DS-GVO UND NetzDG


GUT GEMEINT! SCHLECHT UMGESETZT?

 

In Zeiten des Überholens

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ausgabe 59 • August 2018

 

„„Kein Raum für Bundeskompetenz“: Medienrechtsexperte Hubertus Gersdorf hält das NetzDG für verfassungswidrig

 
 

NetzDG und DS-GVO: der „chilling effect“ auf die Meinungs- und Informationsfreiheit

 
 

ZDF will bei OTT-Plattform aufs Kartellamt zugehen

 
 

Der „Mega-Upgrade“! Neue Hoffnung für die Gigabit-Zukunft Deutschlands oder nur die Fortführung eines verkorksten Förderprogramms?

 
 

Viele Zuschauer, viele Schwarzseher – die FIFA gegen Facebook und Google

 
 

DNMG fordert Gleichbehandlung bei Einspeiseentgelten

 
 

EU-Kommission genehmigt Übernahme von UPC Austria durch T-Mobile Austria

 
 

Veranstaltungshinweise

 

Kabelmarkt zwischen Konsolidierung und Regulierung

 

Kurzmeldungen

 

Sky trennt sich von RTL-Sendern

 
 

„Kein Raum für Bundeskompetenz“: Medienrechtsexperte Hubertus Gersdorf hält das NetzDG für verfassungswidrig

 

MediaLABcom: Herr Professor Gersdorf, das NetzDG soll dafür sorgen, dass rechtswidrige Inhalte auf Online-Plattformen spätestens nach sieben Tagen vom Plattformbetreiber gelöscht werden. Das klingt nach einer guten Idee oder etwa nicht?

MediaLABcom: Das "Handelsblatt" berichtete Anfang Juni 2018, dass bis dato beim Bundesamt für Justiz nur rund 400 Meldungen wegen mangelhafter Löschungen eingegangen seien. Das Amt ging von 25.000 Meldungen aus. Ist die niedrige Zahl an Meldungen nicht ein Beleg dafür, dass das Gesetz greift?

MediaLABcom: Die FDP-Politiker Jimmy Schulz und Manuel Höferlin klagen nun gegen das NetzDG vor dem Verwaltungsgericht Köln, um einen Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht zu erwirken. Warum gehen die Politiker nicht direkt zum BVG?

MediaLABcom: Warum überlässt man die Klage nicht denjenigen, die vom NetzDG betroffen sind, also einem der Online-Plattformbetreiber?

MediaLABcom: Sie haben für die FDP-Politiker die Klageschrift verfasst, in der formelle und materielle Rechtsverstöße des NetzDG gegen das Grundgesetz dargelegt werden. Warum ist es Ihrer Meinung nach formell verfassungswidrig?

MediaLABcom: Das heißt im Klartext?

MediaLABcom: Müsste also eigentlich jedes Bundesland ein eigenes NetzDG verabschieden oder gibt es eine Möglichkeit, ein solches Gesetz doch bundesweit zu verabschieden?

MediaLABcom: Sie kritisieren des Weiteren, dass das NetzDG auch deshalb gegen die im Grundgesetz verankerte Meinungs- und Medienfreiheit verstößt, weil es die Gefahr schürt, dass auch rechtmäßige Inhalte ohne eingehende Prüfung gelöscht werden könnten. Warum besteht die Gefahr des sogenannten Overblockings?

MediaLABcom: Wie das?

MediaLABcom: Das Gesetz gibt dem Bundesamt für Justiz einige inhaltsbezogene Handlungs- und Beurteilungsspielräume an die Hand. Welche sind das und was kritisieren Sie daran?

MediaLABcom: Die Klageschrift ist beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Wie wird es nun weitergehen? Wann rechnen Sie mit einem Urteil der Kölner Richter?

MediaLABcom: Wie lange könnte es denn noch dauern, bis dann auch das BVG ein Urteil zum NetzDG fällt?

MediaLABcom: Vielen Dank für das Gespräch.

 

NetzDG und DS-GVO: der „chilling effect“ auf die Meinungs- und Informationsfreiheit

 

Unbefangenheit des demokratischen Diskurses

Bedenken bestätigt

Im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit

Indirekte Einschränkung der Meinungsfreiheit

Freiheit der Meinung vs. Schutz persönlicher Daten

Datenschutz als Supergrundrecht

Freiheit für Presse und Meinungsäußerungen

Gefahr für das Laienprivileg

Alles nur Einzelfälle?

Freiheitsträume werden enger

 

ZDF will bei OTT-Plattform aufs Kartellamt zugehen

 

„ZDFmediathek first“

Einladung aus München

Verhaltene Reaktion in Köln

 

Der „Mega-Upgrade“! Neue Hoffnung für die Gigabit-Zukunft Deutschlands oder nur die Fortführung eines verkorksten Förderprogramms?

 

EU-Rechnungshof empfiehlt Anpassung der Ausbaupläne

Unvollständiger Breitbandplan

Ein halbes Jahr gespart

„Bundesministerium in Verantwortung“

Förderung für „graue Flecken“

„Starres Korsett“ an Vorgaben

 

Viele Zuschauer, viele Schwarzseher – die FIFA gegen Facebook und Google

 

Facebook Top-Anbieter für illegale Streams

Geoblocking wird mit VPN umgangen

FIFA-Maßnahmen wirkungslos

ISP rücken in den Fokus

 

DNMG fordert Gleichbehandlung bei Einspeiseentgelten

 

Wachstum trotz Marktkonsolidierung

 

EU-Kommission genehmigt Übernahme von UPC Austria durch T-Mobile Austria

 

Dienstverhältnisse werden übernommen

 

Veranstaltungshinweise

 

Kabelmarkt zwischen Konsolidierung und Regulierung

Auf Wachstumskurs mit HbbTV

Nach Glas und Koax jetzt 5G als Turbo?

 

Kurzmeldungen

 

Sky trennt sich von RTL-Sendern

 

VG Media und Tele Columbus einigen sich

 

Media Broadcast erweitert Geschäftsleitung

 

Media Broadcast schließt Freenet-TV-Einführung im Herbst ab

 

1-2-3.tv startet via DVB-T2

 

Rhein-Neckar Fernsehen beantragt Insolvenz

 

ProSiebenSat.1 startet Ultra-HD-Angebot

 

RTL UHD zeigt Fußballspiele

 

Sky verbreitet DAZN für Sportsbars via Satellit

 

Unitymedia führt Download-Funktion bei Horizon Go ein

 

Lutz Schüler wechselt von Unitymedia zu Virgin Media

 

Karz wird neuer General Manager der Fox Networks Group Germany

 

Pohl soll VoD-Geschäft von RTL vorantreiben

 

QVC UHD geht ins Kabelnetz

 

Sky startet Sky Cinema Family Adventure HD

 

Sky führt Sky Soundbox ein

 

Sky bringt Sky-Kids-App aufs Smartphone

 

ARTE bringt Offline-Funktion in die App

 

Nicer Dicer TV startet auf Astra

 

Kabelplus wählt Ocilion für IPTV-Plattform

 

Pascu wird CEO von UPC Schweiz

 

 

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