum einen müssten die Kredite irgendwann zurückgezahlt werden, was eine erhebliche wirtschaftliche Belastung für die Unternehmen bedeute. Zum anderen würde durch diese Last das duale Rundfunksystem „endgültig aus dem Gleichgewicht geraten“, mahnt der Verband. „Die erforderliche Innovationsfähigkeit im Wettbewerb zu den haushaltsabgabenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Angeboten würde auf lange Zeit gehemmt.“
Deshalb fordert der VAUNET u. a. die Übernahme von technischen Verbreitungskosten und den Verzicht auf Frequenzschutzbeiträge für den Zeitraum von 2017 bis 2020. Die Länder haben der letztgenannten Forderung für private Hörfunkprogramme bereits zugestimmt. Außerdem wollen sie die Hälfte der Verbreitungskosten für UKW und DAB+ für drei Monate erstatten. Das Land Brandenburg stellt zudem 750.000 Euro an Soforthilfe für angeschlagene private TV- und Radiosender zur Verfügung. In Thüringen erhalten die Programmanbieter bis zu 20.000 Euro.
Des Weiteren verlangt der Verband steuerliche Erleichterungen, indem krisenbedingte Verluste steuerlich rückgeschrieben und die bereits gezahlten Steuern aus dem Vorjahr erstattet werden. Steuergutschriften sollen Anreize für Werbeinvestitionen setzen und die jährlichen technischen Verbreitungskosten sollen mit der Umsatzsteuer verrechnet werden. Außerdem soll der Umsatzsteuersatz für Medien auf sieben Prozent gesenkt werden.
Der Kanon der Lobbyisten
Des Weiteren strebt der VAUNET weitere Flexibilisierungen an wie zum Beispiel die Liberalisierung der Regulierung für den privaten Rundfunk oder die Erleichterung von Fusionen im Rundfunkbereich. Auch eine Erleichterung bei der Gewährung von EU-Beihilfen durch die Mitgliedstaaten kann sich der Verband zur Existenzsicherung seiner Mitglieder vorstellen.
Damit reiht sich der VAUNET allerdings in den Kanon etlicher Lobbyisten ein, die derzeit Forderungen an die Bundesregierung stellen. Die hat jedoch derzeit alle Hände voll damit zu tun, die Corona-Krise auf den unterschiedlichen Ebenen einzudämmen. Sie macht nicht gerade den Eindruck, als würde sie bereits über die Zeit nach Corona nachdenken.
Vom Aufschwung in Deutschland bis zum Untergang des Abendlandes: VATM stellt Ergebnisse der zweiten Gigabit-Studie vor
Marc Hankmann
Es geht gut voran. So lautet das allgemeine Fazit zur zweiten Gigabit-Studie, die der Verband der Anbieter für Telekommunikations- und Mehrwertdienste (VATM) Ende April 2020 präsentierte. Die Anschlusszahlen steigen, Genehmigungsverfahren werden vereinfacht. Einzig bei den Auswirkungen der Corona-Krise sind sich die Experten nicht ganz sicher. Kritik wird an der Bundesregierung geübt, wohingegen die Bundesnetzagentur (BNetzA) geradezu in Schutz genommen wird, was nicht unbedingt alltäglich ist.
„Die Lage ist hoffnungsfroh“, sagte Professor Dr. Torsten J. Gerpott, Inhaber des Lehrstuhls für TK-Wirtschaft an der Universität Duisburg-Essen und wissenschaftlicher Beirat der Unternehmensberatung DIALOG CONSULT, die im Auftrag des VATM im Februar und März 2020, noch vor dem Ausbruch des Coronavirus in Deutschland, die VATM-Mitgliedsunternehmen befragt sowie Unternehmenspublikationen und öffentlich zugänglichen Studien zu Glasfaseranschlüssen ausgewertet hat.
5,5 Millionen Anschlüsse mehr
Das Ergebnis: Bis zum Sommer 2020 wird es in Deutschland 24 Millionen gigabit-fähige Internetzugänge auf FTTB/H- oder DOCSIS-3.1-Basis geben. Damit wird rund die Hälfte aller deutschen Haushalte bis Ende Juni 2020 über einen gigabit-tauglichen Anschluss verfügen. In den ersten sechs Monaten des Jahres werden 5,5 Millionen Zugänge hinzukommen. Das Gros, nämlich knapp fünf Millionen Gigabit-Anschlüsse, stammen von Kabelnetzbetreibern, deren Wachstum um ein Fünftel höher liegt als in der ersten Gigabit-Studie. Weitere rund 600.000 Anschlüsse werden auf FTTB/H-Basis entstehen. Damit stammen 92 Prozent der Gigabit-Anschlüsse von den Wettbewerbern der Deutschen Telekom.
Laut VATM-Studie wird die Zahl gigabit-fähiger Anschlüsse im Vergleich zum Ende des vergangenen Jahres um ein Drittel steigen. „Die Zahlen sind gut und es geht schnell voran“, sagte Gerpott. Die Dynamik spiegelt sich auch im internationalen Vergleich wider. Bei FTTB/H-Anschlüssen ist Deutschland nach Angaben des FTTH Council Europe unter den Top 5 der am schnellsten wachsenden Märkte in der EU. „Noch nie wurde so viel privates Kapital nach Deutschland in den TK-Markt gepumpt, wie nunmehr angekündigt“, ergänzte VATM-Präsident Martin Witt. Selbst die Telekom investiere mehr, wenn auch aus Witts Sicht noch nicht so viel, wie erforderlich wäre.
Breitbandausbau und Corona
Wohlgemerkt: Die Umfrageergebnisse stammen aus der Zeit vor Corona. Die Folgen der Krise sind laut Gerpot schwer abzuschätzen, da es sowohl positive als auch negative Effekte gäbe. Auf der einen Seite wird mehr Bandbreite wie etwa durch den Anstieg der Arbeit im Homeoffice nachgefragt. Auf der anderen Seite sinkt eben jene Nachfrage aber zum Beispiel bei Kulturschaffenden, weil Auftritte oder Produktionen nicht stattfinden können.
Zumindest kurzfristig konnte Gerpott keinen Einfluss der Corona-Krise auf die Take-up-Raten feststellen. Sicherlich hat die Krise gezeigt, wie wichtig stabile Breitbandanbindungen sind. Aber ob sich dieses neue Bewusstsein auch auf den Ausbau und die Nutzung gigabit-fähiger Anschlüsse auswirkt, wird erst die Zukunft zeigen.
Immerhin: Laut VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner gab es im Tiefbau bislang „kaum wahrnehmbare“ Probleme durch die Corona-Krise. Im Gegenteil: In den Aufsichtsbehörden setzte sich ein gewisser Pragmatismus durch. Genehmigungsverfahren seien ausgesetzt worden. „Das sind aber nur punktuelle Erfahrungen“, erklärt Grützner, auch wenn inzwischen im Vergleich zum Vorjahr Genehmigungen insgesamt schneller ausgestellt werden, wie die Studie belegt.
Take-up-Rate mit Potenzial nach oben
Einziger wirklicher Wermutstropfen: Von den Mitte 2020 verfügbaren 4,7 Millionen FTTB/H-Glasfaseranschlüssen werden nur knapp 35 Prozent vom Endkunden genutzt. „Es muss mehr getan werden, um auf eine Quote von 40 % zu kommen“, mahnte Gerpott an. Immerhin: Die Telekom-Wettbewerber weisen bessere Take-up-Raten als die Bonner auf, weil sie in unterversorgten Gebieten Glasfaser bauen, während die Telekom überwiegend in Neubaugebieten Glasfaser verlegt.
Abgesehen von der ausbaufähigen Take-up-Rate wies Gerpott auch darauf hin, dass es für zwölf Millionen Haushalte „noch viele Jahre dauern“ werde, bis man auch sie mit Gigabit versorgen könne. Auch wenn sein Fazit insgesamt positiv ausfällt, ist sich der TK-Experte sicher, dass die Regierung ihr Ausbauziel einer flächendecken Gigabit-Versorgung bis 2025 nicht erreichen wird – die einzige Neuigkeit bei der Studienpräsentation, die aber nicht wirklich neu war.
Prämie und Aufgreifschwelle
So gibt es für den VATM auch keinen Grund, die Hände in den Schoß zu legen. Der Verband setzt sich für eine Digitalisierungsprämie, auch Voucher genannt, ein (MediaLABcom berichtete). „Mehr Bürger pro Ausbau-Kilometer aufs Netz zu bringen, ist der einzig erfolgreiche Weg, da wir aufgrund beschränkter Baukapazitäten nicht beliebig mehr Kilometer bauen können“, erklärte Witt anlässlich der Gigabit-Studie. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner brachte einen Gutschein in Höhe von 500 Euro ins Spiel. „Die Summe gleicht ungefähr die Mehrkosten für einen Zweijahresvertrag aus“, sagte Grützner. Er hofft darauf, dass die Prämie einen Anreiz setzt, damit Haushalte den Vertragsabschluss für einen Gigabit-Anschluss vorziehen.
Kritik übte der VATM-Geschäftsführer an der Bundesregierung ob ihres Auftritts vor der EU-Kommission, um den Breitbandausbau auch in den sogenannten „grauen Flecken“ zu ermöglichen. Berlin habe es laut Grützner versäumt, ein Konzept vorzulegen, wie man von der 100-Mbit/s-Aufgreifschwelle wegkommt. „Die Regierung ist nicht in der Lage, mit einem konkreten Konzept zur EU-Kommission zu gehen, weshalb sie große Vorbehalte hat, dem Vorschlag zuzustimmen, die Aufgreifschwelle zu streichen“, ärgerte sich Grützner.
Kupfer statt Glasfaser im Gebäude
Der Kritik an der jüngsten Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) kann sich der VATM-Geschäftsführer hingegen nicht anschließen. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) monierte, dass die BNetzA den Kupferanschlüssen der Telekom Vorrang gegenüber Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude eingeräumt habe. Die Bonner erhielten für die Gebäudeverkabelung laut BREKO ein „Quasi-Monopol“.
Sowohl Grützner als auch Gerpott wiesen darauf hin, dass es sich die BNetzA mit ihrer Entscheidung nicht einfach gemacht habe. „Bei Kupfer im Haus gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten, eine Glasfaserversorgung zu erzwingen“, sagte Grützner. Es sei Sache der Hausbesitzer, für welche Technologie sie sich entscheiden. „Aber es ist festgeschrieben, dass es da, wo Glasfaser vorliegt, keine Verschlechterung durch Vectoring geben darf“, ergänzte der VATM-Geschäftsführer, aus dessen Sicht die Gebäudeverkabelung mit Glasfaser „ausreichend geschützt“ sei.
TK-Experte Gerpott hält die Kritik schlicht für übertrieben. „Einige beschwören den Untergang des Abendlandes herauf“, sagte er bei der Präsentation der Studie. „Die BNetzA-Entscheidung gilt nur für bestimmte Konstellationen.“ Es sei nicht einfach, was die BNetzA jetzt gemacht habe, aber das bringe den Markt nicht um. Man darf also getrost davon ausgehen, dass auch morgen die Sonne aufgehen wird und Bagger den Weg für neue Glasfaser freischaufeln werden.
Nebenkostenprivileg: die heilige Kuh der Kabelnetzbetreiber
Michael Gundall
Es geht derzeit ein Schreckgespenst durch die Welt der Kabelnetzbetreiber: die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs. „Während Einzelnutzerverträge zum Monatspreis von ca. 20 Euro und mehr angeboten werden, kann sich der Anschlusspreis bei Mehrnutzerverträgen auf bis zu 2,50 Euro reduzieren“, warnte etwa die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Carius.Legal auf dem Breitbandkongress 2019 des Fachverbands für Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) in Leipzig vor der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs der Kabelnetzbetreiber. Auch bei Teltarif.de wurde Christoph Clément, damals Mitglied der Geschäftsführung von Vodafone Deutschland, mit „dem Satz zitiert: Fällt die Umlagefä-higkeit weg, könnten die Kosten für Mieter um 100 Euro steigen.“
Wobei handelt es sich beim Nebenkostenprivileg? Wohnungsbaugenossenschaften und Hausverwaltungen schließen mit Kabelnetzbetreibern bilaterale Verträge ab und bezahlen muss es der Mieter oder Wohnungseigentümer. Bedeutet: Ein Mieter oder ein einzelner Wohnungseigentümer muss Grundgebühren für einen Kabelfernsehanschluss in seiner Wohnung über die Nebenkostenabrechnung bezahlen, ob er ihn nutzt oder nicht. Gesetzlich verankert ist dies in §2 Abs. 15b der Betriebskostenverordnung (BetrKV) mit dem Nebensatz: [Betriebskosten sind] „die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse“. Auch hat der Verbraucher keinen Einfluss auf die Auswahl des Netzbetreibers. Echte Wahlfreiheit? Fehlanzeige! Der Verbraucher ist in diesem Fall indirekter Kunde des Kabelnetzbetreibers, da sich Kabelnetzbetreiber und Verbraucher nicht kennen.
Doch worum geht es den Kabelnetzbetreibern eigentlich? Es geht darum, dass die „Cash Cow“ der Kabelnetzbetreiber zur Schlachtbank geführt werden soll. Das ist die eigentliche Angst der Kabelnetzbetreiber. Ein Geschäftsmodell, bei dem mit wenig Aufwand viel Geld generiert wird. Denn die Mehrnutzerverträge werden von Hausverwaltungen mit dem Kabelnetzbetreiber meist mit einer Laufzeit zwischen zehn bis 15 Jahren abgeschlossen. Bezahlen müssen aber die Mieter. Es handelt sich somit um einen Vertragsschluss zu Lasten Dritter. Für die Kabelnetzbetreiber ist dies ein komfortabler Status quo – dementsprechend haben sie wenig Interesse an einer Abschaffung dieses Nebenkostenprivilegs.
Die Angst vor Veränderungen
Schon vor der Einführung der sogenannten Routerfreiheit im August 2016 warnten die Kabelnetzbetreiber davor, dass ohne eine Kontrolle über das Kabelmodem die Qualität im Netz abnehmen würde. Außerdem argumentierten die Betreiber, es gäbe ja keinen „Routerzwang“. Schließlich könne jeder Verbraucher hinter dem Kabelmodem seinen eigenen WLAN-Router betreiben. Diese Konstellation bedeutet jedoch unter anderem einen höheren Energieverbrauch, da zwei Geräte statt einem betrieben werden. Größer war vermutlich die Sorge um das Router-Mietmodell der Kabelnetzbetreiber. Denn drei bis sechs Euro mehr für den Router mit WLAN-Funktion oder den neuesten Premium-Router zu verdienen, ist zumindest für den Kabelnetzbetreiber auf Dauer lukrativer, als wenn sich ein Verbraucher einen eigenen Kabelrouter für 120 bis 150 Euro im Fachhandel kauft.
Mit der Neufassung des §45d TKG wurde die Routerfreiheit 2016 aber dennoch eingeführt. Verbraucher haben nun auch beim Kabelinternet eine Wahlfreiheit bezüglich des Routers (die sie bei VDSL-Anschlüssen schon viel früher hatten) – und eine Verschlechterung des Netzes ist dadurch bislang nicht eingetreten.
Gehen wir noch mal etwa zehn Jahre zurück. Während die Terrestrik schon seit Jahren komplett digitalisiert war und auch das Ende der analogen Satellitenübertragung in Sicht war, hinkte die Digitalisierung beim Kabelanschluss weit hinterher. Warum? Zu dieser Zeit gab es bei den großen Kabelnetzbetreibern noch die sogenannte Grundverschlüsselung, sprich: die werbefinanzierten Privatsender waren auch im Kabel noch in SDTV verschlüsselt. Zu dieser Zeit waren die Argumente der Kabelnetzbetreiber für die Grundverschlüsselung zum einen der Signalschutz und die Angst vor Schwarzsehern und zum anderen auch die Argumentation, dass man durch entsprechende Entschlüsselungsverträge nun endlich die eigene (indirekte) Kundschaft kennenlernen möchte.
Diese Möglichkeit hätten nun die Kabelnetzbetreiber, wenn das Nebenkostenprivileg fallen würde. Doch bleiben wir noch beim Rückblick: Auch kundeneigene Digitalgeräte zur Entschlüsselung wurden zumindest offiziell noch nicht unterstützt, sondern der Verbraucher musste entweder auf ein Mietgerät des Kabelnetzbetreibers zurückgreifen oder beispielsweise einen von Kabel Deutschland zertifizierten Kabelreceiver kaufen. Die Entschlüsselung über das sogenannte Common Interface (CI) wurde offiziell nie unterstützt, erst mit CI+ kam hier etwas Bewegung in den Markt.
Seit dem Beschluss des Bundeskartellamtes im Dezember 2012 mit dem Verbot der Grundverschlüsselung ist Bewegung in den Markt gekommen. Denn ohne Grundverschlüsselung konnte im Kabel jeder x-beliebige Kabelreceiver verwendet werden bzw. konnten auch die integrierten DVB-C-Tuner in den Fernsehgeräten in vollem Umfang verwendet werden. Durch die Wahlfreiheit beim Endgerät stieg auch die Akzeptanz des Verbrauchers beim digitalen Kabel. Die letzten analogen Kabelnetze wurden 2019 abgeschaltet. Elf Jahre nach der Terrestrik, sieben Jahre nach dem Satellit und über 20 Jahre nach dem Digitalisierungsbeschluss der Bundesregierung.
Wettbewerbsverzerrung? Behinderung anderer Infrastrukturen?
Das Geschäftsmodell des Nebenkostenprivilegs – viele Verbraucher sprechen in diesem Zusammenhang auch von der „Zwangsverkabelung“ - muss auf den Prüfstand. Aufsichtsbehörden oder der Gesetzgeber sollten es insbesondere unter Wettbewerbsgesichtspunkten überprüfen: Wie wäre die Verbreitung von IPTV heute, wenn Verbrauchern nicht über ihre Mietwohnung ein Kabelanschluss aufgedrängt würde?
Die verfügbare Bandbreite bei Verbrauchern steigt stetig, Fernsehen über das Internet zu übertragen, sei es per IPTV oder Streaming-Dienst, ist inzwischen ein Leichtes. Doch wer schließt schon bei einem IPTV-Anbieter einen Vertrag ab, um damit eine Leistung zu erhalten, für die er größtenteils nochmals über die Nebenkostenabrechnung bezahlen muss? Oder anders herum ausgedrückt: Für einen Verbraucher wäre IPTV der Anreiz auf eine höhere Bandbreite zu wechseln, was wiederum den VDSL-Anbietern zugutekäme, die damit auch einen Anreiz hätten, mehr in die Netze zu investieren.
Streaming-Dienste und Kabelnetzbetreiber
Eine der zentralen Forderungen des FRK-Kongresses 2017 war die Kostenbeteiligung von datenintensiven Diensten im Video- und Audiobereich. Anbieter von Streaming-Diensten sollten den Kabelnetzbetreibern Geld für die Nutzung der Netze bezahlen, also auch solche Dienste für lineares Fernseh-Streaming wie Zattoo, waipu.tv usw.
Zum einen widerspricht allerdings die Netzneutralität solchen Forderungen. Zum anderen kann man es auch als Versuch werten, solche zum Kabelfernsehen konkurrierenden Dienste zu behindern, wenn nicht sogar verhindern. Warum sind die Streaming-Diensteanbieter den Kabelnetzbetreibern ein Dorn im Auge? Zum einen wird es in Zeiten größerer Bandbreiten immer leichter, das Fernsehprogramm über das Internet zu empfangen und zum anderen sind Streaming-Diensteanbieter in vielerlei Hinsicht sehr flexibel. Sie bieten Verbrauchern sehr flexible Vertragslaufzeiten an, meist auch eine gänzlich kostenfreie Basisversion, um erst einmal vor dem Vertragsschluss ausprobieren zu können, welche Leistungen das Angebot umfasst. Darüber hinaus ist auch die Nutzung wesentlich flexibler als der starre Kabelanschluss. So kann ein Streaming-Dienst auch im Garten oder unterwegs in der App genutzt werden – ohne Aufpreis. Beim Kabelanschluss über das Sammelinkasso wird dies nicht angeboten.
Zwar haben einige Kabelnetzbetreiber inzwischen eine App für die Nutzung in ihrem Produktportfolio, aber hierzu bedarf es eines meist kostenpflichtigen Zusatzvertrags. Und eine Frage stellt sich dennoch: Viele Kabelnetzbetreiber werben mit hohen Bandbreiten, von 500 Mbit/s bis gar 1000 Mbit/s, aber auf der anderen Seite beklagen sie sich über den hohen Datendurchsatz von Streaming-Diensten, die „ihre Netze blockieren“. Wie passt das zusammen? Der Verbraucher soll hier also zweimal bezahlen, einmal direkt für den Internetanschluss beim Kabelnetzbetreiber und dann nochmal indirekt über den Streaming-Diensteanbieter, der ein Teil des Nutzungsentgelts wieder an den Kabelnetzbetreiber abführt.
Wie viele Verbraucher sind nun betroffen?
Laut des „Digitalisierungsberichts 2019“ der Landesmedienanstalten nutzen lediglich 8,6 Prozent IPTV, 44,7 Prozent sind verkabelt. In Zahlen ausgedrückt: 17,2 Millionen Kabelkunden gegenüber 3,3 Millionen IPTV-Kunden.
Laut den Angaben eines großen deutschen Kabelnetzbetreibers sind lediglich ein Drittel der Fernsehkunden direkte und zwei Drittel indirekte Kunden. Rechnet man die genannten Anteile anhand des Digitalisierungsberichts um, so kommt man auf gut 11,4 Millionen "zwangsverkabelte" Fernsehzuschauer in Deutschland. Somit können also knapp 30 Prozent aller Haushalte in Deutschland ihren Fernsehempfangsweg nicht wirklich frei wählen. Denn wer würde sich für IPTV, einen Streaming-Dienst oder DVB-T2 entscheiden, wenn der Kabelanschluss sowieso bezahlt werden muss?
Fraglich ist, wie diese Quote wohl ohne „Zwangsverkabelung“ aussähe. Hier wird klar: Die Infrastruktur Kabel wird künstlich durch die derzeitige Gesetzgebung bevorzugt und die Infrastruktur DSL benachteiligt. Alleine die Schlagzeile auf Teltarif.de „Politik will Kabelgebühren aus Nebenkosten streichen“ hat hier vermutlich einige Lobbyisten nervös werden lassen.
Ein weiterer Aspekt sind die Vertragslaufzeiten. Während Verbraucher nach §43b TKG nicht in Verträge mit einer Vertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten gezwungen werden können, sind die Vertragslaufzeiten bei Mehrnutzerverträgen oftmals auf zehn bis 15 Jahre ausgelegt. Diese extrem langen Vertragslaufzeiten sind problematisch, da sie den Wettbewerb stark hemmen. Nur für den Kabelnetzbetreiber sind sie von Vorteil, da dieser über Jahre mit einer festen Einnahmequelle rechnen kann, ohne sich dem Wettbewerb aussetzen zu müssen. Also kurz gesagt: Die „Cash Cow“ ist mit Abschluss eines Vertrages für ein Jahrzehnt gesichert.
„Wir bieten nur eine Grundversorgung an“ vs. Doppelzahlung
Als Argument pro Nebenkostenprivileg wird immer angeführt, dass trotzdem eine Wahlfreiheit beim Fernsehempfang existiere und der Wettbewerb angeblich nicht behindert werde. Jeder Mieter könne ja trotzdem einen Vertrag bei einem IPTV- oder einem Streaming-Diensteanbieter abschließen bzw. über DVB-T2 oder (insofern gestattet) die Satellitenschüssel auf dem Balkon nutzen. Auch hier stellt sich wieder die Frage, ob man bei einem Wettbewerber einen Vertrag abschließt für eine Leistung, die man zumindest teilweise bei einem anderen Wettbewerber über die Nebenkosten ohnehin bezahlen muss.
Kosten der Infrastruktur auf der Netzebene 4
Dass die Inhouse-Verkabelung nicht die Sache des Anbieters sein kann, ist klar geregelt. Im VDSL- bzw. Telefonbereich ist daher am Abschlusspunkt Linientechnik (APL) Schluss und beim Kabelnetz am Hausübergabepunkt (HÜP). Aber gerade im Kabelnetz werden die Kosten für die Hausverteilung gerne großzügig durch das Nebenkostenprivileg vom Mieter bezahlt.
Nehmen wir das Beispiel einer Neuverkabelung. Hier gab es auch diverse Stilblüten wie beispielsweise, dass über die alte Baumstruktur nur analoges Kabelfernsehen möglich sei und deshalb dringend auf eine moderne Sternstruktur gewechselt werden müsse, um auch digitales Kabelfernsehen zu ermöglichen. Natürlich kostet die Umrüstung einer möglicherweise in die Jahre gekommenen Baumstruktur auf eine heute gängige Sternstruktur Geld. Obgleich die Wohnungsbaugesellschaften gerade einmal elf Prozent der Investitionskosten pro Jahr auf die Mieter umlegen können, müssen sie in Vorleistung treten. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass es fast zehn Jahre dauert, bis der Mieter diese Investition beim Vermieter „abbezahlt“ hat.
Der Kabelnetzbetreiber macht in solchen Fällen Wohnungsbaugesellschaften folgendes Angebot: Der Kabelnetzbetreiber übernimmt die Kosten für die Umrüstung und die Wartung des Hausnetzes und erhält im Gegenzug für mindestens zehn Jahre „zwangsverkabelte“ Mieter mit monatlichen Kabelgebühren in den Nebenkosten. Dieser Deal kostet die Wohnungsbaugesellschaft keinen Cent, da die Kabelgebühren ein sogenannter durchlaufender Posten sind. Zudem ist der Kabelnetzbetreiber für das Hausnetz verantwortlich und eine Hausverwaltung kann sagen: „Wenden Sie sich wegen der Störung bitte direkt an den Kabelnetzbetreiber.“ Das ist klassisches Outsourcing – eine Win-Win-Situation für Wohnungsbaugesellschaft und Kabelnetzbetreiber. Bezahlen muss es jedoch der Verbraucher.
Man stelle sich an dieser Stelle vor, ein Glasfaseranbieter käme ins Haus, würde in jeder Wohnung einen echten Glasfaseranschluss (FTTH) installieren und die Mieter müssten ab diesem Zeitpunkt monatlich einen sehr hohen einstelligen Betrag für eine „Grundversorgung Glasfaser“ bezahlen. Mietervereine würden auf die Barrikaden gehen.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg
Es gibt aber auch Positivbeispiele. Die Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft etwa hat im Mai 2015 einen neuen Gestattungsvertrag für 10 Jahre mit dem Kabelnetzbetreiber Primacom abgeschlossen. Im Rahmen dieses Neuvertrages wurden die Kabelkosten sogar von 10,77 Euro auf 7,90 Euro pro Monat gesenkt. Und jeder Mieter kann selbst entscheiden, ob er einen Kabelanschluss abschließen möchte oder eben nicht. Zudem können diese Verträge nach den üblichen Regelungen des BGB spätestens nach 24 Monaten Erstlaufzeit immer jährlich gekündigt werden.
Oft wird als Gegenargument für dieses positive Beispiel entgegengehalten, dass nur dort, wo es funktionierenden Wettbewerb zwischen mehreren Kabelnetzbetreibern gibt, auch Preissenkungen und Wahlfreiheiten für den Mieter möglich sind. Aber ist das wirklich so? Die Wahlfreiheit in Kombination mit einem sozialverträglichen Preis kann auch einfach das Ergebnis von geschickten Vertragsverhandlungen sein.
Wie im Buch „Ein Kabel für Deutschland“ von Peter Joe beschrieben, kennen sich gerade kleinere Hausverwaltungen oft nicht mit der Materie aus und verhandeln erst gar nicht über einen Preis, sondern wollen vor allem möglichst wenig Arbeit, zumal die Zeche der einzelne Mieter bezahlt. Frei nach dem Motto: Es ist ja nicht mein Geld.
20 Euro für den Einzelnutzervertrag vs. 2,50 Euro über das Sammelinkasso
Die Preisspanne zwischen 2,50 Euro im Mehrnutzervertrag gegen 20 Euro im Einzelnutzervertrag ist unrealistisch. Laut Preisliste von Vodafone fängt der günstigste Mehrnutzervertrag im Sammelinkasso bei 5,34 Euro pro Monat an, bei mehr als 201 Wohneinheiten. Am Beispiel der Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft geht es im Einzelnutzervertrag auch für 7,90 Euro pro Monat. Bedeutet also eine rechnerische Preissteigerung um 2,56 Euro pro Monat, also 30,72 Euro pro Jahr und nicht 100 Euro wie von Vodafone behauptet.
Anbieterwechsel mit Preishalbierung
Die GAG Ludwigshafen, eine Wohnungsgesellschaft in Ludwigshafen, hatte nie ein Sammelinkasso und die Bewohner der 12.500 Wohnungen hatten schon immer eine echte Wahlfreiheit. Allerdings hat der Anbieter Kabel Deutschland bzw. Vodafone mit Preisen von 13 bis 15 Euro pro Monat für den Einzelnutzervertrag ordentlich zugelangt. Nach Kündigung des Rahmenvertrages Ende 2019 versorgt nun die Deutsche Telekom als neuer Anbieter die Bewohner mit Kabelfernsehen – für 6,80 Euro für einen Einzelnutzervertrag, bei gleicher Leistung. Gerade in der Arbeiterstadt Ludwigshafen spart der Verbraucher zukünftig rund 75 Euro pro Jahr.
Die Nutzung des linearen Fernsehens
Das Nebenkostenprivileg hatte in der Vergangenheit sicher Berechtigung, vor allem zu Zeiten, in denen die Infrastruktur neu geschaffen wurde, also in den 1980er-Jahren, als Koaxialkabel mit enormem Aufwand in Sachen Tiefbauarbeiten unterirdisch verlegt wurde. Im Hinblick darauf, dass die Nutzung des linearen Fernsehens in den letzten Jahren stark rückläufig ist, sollten auch Kabelnetzbetreiber erkennen, dass die Zielgruppe des linearen Fernsehens auch in den nächsten Jahren eher abnehmen wird.
Rückgang der Kabelnutzung
Betrachtet man verschiedene Statistiken, so ist eins klar: Die Nutzung des Kabelfernsehens geht kontinuierlich zurück. Bereits vor über sieben Jahren verkündete der Satellitenbetreiber SES, dass der Satellit das Kabel überholt hat. Warum ist das so? Seitdem das Kabel nicht mehr in staatlicher Hand ist, wurde es für diejenigen, die die Wahlfreiheit haben, vor allem eins: teurer. Kostete 1989 ein Kabelanschluss noch 8,59 Euro (16,80 DM) pro Monat, wurden verschiedene Preissteigerungen durchgeführt, zum Beispiel 2007 von 14,88 Euro auf 16,90 Euro, inzwischen sind es 19,99 Euro monatlich. Rechnet man jedoch mit einem Inflationsrechner den Preis von 1989 auf den heutigen Wert um, kommt man lediglich auf 14,53 Euro. Ein Unterschied von 5,46 Euro.
Auch dies ist ein Grund, weshalb viele Verbraucher, die tatsächlich eine Wahlfreiheit haben, beginnen zu rechnen: 19,99 Euro x zwölf Monate ergeben 239,88 Euro pro Jahr. Und bei diesem Preis hat sich bei einem Einfamilienhaus spätestens nach drei Jahren die Satellitenschüssel amortisiert. Bereits Anfang 2012 schrieb die Stiftung Warentest beim Test zu digitalen Fernsehsignalen: „Wer kann, wählt Satellit“.
Warum gibt es keine Wahl?
Seit dem Jahre 1998 können Verbraucher frei über ihren Telefonanbieter entscheiden. Auch der Energiemarkt wurde liberalisiert und es gibt eine freie Wahl bei den Strom- und Gasanbietern. Die Politik hat es allerdings versäumt, die Wahlfreiheit beim Fernsehempfang herzustellen. Nach wie vor werden Verträge zwischen Kabelnetzbetreibern und den Wohnungsbaugesellschaften geschlossen, bei denen die Verbraucher unter die Räder kommen. Auch bei neuen Empfangsarten wie IPTV oder Streaming-Diensten ist die Chancengleichheit nicht gegeben. Das terrestrische Antennenfernsehen DVB-T2 würde mit seinen 20 bis 40 Programmen vielen Verbrauchern vollkommen ausreichen und würde, abgesehen von den Privatsendern, keine zusätzlichen laufenden Kosten verursachen.
Eine Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ist für die Lobby ein Schreckgespenst und wird gerade mit allen möglichen Mitteln bekämpft. Doch wäre es nicht besser, wenn sich die Kabelnetzbetreiber dem Endverbraucher in einem fairen Wettbewerb stellen würden? Wäre es nicht fairer, wenn der Kabelnetzbetreiber ausschließlich freiwillige Kunden hätte und keine „Zwangskunden“? Sicherlich würden Kabelnetzbetreiber einige Kunden verlieren, aber die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs wäre definitiv nicht das Ende der Kabelnetzbetreiber.
Michael Gundall ist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. im Fachbereich Digitales und Verbraucherrecht tätig. Er studierte Fernsehtechnik und elektronische Medien sowie Medienwirtschaft an der Fachhochschule Wiesbaden (heute Hochschule Rhein-Main). Seit fast 15 Jahren ist er als Fernsehexperte in verschiedenen Gremien tätig (u. a. in verschiedenen Arbeitsgruppen des ATRT der Bundesnetzagentur, im RGA sowie in Fachbeiräten der Stiftung Warentest).
ZDF verlängert SD-Ausstrahlung über Astra
Dr. Jörn Krieger
Das ZDF wird seine Programme weiterhin in SD-Bildauflösung über das Astra-Satellitensystem (19,2° Ost) verbreiten. Das Abkommen mit dem Satellitenbetreiber SES umfasst die Ausstrahlung von ZDF, ZDFinfo und ZDFneo im SD-MPEG-2-Format. Zur Laufzeit machte eine SES-Sprecherin gegenüber MediaLABcom keine Angaben, weil man sich zu Vertragsdetails nicht äußere. Ein ZDF-Sprecher deutete an, dass es noch kein festes Ende gebe: "Eine Entscheidung für einen Termin zur Beendigung steht derzeit nicht an." Auch sei noch keine Entscheidung darüber gefallen, wie es mit der SD-Ausstrahlung der Gemeinschaftsprogramme KI.KA, Phoenix und 3sat weitergehe.
Die Verlängerung der SD-Verbreitung der ZDF-Programme überrascht, weil die ARD und auch die Dritten Programme der ARD kürzlich ankündigten, ihre SD-Programme auf Astra im Januar 2021 abzuschalten und dann nur noch in HD-Qualität zu senden.
2,63 Millionen SD-Sat-Haushalte
"Das Zweite Deutsche Fernsehen erreicht mit seiner Programmfamilie alle Bevölkerungs- und Altersgruppen. Allerdings nur, wenn auch eine Ausstrahlung in allen Übertragungsstandards stattfindet. Denn es empfangen nach wie vor insgesamt sechs Millionen Zuschauer ihre Programme in Deutschland ausschließlich über SD-Signale", sagt Christoph Mühleib, Geschäftsführer von Astra Deutschland. Die Zahl bezieht sich auf die SD-Haushalte aller TV-Empfangswege. Unter den Satellitenhaushalten gibt es lediglich noch 2,63 Millionen SD-Haushalte.
ZDF-Produktionsdirektor Michael Rombach erklärt: "Für das ZDF ist die Empfangbarkeit seiner Programme in möglichst vielen Haushalten von strategischer Bedeutung. Die Fortsetzung der Verbreitung über Satellit in SD-Qualität ermöglicht auch weiterhin vielen Zuschauerinnen und Zuschauern die noch nicht auf HD-Empfang umgestellt haben, die Teilhabe an unserem öffentlich-rechtlichen Programmangebot."
Die Gebührenkommission KEF hat ARD und ZDF den Geldhahn für die SD-Satellitenverbreitung zugedreht. Das ZDF muss die Kosten für die SD-Fortsetzung daher durch Umschichtungen aus anderen Budgets finanzieren, die dort dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
Sunrise verklagt Swisscom wegen Marktmissbrauchs auf 350 Millionen Franken Schadenersatz
Dr. Jörn Krieger
Der Schweizer Telekommunikationsanbieter Sunrise wirft seiner Konkurrentin Swisscom vor, von 2001 bis 2007 ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und durch ihre Preispolitik bei ADSL-Diensten den Wettbewerb behindert zu haben. Der Ex-Monopolist habe eine Kosten-Preis-Schere praktiziert, die es Sunrise als Vorleistungsbezieher unmöglich gemacht habe, das ADSL-Geschäft profitabel zu betreiben, argumentiert das Unternehmen.
Dies wurde nach einem zehnjährigen Instanzenzug am 9. Dezember 2019 vom Bundesgericht bestätigt. Swisscom wurde zu einer Geldbuße von 186 Millionen Franken (177 Millionen Euro) verurteilt. Gestützt auf dieses Urteil fordert Sunrise den erlittenen Schaden in der Höhe von 350 Millionen Franken (333 Millionen Euro) zuzüglich Zins von Swisscom ein. "Swisscom hat ihre dominante Marktstellung missbraucht, den Wettbewerb behindert und damit den Markt geschädigt. Nicht zuletzt im Interesse unserer Kunden und Aktionäre klagen wir den Schaden nun vor Gericht ein", sagt André Krause, CEO von Sunrise.
Schaden aus Marktanteilsverlust
In ihrer Verfügung vom 5. November 2009 kam die Wettbewerbskommission (WEKO) zum Schluss, dass die Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich des Breitbandinternetzugangs (ADSL) jahrelang missbraucht habe. Die WEKO verurteilte Swisscom zu einer Geldbuße von rund 220 Millionen Franken. Der Ex-Monopolist legte dagegen Berufung ein. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das widerrechtliche Verhalten und reduzierte die Buße wegen verschiedener Korrekturen der Sanktionsberechnung auf 186 Millionen Franken. Das Urteil wurde von der Swisscom wiederum angefochten, bis das Bundesgericht am 9. Dezember 2019 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stützte.
Sunrise hat das Beratungsunternehmen Swiss Economics mit der Berechnung des erlittenen Schadens beauftragt. Der Schaden resultiert aus einem Marktanteilsverlust und verhindertem Zugewinn im Breitband-Internetmarkt sowie in den angrenzenden Märkten (Festnetztelefonie- und Mobilfunkmarkt). Der Schaden beträgt laut Sunrise demnach insgesamt 457 Millionen Franken und ist damit größer als ursprünglich angenommen. Sunrise hatte vorsorglich die Verjährung für eine Forderung in Höhe von 350 Millionen Franken unterbrochen und reichte eine Schadensersatzforderung von 350 Millionen zuzüglich Zinsen beim Handelsgericht in Bern ein.
Abschließendes Urteil könnte noch dauern
Sunrise hofft auf eine zügige Abwicklung der Klage, weist aber darauf hin, dass "erfahrungsgemäß absehbar ist, dass Swisscom das Verfahren erneut über alle Instanzen ziehen und es Jahre dauern könnte, bis ein abschließendes Urteil zum Schadenersatz ergangen sein wird".
Swisscom erklärte in einer Stellungnahme, dass man die Forderung prüfen werde. Zu dem nun anhängigen Gerichtsverfahren wurden keine Angaben gemacht. Die Geschäftsprognose für das laufende Geschäftsjahr bleibe unverändert. Für mögliche zivilrechtliche Forderungen wurden Rückstellungen gebildet.
Antrag auf Prozesskostenhilfe - was „bedürftige“ mittelständische Vereine zu beachten haben
RAin Hanna Löschan
Nachdem die Europäische Kommission am 18. Juli 2019 die geplante Übernahme von Unitymedia sowie weiterer Gesellschaften im osteuropäischen Raum durch Vodafone nach eingehender Prüfung unter Auflagen genehmigt hatte (MediaLABcom berichtete) haben einige Wettbewerber bereits gegen die Freigabe geklagt. Auch der Fachverband für Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK) wollte im Sinne seiner Mitglieder gegen die Fusion vorgehen.
Grund hierfür ist, dass sich durch den Zusammenschluss die wenigen großen Anbieter der deutschen Festnetzbranche, nämlich die Deutsche Telekom, Vodafone und Unitymedia, von drei auf zwei Anbieter verringert haben. Dies führt zu einem erheblich erhöhten Marktanteil von Vodafone und folglich mehr Druck auf die nachgelagerten Märkte. Auch im Bereich der Kabelnetzbetreiber ist der (besonders schützenswerte) Restwettbewerb, den die verbliebenen kleinen und mittelständischen Kabelnetzbetreiber ausüben, angesichts der erheblichen Marktmacht von Vodafone akut gefährdet.
Mit Beschluss vom 22. April 2020 hat das Europäische Gericht nun über den Prozesskostenhilfeantrag des FRK abschließend entschieden. Da der FRK als Verband die zu erwartenden hohen Kosten eines Verfahrens vor dem Europäischen Gericht nicht tragen kann, hatte er sich erhofft, mittels Prozesskostenhilfe doch noch gegen die Fusion vorgehen zu können. Das Ergebnis des Prozesskostenhilfeantrags hat diese Pläne jedoch beendet: Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde vom Europäischen Gericht zurückgewiesen.
Entscheidung über die Prozesskostenhilfe im konkreten Fall
In seiner Begründung hat das Europäische Gericht ausgeführt, dass im Rahmen der Entscheidung eines Prozesskostenhilfeantrags nicht nur die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers zu berücksichtigen sind, sondern auch, ob die Gesellschafter oder Anteilseigner für die Kosten des Antragstellers aufkommen können. Dies lässt sich dem Prozesskostenhilfeformular entnehmen.
Entgegen des klaren Wortlauts des Prozesskostenhilfeformulars ist dieser Ansatz nach Ansicht des Europäischen Gerichts auch auf die Mitglieder eines Vereins zu beziehen. Ähnlich zu einem direkt oder indirekt am Kapital einer juristischen Person Beteiligten, sollen es auch die Mitglieder eines Vereins sein, die letztlich an der Verteidigung der Rechte des Vereins primär interessiert sind. Dies gilt umso mehr, als es sich bei dem FRK um einen Verband handelt, der die Interessen seiner Mitglieder repräsentiert. Das Gericht vertritt insofern die Ansicht, es sei unbillig, die Kosten eines Gerichtsverfahrens dem Haushalt der Europäischen Union aufzuerlegen, wenn stattdessen auch die Mitglieder gemeinschaftlich für die Prozesskosten aufkommen könnten.
Da der FRK die Interessen von 140 mehrheitlich mittelständischen Fachbetrieben auf dem Gebiet der Rundfunk- und Breitbandkommunikation in Deutschland vertritt und zu den Mitgliedern unter anderem auch einer der größeren Kabelnetzbetreiber zählt, nämlich Tele Columbus, wollte das Gericht letztlich nicht ausschließen, dass die Mitglieder gemeinschaftlich in der Lage seien, für die Prozesskosten aufzukommen.
Konsequenzen für andere mittelständische Vereine
Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichts wurde damit klargestellt, dass auch mittelständische Interessensverbände, Verbände oder Vereine, die selbst nicht über ausreichend Mittel verfügen, umfassende Angaben zur wirtschaftlichen Lage ihrer Mitglieder vorlegen müssen. Insbesondere genügt es nach Ansicht des Europäischen Gerichts nicht, wenn der Antragsteller hierzu lediglich pauschale Ausführungen macht. Vielmehr müssen die Mitglieder ebenso wie der Antragsteller selbst ausreichend Belege vorlegen, die beweisen, dass die Mitglieder nicht über geeignete Mittel verfügen und folglich die Kosten des Verfahrens – auch nicht anteilig – tragen können.
Ausblick
Aufgrund dieser Vorgaben werden sich kleine und mittelständische Vereine in Zukunft einem erheblichen Verwaltungsaufwand sowie hohen Hürden ausgesetzt sehen, wenn sie nachweisen wollen, dass sie und ihre Mitglieder für die Prozesskosten vor den europäischen Gerichten nicht aufkommen können. Je nach Einzelfall können sich hierdurch sogar solche beträchtlichen Hürden ergeben, dass die Verfolgung des eigenen Rechtschutzinteresses erschwert oder sogar vereitelt wird.
Hanna Löschan ist Associate im Bereich Corporate bei der Kanzlei Schalast & Partner. Gegründet im Jahr 1998 als Boutique für M&A und TMT berät die Kanzlei auch heute noch schwerpunktmäßig in diesen Bereichen. Darüber hinaus hat sich das Beratungsportfolio zwischenzeitlich erweitert, sodass nunmehr das gesamte Wirtschaftsrecht abgedeckt wird. Der FRK wurde bereits in früheren Verfahren vor dem Bundeskartellamt, der Bundesnetzagentur und den ordentlichen Gerichten von der Kanzlei Schalast & Partner beraten. Professor Dr. Christoph Schalast besetzt seit Juni 2015 zudem die Stelle als Justiziar des FRK.
Veranstaltungshinweise
Dr. Jörn Krieger
FRK-Breitbandkongress 2020 im September in Leipzig
Der FRK-Breitbandkongress setzt seinen Wachstumskurs fort und vergrößert in diesem Jahr die Ausstellungsfläche um 20 Prozent. Der 23. Branchentreff der mittelständischen Kabel- und Glasfasernetzbetreiber und Dienstleister, der am 28. und 29. September 2020 in Leipzig stattfindet, kann dadurch zahlreiche neue Unternehmen begrüßen, die 2019 nicht zum Zuge kamen, und etablierten Ausstellern die Möglichkeit bieten, ihre Standfläche zu vergrößern. Schnelligkeit ist gefragt: Fast 80 Prozent der Standfläche für 2020 ist bereits reserviert. Zwei Drittel entfallen auf Aussteller, die 2019 dabei waren; ein Drittel sind neue Aussteller, die zum Teil 2019 nicht berücksichtigt werden konnten.
Infos: www.breitbandkongress-frk.deIFA 2020 findet als Vor-Ort-Veranstaltung statt
Die IFA 2020 soll trotz der Corona-Krise als Vor-Ort-Veranstaltung in Berlin stattfinden, allerdings mit deutlich verkleinertem Teilnehmerkreis. Nur Fachbesucher, die sich vorher registriert haben, und eingeladene Gäste dürfen an der Messe teilnehmen, die vom 3. bis 5. September 2020 stattfindet. Geplant sind vier eigenständige, parallel stattfindende Veranstaltungen: die IFA Global Press Conference, die Sourcing-Show IFA Global Markets, IFA NEXT meets IFA SHIFT Mobility sowie die IFA Business-, Retail- und Meeting-Lounges. Zu jeder Veranstaltung sind pro Tag maximal 1.000 Teilnehmer zugelassen; dabei sollen alle durch die Covid-19-Pandemie notwendig gewordenen Auflagen berücksichtigt werden. Für Besucher, die nicht vor Ort dabei sein können, soll es begleitende Streaming- und Chat-Angebote geben.
„Virtuelle Veranstaltungen sind sicher hilfreich, aber ihnen fehlt die menschlich emotionale Verbindung, die Veranstaltungen wie die IFA Berlin so unglaublich wertvoll machen“, sagte Jens Heithecker, Executive Director der IFA Berlin. Die IFA geht damit einen anderen Weg als zahlreiche andere Branchenveranstaltungen wie die ANGA COM, die Medientage München oder die IBC, die abgesagt beziehungsweise verschoben wurden oder als virtuelle Messe stattfinden. Bereits im April 2020 kündigten die IFA-Veranstalter an, dass die Funkausstellung in diesem Jahr nicht im gewohnten Rahmen stattfinden kann. Grund ist das seitens des Landes Berlin verhängte Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern bis 24. Oktober 2020, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Im vergangenen Jahr zählte die IFA rund 245.000 Besucher und fast 2.000 Aussteller.
Medientage München 2020 werden digitale Konferenz
Die Münchner Medientage finden in diesem Jahr als digitale einwöchige Konferenz mit begleitender virtueller Ausstellung, interaktiven Networking-Möglichkeiten und Unterhaltungsformaten statt. Unter dem Motto „This is Media NOW“ umfasst die Veranstaltung vom 24. bis 30. Oktober 2020 über 100 Vorträge, Interviews, Masterclasses und Networking Sessions. Schwerpunkt sind die aktuellen Herausforderungen und Trends der Medienbranche. Je nach aktueller Lage im Oktober sind kleinere Vor-Ort-Events in München geplant.
Infos: www.medientage.deKurzmeldungen
Dr. Jörn Krieger
Satellit bleibt führender TV-Empfangsweg
Der Satelliten-Direktempfang bleibt der führende Empfangsweg für Fernsehprogramme in Deutschland. Mit 17,28 Millionen TV-Haushalten erreicht das Satellitenfernsehen einen Marktanteil von 45,5 Prozent (2018: 17,49 Millionen bzw. 45,6 Prozent), wie der Astra-Satellitenbetreiber SES in seinem Astra TV-Monitor 2019 mitteilte.
Kabelfernsehen hielt mit 16,10 Millionen TV-Haushalten und einem Marktanteil von 42,4 Prozent seinen zweiten Platz (2018: 16,18 Millionen bzw. 42,2 Prozent). IPTV verzeichnete 2019 einen Zuwachs um 300.000 auf 3,08 Millionen TV-Haushalte. Die Zahl der Terrestrik-Haushalte sank um 370.000 auf 1,52 Millionen TV-Haushalte.
„Der Satellitenempfang erfreut sich großer Beliebtheit in Deutschland. Zuschauer, die ein breites Programmangebot in der besten Qualität zu einem günstigen Preis möchten, setzen auf Satellitenempfang“, sagt Christoph Mühleib, Geschäftsführer von Astra Deutschland. „Und auch die Zuverlässigkeit des TV-Signals spielt eine große Rolle. Gerade aktuell wird wieder spürbar, wie wichtig es ist, eine stabile Infrastruktur zu haben. So sind Bandbreitenengpässe beim TV-Empfang für Satellitenhaushalte kein Problem.“
Die Zahl der HD-Haushalte in Deutschland stieg 2019 auf 31,96 Millionen (2018: 29,85 Millionen). Damit empfingen 84 Prozent aller TV-Haushalte in Deutschland ihr Programm in HD-Qualität. Unter den deutschen HD-Haushalten ist das Satellitenfernsehen mit 14,65 Millionen erreichten Haushalten der führende Verbreitungsweg, gefolgt von Kabel (12,92 Millionen), IPTV (2,87 Millionen) und Terrestrik (1,52 Millionen). Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Anstieg von 2,11 Millionen Haushalten in Deutschland. Trotz diesem klaren Wachstum besteht nach wie vor eine substanzielle HD-Lücke in Deutschland: Über sechs Millionen TV-Haushalte können ihr TV-Programm nur in SD-Auflösung empfangen.
Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim bieten mit BrightBlue duale TV-Versorgung über IPTV und DVB-C
Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) bieten in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister BrightBlue duale TV-Versorgung, die sowohl ein IPTV-Multiscreen-Angebot mit Abrufinhalten und personalisierten Diensten sowie eine klassische TV-Grundversorgung via DVB-C umfasst. Die Zuschauer können so zwischen herkömmlichem Fernsehen und non-linearen Angeboten wählen. Für IPTV nutzt die SWLB das Kooperationsprodukt von BREKO Einkaufsgemeinschaft (EG) und BrightBlue für die Mitgliedsunternehmen der EG.
„Im Zuge der Konsolidierung des Marktes ist eine Tendenz zur Regionalisierung von Vorleistungsbeziehungen deutlich erkennbar. Wir freuen uns daher, unsere Position dank der Kooperation mit BrightBlue weiter auszubauen“, sagt Christian Schneider, Vorsitzender der Geschäftsführung der SWLB. „Mit diesem dualen Angebot bieten wir unseren Kunden einen echten Mehrwert und erweitern zeitgleich unser Dienstleistungsangebot gegenüber der Wohnungswirtschaft.“
Martina Rutenbeck, Leiterin Vertrieb und Marketing bei BrightBlue, erklärt: „IPTV bedeutet ein breites Portfolio an TV-Sendern, Apps und digitalen Zusatzdiensten. Umfangreiche Funktionen wie etwa Aufnahme-, Timeshift-Funktion und Replay-TV ermöglichen außerdem ein personalisiertes TV-Erlebnis für diverse Nutzer in einem Haushalt. Da BrightBlue als White-Label-Service angeboten wird, kann SWLB den gesamten TV-Auftritt an seine eigene Markenführung anpassen.“
M7 bringt UHD-Sender Travelxp 4K HDR ins Kabel
M7 Deutschland baut sein Ultra-HD-Angebot (UHD) aus: Der internationale Reise- und Lifestyle-Kanal Travelxp 4K HDR steht Netz- und Plattformbetreibern ab sofort zur Verbreitung zur Verfügung. Der Sender zeigt rund um die Uhr Berichte und Reportagen über Urlaubsziele in über 60 Ländern aus aller Welt. Für die Zuschauer in den von M7 versorgten Netzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz wird das Programm in deutscher Sprache angeboten.
„Wir freuen uns über diesen attraktiven Neuzugang in unserem UHD-Portfolio: Travelxp 4K HDR bringt fremde Kulturen und exotische Länder direkt ins Wohnzimmer und ermöglicht den Zuschauern, in eine ferne Welt einzutauchen, insbesondere jetzt, da Reisen nur schwer möglich ist“, sagt Christian Heinkele, Geschäftsführer der Eviso Germany GmbH, dem M7-Businesspartner in Deutschland.„Reisereportagen und Landschaftsaufnahmen sind die perfekten Beispiele für Inhalte, bei denen es auf exzellente Bildqualität und leistungsfähige Verbreitungswege ankommt. Stadtwerke, Netzbetreiber und Glasfaseranbieter können damit zeigen, was in ihren Netzen steckt.“
Mit Travelxp 4K HDR, Insight TV UHD und LoveNature 4k bietet M7 seinen Partnern insgesamt drei UHD-Sender zur Verbreitung in ihren Netzen an. Das Abkommen baut auf die Zusammenarbeit auf, die zwischen der M7-Gruppe und Travelxp bereits in den Benelux-Staaten und in osteuropäischen Märkten besteht.
Zattoo setzt auf 4K-Android-TV-Box von Skyworth/Strong
Zattoo hat sein B2B-Angebot um einen 4K-Android-TV-Receiver erweitert. Dazu wurde eine strategische Partnerschaft mit Skyworth Digital, einem der weltweit größten Hersteller von Set-Top-Boxen, und dessen deutscher Tochtergesellschaft Strong Digital geschlossen. B2B-Kunden von Zattoo können damit ab sofort auf ein vollständig integriertes Leistungsangebot im Rahmen des Android-TV-Operator-Tier-Programms setzen. Es umfasst das TV-as-a-Service-Angebot von Zattoo sowie die Set-Top-Box von Skyworth/Strong. Strong wird europaweit die Auslieferung der Box, das Branding und den Geräteservice übernehmen.
Der von Zattoo bereitgestellte Custom Launcher für Android TV ist eine Erweiterung der Stand-Alone-Android-TV-Applikation mit tiefenintegrierten Funktionen wie dem Zugang zu Google Play mit tausenden von Apps. Für den Netzbetreiber ist es zudem möglich, seinen Endkunden bereits bei Inbetriebnahme der Box eine Auswahl an Apps vorzuschlagen.
Mit der Komplettlösung, die als White-Label-Produkt angeboten wird, können Netzbetreiber eine Multiscreen-TV-Plattform unter eigener Marke einführen, die Zattoo im Hintergrund für sie betreibt. Der oftmals zeit- und kostenintensive Aufbau einer eigenen TV-Plattform sowie die komplexe Integration geeigneter Hardware entfällt.
Zee.One beendet Sendebetrieb
Der Bollywood-Sender Zee.One wird Ende Mai 2020 sein Programm einstellen. Das geht aus einem Schreiben von Senderchefin Friederike Behrends an Geschäftspartner hervor, wie der Branchendienst DWDL berichtet. Auf Rückfrage bestätigt Mukund Cairae, COO International Business des indischen Mutterkonzerns Zee Entertainment und damit auch verantwortlich für Zee.One, den Rückzug aus dem deutschen Markt.
Grund für die Einstellung des werbefinanzierten Free-TV-Senders seien die Auswirkungen des Coronavirus. „Wir können das Unternehmen angesichts unüberwindbarer Herausforderungen und steigender Verluste nicht mehr weiter subventionieren“, sagt Cairae dem Magazin. Zee.One war am 29. Juli 2016 für die Fans indischer Serien und Filme gestartet und bundesweit via Kabel, Satellit, IPTV und Internet-TV empfangbar.
ProSiebenSat.1 stellt maxdome im Sommer ein
ProSiebenSat.1 will seine Online-Videothek maxdome im Sommer 2020 als eigenständiges Angebot vom Markt nehmen. Wie geplant, wird maxdome in die Streaming-Plattform Joyn integriert, die ProSiebenSat.1 gemeinsam mit Discovery betreibt. Eine Joyn-Sprecherin bestätigte einen entsprechenden Bericht des Branchenportals Clap
Schon seit März sind keine Neuanmeldungen bei maxdome mehr möglich. Die Interessenten werden direkt an Joyn verwiesen. Dort sind im kostenpflichtigen Bereich Joyn Plus+ schon jetzt viele maxdome-Inhalte verfügbar. Eine Joyn-Sprecherin hatte im November 2019 beim Start von Joyn Plus+ gegenüber MediaLABcom bestätigt, dass maxdome und auch der Eurosport Player in Joyn Plus+ integriert und nicht mehr separat als eigenständige Angebote fortgeführt werden.
Waidwerk startet auf Astra
Waidwerk, der Spartenkanal für Jäger und Angler, ist seit Anfang Mai 2020 via Satellit über Astra (19,2° Ost) zu empfangen. Die Verbreitung erfolgt über das TrendSports-Paket, das Sky-Satellitenkunden für 5,99 Euro pro Monat zu ihrem Abonnement dazubuchen können. Gesendet wird auf der Frequenz 11,656 GHz V (SR 22.000, FEC 2/3) in HD-Qualität.
Neben Waidwerk enthält TrendSports die Sender EDGEsport, Sport1+, eSports1 und Sportdigital Fußball. Waidwerk wird vom Medienunternehmen High View betrieben und ist außerdem bei Zattoo, Amazon Prime Video Channels und waipu.tv empfangbar.
Super RTL will Abrufdienst Kividoo einstellen
Der Kinder- und Familiensender Super RTL will seinen Abo-basierten Video-on-Demand-Dienst Kividoo in diesem Jahr einstellen und die Inhalte künftig in die zentrale Streaming-Plattform TVNow der Mediengruppe RTL Deutschland einbringen, die ihr Programmangebot für Kinder ausbauen will. „Vor diesem Hintergrund werden wir Kividoo wohl im Laufe dieses Jahres aufgeben“, sagt Super-RTL-Geschäftsführer Claude Schmit dem Branchendienst DWDL.
„Das war vor fünf Jahren eine schwierige Geburt. Wir hatten mit dem neuen Markennamen ohne Toggo-Bezug gehofft, auch öffentlich-rechtliche Partner für das Projekt zu gewinnen. Das hat nicht wirklich gut funktioniert. Wir verdienen zwar Geld damit, aber es gibt keine strategische Perspektive. Da würde es natürlich mehr Sinn machen, sich mit dem Local Hero nebenan zusammen zu tun“, erklärt Schmit.
Kividoo war im April 2015 als „Netflix für Kinder“ gestartet - mit Serien von Inhalte-Lieferanten wie dem Hollywood-Studio Dreamworks, Studio Hamburg, ZDF Enterprises, Hit Entertainment, BBC Worldwide und dem Tessloff Verlag. Im Mai 2019 gab es einen Relaunch dabei wurde die Zahl von rund 30.000 Kunden genannt. Der monatliche Bezugspreis beträgt derzeit 7,99 Euro. Neukunden können das Angebot 30 Tage lang kostenlos testen.
Freenet legt mit waipu.tv zu
Der Internet-TV-Dienst waipu.tv hat im ersten Quartal 2020 rund 44.200 neue zahlende Kunden gewonnen. Die Gesamtzahl liegt damit bei rund 452.500 zahlenden Kunden, wie die Muttergesellschaft Freenet bei der Vorlage ihrer Quartalszahlen mitteilte. Bei den zahlenden Kunden der via DVB-T2 und Satellit verbreiteten Privatsender-Plattform Freenet TV verzeichnete Freenet einen Rückgang um 0,3 Prozent auf 1,017 Millionen.
Abzuwarten bleibt, wie sich die zum 1. Mai 2020 erfolgte Erhöhung des monatlichen Abo-Preises von 5,75 Euro auf 6,99 Euro auswirken wird. Die Satellitenvariante von Freenet TV wird mangels Kundenzuspruchs zum Jahresende 2020 eingestellt. Hier rechnet Freenet mit einem Verlust von 14.000 Kunden in den neun Monaten bis zum 31. Dezember 2020.
Baden TV beendet Satellitenverbreitung
Der Karlsruher Privatsender Baden TV hat seine Satellitenverbreitung auf Astra (19,2° Ost) vorübergehend eingestellt. „Die Corona-Pandemie macht leider auch vor dem Regionalfernsehen keinen Halt“, sagt Frank Hornuff, Produktionsleiter von Baden TV, der Zeitschrift InfoDigital. Es sei generell schwierig geworden, Regionalfernsehen mit „typischen Fernsehwerbespots“ zu finanzieren. „Daher setzten wir seit mehreren Jahren erfolgreich auf Querfinanzierung durch Auftragsproduktionen unter anderem für Kino, Social Media, Live-Übertragungen verschiedener Events oder auch durch Fahrgast-TV, das wir im Raum Karlsruhe in den Straßenbahnen und Stadtbahnen realisieren.“ Leider seien in den vergangenen Wochen in allen Bereichen des Senders die Umsätze stark eingebrochen.
„Wir haben zwar plötzlich völlig neue Produktionen wie die Live-Übertragung mehrerer Fernsehgottesdienste oder Live-Übertragungen aus verschiedenen Theatern, aber diese neuen Einnahmen können die Verluste der Wegbrüche leider nicht auffangen“, sagt Hornuff. „Wir mussten uns daher entscheiden, unsere Verbreitung über Satellit vorübergehend einzustellen, um zu sparen. Der Satellit ist für uns zur derzeitigen Zeit schlichtweg nicht finanzierbar“, begründet Hornuff die Abschaltung. Sobald sich die wirtschaftliche Lage wieder normalisiert habe, möchte der Sender sein Programm wieder aufschalten, sagte Hornuff. Wann dies sein werde, könne man im Moment leider noch nicht sagen.
Baden TV ist weiterhin in Teilen Baden-Württembergs im Kabelnetz von Vodafone empfangbar sowie bundesweit über MagentaTV, Zattoo und Amazon Fire TV sowie als Livestream unter www.baden-tv.com und in der Baden-TV-App.
RTL ermöglicht Neustart bei HD+
Die Kunden der Privatsender-Plattform HD+ auf Astra (19,2° Ost) können jetzt auch bei den Sendern der Mediengruppe RTL Deutschland bereits laufende Programme neu starten. Die Funktion ist bei RTL HD, VOX HD, n-tv HD, Nitro HD, RTLzwei HD und Super RTL HD verfügbar. Bisher war dies nur bei Sendern von ProSiebenSat.1 und Discovery möglich. Wer zu spät einschaltet, kann damit aus dem TV-Guide oder der Senderliste heraus zum Beginn der gerade laufenden Sendung zurückspringen.
Der Service ist Teil der HD+-Komfortfunktion, die zusätzlich zum HD+-Senderpaket in den Ultra-TV-Geräten von Samsung und Panasonic ab dem Modelljahr 2019 integriert ist. Das Angebot umfasst neben dem Neustart von ausgewählten Sendungen auch den direkten Zugriff auf Mediatheken und einen interaktiven TV-Guide, der sowohl das lineare Programm als auch Abrufinhalte abdeckt. Die Komfortfunktion ist im Monatspreis von 5,75 Euro für das HD+ Senderpaket enthalten; Zusatzkosten fallen nicht an.
Tele 5 startet TV-App 5flix
Tele 5 hat eine neue TV-App gestartet: Mit 5flix lassen sich Spielfilme, Serien, Eigenproduktionen und weitere Programme des Privatsenders via Smart TV, Handy, Tablet und Browser online anschauen. Die kostenlose, werbefinanzierte App (www.5flix.de) umfasst sowohl Tele 5 als Livestream als auch die Mediathek mit Abrufinhalten.
In Zusammenarbeit mit dem Smart-TV-Dienstleister Foxxum ist die Anwendung bereits unter anderem auf Amazon Fire TV, Samsung, LG, Android TV (zum Beispiel Sony, Philips, Xiaomi), Vestel (u. a. Toshiba, Telefunken, Hitachi, JVC, Ok.), Grundig, Sharp, Medion, Hisense, Metz und JTC verfügbar. Weitere Apps, etwa für Panasonic, Blaupunkt und Orion, sollen in Kürze folgen.
Spiegel Geschichte startet bei MagentaTV
Der Pay-TV-Sender Spiegel Geschichte ist ab sofort auf der TV-Plattform MagentaTV der Deutschen Telekom zu empfangen. Die Betreibergesellschaft Spiegel TV Geschichte und Wissen verlängerte und erweiterte dazu ihre langjährige Zusammenarbeit mit dem Telekommunikationskonzern. Die Ausstrahlung erfolgt in HD-Bildqualität, wie eine Sendersprecherin gegenüber MediaLABcom erklärte.
Das Abkommen umfasst zudem die weitere Verbreitung des Schwesterkanals Spiegel TV Wissen, der bereits seit 2011 Teil des Angebots ist. Beide Abo-Sender können über das „Big TV“-Paket und das „Doku“-Paket bezogen werden. Neben den linearen 24-Stunden-Programmen sind ausgewählte Inhalte künftig auch auf Abruf in der Telekom Megathek erhältlich.
Folx TV beendet Satellitenverbreitung
Der Musikkanal Folx TV hat seine Satellitenverbreitung auf Astra (19,2° Ost) eingestellt. Auf seiner Facebook-Seite informiert der werbefinanzierte Free-TV-Sender die Zuschauer über den Schritt: „Mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass auch wir wegen der globalen Corona-Situation und damit verbundenen schwierigen wirtschaftlichen Lage unser Programm vorerst über Satellit Astra stoppen mussten. Jedoch haben wir bereits Wege gefunden, für euch weiterhin über Satellit erreichbar zu sein, die wir euch in Kürze präsentieren werden.“
Das Programm ist weiterhin als Livestream auf der eigenen Webseite zu empfangen. Auf dem bisherigen Astra-Programmplatz auf der Frequenz 12,692 GHz H (SR 22.000, FEC 5/6) wurde der Musiksender Volksmusik.tv aufgeschaltet, ein Schwesterkanal des Deutschen Musik Fernsehens.
Fix&Foxi TV startet bei Tango TV in Luxemburg
Der Kinder- und Familiensender Fix&Foxi TV ist ab sofort auf der TV-Plattform Tango TV in Luxemburg zu empfangen. Angeboten wird sowohl das lineare Programm des Pay-TV-Kanals als auch eine Auswahl an deutsch- und französischsprachigen Kinder- und Familiensendungen, die auf Abruf zur Verfügung stehen. „Der Bedarf an hochwertigem und pädagogisch wertvollem Kids-Content ist in der gegenwärtigen Situation sehr gefragt.
„Wir freuen uns, mit Tango TV in Luxembourg einen Partner an der Seite zu haben, der schnell reagiert hat und Fix&Foxi TV in sein umfangreiches Angebot aufnimmt“, sagt Armin Schnell, Executive Vice President Sales der Betreibergesellschaft Your Family Entertainment. Luis Camara, Chief Consumer Market Officer bei Tango, erklärt: „Wir freuen uns sehr, allen unseren Tango-TV-Abonnenten Fix&Foxi TV anbieten zu können. Wir verzeichnen eine wachsende Nachfrage nach deutschsprachigen Inhalten für Kinder und die Programme von Fix&Foxi TV erfüllen alle unsere Erwartungen.“ Tango, eine Marke von Proximus Luxembourg, bietet TV-, Internet-, Festnetz- und Mobilfunkdienste für mehr als 276.000 Kunden.
Ocilion erweitert IPTV-Vorleistungsdienst
Der IPTV-Dienstleister Ocilion stellt seinen Kunden ab sofort ein großes Update für den IPTV-Vorleistungsdienst (VLD) zur Verfügung. Das Update enthält eine umfassende Erweiterung der unterstützten Endgeräte mit der neuen App TV Fellow für First und Second Screen sowie neuen Set-Top-Boxen. Neben der Set-Top-Box-Lösung (DVB-C/IP) können Provider mit der TV-Fellow-App auch eine Stand-alone-Lösung beziehen und ihren Kunden als Streaming-Produkt anbieten, etwa auf Smartphones, Tablets, Amazon Fire TV und Apple TV. Außerdem wurde das Erscheinungsbild der Benutzeroberfläche überarbeitet sowie die Programmdetails des EPG und die Suchfunktion verbessert.
„Mit diesem großen Update erhalten unsere VLD-Kunden auf einen Schlag ein riesiges Paket an neuen Features und Möglichkeiten zur Erweiterung ihres TV-Produkts“, sagt Hans Kühberger, Geschäftsführer von Ocilion IPTV Technologies. „Damit können sie ihr Angebot noch individueller gestalten und ihren Kunden ein Rundum-Produkterlebnis bieten – angefangen beim Packaging bis hin zu eigenen Apps ganz in ihrem Design. Im nächsten Schritt werden wir unseren Netzbetreibern eine Lösung bieten zur Versorgung von Wohnungswirtschaften.“
Servus TV sichert sich Champions League in Österreich
Die UEFA Champions League ist in Österreich ab der Saison 2021/22 wieder im Free-TV zu sehen. Der Privatsender Servus TV sicherte sich die Ausstrahlungsrechte an jährlich insgesamt 33 Spielen der Champions League, der Europa League sowie der neuen Europa Conference League. Die Partien werden im Free-TV sowie als Livestream auf www.servustv.com übertragen. Das Abkommen mit dem europäischen Fußballverband UEFA gilt drei Jahre; finanzielle Angaben wurden nicht gemacht.
„Das ist europaweit einzigartig und freut uns dementsprechend! Die UEFA Champions League und die UEFA Europa League vereint bei einem Free-TV-Sender gibt’s nur bei Servus TV. Das sind nicht nur für uns tolle Nachrichten, sondern vor allem für alle Fußballfans in Österreich. Ich freue mich schon jetzt auf großartige Fußballabende bei Servus TV“, sagt Senderchef Ferdinand Wegscheider.
Teil des Rechtepakets sind Partien der Gruppenphase, Top-Begegnungen der K.o.-Runden sowie die Endspiele aller drei Wettbewerbe. Bei der Champions League hat Servus TV für die Mittwochspiele das Erstauswahlrecht, für die Europa League und die Europa Conference League grundsätzlich das Erstauswahlrecht in jeder Runde.
Zudem sind Highlights-Sendungen und Magazine geplant. Alle von Servus TV übertragenen Partien stehen nach der Live-Ausstrahlung in der Mediathek auf Abruf bereit.
Seit der Saison 2018/19 ist die Champions League in Österreich nur im Bezahlfernsehen bei Sky und DAZN zu sehen. In Deutschland haben sich Amazon, DAZN und das ZDF die TV-Rechte ab 2021/22 gesichert; der langjährige Rechtehalter Sky ging leer aus.
Krone TV auf Astra gestartet
Krone TV, der Fernsehkanal der österreichischen Boulevardzeitung „Krone“, ist ab sofort über das Astra-Satellitensystem (19,2° Ost) zu empfangen. Gesendet wird unverschlüsselt in SD-Auflösung auf der Frequenz 11,273 GHz H (SR 22.000, FEC 2/3) im MPEG-4-Videoformat.
„Ich bin stolz auf die Entwicklung von krone.tv, denn nun können alle unsere Sendungsbeiträge auch über die klassischen TV-Verbreitungswege von einem Millionenpublikum ausfallsicher und ohne Kapazitätsgrenzen empfangen werden“, sagt Michael Eder, Geschäftsführer von krone.at. Neben Astra ist Krone TV in Wien und Graz auf der DVB-T2-Plattform simpliTV sowie österreichweit im Kabelnetz zu empfangen.
Salt und Sunrise kooperieren bei Breitbandversorgung
Die Schweizer Telekommunikationsanbieter Salt und Sunrise haben eine strategische Partnerschaft vereinbart, um landesweit Haushalte mit glasfaserbasierten Breitbandanschlüssen (FTTH) zu versorgen. Die dafür gegründete Dachgesellschaft Swiss Open Fiber ist eine offene und für alle Anbieter zugängliche Plattform, wie die Unternehmen mitteilten. Salt und Sunrise sind daran in gleicher Höhe beteiligt; weitere Anteile soll künftig ein Kapitalpartner halten. Verwaltungsratspräsident ist Marc Furrer, ehemaliger Präsident der Eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom.
Swiss Open Fiber hat sich zum Ziel gesetzt, mit einer Gesamtinvestition von bis zu drei Milliarden Franken (2,84 Milliarden Euro) über die nächsten fünf bis sieben Jahre 1,5 Millionen Haushalte zu versorgen. Im Mittelpunkt stehen Gebiete, die nicht ausreichend mit Breitbandzugängen erschlossen sind, um die Digitalisierung auch in nichtstädtischen Gebieten weiter voranzutreiben. Während Salt und Sunrise als Hauptmieter der Plattform auftreten werden, soll die Infrastruktur weiteren Wettbewerbern zur Verfügung stehen, damit sie ihren Kunden Hochgeschwindigkeits-Breitbanddienste anbieten können. Der Rollout soll im vierten Quartal 2020 beginnen.
„Im Jahr 2008 haben wir den Runden Tisch eingeführt, mittels dessen wir rund ein Drittel der Schweizer Bevölkerung an FTTH anschließen konnten. Nun wollen wir, dass auch der Rest der Schweiz von hochwertigen FTTH-Produkten, die für Homeoffice, Heimunterricht und Home Entertainment von essenzieller Bedeutung sind, profitieren kann“, sagt Furrer. „Das geplante Joint Venture wird den Großteil des verbleibenden Markts mit diesen Hochgeschwindigkeitsanschlüssen abdecken und gleichzeitig den Infrastrukturwettbewerb sicherstellen.“
Ex-Sunrise-Chef Olaf Swantee wechselt zu Warburg Pincus
Olaf Swantee, ehemaliger CEO der Schweizer Telekommunikationsgesellschaft Sunrise, ist als „strategischer Berater“ zum US-Finanzinvestor Warburg Pincus gewechselt. Das bestätigte der Niederländer der„ NZZ am Sonntag“ Sein Vertrag bei Sunrise laufe noch bis Ende Juli 2020, aber es sei von Anfang an abgemacht gewesen, dass er seinen Nachfolger André Krause primär bis zur Generalversammlung unterstütze, sagt Swantee. „Die Stelle bei Warburg Pincus habe ich natürlich in Absprache mit dem Sunrise-Verwaltungsrat angenommen.“ Es handle sich auch nicht um eine Vollzeitstelle: „Ich unterstütze Warburg Pincus während drei bis vier Tagen pro Woche bei ihren Telekomprojekten in Europa – auch wenn ich gerade etwas mehr arbeite“, sagt Swantee.
Die Zeitung spekuliert, dass der Schweizer Kabelnetzbetreiber UPC, der nach der gescheiterten Übernahme durch Sunrise weiterhin auf dem Markt sei, von einer Investmentgesellschaft erworben werden könnte, weil weder Swisscom noch Salt als Käufer infrage kämen. Falls Warburg Pincus an der Liberty-Global-Tochter interessiert wäre, könnte das Unternehmen Swantee als künftigen CEO von UPC in Position bringen.
Eurochannel startet bei Swisscom TV
Eurochannel, der Pay-TV-Sender für die Fans europäischer Kinofilme, ist ab sofort auf der IPTV-Plattform des Schweizer Telekommunikationskonzerns Swisscom zu empfangen. Das Programm wird in deutscher Sprache im Abo-Paket „Top Deutsch+“ angeboten. Eine französischsprachige Version ist im „Top Français+“-Bouquet zu sehen.
„Wir freuen uns über den Ausbau unserer Verbreitung in der Schweiz und den Start der deutschsprachigen Version des Eurochannel“, sagt Senderchef Gustavo Vainstein. „Wir danken Swisscom für ihr Vertrauen in unsere preisgekrönten Inhalte und die Möglichkeit, ein breites Publikum in der Schweiz zu erreichen.“ Neben Swisscom TV ist Eurochannel in der Schweiz auch bei Net+ zu empfangen.
Partner:
Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herausgeber: Heinz-Peter Labonte (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Marc Hankmann (Leitung),
Dr. Jörn Krieger
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